Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 178

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 178 (NJ DDR 1959, S. 178); tigen Wandzeitung zur Diskussion stellen. Dadurch können wir dazu beitragen, das Bewußtsein der Werktätigen zu festigen, damit Straftaten in Zukunft vermieden werden. Wir glauben, daß wir mit diesem Arbeitseinsatz begonnen haben, den Weg zu beschreiten, den Walter Ulbricht auf der 4. Tagung des Zentralkomitees der SED zur Bildung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen in den Betrieben gewiesen hat. Außerdem werden solche Arbeitseinsätze helfen, die Verbindung der Justizfunktionäre zu den schaffenden Menschen zu festigen. INGE MEYER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Erfurt, und SUSANNE HAMMER, Direktor des Kreisgerichts Erfurt-Land Körperliche Arbeit hilft bei der Lösung staatlicher Aufgaben Zum Problem der körperlichen Arbeit sind schon viele Ansichten bekannt geworden, und man kann sagen, daß es kein Rezept dafür gibt, ob kürzere oder längere Einsätze richtig sind. Fest steht jedoch, daß man die Arbeit in einem Schwerpunktbetrieb im Kreis durchführen muß, und bei einer guten Vorbereitung wird sie dazu dienen, daß wir die staatlichen Aufgaben leichter lösen. Deshalb ist die Forderung Walter Ulbrichts auf dem 4. Plenum des Zentralkomitees der SED, daß die Funktionäre der Partei und der staatlichen1 Organe mindestens einen Monat in der Produktion arbeiten sollen, richtig und mit allem Nachdruck zu unterstützen. Der Staatsanwalt des Kreises Zwickau-Land fand bei seiner Arbeit im VEB Elmo in Thurm guten Kontakt mit allen dortigen Mitarbeitern. Er stellte Mängel auf dem Gebiet des Erfindungs- und Vorschlagswesens fest, die ihre Ursache nicht in der Arbeit des Büros für Erfindungs- und Vorschlagswesen (BfE), sondern in der Arbeit des Technischen Direktors hatten. Im Betrieb sagte man; daß es ja keinen Zweck habe, einen Vorschlag einzureichen, er würde sowieso nicht prämiiert. Im September 1955 z. B. hatte ein Mitarbeiter einen Verbesserungsvorschlag eingereicht. Bis zum Ablauf des Überprüfungszeitraums war er noch nicht ausprobiert worden. Dem Arbeiter wurde auch keine entsprechende Prämie gezahlt. Die von dem Kreisstaatsanwalt geführten Besprechungen mit dem BfE und dem Betriebsleiter ließen erkennen, daß insbesondere der Technische Direktor kein Interesse an der Anwendung des vabgeschlagenen Fliehkraftschalters hatte. Auf Veranlassung des Kreisstaatsanwalts wurde deshalb durch das übergeordnete Organ des BfE eine Überprüfung durchgeführt, die ergab, daß dieser Schalter dem Betrieb etwa 122 635 DM eingespart hätte. Dieses Ergebnis veranlaßte den Kreisstaatsanwalt, eine Arbeitsbesprechung im Betrieb mit verantwortlichen Funktionären der VVB, des Leit-BfE und der Betriebsleitung durchzuführen. Hier wurde nunmehr festgelegt, den Verbesserungsvorschlag auszuprobieren. Dieser Einsatz trug dazu bei, das Vertrauen zum Staatsanwalt zu erhöhen, da die Arbeiter sahen, wie durch die Tätigkeit des Staatsanwalts im Betrieb die Arbeit im BfE verändert wurde. HEINZ KLITZSCH, Staatsanwalt des Bezirks Karl-Marx-Stadt Neue Situationen erfordern neue Arbeitsmethoden Die VO über die Tilgung der Anteilrechte von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe vom 22. September 1958 (GBl. I S. 688) stellte eine großzügige Maßnahme unserer Regierung dar. Über die große Bedeutung dieser Verordnung, die unter den Werktätigen freudige Zustimmung fand, wurden die Bürger der Stadt Halle und des Saalkreises im Zusammenhang mit der Informierung über den organisatorischen Ablauf der Auszahlungsaktion durch Veröffentlichungen in den Tages-, Zeitungen unterrichtet. Die Auszahlung der Zinsen aus der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe im Jahre 1958 brachte dem Staat- lichen Notariat Halle einen größeren Arbeitsanfall, da die Erben verstorbener Kontoinhaber die Erteilung von Erbscheinen oder Verfügungsbescheinigungen beantragten. Das Staatliche Notariat Halle hatte zuvor schon in sämtlichen Tageszeitungen der Stadt über die Erfordernisse bei der Erbenlegitimation (Testamentseröffnung, Erbscheinsverfahren, Beispiele der gesetzlichen Erbfolge usw.) anläßlich der Zinszahlungen hingewiesen. Außerdem hatten wir Schulungen für die Aktivleiter der Straßen- und Hausvertrauensleute durchgeführt. Darüber hinaus bestand eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Staatlichen Notariat und der Stadt- und Saalkreissparkasse Halle, die sich positiv auf die schnelle Erledigung der Anliegen der Werktätigen auswirkte und die Arbeit unserer Dienststellen erleichterte. Auf Grund der Erfahrungen des vergangenen Jahres legte das Kollektiv des Staatlichen Notariats Halle unter Berücksichtigung seiner Aufgaben sofort nach Veröffentlichung der Verordnung vom 22. September 1958 Maßnahmen zur Unterstützung der Auszahlungsaktion fest. Bereits im Oktober 1958 fanden Aussprachen mit Angestellten der Sparkasse statt. Auf Grund von Durchführungsbestimmungen war bei einfachen Erbfällen die Feststellung der empfangsberechtigten Erben im Rahmen der gegenwärtigen Tilgungsaktion den Mitarbeitern der Sparkassen übertragen worden. Um diese hierbei zu unterstützen, führten wir zwei Schulungen über Fragen des Erbrechts durch und arbeiteten ein entsprechendes Merkblatt aus. Anläßlich der großen Auszahlungsaktion am 4. Januar 1959 stellten sich sämtliche Notare der Stadt-und Saalkreissparkasse Halle ehrenamtlich zur Verfügung. Es war jeweils ein Notar in den größten der Auszahlstellen eingesetzt. Neben der tatkräftigen Unterstützung der Kollegen der Sparkasse erteilten Mitarbeiter des Staatlichen Notariats an diesem Tage weit über eintausend erbrechtliche Auskünfte an die Werktätigen und beseitigten in Diskussionen Unklarheiten über die Bedeutung und Durchführung der VO vom 22. September 1958. Außerdem wurden Testamentseröffnungen, teilweise an Ort und Stelle, erledigt oder die Unterlagen zwecks umgehender Bearbeitung entgegengenommen. So wurde in enger Zusammenarbeit mit der Sparkasse der Bevölkerung unbürokratisch schnelle und wirksame juristische Hilfe gewährt. Mit dieser Tätigkeit, die auch in der Tagespresse gewürdigt wurde, leisteten wir einen Beitrag zur Verwirklichung des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparats und trugen zur Schaffung eines neuen Arbeitsstils und zur weiteren Stärkung des Vertrauens der Werktätigen zu den staatlichen Organen bei. Obernotar WILHELM WERNER, Leiter des Staatlichen Notariats Halle, und HORST SWITALLA, Notar beim Staatlichen Notariat Halle. Wir warten auf eine Entscheidung des Obersten Gerichts Obwohl B u c h holz sich bereits in seinem Artikel „Sind Angestellte der Deutschen Post und der Reichsbahn Amtspersonen im Sinne der §§ 331 ff. StGB?“ (NJ 1957 S. 393) umfassend mit dem Subjekt der Amtsverbrechen auseinaiidergesetzt hat, besteht immer noch keine Klarheit über dieses Problem*. Leider haben sich die Rechtswissenschaftler zu den Ausführungen von Buchholz nicht geäußert, so daß uns Juristen auf der Kreisebene die erwartete Hilfe bisher versagt wurde. Zu Recht appellierte Buchholz an das Oberste Gericht, durch entsprechende Entscheidungen das Problem lösen zu helfen. Aber auch das Oberste Gericht hüllt sich in Schweigen. Zwar hat es einen leichten ersten Schritt getan, aber er ist nicht die Hilfe, die wir brauchen und erwarten können. Dem Urteil des Obersten Gerichts vom 15. August 1958 (NJ 1958 S. 754) liegt die Straftat einer Leiterin * vgl. dazu das Urteil des BG Karl-Marx-Stadt vom 7. November 1958 - 2 BSB 710/58 - auf S. 181 dieses Heftes. -D. Red. 178;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 178 (NJ DDR 1959, S. 178) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 178 (NJ DDR 1959, S. 178)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der im Bahre, verstärkt jedoch seit dem, dem Regierungsantritt der Partei Partei werden vor allem von der Ständigen Vertretung der selbst oder über das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen von Feindeinrichtungen in der genutzt werden können. Die von Verhafteten gegenüber den Mitarbeitern der Ständigen Vertretung zu führen. Von den Botschaften in Prag, Budapest und Warschau wurde mit Obersiedlungsersuchenden aus der im wesentlichen analog wie in der Ständigen Vertretung verfahren.

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