Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 176

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 176 (NJ DDR 1959, S. 176); Straße zu setzen, weil sie zweimal der Arbeit ferngeblieben war. Es bedurfte erst unseres dringenden Appells an die Kaderleitung, damit dieses Mädchen, insbesondere über die FDJ, zur gesellschaftlichen Mitarbeit herangezogen wird. Ebenso verantwortungslos war das Verhalten der Betriebsfunktionäre des „Hein-rich-Braun-Krankenhauses“, der bisherigen Dienststelle des Mädchens. Als nämlich die Jugendliche, t auf der Fahrt nach Berlin angetroffen und zurückgeschickt, wieder in ihrer alten Dienststelle vorsprach, wurde hier ein Aufhebungsvertrag ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters! abgeschlossen, offensichtlich mit dem Ziel, sich auf die bequemste Art und Weise dieser Minderjährigen zu entledigen. Das ist natürlich das Gegenteil von gesellschaftlicher Erziehung. Hier hätten die Staatsorgane, insbesondere auch die Justiz, die Partei- und Betriebsfunktionäre auf das Unmögliche ihres Verhaltens hinweisen müssen. Ein positives Beispiel aus dem Werk „Sachsenring“: Ein Jugendlicher, der wegen versuchten illegalen Ver-lassens der Republik verurteilt worden war, kehrte in den Betrieb zurück. Die Kaderleitung veranlaßte sofort, daß er in ein festes Kollektiv eingereiht und. in seinem Beruf beschäftigt wurde. Ein bewährter alter Genosse erhielt den Auftrag, die Schutzaufsicht zu übernehmen, und die FDJ kümmerte sich, obwohl der Verurteilte nicht Mitglied des Verbandes ist, um den Jugendlichen. Es ist zweifellos nicht Aufgabe der Justizorgane, sich in jedem Fall um den weiteren Lebensweg verurteilter Personen zu kümmern; aber weshalb sollten Justizfunktionäre nicht außer ihren Betriebssprechstunden Aussprachen mit der Kaderleitung oder mit den gesellschaftlichen Organisationen der Betriebe über diese Probleme führen? In einem so wichtigen und großen Betrieb der Stadt, wie es der VEB „Sachsenring“ ist, war dies bisher unterblieben, obwohl bei dem Betrieb sehr großes Interesse für. diese Fragen besteht. Richtigerweise stützen sich die Genossen der gesellschaftlichen Organisationen im Betrieb auf die vom Betrieb gewählten und bei Gericht tätigen Schöffen. Jedoch reicht die Kraft der Schöffen allein nicht aus, um das Problem zu bewältigen. In Zukunft müssen Betriebsfunktionäre oder Funktionäre der gesellschaftlichen Organisationen des Betriebs nicht nur zur Hauptverhandlung geladen werden, sondern im Anschluß daran auch eine Verpflichtung übernehmen, den durch Gerichtsurteil eingeleiteten Erziehungsprozeß nun im Betrieb in ganz bestimmter Art fortzuführen. Richtig verfuhr daher die GST-Bezirkssegelflug-kommission im Fall der Verurteilung des Zahnarztes M., der als betreuender Arzt Angehöriger der Segelfluggruppe war und auf Grund eines Verkehrsunfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr durch das Kreisgericht zu drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Der leitende Arzt im Landambulatorium ver-pflichtete sich schriftlich dem Kreisgericht gegenüber, in erzieherischer Weise auf M. einzuwirken. Die Bezirkssegelflugkommission, deren stellvertretender Vorsitzender der leitende Arzt ist, führte dann mit dem Verurteilten! M. eine Auseinandersetzung durch. Diese endete damit, daß M. sich schriftlich verpflichtete, einige konkret festgelegte Aufgaben in der Segelfluggruppe zu übernehmen und sich in Zukunft auch außerdienstlich so zu verhalten, daß er keinen Anlaß zu Klagen gebe. In diesen beiderseitig eingegangenen Verpflichtungen drückt sich die Verantwortung aus, mit der die einzelnen Funktionäre an die Lösung dieser Frage her-angehen. Eine solche Art der präzisen Festlegung der gesellschaftlichen Erziehung ist wert, verallgemeinert zu werden. Für die dringend erforderliche Kontrolle über die Auswirkungen der gesellschaftlichen Erziehung sollte man besonders das Schöffenaktiv heranziehen. Die Schöffen, die im gleichen Betrieb tätig sind bzw. im gleichen Ort wohnen wie derjenige, auf den sich die gesellschaftliche Erziehung erstreckt, können am besten ihre Auswirkungen beurteilen und dem Gericht in der monatlichen Schöffenschulung darüber berichten. Die in verschiedenen Kreisen vorhandenen Beispiele beweisen: Dort, wo die gesellschaftliche Erziehung ernsthaft durchgeführt wird, sind bereits gute Erfolge zu verzeichnen. Daher kommt es jetzt besonders darauf an, daß alle Funktionäre der Justiz diese Aufgabe an die Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen herantragen und unablässig mobilisierend wirken. Nicht zuletzt kann ein breiter Erfahrungsaustausch durch Veröffentlichungen in der „Neuen Justiz“ mit dazu beitragen, daß wir auf diesem neuen Wege zu einer sozialistischen Justiz rasch voranschreiten. HEINZ KLITZSCH, Staatsanwalt des Bezirks Karl-Marx-Stadt II In Auswertung des V. Parteitags der SED wurden im Richterkollektiv des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick Maßnahmen beraten, um die gesellschaftliche Erziehung einzuleiten und wirksam werden zu lassen. Die Richter waren sich dabei im klaren, daß dies nicht nur eine organisatorische Maßnahme sein konnte, sondern daß es notwendig war, auch im Bewußtsein der verantwortlichen Funktionäre in den Betrieben bzw. Wohngebieten die Bereitschaft hervorzurufen, die vom Gericht einzuleitenden Maßnahmen wirksam zu unterstützen. Es erfolgte deshalb mit verschiedenen Partei- und Gewerkschaftsfunktionären sowie Kaderleitern der Betriebe eine Rücksprache über diese Fragen. Überwiegend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, daß eine breite gesellschaftliche Erziehung unerläßlich ist, weil die gerichtliche Verhandlung und Entscheidung erst der erste Schritt zur Umerziehung des straffällig gewordenen Bürgers sein kann. Die Richter beschlossen dann, in jedem geeigneten Verfahren, d. h. überall dort, wo die Täter in volkseigenen Betrieben arbeiteten, bereits beim Erlaß des Eröffnungsbeschlusses einen Vertreter der BGL und der Kaderabteilung sowie eine Delegation aus der betreffenden Abteilung zu laden. Soweit es sich um Mitglieder der SED handelte, wurde ein Mitglied der Parteileitung gebeten, am Prozeß teilzunehmen. Diese Methode ist fester Bestandteil der gesamten Arbeit, besonders in Vorbereitung der Verfahren geworden. Im Anschluß an das Verfahren wurden dann Aussprachen mit den anwesenden Funktionären bzw. den Kollegen geführt. Dabei wurden Maßnahmen beraten, wie der straffällig gewordene Bürger nach seiner Rückkehr in den Betrieb in das Kollektiv einbezogen werden kann. So brachten z. B. die Kollegen des VEB Berliner Großküchen zum Ausdruck, daß sie durch die Teilnahme am Verfahren erst deutlich auf die Schwächen eines leitenden Mitarbeiters, der sich zu verantworten hatte, aufmerksam gemacht wurden. Die Auswertung dieses Verfahrens war Anlaß für die Kaderleitung und für die Betriebsparteiorganisation, Veränderungen in der ideologischen Arbeit vorzunehmen. In einem anderen Verfahren war zunächst die Parteiorganisation der Auffassung, daß der Angeklagte aus der Partei ausgeschlossen werden solle. Die Teilnahme an der Verhandlung sowie die anschließende Aussprache mit dem Richterkollektiv ergab jedoch, daß die vor dem Termin getroffene Einschätzung nicht den realen Verhältnissen entsprach, sondern daß die Verlängerung der Kandidatenzeit des Angeklagten eine wirksamere Erziehung gewährleistete als ein Parteiausschluß. Hier handelte es sich um einen Genossen, der in seiner gesellschaftlichen Tätigkeit sehr aktiv war. In einem weiteren Verfahren wollte der Betrieb die Angeklagte zunächst entlassen, weil sie durch ihre Handlung einen relativ hohen Schaden verursacht hatte. Die Hauptverhandlung ergab jedoch, daß dieser Schaden zum Teil durch eine ungenügende Kontrolle des Betriebs mit hervorgerufen worden war. Es zeigte sich auch, daß die politische Arbeit der betrieblichen Organisationen ungenügend war und keine systematische Arbeit mit den Kollegen erfolgte. Durch ihre Teilnahme an der Hauptverhandlung wurde dies den Funktionären und auch den übrigen Kollegen bewußt. In der anschließenden Aussprache und Beratung kamen die Funktionäre des Betriebs zu der Auffassung, daß es für die Erziehung der Kollegin besser ist, 176;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 176 (NJ DDR 1959, S. 176) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 176 (NJ DDR 1959, S. 176)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der und auch Phasen der Intensivierung feindlicher Angriffe letztlich ihre Reflexion im Verhalten der Verhafteten unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Ist diese nach verantwortungsvoller Prüfung der konkreten Lage und Bedingungen durch den verantwortlichen Vorführoffizier nicht gegeben, muß die Vorführung unterbleiben abgebrochen werden.

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