Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 155

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 155 (NJ DDR 1959, S. 155); stellen; zum anderen aber ist es richtig und notwendig soweit dies nicht durch besondere Umstände ausgeschlossen ist , den Betriebsfunktionären rechtzeitig die Tatsache und den Grund der Verhaftung mitzuteilen, damit sie die Arbeitskollegen des Beschuldigten verständigen können. Auf diese Art und Weise kann schädlichen Gerüchten vorgebeugt und die spätere Auswertung des Strafverfahrens vorbereitet werden. Wenn nach den neuen Arbeitsmethoden gearbeitet wird, ergeben sich für das Ermittlungsverfahren große Perspektiven. Zunächst jedoch kommt es darauf an, sorgfältig praktische Erfahrungen für die einzelnen Arbeitsmethoden zu sammeln. Es gibt bisher nur wenig Ansätze dafür; so bemüht man sich z. B. im Kreis Merseburg darum, auf neue Weise die Ermittlungsverfahren durchzuführen. Allerdings muß davor gewarnt werden, sich hier in der Hauptsache auf die Schöffen zu stützen. Selbstverständlich sollen Schöffen des Betriebes bei Diskussionen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nicht fehlen, jedoch dürfen sich die Ermittlungsorgane nicht in der Hauptsache auf diese stützen, weil das den Aufgaben der Schöffen zuwiderläuft. Vor allem muß vor Schematismus 'gewarnt werden. Wenn die Ermittlungsorgane eng mit den Leitungen der Grundorganisationen der SED der betreffenden Betriebe und Einrichtungen Zusammenarbeiten und sich vor Schematismus hüten, können die noch notwendigen Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt werden, ohne daß Fehler und Schäden eintreten. Das staatsanwaltschaftliche Verfahren Das staatsanwaltschaftliche Verfahren bestimmt sich, was die Leitung des Ermittlungsverfahrens anbelangt, nach den gleichen Gesichtspunkten. Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft muß sich insbesondere darauf konzentrieren, daß das Ermittlungsverfahren über die Person des Täters, über sein Verhalten vor und nach der Tat sowie über die Folgen der Tat, auch soweit sie nicht materiellen Charakter haben, zuverlässige und objektive Beweismittel sicherstellt. Die neuen Arbeitsmethoden bei der Ermittlungstätigkeit werden sich selbstverständlich auch in der Anklageschrift widerspiegeln. Bereits gegenwärtig ist in der Anklageschrift neben der Beschreibung der Tat und ihrer Folgen auch eine Charakteristik des Angeklagten enthalten. Unzulänglich ist jedoch, daß gerade für diese Feststellungen der Anklageschrift unzureichende Beweismittel angeboten werden. In Zukunft müssen die Beweismittel zur Person des Täters und zu den anderen Fragen, die durch verstärkte Zusammenarbeit mit dem Kollektiv aufgeklärt werden sollen, ebenfalls in der Anklageschrift mit angeboten werden. Weil das Ermittlungsverfahren auch die Aufgabe hat, die gesellschaftlichen Wirkungen und die Auswertung des Verfahrens vorzubereiten, ist es logisch, daß die Anklageschrift sich auch hierzu aussprechen muß, indem Vorschläge über die Einladung bestimmter Betriebsangehöriger zur Hauptverhandlung, über die Veröffentlichung eines Urteils usw. gemacht werden. Das Hauptverfahren Das Hauptverfahren muß ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der verstärkten Verbindung der staatlichen Arbeit mit den Werktätigen verändert werden. Bereits im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens müssen die gesellschaftlich-erzieherischen Wirkungen des zu erwartenden Urteils mit ins Auge gefaßt werden. Selbstverständlich ist, daß bei der Eröffnung des Verfahrens diejenigen Personen geladen werden, die als Vertreter des Kollektivs, aus dem der Angeklagte kommt, vor Gericht ihre Aussagen über die Fragen machen sollen, die die persönlichen Umstände und Verhältnisse betreffen. Ähnliches gilt für die Benachrichtigung des Betriebes des Angeklagten, die Einladung von Arbeitskollegen oder anderen Personen als Zuhörer zum Verfahren und für die Benachrichtigung von Schöffen aus dem betreffenden Betrieb. In diesem Zeitpunkt soll sich das Gericht auch über solche tatsächlichen Umstände vergewissern, die für eine öffentliche Bekanntmachung des Urteils gern. § 7 StEG wichtig sind. Gegenwärtig gibt es schon eine ganze Reihe von Gerichten, die beginnen, ihre Arbeit unter diesen Gesichtspunkten zu organisieren. Im Kreis Riesas werden regelmäßig die Betriebe und die dort tätigen Schöffen von der Hauptverharidlung benachrichtigt. Die Gewerkschaftsfunktionäre geben den Termin der Verhandlung gegen einen Betriebsangehörigen in dessen Abteilung bekannt; dadurch wird erreicht, daß den Strafverfahren gegen Arbeiter volkseigener Betriebe regelmäßig Betriebsangehörige und Schöffen beiwohnen. Auch !m Bezirk Halle sind Gerichte schon dazu übergegangen, die Betriebe von den Strafverfahren zu benachrichtigen und diese aufzufordern, Arbeiter zur Hauptverhandlung zu entsenden. Das sind außerordentlich wertvolle Maßnahmen in Richtung der neuen Arbeitsmethoden. Wenn später die Ermittlungsverfahren in der oben geschilderten Weise ablaufen, kann noch besser darauf hingewirkt werden, wer von den Betriebsangehörigen zur Hauptverhandlung besonders eingeladen werden soll. Unzutreffend sind jene Auffassungen, wonach die Gerichte in den Fällen, in denen das Ermittlungsverfahren noch nicht nach neuen Gesichtspunkten durchgeführt worden ist, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen oder die Sache in das Ermittlungsverfahren zurückzuverweisen hätten. Eine solche Auffassung würde verkennen, daß die Einführung der neuen Arbeitsmethoden auch für die Ermittlungsorgane ein schwieriger Prozeß ist, bei dem es einzelne Etappen gibt. Die Hauptverhandlung wird in Zukunft in ganz anderer Weise regelmäßig unter dem Eindruck der Anteilnahme und des Interesses der von der Sache berührten Werktätigen stehen. Durch die größere Beachtung der Umstände der Person usw. im Ermittlungsverfahren wird in der Hauptverhandlung eine umfassende Beweisaufnahme über alle wichtigen Gesichtspunkte sichergestellt. Sehr wesentlich dabei ist, daß zu diesen Punkten Arbeitskollegen des Angeklagten, die gleichsam als Vertreter und Beauftragte des Kollektivs vor Gericht erscheinen, aussagen werden. Sie werden dabei als Zeugen Aussagen über ihre eigenen Wahrnehmungen vom Leben 'und Verhalten des Angeklagten machen., Sie werden zugleich aber auch berichten, wie die anderen Mitglieder dieser Gemeinschaft über das Leben des Angeklagten denken. Es wird schließlich gut und nützlich sein, diese Menschen über ihre Meinung zur Tat des Angeklagten zu befragen. Auf diese Weise erhält das Gericht einen sicheren Einblick in die Auffassungen, die in der Umgebung des Angeklagten über die betreffende strafbare Handlung vorhanden sind. Das Gericht soll diese Arbeiter ganz offen darüber befragen, was ihrer Meinung nach die Ursachen für die strafbare Handlung sind und worin sie die Möglichkeiten sehen, zu erreichen, daß das künftige Leben des Betreffenden in ordentlichen Bahnen .-verläuft. Dies stellt keineswegs eine Einschränkung der Unabhängigkeit des Gerichts dar, sondern erhöht vielmehr dessen Fähigkeit, unter Beachtung aller wichtigen Faktoren die Entscheidung zu fällen. Wie bereits bei der Behandlung des Ermittlungsverfahrens erwähnt wurde, ist es für das Gericht doch nicht unerheblich zu wissen, wie weit das Rechtsbewußtsein in der Umgebung des Angeklagten auf dem betreffenden Gebiet ist. In unserer Zeit, in der die Entwicklung dfes Bewußtseins unterschiedlich und widerspruchsvoll erfolgt, ist es durchaus möglich, daß in einem Kollektiv, das im allgemeinen eine vorbildliche sozialistische Moral hat, falsche Vorstellungen über einzelne Fragen, wie zum Beispiel über Einkäufe in Westberlin usw., vorhanden sind. Die Maßnahmen, die das Gericht zu beschließen hat, können nur dann wirkungsvoll sein, Wenn dem Gericht diese Dinge bekannt sind. Die Mitglieder der Gemeinschaft, aus der der Angeklagte kommt, werden nicht nur als Zeugen Bedeutung haben, ßie werden gleichzeitig diejenigen sein, die ihren Kollegen das Erlebnis der gerichtlichen Hauptverhandlung so schildern können, daß Hauptverhandlung und Urteil die richtigen Wirkungen her-vorrufen. Dadurch, daß gegebenenfalls noch weitere 3 vgl. dazu auch den Beitrag von Münch, Die Auswertung der Strafverfahren im Kreis Biesa, auf S. 158 dieses Heftes. 155;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 155 (NJ DDR 1959, S. 155) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 155 (NJ DDR 1959, S. 155)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linie Untersuchung zu deren Durchsetzung. Im Prozeß der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der und ausgewählten operativen selbst. Abteilungen zu dieser Problematik stattfinden. Die genannten Leiter haben die Aufgabe, konkrete Überlegungen darüber anzustellen, wie die hier genannten und weitere Probleme der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze des Verkehrswesens der Transitwege großer Produktionsbereiche einschließlich stör- und havariegefährdeter Bereiche und von Kleinbetrieben und sowie zur Außensicherung itärischer. bjekte.

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