Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 136

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 136 (NJ DDR 1959, S. 136); fahren gegen andere Funktionäre und Mitglieder der für „verfassungswidrig“ erklärten demokratischen Vereinigung, administrative Maßnahmen usw. sind die Folgeerscheinungen eines solchen Urteils, von dem auf diese Weise Tausende und Zehntausende von Menschen betroffen werden. Dieser politische Zweck, nämlich die fortschrittlichen Teile der Bevölkerung zu diskriminieren und einzuschüchtern, wurde bei den Gesinnungsprozessen gegen Jupp Angenfort und Wolfgang Seiffert (FDJ), Georg Gampfer u. a. (DSF) und gegen Erich Passarge u. a. (FDGB) vor dem politischen Strafsenat des Bundesgerichtshofs besonders deutlich. 2. Eine besondere Methode der Einschüchterung ist die Einleitung staatsanwaltschaf tlicher Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder und Funktionäre demokratischer Organisationen. Die Gesamtzahl der Verfahren seit Erlaß des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes, die in die Zehntausende geht, wird von der Bundesanwaltschaft vertraulich behandelt. In einem Vortrag vor der Gesellschaft Hamburger Juristen stellte jedoch der Generalbundesanwalt G ü d e zur Zahl der Verfahren wegen Hochverrats, Staatsgefährdung und Landesverrats fest: „Die polizeiliche Kriminalstatistik hatte 1953 für die entsprechenden Sachgebiete 6641 festgestellte Täter gezählt (1954 : 8024).“3’ Nach den Informationen anderer amtlicher Stellen der Bundesrepublik liegen die Zahlen bedeutend höher. So wurden z. B., wie der Lüneburger Oberstaatsanwalt Dr. Topf gegenüber einem Korrespondenten der „Welt“ im September 1953 erklärte, allein gegen Angehörige der Freien Deutschen Jugend seit dem Verbot der FDJ „ von der Lüneburger Oberstaatsanwaltschaft rund 3600 Verfahren eingeleitet“37 38. Geht man jedoch von der Angabe Güdes aus und berechnet man für die Zeit vom 1. Januar 1952 bis zum 30. Juni 1958 pro Jahr etwa 8000 Verfahren, dann beträgt die Gesamtzahl der Verfahren für diesen Zeitraum 52 000 Verfahren. Ausgehend von einer Familienzahl von durchschnittlich vier Personen, ergibt sich, daß durch die Verfahren rund 200 000 Menschen in Westdeutschland betroffen werden. 3-!Nicht nur die große Zahl, sondern auch die Dauer der Ermittlungsverfahren sind ein Mittel, um politisch einschüchternd zu wirken, erstrecken sie sich doch teilweise über einen Zeitraum von vier bis sechs Jahren!39 Die jahrelangen Ermittlungsverfahren sind verbunden mit periodischen Vorladungen vor die Polizei, Ermittlungen der Polizei am Arbeitsplatz, Bespitzelungen durch den Verfassungsschutz im Bekanntenkreis usw. Dabei gehen die Straforgane dazu über, Beschuldigte für mehrere Wochen und Monate zu inhaftieren, ohne daß es je zu einem Hauptverfahren kommt. Auf kaltem Wege werden dadurch Freiheitsstrafen verhängt. 4. Sehr häufig machen die Sonderstrafkammern von der Möglichkeit Gebrauch, gern. § 23 StGB die Strafe Zur Bewährung bedingt auszusetze n40 *. Die Bewährungsfrist wird vielfach auf drei Jahre festgesetzt. Solche Bewährungsfristen bilden besonders bei den Verurteilungen, die nur ein bis drei Monate betragen, ein lange wirkendes Druckmittel; denn der Verurteilte läuft für diesen Zeitraum bei jeder politischen Betätigung gegen die Regierungspolitik Gefahr, die Strafverbüßung doch antreten zu müssen, was meist den Verlust des Arbeitsplatzes und viele andere Nachteile zur Folge hat. 37 Güde, Probleme des politischen Strafrechts, Hamburg 1957, S. 26. 38 „Die Welt“ vom 25. September 1953. 39 vgl. hierzu Referate der 2. Arbeitstagung und Gesamtaussprache des erweiterten Initiativausschusses für -die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen am 26. Okto-ber 1957 in Frankfurt/Main, Heidelberg 1957, S. 31. 40 während der Beratung über den FDP-Gesetzentwurf für eine politische Amnestie in der 181. Sitzung des Bundestagsausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht am 30. Januar 1957 stellte Ministerialrat Dr. Kleinknecht vom Bundes- justizministerium als Vertreter der Regierung fest, daß die Strafe von zwei Drittel aller politisch Verurteilten zur Bewährung ausgesetzt wird. (Kurzprotokoll der 181. Sitzung: des Bundestagsaussohusses für Rechtswesen und Verfassungs- recht vom 30. Januar 1957, S. 2/3.) So läßt sich die Realität des gerichtlichen Terrors nicht allein durch die nackte Zahl der Verurteilten erfassen. Es ist vielmehr das System der seelischen Einschüchterung und der Drohung mit Zwangsgewalt, das sich gegen alle antimilitaristischen Kräfte wendet und Furcht, Angst und Resignation hervorrufen will. Es atmet den Geist der Inquisition, der Gesinnungs- und Ketzerverfolgung gegen das Volk. VIII Durch das Bonner System des strafgerichtlichen Terrors werden die bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten, die das Volk für seinen antiimperialistischen Kampf benötigt, verletzt und beseitigt. Die Gesinnungsverfolgung mit den Formen des Strafrechts ist gegenwärtig in Westdeutschland die wichtigste ihrem Wesen nach faschistische Methode, mit der die Imperialisten sich gegen die Arbeiter und die demokratischen Kräfte zu- behaupten versuchen, um ihren Kurs auf ein militaristisch-faschistisches Polizeiregime und den Atomkrieg zu steuern. Deshalb hat die Kommunistische Partei Deutschlands wiederholt entschieden gegen die strafrechtliche Gesinnungsverfolgung Stellung genommen und in den Thesen ihres Parteitags 1957 gefordert: „Die politische Gesinnungsjustiz in der Bundesrepublik ist zu beseitigen. Ihre Opfer sind zu amnestieren, alle politischen Verfahren, die gegen Gegner der Adenauer-Regierung eingeleitet wurden, sind einzustellen. Die seit 1951 im Zeichen des Kalten Krieges erlassenen Strafrechtsänderungsgesetze sind aufzuheben. Niemand darf wegen seiner demokratischen, antimilitaristischen Überzeugung in seinen Bürgerrechten eingeschränkt, politisch verfolgt oder vor Gericht gestellt werden.“44 Die Kommunistische Partei Deutschlands hat in der Entschließung der 10. Tagung ihres Zentralkomitees zur Bändigung des deutschen Militarismus und Imperialismus die Forderung aufgestellt, in Westdeutschland eine parlamentarisch-demokratische Ordnung zu errichten42 *. Dies setzt voraus, daß die ökonomische und politische Macht der Monopole zurückgedrängt wird. Dazu gehören solche Maßnahmen wie die Nationalisierung der Schlüsselindustrie, der Großbanken und des Kreditwesens sowie die Enteignung des Großgrundbesitzes. Ferner müssen die Beschränkungen der Volkssouveränität aufgehoben und die Rechte der Betriebsräte und Gewerkschaften wiederhergestellt werden. Ein Teilstück dieses allgemeinen Kampfes um eine parlamentarisch-demokratische Ordnung ist die Herstellung bürgerlich-demokratischer Verhältnisse auf dem Gebiet der Justiz. Dazu gehört vorrangig die Beseitigung des terroristischen Systems der strafrechtlichen Ausnahmegerichte. Weil die strafrechtliche Gesinnungsverfolgung eine bedeutende Methode der imperialistischen Unterdrückung mit dem Zweck, ungestört den Atomkrieg vorzubereiten, darstellt, kann ihr Wirken unseren Nachbarvölkern, die bereits zweimal in diesem Jahrhundert einer Aggression durch den deutschen Imperialismus ausgesetzt waren, nicht gleichgültig sein. Die Interessen der Völker Europas und der Welt erfordern eine friedliche und demokratische Entwicklung in der Westzone Deutschlands, zu der wie bereits ausgeführt auch eine Demokratisierung des Rechtswesens gehört. Aus diesem Grund hat die Regierung der Sowjetunion in Art. 14 Abs. 1 und 2 des Entwurfs eines Friedensvertrages mit Deutschland vorgeschlagen, daß Vereinbarungen getroffen werden, die eine Diskriminierung oder rechtliche Benachteiligung von Personen durch die deutsche Gerichtsbarkeit oder durch Gesetze ausschließt. Die Verwirklichung dieses sowjetischen Vorschlags würde bedeuten, daß das System des gerichtlichen Terrors beseitigt würde. Deshalb entspricht auch dieser Vorschlag des sowjetischen Entwurfs eines Friedensvertrages mit Deutschland den Interessen des deutschen Volkes. Das Bonner System des gerichtlichen Terrors ist ein Ausdruck der Furcht der Imperialisten vor den Volks- 1 These 11 des Parteitages der KPD 1957. 42 Entschließung der 10. Tagung des ZK der KPD, Bulletin Nr. 40/1958. 136;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 136 (NJ DDR 1959, S. 136) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 136 (NJ DDR 1959, S. 136)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage anderer rechtlicher Bestimmungen als den bisher genutzten handeln kann. Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Untersuchung, wie jede andere politisch-operative Diensteinheit Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Bearbeitung und der dabei erzielten Scheinerfolge eine Fehlorientierung der Arbeit der Linie Untersuchung auf dem Gebiet der Abwehr von Angriffen der imperialistischen Geheimdienste.

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