Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 127

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 127 (NJ DDR 1959, S. 127); Zur Diskussion Aufgaben und Aufbau einer neuen Zivilprozeßordnung, im besonderen die Beziehungen des Zivilprozesses zu dem von ihm durchzusetzenden materiellen Recht und zur Gerichtsorganisation Von Dt. HEINZ PÜSCHEL, Dozent am Institut für Prozeßrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ In Erkenntnis der großen Bedeutung des sozialistischen Rechts für die weitere Entwicklung und Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht hat der V. Parteitag der SED die Ausarbeitung eines einheitlichen sozialistischen Rechtssystems auf die Tagesordnung gesetzt. Das Wesen des sozialistischen Rechts, das hier zu erarbeiten ist, besteht darin, daß es den Schutz der ökonomischen und politischen Grundlage unserer Gesellschaftsordnung und damit zugleich den Schutz der Interessen der Bürger gewährleistet, daß auch mit Hilfe des Rechts die sozialistischen Ideen in die Massen hineingetragen, daß diese zur bewußten Teilnahme am weiteren sozialistischen Aufbau erzogen und insgesamt die politisch-ideologischen Voraussetzungen für den Sieg desSozialismus geschaffen werden. Das gilt für alle einzelnen Teilkomplexe des sozialistischen Rechts gleichermaßen, für das materielle Recht (insbesondere das Zivilrecht, das Familienrecht und das Arbeitsrecht) wie für das Prozeßrecht. Den untrennbaren Zusammenhang zwischen dem materiellen Recht und dem Prozeßrecht bringt Walter Ulbricht in seinem Referat auf dem V. Parteitag sehr deutlich zum Ausdruck, wenn er darin feststellt, daß ein neues materielles Recht auch neue, den sozialistischen Beziehungen der Menschen und der Funktion des sozialistischen Gerichts entsprechende Verfahrensgesetze im Zivilverfahren verlangt. Die sozialistische Gesellschaftsordnung entwickelt sich nicht im Selbstlauf, sondern nur unter aktiver Einschaltung des sozialistischen Staates, des Hauptinstrumentes zur bewußten und planmäßigen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung, des Kampfes gegen die Überreste rückständiger Lebens- und Denkgewohnheiten der Menschen, gegen die kleinbürgerliche Elementargewalt, gegen unbewußt-spontanes Verhalten der Menschen, das auch in den Streitigkeiten in Zivilsachen noch zu verzeichnen ist. An diesem revolutionären Kampf gegen die Widersprüche, die dem weiteren sozialistischen Aufbau hemmend im Wege stehen, nehmen alle Staatsorgane teil. Die neue, sozialistische Zivilprozeßordnung muß daher von der gleichen Grundidee getragen sein, die die Arbeit aller Organe unseres volksdemokratischen Staates bestimmt: Der Vervollkommnung der, Qualität der staatlichen Leitung und ihrer engeren Verbindung mit den Werktätigen. Der „Generalangriff auf die spontan wirkenden alten Verhältnisse", wie das Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom 11. Februar 1958 bezeichnet worden ist, wird nunmehr auch im Bereich des sozialistischen Zivilrechts und Zivilprozeßrechts geführt. Deshalb müssen auch die Arbeiten an der neuen ZPO gekennzeichnet sein durch die weitere Entwicklung des demokratischen Zentralismus, des wichtigsten Entwicklungsprinzips unserer volksdemokratischen Ordnung, durch die Einheit von zentraler Leitung und Entfaltung der schöpferischen Teilnahme der Werktätigen an der Leitung von Staat und Wirtschaft. Auf der staats- und rechtswissenschaltlichen Konferenz in Babelsberg am 2. und 3. April 1958 ist nachdrücklich festgestellt worden, daß das Nachwirken der alten Ideologien auf keinem Wissensgebiet so stark ist wie auf dem der Staats- und Rechtswissenschaft. Das trifft sowohl für das Zivilrecht als auch für das Zivilprozeßrecht in besonderem Maße zu. Das Eindringen bürgerlicher Rechtsvorstellungen in Wissenschaft und Praxis ist u. a. durch die jetzt geltende ZPO gefördert worden, die in allen ihren Teilen unverkennbar die Spu- ren der Ausbeuterordnung an sich trägt, in der sie entstanden ist. Sie enthält eine unverhältnismäßig breite Regelung von Rechtsinstituten, die unter den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen der Arbeiter-und-Bauern-Macht nahezu völlig an Bedeutung eingebüßt haben (wie z. B. das schiedsrichterliche Verfahren oder den Urkundenprozeß) oder wesentlich straffer und übersichtlicher geregelt werden müßten (wie z. B. das Zustellungswesen). Zusammengehörige Rechtsinstitute werden getrennt voneinander behandelt, nicht zusammengehörige nach überholten Gesichtspunkten aneinandergereiht. Die ganze Systematik des Gesetzes ist noch auf einen Gerichtsaufbau zugeschnitten, der seit dem Jahre 1952 nicht mehr existiert. Auch die verklausulierte Sprache des Gesetzes bereitet mitunter selbst dem erfahrenen Richter erhebliche Schwierigkeiten. Vor allem aber und das ist einer der stärksten Widersprüche zwischen der geltenden Verfahrensordnung und dem inzwischen erreichten Stand der sozialistischen Entwicklung baut die ZPO entsprechend dem Klassencharakter, den sie in der kapitalistischen Gesellschaftsordnung hat, auf dem bürgerlichen Individualismus auf, was aus dem von ihr normierten Verhältnis zwischen Gericht und Parteien, der bürgerlichen Verhandlungsmaxime, klar ersichtlich ist. Im Mittelpunkt dieser bürgerlichen Konzeption des Zivilprozesses steht das egoistische Individuum, die Verhandlung der Parteien vor dem erkennenden Gericht, das als angeblich neutraler Schiedsrichter über die Einhaltung der in der ZPO normierten Kampfregeln durch die Parteien wacht. Diese bürgerliche Grundkonzeption des Zivilprozesses als eines mit Angriffs- und Verteidigungsmitteln geführten Kampfes der Parteien vor dem Gericht, an der selbst die Einführung des § 139 ZPO nicht viel geändert hat, die Enge des bürgerlichen Rechtshorizonts, die sich auch hierin zeigt, sind unvereinbar mit dem Prinzip des demokratischen Zentralismus, mit den neuen Beziehungen zwischen den Menschen, zu ihrer Arbeit und zur Gesellschaft, mit' den Geboten der sozialistischen Moral, wie sie sich bereits heute herausgebildet haben und u. a. auch in dem neuen Zivilgesetzbuch, dem FGB, dem Arbeitsgesetzbuch usw. ihren Niederschlag finden werden. Im Mittelpunkt des sozialistischen Rechts, auf der jetzt erreichten höheren Stufe unserer sozialistischen .Entwicklung, steht die Erziehung aller Bürger zu politisch bewußten Menschen, die von der Verantwortung für das gesellschaftliche Ganze durchdrungen sind und an ihm schöpferisch mitarbeiten, die Erziehung zu einer neuen gesellschaftlichen Disziplin. Sowohl das materielle Recht als auch das ihm. entsprechende Prozeßrecht sind Instrumente der Diktatur des Proletariats im Kampf gegen alte, überlebte Gewohnheiten und Spontaneität, Mittel der Staatsmacht zur systematischen Überwindung der gesellschaftlichen Widersprüche; dabei sind Prozeß und Prozeßrecht nur der Ausdruck der Gewalt und der Autorität des Staates, die bereits hinter den Normen des materiellen Rechts stehen, deren Anwendung und Durchsetzung im Prozeß erfolgt. Aufgabe unseres sozialistischen Prozesses ist daher die staatliche Organisierung, Leitung und Kontrolle der materiell-rechtlichen Beziehungen der am Prozeß beteiligten Bürger und Staatsorgane, soweit diese nicht schon außerhalb des Zivilverfahrens geregelt werden können. 127;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 127 (NJ DDR 1959, S. 127) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 127 (NJ DDR 1959, S. 127)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des sozialistischen Staaten. Jedem Dienstfunktionär und jedem Untersuchungsführer obliegt eine hohe Verantwortung bei der Handhabung der ihnen übertragegen Befugnisse und staatlichen Machtmittel. Dabei ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X