Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 114 (NJ DDR 1959, S. 114); gen, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten, zu verwirklichen. Von den örtlichen Macht- , Organen werden jetzt immer mehr Beschlüsse gefaßt und durchgesetzt, die sehr nachhaltig das gesamte politische, wirtschaftliche und kulturelle Leben beeinflussen. Das muß sich natürlich auch sehr stark auf die Justizorgane auswirken. Entsprechend dem Prinzip der Einheit der Staatsgewalt müssen alle Staatsorgane, unabhängig davon, wie sie organisiert sind, auf den jeweiligen Ebenen der staatlichen Tätigkeit organisch auf ein einheitliches Ziel hinwirken. Wenn die Justizorgane ihre Arbeit im Hinblick auf die Veränderungen der Arbeit des Staatsapparates nicht umstellen, entwickeln sich die Justizorgane und die übrigen Staatsorgane auseinander. Die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die Volkspolizei wirken durch ihre spezifische Tätigkeit auf gesellschaftliche Verhältnisse ein, für deren Gestaltung auch andere staatliche Organe zuständig sind. Alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens können Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit werden, da der Schutz wichtiger staatlicher, gesellschaftlicher und persönlicher Interessen, die mit vielen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens verknüpft sind, durch Gesetz den Gerichten übertragen ist. Gefährden nun Widersprüche auf einem der Gebiete des gesellschaftlichen Lebens diese besonders geschützten Interessen, so treten die Justizorgane in Tätigkeit. Wenn es z. B. darum geht, im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Industriewerkes einen Wohnkomplex zu errichten, so befaßt sich damit in erster Linie die Abteilung Aufbau beim Rat des Kreises. Wird ein Sabotageakt verübt, ein Betriebsunfall verursacht oder gerät ein privater Unternehmer mit einer vertraglich zugesicherten Leistung in Verzug, werden die Gerichte und, in den ersten beiden Fällen, auch die Staatsanwaltschaft und die Untersuchungsorgane eingeschaltet. Deshalb genügt es nicht, nur abstrakt den Konflikt zu behandeln. Die Justizorgane müssen auch wissen, welche Bedeutung der konkrete Fall im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Politik au& den örtlichen Ebenen hat. Sie müssen sich ebenfalls dafür interessieren, welche Wirkungen von ihrer Tätigkeit auf die örtlichen Verhältnisse ausgehen. Die Tatsache, daß der überwiegende Teil aller Straf-und Zivilsachen von den Kreisgerichten und unter Mitwirkung von Schöffen entschieden wird, behält nur dann ihre für unseren sozialistischen Staat positive Bedeutung, wenn sie zu einer wesentlich engeren Verknüpfung der gerichtlichen Tätigkeit mit den politischen Problemen des betreffenden Gebietes führt. . Die Gefahr einer Isolierung, eines Zurückbleibens hinter der allgemeinen Entwicklung ist bei den Bezirksgerichten noch größer als bei den Kreisgerichten. Die Ursache der Gefahr besteht u. a. darin, daß die Bezirksgerichte durch die relativ geringe Zahl der Rechtsmittel einen nur kleinen Einblick in die Tätigkeit der einzelnen Kreisgerichte bekommen. Ein weiterer Grund der Isolierung ist darin zu sehen, daß die begründete Besonderheit des Rechtsmittelverfahrens vor allem in Strafsachen die Kenntnis der konkreten Umstände des in jedem Verfahren enthaltenen gesellschaftlichen Widerspruchs in gewissem Umfang verhindert. Diese gewissermaßen objektiv begründeten Umstände könnten aber 'durch eine richtige Arbeitsmethode weitgehend ausgeglichen werden. Die Richter des Bezirksgerichts müßten viel mehr und viel gründlicher die Umsetzung der allgemeinen politischen Aufgaben in die konkreten staatlichen Aufgaben durch die zuständigen politischen und staatlichen Organe des Bezirkes studieren, auch in der Praxis an Ort und Steile, und eine solche Aktivität entfalten, daß sie in den verschiedensten Formen diese Aufgaben mit durchsetzen helfen4. Nur durch eine praktische politische Tätigkeit im Bezirk können Richter, die sich durch ihre jahrelange isolierte Tätigkeit der Fähigkeit beraubt haben, über den einzelnen Fall hinaus das wirkliche Leben zu- sehen, wieder in ihre Aufgaben hineinwachsen. 4 Das auf S. 138 dieses Heftes von Weise geschilderte Beispiel aus der Arbeit des Bezirksgerichts Magdeburg zeigt, wie groß teilweise noch die Fehler auf diesem Gebiet sind. Die Unterstellung der Bezirksgerichte unter die Anleitung der Justizverwaltungsstellen in den Bezirken ist die Konsequenz des gegenwärtigen Zustandes. Durch sie soll erreicht werden, daß die Funktionäre der Justizverwaltung mit ihrer besseren politischen Einsicht, mit den fortgeschritteneren Arbeitsmethoden alles Konsequenzen ihrer engeren Verbindung mit der Praxis und mit dem gesellschaftlichen Leben den Stillstand in der Entwicklung der meisten Bezirksgerichte überwinden helfen. Diese Unterstellung ist also nicht, wie es mancherorts ausgelegt wurde, eine Degradierung der Bezirksgerichte, sondern eine Maßnahme, die der Erkenntnis ihrer gewachsenen Bedeutung entspringt. Das ist wahrscheinlich den Betroffenen in den Bezirken noch ungenügend klar geworden. Es haben sich, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, noch keine neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen Justizverwaltungsstelle und Bezirksgericht entwickelt, die es ermöglichen, unter Wahrung der funktionellen Beson-. derheiten- der beiden Behörden, den Richtern durch ihre Einbeziehung in bestimmte Formen der operativen Arbeit die plastischen Eindrücke der gesellschaftlichen Wirklichkeit zu vermitteln. Andererseits werden die Erfahrungen aus der Instanzrechtsprechung in noch viel zu geringem Umfang für die Anleitung der Gerichte ausgenutzt. Schließlich werden auch immer wieder Strafverfahren (meist sind es Wirtschaftsstrafsachen) vor Kreisgerichten angeklagt, deren Bedeutung für den ganzen Bezirk so groß ist, daß sie in der ersten Instanz vor das Bezirksgericht gehören, ganz abgesehen davon, daß ein derartiges Verfahren die Arbeit eines Kreisgerichts oft blockiert, wenn die Zahl der Angeklagten groß ist5. ' 'Aus all dem ergeben sich folgende Forderungen für den neuen Arbeitsstil der Gerichte: Die Gerichte müssen einerseits Formen und Methoden der Arbeit entwickeln, die sie enger mit den anderen örtlichen Machtorganen, deren Beschlüssen und deren praktischer Arbeit verbinden und befähigen, die Rechtsprechung und die Auswertung der Rechtsprechung bewußt in den Dienst der Erfüllung der grundlegenden örtlichen Beschlüsse zu stellen. Zum anderen müssen sie die einzelnen Verfahren so gestalten, daß diese in wesentlich engerer Verbindung mit den Werktätigen urtter sorgfältigem Studium der konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse des Betriebes, des Dorfes usw. durchgeführt werden. Wie sehr die Durchführung der Beschlüsse der Partei und Regierung davon ahhängt, ob die Justizorgane in ihrer Arbeit einen neuen Arbeitsstil entwickeln, der diesen Anforderungen Rechnung trägt, zeigt sich zum Beispiel in der Arbeit der Straforgane bei der Bekämpfung des Teils der Kriminalität, dessen Ursache hauptsächlich die Überreste alten, kapitalistischen Bewußtseins bei den Werktätigen sind. Der Kampf gegen . diesen Teil der Kriminalität wird in der gegenwärtigen Entwicklungsphase zu einer besonders wichtigen Aufgabe. Der V. Parteitag hat festgestellt, daß die Hauptaufgabe beim Aufbau des Sozialismus die Umerziehung des Menschen ist. Es zeigt sich also, daß die Justizorgane hier eine für die Lösung unserer historischen Aufgaben außerordentlich wichtige Arbeit in Angriff nehmen müssen. Es ist kein Zufall, daß die Gerichte und die anderen mit der Strafverfolgung betrauten Organe in der letzten Zeit gerade bei den beiden Problemen vor besonderen Schwierigkeiten standen, bei denen die Rückstände alten Bewußtseins und die Aufgabe der Umerziehung c, besonders augenfällig zutage tritt: einmal bei der Frage, welche Linie die Rechtsprechung bei der Prüfung der bedingten Verurteilung oder des öffentlichen 5 Uber die Entwicklung der neiuen Formen der Verbindung der Arbeit der Bezirksgerichte mit der Justizverwaltungsstelle sollten nicht die alten, bewährten vergessen werden. So besteht kein Grund, von den Prüfungsbogen bei Rechtsmittelverfahren, auf denen alle bei Gelegenheit der Überprüfung festgestellten Mängel usw. zu vermerken sind, keinen Gebrauch zu machen. Die Stichwortkartei ist bei vielen Bezirksgerichten eine so schematische Angelegenheit geworden, daß kein Richter auf den Gedanken kommt, sie für seine Rechtsprechung auszunutzen. 114;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 114 (NJ DDR 1959, S. 114) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 114 (NJ DDR 1959, S. 114)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen derartiger Handlungen einzudringen. Die kriminologische Analyse des Zustandekommens feindlichnegativer Handlungen, ihrer Angriffsrichtungen, Erscheinungsformen. Begehungoweisen, der dabei angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Staaten oder gegen die Volksbewegung für Frieden und Demokratie in den kapitalistischen Ländern und demokratischen Nationalstaaten darstellen.

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