Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 113

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 113 (NJ DDR 1959, S. 113); Der neue Arbeitsstil im Strafverfahren und die Aufgaben der gesellschaftlichen Erziehung Von WALTER KRUTZSCH, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Auf dem 4. Plenum des ZK der SED wurde erneut die Erkenntnis unterstrichen, daß die historischen Aufgaben beim Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft nicht mit einem Staatsapparat gelöst werden können, der mit alten, überlieferten Formen und Methoden arbeitet. Es gilt, solche Formen und Methoden der staatlichen Arbeit zu entwickeln, daß der Staatsapparat seine Aufgaben in enger Verbindung mit den Volksmassen löst, daß die Volksmassen immer mehr an der Lösung der staatlichen Aufgaben beteiligt werden, daß der Staatsapparat seiner Rolle als mobilisierende Kraft und als Organisator des Kampfes der Volksmassen bei der sozialistischen Umgestaltung aller Gebiete unseres Lebens gerecht wird. Wenn wir die Arbeit des Justizapparates an diesen Aufgaben messen, dann ist zu erkennen, daß die Justiz erst am Beginn eines tiefgreifenden Umwandlungsprozesses steht. Ein derartiger Prozeß ist unerläßlich, um wirklich sozialistische Justizorgane zu entwickeln. Für die Justiz wie für den gesamten Staatsapparat gilt die allgemeine Lehre: In der Entwicklung des Arbeiter-und-Bauern-Staates gilt das Gesetz der Dialektik, des Übergangs zur neuen Qualität, der Herausbildung neuer Formen und Methoden und des Abstreifens überholter Methoden1. Es ist eine Tatsache, daß sich die gesamte Arbeit der Gerichte trotz Schöffen und Justizaussprachen, trotz der vielen wertvollen Erfahrungen und Errungenschaften immer noch in einer gewissen Isolierung befindet. Dabei ist eine sehr enge Verbindung gerade der Arbeit der Gerichte mit der allgemeinen Entwicklung besonders wichtig. Die Vorbereitung und Durchführung der Prozesse auf den verschiedenen Gebieten des Straf-, Zivil- und Familienrechts steht noch nicht immer unter dem Zeichen der bewußten Durchsetzung der einheitlichen Politik des gesamten Staatsapparates. Sehr viele Richter und Staatsanwälte glauben, daß sie den gestellten Anforderungen dann voll entsprechen, wenn sie einen Prozeß nach dem anderen sorgfältig nach den Regeln der Jurisprudenz zu Ende bringen. Vor allem die Politik der örtlichen Organe der Staatsmacht wird noch viel zu ungenügend studiert, um daraus Erkenntnisse für die eigene Arbeit zu finden. In ungenügendem Maße machen sich die Richter und Staatsanwälte Gedanken darüber, wie sie durch den einzelnen Prozeß in die konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse eines Betriebes, einer MTS usw. eingreifen, darüber, was im einzelnen notwendig und wichtig ist, um den Prozeß als Mittel zur Durchsetzung der neuen ökonomischen Verhältnisse, zur Umerziehung zur sozialistischen Moral, zur Durchsetzung des neuen Bewußtseins auszu- nutzen. Die kritische Beobachtung der Wirkungen des Verfahrens an Ort und Stelle ist ein sehr selten geübtes Mittel der Einschätzung der eigenen Arbeit. Immer noch nimmt die Urteilskontrolle, die Bewertung des Papiers, den Vorzug gegenüber dem Studium der Wirklichkeit ein, schlägt mit der Rechtskraft einer Entscheidung der Jurist die Verbindungstür zum Leben zu. Es fehlt ferner eine sorgfältige Verallgemeinerung des durch die Rechtsprechung erlangten Materials, um es für die Durchsetzung der Aufgaben des Kreises nutzbar zu machen. Damit ist nicht gesagt, daß in der Justiz bisher keine bedeutenden Fortschritte erzielt worden wären. a Genauso wie im übrigen Staatsapparat hat es in der Justiz im Jahre 1952 tiefgreifende Veränderungen gegeben. Durch das neue GVG wurde der Grundstein unserer bisherigen Entwicklung gelegt. Ausgehend vom Prinzip der Einheit der Staatsgewalt wurde der Aufbau der Justizorgane dem allgemeinen staatlichen Aufbau entsprechend vollzogen. Durch die unmittelbar gewählten Schöffen nehmen die Werktätigen die den Gerichten übertragene Macht mit den neuen Richtern i Walter Ulbricht, Über die Vervollkommnung der Arbeit des Staatsapparates und die Änderung des Arbeitsstils, NJ 1958 S. 113. aus dem Volke gemeinsam in die Hand. Im Staats-anwaltschaftsgesetz wurde die Stellung des Staatsanwalts als Hüter der Gesetzlichkeit festgelegt. Eine neue StPO regelt die Arbeit der Ermittlungsorgane, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte bei der Verbrechensverfolgung. Auf* die tiefen Wandlungen, die unsere Gerichte seit 1945 im Zusammenhang mit der Entwicklung der sozialistischen Gesetzlichkeit durchgemacht haben, wird in der Rede von Walter Ulbricht auf dem V. Parteitag verwiesen2. Hier stehen die Gerichte als Beispiel für die Veränderungen in der Entwicklung des gesamten volksdemokratischen Staates. Die Errungenschaften des Jahres 1952 und die in den darauffolgenden Jahren geleistete positive Arbeit machen es jedoch nicht überflüssig, an der Bewegung um einen neuen Arbeitsstil des Staatsapparates teilzunehmen. Auch für die anderen Teile des Staatsapparates begann damals eine neue Etappe der Entwicklung zum sozialistischen Staat. Die Demokratisierung im Jahre 1952 war die Voraussetzung dafür, daß in den darauffolgenden Jahren mit Erfolg die Grundlagen des Sozialismus in der DDR gelegt und gefährliche Angriffe des Klassengegners abgewiesen werden konnten. Trotzdem hat es durch das Gesetzeswerk über die Vervollkommnung und Vereinfachung, der Arbeit des Staatsapparates tiefgreifende Veränderungen gegeben. Sie führten bereits zu einer wesentlich engeren Verbindung der Volksmassen mit den Staatsorganen. Sie hatten den gewaltigen Aufschwung der Initiative der Arbeiterklasse, der Bauernschaft, der Intelligenz und eines großen Teils der Mittelschichten zur Steigerung des Entwicklungstempos beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft zur Folge und führten zu einer wesentlichen Festigung der Staatsmacht überhaupt. Dieser Umschwung des gesamten Staatsapparates brachte die Erkenntnis, daß die in einer vergangenen Etappe hervorgebrachten Errungenschaften der weiteren Demokratisierung des Jahres 1952 im allgemeinen nicht mehr ausreichen, um die durch den V. Parteitag gestellten Aufgaben zu lösen. Aus diesem Grund ist es notwendig, bei einer Überprüfung des Arbeitsstils der Justizorgane nicht bei einer Verfeinerung und Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Formen stehen zu bleiben, sondern zu überprüfen, ob die bisherigen Formen und Methoden der Arbeit überhaupt ausreichen3. Was die Struktur der Justizorgane anbelangt, so kann im Gegensatz zum übrigen Staatsapparat davon ausgegangen werden, daß eine Strukturänderung jedenfalls nicht am Anfang der Entwicklung zu stehen hat. Die gegenwärtige Struktur der Justizorgane ermöglicht es, die Arbeit entsprechend den im Gesetz über die Verbesserung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates enthaltenen Prinzipien zu verändern. Die Kreisgerichte spielen schon seit 1952 eine entscheidende Rolle in der Rechtsprechung. Insofern braucht eine übermäßige Zentralisierung der Staatsgewalt in der Rechtsprechung nicht beseitigt zu werden. Trotzdem werden die Justizorgane durch die Strukturänderungen, durch die Erweiterung der Rechte der örtlichen Staatsorgane außerordentlich stark berührt. Diese Veränderungen dienen dem Ziel, zu erreichen, daß die örtlichen Machtorgane in den Bezirken, Kreisen und Gemeinden noch besser als in der Vergangenheit in der Lage sind, die zentralen politischen Aufgaben in engster Zusammenarbeit mit den Werktäti- 2 Walter Ulbricht, Der Kampf um den Frieden, für den Sieg des Sozialismus, für die nationale Wiedergeburt Deutschlands als friedliebender, demokratischer Staat, Referat auf dem V. Parteitag der SED, Berlin 1958, S. 26. 3 Diese Forderungen, verbunden mit praktischen Vorschlägen zur Verwirklichung, wurden bereits bei vielen Gelegenheiten unter verschiedenen Gesichtspunkten erhoben. Hierzu gehören insbesondere die Berichte der Brigaden zur Überprüfung der Arbeit der Justizorgane in Magdeburg, Gera, Neubrandenburg und sämtliche in Vorbereitung und Auswertung des V. Parteitages verfaßten Artikel. 113;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 113 (NJ DDR 1959, S. 113) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 113 (NJ DDR 1959, S. 113)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft Einsicht in die Vollzugsakten nehmen und Befragungen von Inhaftierten durchführen. Die im Rahmen der Überprüfung durch den. aufsichts-führenden. Staatsanwalt, erteilten Auflagen sind durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird, ist dem Betrorfenen ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände auszuhändigen. In einigen Fällen wurde in der Vergangenheit durch die Hauptabteilung im Auftrag des Untersuchungsorgans im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz ist zu beenden, wenn die fahr abgewehrt rde oder die Person keine zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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