Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 112

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 112 (NJ DDR 1959, S. 112); nären in den Kreisen echte, aktive Hilfe zifkommen lassen. Man muß prüfen, ob dieser Forderung beispielsweise eine solche Anweisung gerecht wird, wie die der Justizverwaltungsstelle Potsdam, die alle Kreisgerichte verpflichtet, die Durchschläge aller Berichte und Referate (Rechenschaftsbericht für die Volksvertretung, Jahresbericht für den Rat des Kreises, Referat für die Schöffenkonferenz und andere) der Justizverwaltungsstelle vorher zu übersenden, damit diese Gelegenheit hat, Korrekturen vorzunehmen. Es erscheint uns sehr zweifelhaft, daß die Mitarbeiter der Justizverwaltungsstelle in der Lage sind, diese Papierflut zu bewältigen. Sicher wird diese Methode dazu führen, 'daß den Kreisgerichten die operative Hilfe bei der Durchsetzung der neuen Aufgaben fehlt. Auf ein besonderes Kennzeichen sozialistischer, neuer Arbeitsweise muß jedoch, weil es den Justizorganen im besonderen Maße fehlt, mit Nachdrude hingewiesen werden: auf die Gemeinschaftsarbeit. In seinem.Schlußwort auf dem 4. Plenum sagte Genosse Walter Ulbricht, daß die .Gemeinschaftsarbeit eine Grundfrage ist, die auf allen Gebieten gelöst werden muß. Für unseren Arbeitsbereich bedeutet das zunächst, daß Volkspolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auf das engste Zusammenarbeiten müssen. Die Durchsetzung des Gedankens der gesellschaftlichen Erziehung im ganzen Strafverfahren, die Einbeziehung der Volksmassen in das gerichtliche Verfahren und die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen sind ohne enge Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortlichkeit gar nicht zu erreichen. Der Rahmen der Gemeinschaft unserer Arbeit geht jedoch weiter! Gesellschaftliche Erziehung ist vor allem in den Betrieben durchzuführen, und die Zusammenarbeit mit dem FDGB muß daher über die immer noch unbefriedigenden Ansätze, wie sie sich z. B. bei den Schöffenwahlen entwickelt haben, hinausgehen. Die politische Massenarbeit führt uns zur Nationalen Front. Und schließlich ist der dritte Gemeinschaftskreis, in dem die Justizorgane stehen, die Gemeinschaft mit den örtlichen Organen der Staatsmacht. Wir müssen feststellen, daß noch immer nicht ein solches Zusammenwirken zwischen Justizorganen und. den örtlichen Organen, vor allem im Kreis, erreicht ist, aus dem die Wahl der Richter durch die Volksvertretung gleichsam als Krönung erwächst. Auf die lebendige, konkrete Abfassung des Jahresberichts für den Rat des Kreises, auf die sorgfältige, kollektive Vorbereitung ihrer Rechenschaftslegung vor den Volksvertretungen und die gründliche Aneignung der ökonomischen und gesellschaftlichen Probleme ihres Kreises müssen daher alle Richter nochmals nachdrücklichst hingewiesen werden. Es gibt Kreise, in denen sich die Zusammenarbeit in den letzten Monaten gut entwickelt hat. Im Kreis Wittstock (Bezirk Potsdam) bereitet das Kreisgericht zur Zeit die Rechenschaftslegung vor der Volksvertretung vor. Der Entwurf dieses Berichts wurde bereits jetzt sehr ernsthaft in einer Sitzung der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz beraten. In einer erneuten Sitzung ist vorgesehen, zu diesem Rechenschaftsbericht eine konkrete Beschlußvorlage unter Berücksichtigung der Richterwahlen für die Kreistagssitzung vorzunehmen. Diese enge Zusammenarbeit gibt es aber noch nicht in allen Kreisen; im gleichen Bezirk haben beispielsweise die Kreise Kyritz, Nauen, Oranienburg und Neuruppin noch viel aufzuholen. „Der körperliche Einsatz der Mitarbeiter erfolgt entsprechend ihrer Eignung und beruflichen Erfahrung und soll sinnvoll mit den zu lösenden Aufgaben verbunden sein.“ (Aus dem Beschluß des Miniisterrats der DDR zur Auswertung des 4. Plenums des Zentralkomitees) Der Beschluß des Ministerrats hat die Empfehlung des 4. Plenums, auch für die Mitarbeiter des Staatsapparats die körperliche Arbeit für einen Monat ein- zuführen, *aufgenommen. Das Ministerium der Justiz und der Generalstaatsanwalt haben diesen Beschluß für ihre Arbeitsgebiete weiter konkretisiert. Hier sollen nur noch einige ergänzende Gesichtspunkte hervorgehoben werden. Das Jahr 1959 ist das Jahr der Vorbereitung und des Sammelns von Erfahrungen für den allgemeinen Einsatz der Staatsfunktionäre bei der körperlichen Arbeit. Es kommt für dieses Jahr darauf an, daß vor allem Richter, Staatsanwälte und Notare Erfahrungen sammeln, nicht aber Stenotypistinnen und Sekretärinnen. Der Beschluß betont, daß der Einsatz der Mitarbeiter „sinnvoll mit den zu lösenden Aufgaben verbunden sein soll“. Die Aufgaben, die wir dabei zu lösen haben, ergeben sich weitgehend aus dem oben Gesagten: Es geht darum, in den Betrieben das allgemeine Verständnis für die gesellschaftliche Erziehung und1 die Bereitschaft dazu zu wecken, in etwa während des Einsatzes vorkommenden Fällen aktiv organisierend bei der Einleitung der gesellschaftlichen Erziehung zu wirken, sich um die Festigung des Schöffenkollektivs zu kümmern und auch bei den Schöffen Verständnis für die neuen Aufgaben hervorzurufen. Staatsanwälte, Richter und Notare werden weiter die Gelegenheit benutzen, die Kollegen im Betrieb über unsere Gesetzlichkeit, im besonderen auch die neuen Gesetze, zu informieren und mit ihnen darüber zu diskutieren. Das gilt vor allem für diejenigen, die auf dem Lande arbeiten, für die Propagierung des neuen LPG-Rechts. Für die Richter ist es weiter eine besondere Gelegenheit, sich auf ihre Wahl dadurch vorzubereiten, daß Arbeiter und Bauern sie kennen und schätzen lernen und Vertrauen zu ihnen gewinnen. Zu unterstreichen ist weiter die Forderung, daß die Lösung der Aufgaben der betreffenden Organe und Institutionen gewährleistet ist. Dieser Hinweis ist für die Justizorgane von 'besonderer Bedeutung, da sie alle zahlenmäßig klein sind, so daß ein gleichzeitiger Ausfall von zwei Richtern oder zwei Staatsanwälten schon die Lösung der Aufgaben in Gefahr bringen kann. Hier bedarf es der sorgfältigen Leitung durch die Bezirksorgane, um keine Unordnung einreißen zu lassen und die Erfüllung der Aufgaben nicht zu gefährden. * Ziel dieses Artikels ist es nicht, alle Probleme des 4. Plenums zu behandeln. Er sollte vor allem die Verbindung zwischen den zentralen Fragen des Plenums und den zentralen Fragen unserer Arbeit hersteilen. Er soll nicht das eigene gründliche Studium des gesamten Materials ersparen, das der Beschluß des Ministerrats ausdrücklich von jedem Staatsfunktionär verlangt. So ist z. B. nichts über die wichtige Frage unserer Kader gesagt, obwohl wir auch hier von der Aufstellung unserer Kaderreserve bis zur Durchführung des neuen Lehrgangs für Richter und Staatsanwälte eine Fülle von Aufgaben haben. Auch die Fragen der Gesetzgebung wurden nur berührt. Das gründliche Studium des 4. Plenums, seiner ökonomischen Probleme, der Fragen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Schule und der Kultur, wird sich mit dem Studium der Materialien des XXI. Parteitags verbinden. Es kommt aber nicht nur auf das Studium an, sondern vor allem auch darauf, daß wie es im Beschluß des Ministerrats heißt „die Maßnahmen konkret festgelegt werden, die die exakte Lösung der bisherigen und der neuen Aufgaben und die systematische Kontrolle der Durchführung gewährleisten.“ Genosse Walter Ulbricht beendete sein Schlußwort mit den Sätzen, die wir alle beherzigen und befolgen müssen: „Niemand soll sagen, er habe vom Politbüro keine besondere Anweisung bekommen. Jeder soll eigene Initiative entfalten. So stellen wir uns die Arbeit vor.“ 112;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 112 (NJ DDR 1959, S. 112) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 112 (NJ DDR 1959, S. 112)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit - auf der Grundlage von Führungskonzeptionen, Voraussetzungen -für das Erzielen einer hohen politischoperativen Wirksamkeit der - Vorteile bei der Arbeit mit, wie kann die Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Untersuchung solche Voraussetzungen zu schaffen, die bei der entsprechenden Bereitschaft des Beschuldigten weitere Straftaten verhindern. Die Einstellung des Beschuldigten zum.

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