Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 111

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 111 (NJ DDR 1959, S. 111); Charakter eines Verbrechens erreichen, aus.dem Kriminalstrafrecht herausgenommen und materiell in einem besonderen Gesetzbuch geregelt sowie verfahrensmäßig besonderen Strafkommissionen der Nationalausschüsse überwiesen. Das Gesetz Nr. 24 vom Jahre 1957 tat einen entscheidenden weiteren Schritt5. Verletzungen des sozialistischen Eigentums von geringerem Wert wurden auch aus dieser Ü bertretungsrege-lunig herausgenommen; sie werden als Disziplinarverietzungen durch besondere Kommissionen in den Betrieben behandelt. „Es geht um die sozialistische Umgestaltung auf allen Gebieten.“ (Aus dem Referat Walter Ulbrichts auf dem 4. Plenum des Zentralkomitees) r ji Bei der Arbeit am Entwurf eines neuen Strafgesetzbuchs wurde deshalb bereits die Frage behandelt und ihre Prüfung einer besonderen Unterkommission übertragen , ob nicht auch für uns der Zeitpunkt gekommen ist, neben das Strafgesetzbuch, das gesellschaftsgefährliche und gerichtsstrafwürdige Handlungen enthält, ein Gesetzbuch zu stellen, das nicht gerichtsstrafwürdige „Ordnungswidrigkeiten“ oder „Übertretungen“ enthält6. Es würde etwa die bisherigen Ordnungsstrafbestimmungen, bisherige Übertretungen und auch solche Handlungen, die heute noch den Charakter eines Verbrechens tragen wie Beleidigungen, Hausfriedensbruch, leichte Sachbeschädigungen, geringe Verletzungen des Eigentums, und zwar auch des sozialistischen Eigentums aufnehmen. Eine solche, materielle Regelung führt sofort zu der Frage, welche Organe diese Ordnungswidrigkeiten behandeln sollten. Hier begegnen sich die Gedanken, die im Rahmen der Gesetzgebungskommission für das Strafgesetzbuch bereits aufgeworfen wurden, mit der Empfehlung im Referat des Genossen Walter Ulbricht, zu prüfen, inwieweit die Konfliktkommissionen zu Organen der Erziehung zur Einhaltung der Moralgesetze gemacht werden können. Inwieweit könnten die Konfliktkommissionen für die Arbeiter ihrer Betriebe dieses Organ der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit werden? Störungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, wie Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigungen, außerhalb der sozialistischen Betriebe, könnten durch gesellschaftliche Organe entschieden werden, die an die Erfahrungen mit Straßenvertrauensleuten und Schiedsmännem anknüpfen. Diese Gedanken der Gesetzgebungskommission sind auch mit der Forderung verwandt, die auf dem XXI. Parteitag erhoben wurde, in immer stärkerem Maße gesellschaftlichen Organisationen bestimmte staatliche Funktionen zu übertragen. Mit den von Krutzsch gemachten Vorschlägen, wie prozessual die „Gesellschaft“ in das Strafverfahren einzubeziehen ist, berührt sich Art. 15 Abs. 1 der Grundsätze für die Gerichtsverfassung, die der Oberste Sowjet auf seiner letzten Tagung erlassen hat: „Entsprechend den Bestimmungen der UdSSR und der Unionsrepubliken können Vertreter der gesellschaftlichen Organisationen vor Gericht gesellschaftliche Anklage und Verteidigung führen,“ Die Funktion der Gerichte, Organ zur Durchführung sowie zur Organisierung der Durchführung der gesellschaftlichen Erziehung zu sein, gilt aber nicht nur für die Strafgerichte. In der Diskussion auf der wissenschaftlichen Konferenz zur Vorbereitung der Arbeit an einer neuen Zivilprozeßordnung reifte die Erkenntnis heran, daß auch vor den Zivilgerichten die Forderung steht, nicht nur im Verfahren selbst erzieherisch zu wirken, sondern auch Organisator gesellschaftlicher Erziehung zu sein. Gesellschaftliche Hilfe und gesellschaftliche Erziehung können z. B. gerade in Ehesachen von großer Wirksamkeit sein. Eine Entscheidung, die eine Klage auf Scheidung einer Ehe abgewiesen hat, wird häufig nur durch gesellschaftliche Hilfe zur Wiederherstellung der gefährdeten Ehe führen können. Urteile, die zur Zahlung von Unterhalt verpflichten, 5 vgl. hierzu auch Streit, NJ 1959 S. 39. o vgl. dazu Schüsseler, Gedanken zur künftigen Regelung des Ordnungsstrafrechts, NJ 1958 S. 688 ff. und S. 708 ff. werden wirksamer aR durch den Gerichtsvollzieher und durch Lohnpfändungen durchgesetzt, wenn die gesellschaftliche Kontrolle wirkt. Allerdings gibt es auch heute noch Beispiele dafür, daß Betriebsgewerkschaftsleitungen sich auf den Standpunkt stellen, sich um solche Sachen zu kümmern, sei nicht ihre Angelegenheit. Neben den Aufgaben, die sich für die Konfliktkommissionen der neuen Art auf dem Gebiet der gesellschaftlichen sozialistischen Erziehung entwickeln können und die erst im Wege der Gesetzgebung vorbereitet werden müssen, gibt die große Umgestaltung des sozialistischen Lebens in unseren Betrieben schon heute wichtige Ansätze zu weiteren Möglichkeiten der gesellschaftlichen Erziehung, insbesondere auch in der Richtung, Verletzungen, der sozialistischen Moral und der Gesetze vorzubeugen. Die Brigaden, die den Ehrentitel einer sozialistischen Brigade erringen wollen, haben sich zum Ziel gesetzt, ihre Mitglieder auch zu sozialistischem Verhalten im persönlichen Leben zu erziehen. Dies-hilft zur Einhaltung der Grundsätze der Moral, zur Einhaltung der staatlichen Gesetze; auch in Fällen, in denen ein Mitglied einer solchen Brigade von einem Zivilgericht oder einem Strafgericht verurteilt ist, wird die Brigade das Organ der gesellschaftlichen Erziehung werden können. In einigen Betrieben sind jetzt Aktivs gebildet worden, die zur Einhaltung der Verkehrsbestimmungen erziehen. Diese Erziehung wirkt nicht nur dahin, daß Unfälle vermieden, Gesundheit und Menschenleben bewahrt, Schaden verhütet wird. Sie beugt zugleich dem vor, daß Arbeiter vom Gericht wegen Verletzung der Verkehrsbestimmungen bestraft werden müssen. Die Bedeutung dieser Erziehung zeigt sich im besonderen an der Feststellung, daß im Jahre 1958 rund 10 000 Personen wegen Verletzung der Verkehrsbestimmungen gerichtlich bestraft wurden. Vielleicht werden die offenen Worte, die auf dem XXI. Parteitag zum Kampf gegen den Alkohol gesprochen wurden, Mut dazu machen, daß auch wir im Rahmen der Erziehung zur sozialistischen Moral und Gesetzlichkeit den Kampf gegen Alkoholmißbrauch offensiv aufnehmen. '■ Die Forderung des 4. Plenums, mit und durch die Massen die sozialistische Umgestaltung vorzunehmen, weist also unserer gegenwärtigen Arbeit die Richtung, bestätigt die Richtigkeit des emgeschlagenen Weges und ist auch von großer Bedeutung für die Gestaltung unserer neuen Gesetze. Neben diesen grundsätzlichen Hinweisen zur sozialistischen Erziehung der Massen und mit Hilfe der Massen steht jedoch nach wie vor die ernsthafte und gewichtige Forderung, die Rolle des Staates, d. h. auch die Anwendung staatlicher Zwangsmaßnahmen zum Schutze unseres Staates, niemals außer acht zu lassen. Die Rolle Westberlins als Sitz der großen Mehrzahl aller imperialistischen Agentenorganisationen, seine Lage mitten in der Deutschen Demokratischen Republik, zwingt uns, gegenüber allen von diesen Organisationen ausgesandten Verbrechern und deren Helfershelfern nach wie vor alle Wachsamkeit zu üben und alle staatlichen Machtmittel anzuwenden. „Es gibt konservative Funktionäre “ (Aus dem Referat Walter Ulbrichts auf dem 4. Plenum des Zentralkomitees) Alle Ausführungen, die zu dem Thema „gesellschaftliche Erziehung“ gemacht wurden, betreffen die neue Arbeitsweise, sind ein wesentlicher Bestandteil des neuen Arbeitsstils der Straf- und Gerichtsorgane. Die Hinweise im Beschluß des Ministerrats in bezug auf Sitzungen, auf die Überwindung des noch immer vorhandenen Übermaßes an Papier sowie auf die Arbeit der leitenden Organe an der Basis sollen nur nochmals unterstrichen werden. Hinzugefügt werden soll jedoch, daß sich eine neue Arbeitsweise mit Schönfärberei und Unehrlichkeit nicht verträgt, ja, ihr Gegenteil ist. Es kommt mehr denn je darauf an, daß die leitenden Organe in der Zentrale und im Bezirk den Fuoktio- 111;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit als Voraussetzung zum rechtzeitigen erkennen von Geiselnahmen Einige Erfordernisse zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirksamen Verhinderung von Geiselnahmen in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen.

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