Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 110

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 110 (NJ DDR 1959, S. 110); versität Jena eine aktive Tätigkeit begonnen und wertvolle Arbeit für die Verbreitung einer allgemeinen Kenntnis des Entwurfs eines Friedensvertrags geleistet. Auch in Rostock haben in Zusammenarbeit mit den Leitungen der SED, der Nationalen Front und dem Friedensrat Veranstaltungen, vor allem eine Großveranstaltung in der Neptun-Werft, stattgefunden. Die meisten Bezirke lassen es jedoch noch an ausreichender Initiative fehlen, und wir müssen Richter und Staatsanwälte darauf hinweisen, daß ihre Verpflichtung, ihre Kraft in der Erläuterung und Propagierung des Friedensvertrags einzusetzen, gerade auch im Rahmen der VDJ erfüllt werden sollte. / ' m Auch die Vorschläge zur Lösung der Berlin-Frage müssen in diesem Zusammenhang behandelt werden. Es wird hier allen Richtern und Staatsanwälten leicht sein, aus ihrer Erfahrung heraus zu erläutern, welche Rolle Westberlin mit seinen Dutzenden von Agenten-organisationen als Provokationsherd gespielt hat und noch spielt. Die Drohungen Lemmers, in der allernächsten Zeit solche Provokationen zu starten, die im Sinne des Planes „Outline“ liegen, geben allen Bürgern verständliche Anknüpfungspunkte für die den Frieden sichernden Vorschläge der Sowjetunion. „Die sozialistische Umgestaltung in der Deutschen Demokratischen Republik schafft die Bedingungen für eine erfolgreiche Friedenspolitik.“ (Aus dem Referat Walter Ulbrichts auf dem 4. Plenum des Zentralkomitees) 3 Bereits der V. Parteitag hat den Zusammenhang zwischen unseren Erfolgen, im besonderen der Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe, und der Lösung unserer nationalen Frage dargelegt. Eng verbunden mit der Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe ist die Entwicklung der Überlegenheit unserer staa'icJiejrH Ordnung, der sozialistischen Demokratie, über den klerikal-militärischem Obrigkeitsstaat in Westdeutschland. Dies bedeutet für uns das ununterbrochene Streben nach Vervollkommnung nicht nur der politischen Massenarbeit, sondern unserer gesamten Arbeit als Richter und Staatsanwälte. Der Beschluß des Ministerrats fordert, daß die Prüfung der Erfüllung der Beschlüsse des V. Parteitags unter dem Gesichtspunkt vorgenommen werden soll: „Was muß geändert werden?“ Wir haben in diesen Wochen gute Gelegenheit, diese Frage zu stellen und zu beantworten, ohne daß es noch besonderer Tagungen, Berichte oder Analysen bedarf. Die Justizorgane haben ihre Jahresberichte fertiggestellt und werden diese bei jedem Gericht, jeder Staatsanwaltschaft, in jeder Justizverwaltung unter den Gesichtspunkten des V. Parteitags, der Erfüllung unserer dazu beschlossenen! Perspektivpläne und des 4. Plenums behandeln. Gleichzeitig wird die Vorbereitung der Parteiwahlen jede Grundorganisation vor die Notwendigkeit stellen, sich mit ihrer eigenen Arbeit auseinanderzusetzen und Maßnahmen zu beschließen, die die Erfüllung der Beschlüsse des V. Parteitags sicherstellen. Wir haben also ohne neue Sitzungstage und umfangreiche Ausarbeitungen im Rahmen der jetzt zu erledigenden Aufgaben Gelegenheit zu den notwendigen Schlußfolgerungen. „Die sozialistische Umgestaltung kann nur mit den Massen und durch die Massen verwirklicht werden.“ (Aus dem Referat Walter Ulbrichts auf dem 4. Plenum des Zentralkomitees) Seit einigen Monaten' beschäftigen sich Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft und Gericht mit dem Problem der gesellschaftlichen Erziehung. Wir haben diesen Begriff zum ersten Male im heutigen Sinne gebraucht, als wir vor einem Jahre das Strafrechtsergänzungsgesetz zu erläutern begannen. Wir können heute sagen, daß hier einer der bedeutsamsten Ansatzpunkte zur sozialistischen Umgestaltung unserer Straf- und Gerichtsorgane liegt; zugleich wird ihre richtige Gestaltung eine Seite der „Gestaltung richtiger Beziehungen zwischen der Partei, der Staatsmacht und den Volksmassen“ darstellen. In der Begründung des Strafrechtsergänzungsgesetzes vor der Volkskammer wurde ausgeführt: „Die volle Wirksamkeit der neuen Strafen ist allein mit dem Urteilsspruch des Gerichts jedoch noch nicht gesichert. Sie hängt weitgehend von der erziehe-!*; rischen Einwirkung der Gesellschaft auf den Ver-, .urteilten ab; und die Gesellschaft das sind die Kollegen im Betrieb, das ist die Gewerkschaft und ihre Organe im Betrieb, das ist die Kaderabteilung des Betriebes, und das ist schließlich auch die Werkleitung. Die Gesellschaft, das sind die Mitbewohner im Hause .“3 Es zeigte sich jedoch zunächst im Laufe des vergangenen Jahres eines: Obgleich die gesellschaftlichen Kräfte wie schon auf dem 33. Plenum festgestellt werden konnte bereits einen solchen Stand erreicht hatten, daß sie zu Trägem einer derartigen Einwirkung auf einen Verurteilten werden können, obgleich sie wie auf dem 4. Plenum festgestellt wurde in einem ständigen, umwälzenden Wachstum begriffen sind, wirken sie nicht spontan und ohne bewußte Lenkung. Auch Seminare, die mit Mitarbeitern des FDGB-Bun-desvorstands bei der Einführung des StEG einmal durchgeführt wurden, reichten nicht aus, um die Funktionäre des FDGB bis nach unten in jeden Betrieb für die Erfüllung dieser gesellschaftlichen Aufgabe zu mobilisieren. Zwischen der Erkenntnis, daß die Entwicklung her-ahgereift ist, um durch die Straf- und Gerichtsorgane über ihre'engere Tätigkeit hinaus die Erziehung der Bürger zu einem die sozialistische Gesetzlichkeit re-respektierenden, ja, sozialistischen Verhalten durch die Gesellschaft zu organisieren, und der Verwirklichung dieser Erkenntnis lag eine Kluft. Die Erkenntnisse des vergangenen Jahres, wie sie im besonderen durch die Untersuchungen über die Anwendung der neuen Strafarten und die Rechtsprechung zu den §§ 19 und 20 StEG gefördert wurden, führten schrittweise zur Klärung f sowohl des Inhalts des Begriffs „gesellschaftliche Erziehung“ als auch ihrer Durchführung. Die Erkenntnisse sind in ständiger Entwicklung. So ist die gesellschaftliche Erziehung die Einwirkung auf die Einhaltung der sozialistischen Moralgesetze. Darin liegt ohne daß dies bereits den Verantwortungsbereich der Untersuchungs- und Gerichtsorgane berührt ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung, zur Verhinderung von Gesetzesverletzungen, insbesondere von Verletzungen der Strafgesetze. Gesellschaftliche Erziehung muß oft wirken, wenn die Straforgane z. B. wegen Geringfügigkeit der Tat von Bestrafung abseihen. Ohne gesellschaftliche Erziehung verlieren die bedingte Verurteilung, der öffentliche Tadel, die öffentliche Bekanntmachung eines Urteils weitgehend ihre Wirkung. Sie ist aber auch noch notwendig, wenn die Strafe mit Bewährungsfrist nach § 346 StPO ausgesetzt ist oder wenn ein Verurteilter nach Verbüßung seiner Strafe wieder in das Leben unserer sozialistischen Gesellschaft eingereiht wird. Krutzsch legt dar, wie die Einbeziehung der Massen in das Gerichtsverfahren 2m organisieren ist und wie darüber hinaus bereits vom Untersuchungsverfahren an die Möglichkeit und in einer großen Anzahl von Fällen auch die Notwendigkeit dazu gegeben ist4. Wir haben bisher die Einbeziehung der Massen in das Gerichtsverfahren vor allem in der Beteiligung der Schöffen an der Rechtsprechung gesehen. Diese wichtige Aufgabe bleibt. Die Tätigkeit der Schöffen erhält aber ein größeres Gewicht und eine größere Weite der Wirkung, wenn sie auch die Organisatoren der gesellschaftlichen Erziehung in ihrem Betrieb sind. Unsere Gedanken über gesellschaftliche Erziehung und Einbeziehung der Massen in diese Seite gerichtlicher Tätigkeit werden bestätigt durch die Erfahrungen anderer sozialistischer Länder. Schon seit langem beschäftigen uns im Rahmen des Austauschs unserer Erfahrungen und des gegenseitigen Studiums der Ge-richtspraxis die Maßnahmen, die in der CSR, vor allem seit dem Jahre 1956, auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafverfahrens getroffen sind. Bereits seit längerem sind dort Handlungen von so geringer Gesellschaftsgefährlichkeit, daß sie nicht mehr den ------------- / 3 vgl. „Das Strafrecht der sozialistischen Demokratie“, Berlin 1958, S. 12/13. 4 vgl. Krutzsch auf S. 113 ff. dieses Heftes. 110;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 110 (NJ DDR 1959, S. 110) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 110 (NJ DDR 1959, S. 110)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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