Dokumentation Neue Justiz (NJ), 13. Jahrgang 1959 (NJ 13. Jg., 5.Jan.-20.Dez. 1959, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-860)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 659 (NJ DDR 1959, S. 659); ?Zugleich wurde bei dieser Wahl in weit hoeherem Masse als bei der Wahl 1955 eine Beteiligung der oertlichen Organe der Staatsmacht, und zwar sowohl der Volksvertretungen und ihrer Staendigen Kommissionen fuer Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz als auch der Raete, erreicht. Die Zusammenarbeit in den Wahlausschuessen war nicht formal, sondern fuehrte im besonderen auch durch die Mitarbeit des Staendigen Ausschusses der Volkskammer und durch die Anleitung, die der Staatssekretaer fuer die Anleitung der oertlichen Raete als Vorsitzender des Zentralen Wahlausschusses den ihm unterstellten Organen gab zur Unterstuetzung der Wahlbewegung dadurch, dass Volksvertreter und Mitglieder des Rates in Wahlversammlungen auftraten und auch tatkraeftige Unterstuetzung gaben. Die Inter-essenlosigkeit der gesellschaftlichen Organe der Grossbetriebe an der Wahl von Arbeitern ihrer Betriebe als Schoeffen wurde, wenn auch nicht vollstaendig, so doch in weit hoeherem Masse als 1955 dadurch ueberwunden, dass der Bundesvorstand des FDGB sich aktiver einschaltete. Als Gesamtergebnis kann festgestellt werden, dass die Schoeffenwahl 1958 sowohl unmittelbar fuer die Gerichte, die durch die Wahl guter Schoeffen verstaerkt wurden, als auch fuer die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den oertlichen Volksvertretungen von gutem Erfolg waren. In der Zeit zwischen den beiden Schoeffenwahlen haben sich feste Formen der Arbeit mit den Schoeffen herausgebildet: Die regelmaessige Schulung unter Zugrundelegung von zentral herausgegebenem Schulungsmaterial, die Bildung von Aktivs der Schoeffen bei den Gerichten und von Schoeffenkollektiven in den Betrieben. Die Schoeffen entwickelten sich zu einem aktiven Faktor der Rechtsprechung. Es wurde weitgehend vermieden, dass sie zu Viertel- oder Halbjuristen wurden, sondern es wurde und wird darum gekaempft, dass der Schoeffe als klassenbewusster Produktionsarbeiter oder Genossenschaftsbauer die Klarheit seines Blicks aus der Atmosphaere der Produktion in die Gerichtssaele traegt. Die Schoeffen nehmen nicht mehr als stumme Statisten an der Gerichtsverhandlung teil, sondern wirken aktiv auf das Gerichtsverfahren und die Urteile ein. Sie beeinflussen auch die Arbeitsweise der Gerichte. Im Bewusstsein ihrer gleichberechtigten Stellung betaetigen sie sich aktiv an der Urteilsabsetzung und foerdern dadurch die durch die Strafprozessordnung und die Eheverfahrensordnung eingefuehrte Absetzung der Urteile unmittelbar nach der Verhandlung. Die Schoeffen der Kreis- und Bezirksgerichte wandten sich gegen Urteile der Rechtsmittelgerichte, die ihnen bei Zurueckverweisung eines Urteils enge Weisungen bezueglich eines Strafmasses gaben; sie wandten sich auch gegen Selbstentscheidungen der Rechtsmittelgerichte, die ihre auf unmittelbarer Kenntnis der Vorgaenge beruhenden sorgfaeltigen Untersuchungen des Falles und seiner Zusammenhaenge missachteten. Wir koennen mit Stolz feststellen, dass sowohl unser Verfahren der Schoeffenwahl als auch unsere Arbeit mit den Schoeffen Anerkennung bei den Juristen der befreundeten Laender gefunden haben, so z. B. bei der Delegation der sowjetischen Juristen, die unter Fuehrung des Justizministers der RSFSR, Genossen Bol-dyrew, im Juni dieses Jahres bei uns weilte8, und bei den Justizfunktionaeren der Tschechoslowakischen Republik, die die Organisation ihrer Arbeit mit den Schoeffen auf das Studium unserer Erfahrungen gestuetzt haben. Damit konnte der Auftrag, den die 2. Parteikonferenz in bezug auf die Einbeziehung der Schoeffen in die Taetigkeit der Gerichte gegeben hatte, als erfuellt angesehen werden. Wir koennen damit zugleich feststellen, dass die Entwicklung der Taetigkeit der Schoeffen einen entscheidenden Faktor fuer die sozialistische Umgestaltung der Gerichte bedeutet. Neben diesen Erfolgen in der Schoeffenarbeit koennen wir eine Reihe weiterer Fortschritte in der Arbeit der Gerichte in der Periode der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus feststellen. Sie finden ihren Ausdruck in den Feststellungen des Genossen Walter Ulbricht -------------------------------------- 9 a In einem Bericht ueber diesen Besuch, der in ?Sowjelskaja justizija? 1959 Nr. 8 veroeffentlicht ist, wird gerade den Formen der Arbeit mit den Schoeffen grosser Raum gewidmet. auf dem 33. Plenum, in denen er die Arbeit der Richter anerkennt: ?Unsere Richter und Staatsanwaelte haben in ihrer Rechtsprechung richtig gehandelt, wenn sie differenzierten zwischen solchen Personen, die, obwohl sie gegen unsere Gesetze verstiessen, doch nicht als ausserhalb unserer sozialistischen Ordnung stehend betrachtet werden koennen, sondern die aus Undiszipliniertheit, aus Mangel an Verantwortungsbewusstsein einen Rechtsbruch begangen haben, und zwischen jenen, die sich bewusst ausserhalb unseres Staates stellten und als Staatsverbrecher die Fundamente unseres Staates angriffen.?9 Diese Erfolge finden ferner in der Entwicklung unserer Kriminalitaet ihren Ausdruck, die die niedrigste Kriminalitaetsziffer zeigt, die es in Deutschland je gegeben hat, und bezogen auf je 100 000 der strafmuendigen Bevoelkerung ein Drittel der Kriminalitaet in Westdeutschland betraegt. Wenn auch die Entwicklung der Kriminalitaet entscheidend von der Festigung unseres Staates, der Entwicklung des Bewusstseins der Werktaetigen und der staendigen Verbesserung der oekonomischen Lage der Werktaetigen bestimmt ist, so traegt doch auch die richtige Taetigkeit der Straforgane, von der Polizei bis zu den Gerichten, wesentlich zu ihrer Zurueckdraengung bei. Im Bewusstsein der Richter und der Mitarbeiter der Justiz ist der ideologische Klaerungsprozess und das Verstehen und Beherrschen der Grundsaetze der Dialektik weiter vorangeschritten. Zugleich fuehrte das Fernstudium des groessten Teils der Richter, die in den ersten Jahren unseres Neuaufbaus nur eine kurze Ausbildung erhalten hatten, zu einer Vertiefung ihres Wissens, wenn es auch nicht frei von den damals von der Rechtswissenschaft ausgehenden formalistischen Einfluessen blieb. Vor allem aber muss auch an dieser Stelle die moralische Leistung dieser Richter, die, nicht mehr jung an Lebensjahren, mit der vollen Verantwortung ihrer Funktion belastet, die Energie aufbrachten, drei oder fuenf Jahre lang das Fernstudium durchzufuehren, voll anerkannt werden. Von grosser Bedeutung war der Erlass des Strafrechtsergaenzungsgesetzes. Die neuen Strafarten, bei denen der Gedanke der Erziehung gegenueber der Freiheitsentziehung im Vordergrund steht, wie der oeffentliche Tadel und die bedingte Verurteilung, sind fuer die Entwicklung der Strafpraxis und die Erziehung der Richter von grosser Bedeutung geworden. Der den neuen Strafarten innewohnende Erziehungsgedanke fuehrte zwangslaeufig dazu, die bisherigen Vorstellungen von der erzieherischen Wirkung der Gerichtsverfahren wesentlich zu erweitern. Es wurde klar, dass die Erziehung nicht allein Sache der Straforgane, im besonderen des Gerichts, ist und vermittels des gut durchgefuehrten Verfahrens und gegebenenfalls der Auswertung des Verfahrens in der Oeffentlichkeit durchgesetzt wird, sondern dass das Gericht vor allem als Organisator der gesellschaftlichen Erziehung der Buerger, die unsere Gesetze verletzen, wirken und dadurch seine eigene Kraft in hohem Masse vervielfachen muss. Zugleich bedeuten die im StEG enthaltenen neuen Tatbestaende der Staatsverbrechen und der Bestimmungen zum Schutze des Volkseigentums eine grosse Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Anleitung fuer den Richter zur parteilichen Entscheidung. Diese Erfolge in der Arbeit der Gerichte, besonders die Erfolge in der Arbeit der Schoeffen, fuehrten zu einer gewissen Selbstzufriedenheit. Welche Gefahr darin lag, wurde offenbar, als bei der Vorbereitung des V. Parteitages, im besonderen durch einige Diskussionsbeitraege auf der Delegiertenkonferenz des Bezirks Potsdam, ersichtlich wurde, dass die Gerichte in der Straf- und Zivilrechtsprechung nicht voll auf der Hoehe ihrer Aufgaben standen. So wurde im Zusammenhang mit Gerichtsentscheidungen z. B. zu Fragen, die landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften betrafen, die harte Feststellung getroffen, dass die Gerichte die Entwicklung hemmten. Hier waren die Gerichte zu Entscheidungen gekommen, die von der Ideologie Oelss-ners beeinflusst waren und das grosse Ziel der Entwick- 9 Walter Ulbricht, Referat auf der 33. Tagung des ZK der SED, Berlin 1957, S. 118. 659;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit ihnen durchgefiihrt. kann auch ohne Verbindung zu feindlichen Stellen und Kräften des imperialistischen Systems begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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