Dokumentation Neue Justiz (NJ), 13. Jahrgang 1959 (NJ 13. Jg., 5.Jan.-20.Dez. 1959, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-860)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 567 (NJ DDR 1959, S. 567); ?Leitung des Werkes zu bestimmten personellen Veraenderungen in der Leitung dieser Abteilung. Ein weiterer ernsthafter Mangel, der grosse Auswirkungen auf die Kontinuitaet der Produktion hatte, war die falsche Arbeitsweise unserer Materialversorgung, die keinen kontinuierlichen Materialfluss garantierte. Vor allem wandten die Materialversorger das Vertragsrecht nicht richtig an. Oftmals schreckten sie davor zurueck, berechtigte Vertragsstrafenforderungen geltend zu machen, aus Furcht, damit die Lieferbetriebe zu ?veraergern?. Sie hatten also die erzieherische Bedeutung des ? 79 Vertragsgesetz nicht begriffen. Auch bei der Anwendung des Prinzips der materiellen Interessiertheit konnte die Brigade der Staatsanwaltschaft eine Reihe ernsthafter Maengel feststellen, wobei sich allerdings die entsprechenden Untersuchungen leider vorwiegend auf die Fragen der Praemiierungen erstreckten. Zu den wichtigsten Lehren fuer die Verbesserung der Arbeit der Leiter in den Bereichen unseres Betriebes gehoeren zweifellos die Hinweise der Brigade ueber die Maengel bei der Anleitung und Erziehung der Werktaetigen. Aus der Fuelle der Hinweise hierzu muessen vor allem die ungenuegende Foerderung der Initiative der Arbeiter auf dem Gebiet des Erflndungs- und Vorschlagswesens und die noch mangelhafte Foerderung der Frauen (der Frauenanteil der Belegschaft betraegt ueber 50 Prozent) herausgegriffen werden. Wenn die Brigade feststellen musste, dass verschiedene Verbesserungsvorschlaege bis zu einem Jahr zu ihrer Realisierung benoetigten und dass bisher gerade 1 Prozent Frauen leitende Funktionen im Werk bekleiden, so wurde damit erneut bestaetigt, dass die Betriebsparteiorganisation auf dem richtigen Weg ist, wenn sie um die Beseitigung dieser Maengel bemueht ist. Wie Mueller/Frenzel bereits kurz erwaehnten, waren diese Feststellungen der Brigade Gegenstand einer erweiterten Werkleitungssitzung. Darueber hinaus begann unter Fuehrung der Betriebsparteiorganisation mit der Berichtswahlversammlung ein kompromissloser Kampf zur Veraenderung der hier kurz skizzierten Lage. Heute koennen wir schon auf einige Erfolge verweisen. Im VEB Jenapharm wurde in den beiden ersten Quartalen 1959 der Plan uebererfuellt. Damit konnte die Versorgung der Bevoelkerung mit Arzneimitteln weiterhin verbessert werden. Die Verpflichtung der Belegschaft, die aus dem zurueckliegenden Jahr uebernommenen Schulden an den Staat bis zum 10. Jahrestag unserer Republik zu beseitigen, konnte bereits Anfang Juli erfuellt werden. Ausserdem haben wir zusaetzlich 200 000 DM ueber den Plan hinaus an den Staatshaushalt abfuehren koennen. Die Ursachen hierfuer sind darin zu sehen, dass die Lehren aus den Feststellungen der Brigade gezogen wurden und die gesamte Belegschaft unter Fuehrung der Parteiorganisation hierfuer gewonnen wurde. Das wurde deutlich sichtbar bei der Ausarbeitung des Planes der sozialistischen Rekonstruktion unseres Werkes, wonach der VEB Jenapharm als groesster Arzneimittelproduzent der DDR in den naechsten sieben Jahren seine Produktion verdreifachen wird. Die Vorschlaege unserer Kollegen ergaben, dass mit dem Perspektivplan die von der WB vorgegebenen Kennziffern um 60 Millionen ueberboten wurden. Eine wichtige Voraussetzung war dabei die Verstaerkung der Rationalisatoren- und Erfinderbewegung. Auf Anregung der Parteileitung wurde die Aufmerksamkeit des gesamten Betriebes hierauf gelenkt; das hatte zur Folge, dass innerhalb kurzer Zeit die Zahl der eingereichten Verbesserungsvorschlaege auf das Vierfache anstieg. Zweifellos hat an diesen Erfolgen die Brigade der Staatsanwaltschaft einen grossen Anteil, und wir moechten ihr auch an dieser Stelle fuer ihre sozialistische Hilfe danken. Der Einsatz der Brigade hat auch dazu gefuehrt, dass unsere Jura-Studenten das Leben in der Produktion in seiner Vielgestaltigkeit besser kennen-lemen konnten. Deshalb sollten derartige Einsaetze im Interesse der weiteren Verbesserung der Taetigkeit unserer Justizorgane fortgesetzt werden. Wir wuerden es auch fuer vorteilhaft halten, wenn die Studenten der juristischen Fakultaeten in ihren Diplomarbeiten solche Themen bearbeiten, die die juristischen Beziehungen innerhalb der sozialistischen Industrie betreffen. So hat z. B. fuer unser Werk im Rahmen der sozialistischen Rekonstruktion die Aufnahme von Kooperationsbeziehungen zu anderen volkseigenen Betrieben grosse Bedeutung. Unsere betriebliche Praxis zeigt immer wieder, dass es hier noch umfangreiche Schwierigkeiten zweifellos auch juristischer Art und Unklarheiten bei der Anknuepfung derartiger Beziehungen gibt. Auch die vielfaeltige Problematik der richtigen Anwendung der materiellen Interessiertheit ist sicher wert, von unseren Juristen noch gruendlicher bearbeitet zu werden, um so die Leitung der sozialistischen Betriebe zu verbessern. ERWIN MATZ, Sekretaer der SED-Betriebsparteiorganisation des VEB Jenapharm, Jena Erfahrungen aus einem koerperlichen Einsatz in einer MTS-Brigade Entsprechend den Beschluessen der SED und des Ministerrates ueber die Organisierung der koerperlichen Arbeit von Staatsfunktionaeren haben wir beschlossen, dass monatlich mindestens ein Staatsanwalt koerperlich arbeitet und dabei gleichzeitig untersucht, wie die Gesetzlichkeit in dem betreffenden Betrieb eingehalten wird und welche Maengel in der Arbeitsorganisation bestehen. Darueber hinaus soll er in diesem Betrieb politische Massenarbeit leisten. Ich habe kuerzlich einen Monat lang koerperlich in einer der LPG unterstellten MTS-Brigade gearbeitet und dabei ueberprueft, wie der Arbeitsschutz in der MTS eingehalten wird. Gleichzeitig wollte ich die LPG in ihrer Leitungstaetigkeit unterstuetzen und mich um die gesellschaftliche Erziehung durch das Kollektiv kuemmern. Ziel meines Einsatzes war die Ausbildung als Schichtfahrer fuer die MTS. In einer kurz vor dem Einsatz durchgefuehrten Besprechung mit dem Direktor der MTS erfuhr ich, dass im vergangenen. Jahr zwei Traktoristen nach Beendigung der Druscharbeiten den Maehdrescher abgestellt und bis zum Fruehjahr ohne Wartung hatten stehen lassen. Im Winter war das Wasser im Kuehler eingefroren und hatte den Motorblock zerrissen. Dadurch war ein Schaden von etwa 800 DM entstanden. Die MTS hatte die beiden Verantwortlichen bisher noch nicht einmal aufgefordert, den Schaden zu ersetzen. Als ich von diesem Vorfall erfuhr, habe ich die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer nach der Wirtschaftsstrafverordnung strafbaren Handlung veranlasst. Unter Hinzuziehung des Kreisstaatsanwalts und von Mitarbeitern der Volkspolizei wurde mit allen Brigadiers eine Versammlung durchgefuehrt, die die gesellschaftliche Erziehung der Beschuldigten einleitete und gleichzeitig das Ermittlungsverfahren abschloss. Bei der Eroerterung ihrer Verfehlung erkannten die Beschuldigten, dass sie verantwortungslos gehandelt hatten; sie verpflichteten sich, den Schaden durch gute Arbeit und Leistung von Schadensersatz wiedergutzumachen. Die anschliessende Aussprache mit den Brigadiers ergab voellige Zustimmung zur Behandlung dieses Falles. Sie erklaerten, dass so etwas schon lange gefehlt habe, um allen Traktoristen nochmals den pfleglichen Schutz des ihnen anvertrauten Volkseigentums vor Augen zu halten. Bereits am zweiten Tag meines Einsatzes, als ich mit einem Mitglied der Brigade mit dem Maehlader auf dem Feld arbeitete, kam der Direktor der MTS zu uns und beanstandete, dass die Zugmaschine ohne Zapfwellenschutz fuhr. Er gab die Anweisung, die Maschine sofort in die Werkstatt zu schaffen. Als der Direktor weg war, erklaerte der Traktorist, dass er schon zwei Jahre ohne Zapfwellenschutz fahre und ihm bisher kein Mensch etwas -gesagt habe. Daran erkannte ich, dass die Kontrollpflicht zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen nur mangelhaft ausgeuebt worden war. Das gab mir Veranlassung, mit der Brigade ein bereits durchgefuehrtes Verfahren auszuwerten, in dem ein 567;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der verankerten Rechte und Pflichten durch die Bürger unseres Landes und ihrer darauf beruhenden Bereitschaft, an der Erfüllung wichtiger Aufgaben zur Sicherung der gesellschaftlichen Entwicklung und der staatlichen Sicherheit entscheidendes Objekt, Bereich, Territorium oder Personenkreis, in dem durch die Konzentration operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung durchzuführeude UntersuchungshaftVollzug im MfShat durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Wach-, Sicherungs-, Kontroll- und Betreuungs-aufgäben zu gewährleisten, daß.

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