Dokumentation Neue Justiz (NJ), 13. Jahrgang 1959 (NJ 13. Jg., 5.Jan.-20.Dez. 1959, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-860)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 567 (NJ DDR 1959, S. 567); ?Leitung des Werkes zu bestimmten personellen Veraenderungen in der Leitung dieser Abteilung. Ein weiterer ernsthafter Mangel, der grosse Auswirkungen auf die Kontinuitaet der Produktion hatte, war die falsche Arbeitsweise unserer Materialversorgung, die keinen kontinuierlichen Materialfluss garantierte. Vor allem wandten die Materialversorger das Vertragsrecht nicht richtig an. Oftmals schreckten sie davor zurueck, berechtigte Vertragsstrafenforderungen geltend zu machen, aus Furcht, damit die Lieferbetriebe zu ?veraergern?. Sie hatten also die erzieherische Bedeutung des ? 79 Vertragsgesetz nicht begriffen. Auch bei der Anwendung des Prinzips der materiellen Interessiertheit konnte die Brigade der Staatsanwaltschaft eine Reihe ernsthafter Maengel feststellen, wobei sich allerdings die entsprechenden Untersuchungen leider vorwiegend auf die Fragen der Praemiierungen erstreckten. Zu den wichtigsten Lehren fuer die Verbesserung der Arbeit der Leiter in den Bereichen unseres Betriebes gehoeren zweifellos die Hinweise der Brigade ueber die Maengel bei der Anleitung und Erziehung der Werktaetigen. Aus der Fuelle der Hinweise hierzu muessen vor allem die ungenuegende Foerderung der Initiative der Arbeiter auf dem Gebiet des Erflndungs- und Vorschlagswesens und die noch mangelhafte Foerderung der Frauen (der Frauenanteil der Belegschaft betraegt ueber 50 Prozent) herausgegriffen werden. Wenn die Brigade feststellen musste, dass verschiedene Verbesserungsvorschlaege bis zu einem Jahr zu ihrer Realisierung benoetigten und dass bisher gerade 1 Prozent Frauen leitende Funktionen im Werk bekleiden, so wurde damit erneut bestaetigt, dass die Betriebsparteiorganisation auf dem richtigen Weg ist, wenn sie um die Beseitigung dieser Maengel bemueht ist. Wie Mueller/Frenzel bereits kurz erwaehnten, waren diese Feststellungen der Brigade Gegenstand einer erweiterten Werkleitungssitzung. Darueber hinaus begann unter Fuehrung der Betriebsparteiorganisation mit der Berichtswahlversammlung ein kompromissloser Kampf zur Veraenderung der hier kurz skizzierten Lage. Heute koennen wir schon auf einige Erfolge verweisen. Im VEB Jenapharm wurde in den beiden ersten Quartalen 1959 der Plan uebererfuellt. Damit konnte die Versorgung der Bevoelkerung mit Arzneimitteln weiterhin verbessert werden. Die Verpflichtung der Belegschaft, die aus dem zurueckliegenden Jahr uebernommenen Schulden an den Staat bis zum 10. Jahrestag unserer Republik zu beseitigen, konnte bereits Anfang Juli erfuellt werden. Ausserdem haben wir zusaetzlich 200 000 DM ueber den Plan hinaus an den Staatshaushalt abfuehren koennen. Die Ursachen hierfuer sind darin zu sehen, dass die Lehren aus den Feststellungen der Brigade gezogen wurden und die gesamte Belegschaft unter Fuehrung der Parteiorganisation hierfuer gewonnen wurde. Das wurde deutlich sichtbar bei der Ausarbeitung des Planes der sozialistischen Rekonstruktion unseres Werkes, wonach der VEB Jenapharm als groesster Arzneimittelproduzent der DDR in den naechsten sieben Jahren seine Produktion verdreifachen wird. Die Vorschlaege unserer Kollegen ergaben, dass mit dem Perspektivplan die von der WB vorgegebenen Kennziffern um 60 Millionen ueberboten wurden. Eine wichtige Voraussetzung war dabei die Verstaerkung der Rationalisatoren- und Erfinderbewegung. Auf Anregung der Parteileitung wurde die Aufmerksamkeit des gesamten Betriebes hierauf gelenkt; das hatte zur Folge, dass innerhalb kurzer Zeit die Zahl der eingereichten Verbesserungsvorschlaege auf das Vierfache anstieg. Zweifellos hat an diesen Erfolgen die Brigade der Staatsanwaltschaft einen grossen Anteil, und wir moechten ihr auch an dieser Stelle fuer ihre sozialistische Hilfe danken. Der Einsatz der Brigade hat auch dazu gefuehrt, dass unsere Jura-Studenten das Leben in der Produktion in seiner Vielgestaltigkeit besser kennen-lemen konnten. Deshalb sollten derartige Einsaetze im Interesse der weiteren Verbesserung der Taetigkeit unserer Justizorgane fortgesetzt werden. Wir wuerden es auch fuer vorteilhaft halten, wenn die Studenten der juristischen Fakultaeten in ihren Diplomarbeiten solche Themen bearbeiten, die die juristischen Beziehungen innerhalb der sozialistischen Industrie betreffen. So hat z. B. fuer unser Werk im Rahmen der sozialistischen Rekonstruktion die Aufnahme von Kooperationsbeziehungen zu anderen volkseigenen Betrieben grosse Bedeutung. Unsere betriebliche Praxis zeigt immer wieder, dass es hier noch umfangreiche Schwierigkeiten zweifellos auch juristischer Art und Unklarheiten bei der Anknuepfung derartiger Beziehungen gibt. Auch die vielfaeltige Problematik der richtigen Anwendung der materiellen Interessiertheit ist sicher wert, von unseren Juristen noch gruendlicher bearbeitet zu werden, um so die Leitung der sozialistischen Betriebe zu verbessern. ERWIN MATZ, Sekretaer der SED-Betriebsparteiorganisation des VEB Jenapharm, Jena Erfahrungen aus einem koerperlichen Einsatz in einer MTS-Brigade Entsprechend den Beschluessen der SED und des Ministerrates ueber die Organisierung der koerperlichen Arbeit von Staatsfunktionaeren haben wir beschlossen, dass monatlich mindestens ein Staatsanwalt koerperlich arbeitet und dabei gleichzeitig untersucht, wie die Gesetzlichkeit in dem betreffenden Betrieb eingehalten wird und welche Maengel in der Arbeitsorganisation bestehen. Darueber hinaus soll er in diesem Betrieb politische Massenarbeit leisten. Ich habe kuerzlich einen Monat lang koerperlich in einer der LPG unterstellten MTS-Brigade gearbeitet und dabei ueberprueft, wie der Arbeitsschutz in der MTS eingehalten wird. Gleichzeitig wollte ich die LPG in ihrer Leitungstaetigkeit unterstuetzen und mich um die gesellschaftliche Erziehung durch das Kollektiv kuemmern. Ziel meines Einsatzes war die Ausbildung als Schichtfahrer fuer die MTS. In einer kurz vor dem Einsatz durchgefuehrten Besprechung mit dem Direktor der MTS erfuhr ich, dass im vergangenen. Jahr zwei Traktoristen nach Beendigung der Druscharbeiten den Maehdrescher abgestellt und bis zum Fruehjahr ohne Wartung hatten stehen lassen. Im Winter war das Wasser im Kuehler eingefroren und hatte den Motorblock zerrissen. Dadurch war ein Schaden von etwa 800 DM entstanden. Die MTS hatte die beiden Verantwortlichen bisher noch nicht einmal aufgefordert, den Schaden zu ersetzen. Als ich von diesem Vorfall erfuhr, habe ich die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer nach der Wirtschaftsstrafverordnung strafbaren Handlung veranlasst. Unter Hinzuziehung des Kreisstaatsanwalts und von Mitarbeitern der Volkspolizei wurde mit allen Brigadiers eine Versammlung durchgefuehrt, die die gesellschaftliche Erziehung der Beschuldigten einleitete und gleichzeitig das Ermittlungsverfahren abschloss. Bei der Eroerterung ihrer Verfehlung erkannten die Beschuldigten, dass sie verantwortungslos gehandelt hatten; sie verpflichteten sich, den Schaden durch gute Arbeit und Leistung von Schadensersatz wiedergutzumachen. Die anschliessende Aussprache mit den Brigadiers ergab voellige Zustimmung zur Behandlung dieses Falles. Sie erklaerten, dass so etwas schon lange gefehlt habe, um allen Traktoristen nochmals den pfleglichen Schutz des ihnen anvertrauten Volkseigentums vor Augen zu halten. Bereits am zweiten Tag meines Einsatzes, als ich mit einem Mitglied der Brigade mit dem Maehlader auf dem Feld arbeitete, kam der Direktor der MTS zu uns und beanstandete, dass die Zugmaschine ohne Zapfwellenschutz fuhr. Er gab die Anweisung, die Maschine sofort in die Werkstatt zu schaffen. Als der Direktor weg war, erklaerte der Traktorist, dass er schon zwei Jahre ohne Zapfwellenschutz fahre und ihm bisher kein Mensch etwas -gesagt habe. Daran erkannte ich, dass die Kontrollpflicht zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen nur mangelhaft ausgeuebt worden war. Das gab mir Veranlassung, mit der Brigade ein bereits durchgefuehrtes Verfahren auszuwerten, in dem ein 567;
Dokument Seite 567 Dokument Seite 567

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung des Leiters des der Hauptabteilung über erzielte Untersuchungsergebnisse und über sich abzeichnende, nicht aus eigener Kraft lösbare Probleme sowie über die begründeten Entscheidungsvorschläge; die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Anordnung und über üiskothokvoran-staltungen faßbaren Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs gehören da - Abspielen von Tonträgern mit feindlich-negativen Texten - Abspielen von Musiktitoln, durch die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit dem sowie des. Schutzes, der Konspiration und Sicherheit des zu erfolgen und der Individualität des und seiner Beziehungen zu dem ihn führenden Mitarbeiter zu entsprechen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X