Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 98

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 98 (NJ DDR 1958, S. 98); Zur Vorbereitung der Schöffen wähl 1958 Vor dem Beginn der Wahlversammlungen Der Zeitraum der Vorbereitung der Schöffenwahl mit seinem Schwerpunkt der richtigen Auswahl der Kandidaten und der Entwicklung einer breiten Wahlbewegung geht Ende Januar/Anfang Februar 1958 in die unmittelbare Vorbereitung der Wahlversammlungen über. Das erfordert hohe Anstrengungen aller Beteiligten, um den Erfolg der Wahlen zu sichern. Der bisherige Ablauf der Wahlbewegung hat viele Beispiele guter Arbeit mit sich gebracht. Das berechtigt dazu, einen vollen Erfolg der Wahlversammlungen zu erwarten. Dabei muß es gelingen, eine Reihe von Mängeln zu überwinden und Rückstände aufzuholen, die während der Wahlvorbereitung in Erscheinung traten. Am 14. Januar kamen die Leiter der Justizverwaltungen zu einer Arbeitstagung im Ministerium der Justiz zusammen, die dem Erfahrungsaustausch über den Stand der Schöffenwahlen diente. Es kam zu einer Zwischenauswertung der Ergebnisse der bisherigen Arbeit, die zugleich der Vorbereitung der letzten Etappe der Wahlbewegung diente. Bildung und Tätigwerden der Wahlausschüsse Zur Auswahl der Kandidaten Für die Kreisgerichte der Deutschen Demokratischen Republik werden 46 700 Schöffen, für die Bezirksgerichte etwa 2 800 benötigt. Parteien und Massenorganisationen mußten somit fast 50 000 Bürger gewinnen, die sich bereit erklären, für das Schöffenamt zu kandidieren. Das war keine einfache Aufgabe, obwohl die Gerichte einen großen Teil der bisher tätigen Schöffen zur Wiederwahl empfehlen konnten. In den ersten Tagen des Januar 1958 stiegen die Zahlen der bei der Nationalen Front benannten Kandidaten sprunghaft an. Im wesentlichen gelang es, bis zum 25. Januar die Kandidatenlisten abzuschließen und bei den Wahlausschüssen einzureichen. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 1955 einen Fortschritt. Die Aufgabe lautete jedoch, solche Kandidaten auszuwählen, die eine enge Verbindung des Gerichts mit der Produktion sichern. Das bedeutete, eine solche soziale Zusammensetzung der Schöffen zu erreichen, in der der Anteil der Arbeiter, Genossenschafts- und werktätigen Bauern und der Intelligenz ihrem Anteil an der Bevölkerung und im gesellschaftlichen Leben unserer Republik entspricht. Die führende Rolle der Arbeiterklasse muß in der sozialen Zusammensetzung der Schöffen in den nächsten Jahren, da es um die Verwirklichung des 2. Fünf jahrplanes geht, spürbar werden und vorwärtstreibende Kraft sein. Daher war es richtig, daß sich alle Beteiligten, Mitarbeiter des Staatsapparats, der Parteien und Organisationen und nicht zuletzt auch Richter und Schöffen selbst, ernsthaft bemühten, die in der sozialen Zusammensetzung der Kandidaten gesteckten Ziele zu erreichen und Bürger zu gewinnen, die in ihrem gesellschaftlichen und persönlichen Verhalten vorbildliche Menschen sind. Wir können heute noch nicht die Ergebnisse der Kandidatenauswahl endgültig einschätzen, da hier erst die Wahlversammlungen und ihre Ergebnisse für die Einschätzung der geleisteten Arbeit ausschlaggebend sein werden. Die vorliegenden Zwischenergebnisse zur sozialen Zusammensetzung der Kandidaten lassen bereits spürbare Verbesserungen gegenüber den Wahlen im Jahr 1955 erkennen. Soweit ersichtlich, ist in den Betrieben das Gespräch mit den Kandidaten geführt worden. Stichproben in einzelnen Betrieben, z. B. Berliner Glühlampenwerk, Schwermaschinenbau Wildau, Stahlwerk Hennigsdorf, ergaben, daß die Kandidaten informiert sinij, welche Aufgaben sie als Schöffen wahrnehmen sollen. Und bei ihnen konnte auch die Bereitschaft festgestellt werden, sich mit ganzer Kraft einzusetzen und auch die Mühen einer Qualifizierung nicht zu scheuen. Das ist ein gutes Bild, und es wird auch nicht dadurch geschmälert, daß in einzelnen Fällen, so z. B. im Bezirk Neubrandenburg, werktätige Bauern sich nicht zur Kandidatur entschließen konnten oder daß noch nicht überall mit jedem Schöffen gründlich genug gesprochen wurde. Erreicht worden ist aber, daß die Fragen der Schöffenwahl bereits während der Kandidatenauswahl in den Betrieben diskutiert wurden, was im Jahre 1955 nicht der Fall war. Die Aussprache mit der Bevölkerung Bis zum 31. Dezember 1957 sind fast 7000 Rechenschaftslegungen, öffentliche Berichterstattungen, Foren und Justizaussprachen mit rund 300 000 Besuchern durchgeführt worden. Damit sind nur solche Aussprachen erfaßt, die von Justizorganen, insbesondere Richtern und Schöffen, organisiert und durchgeführt wurden. Selbstverständlich ist auch in zahlreichen anderen Veranstaltungen der Nationalen Front, z. B. in Form eines Diskussionsbeitrages, auf die Schöffenwahlen hingewiesen worden. Die ersten Meldungen über die im Januar durchgeführten Aussprachen lassen erkennen, daß die Erläuterung des Strafrechtsergänzungsgesetzes großes Interesse in der Bevölkerung findet. So gab es allein im Bezirk Potsdam zahlreiche Foren mit Hunderten von Besuchern. Aus anderen Bezirken wird ähnliches gemeldet, wobei jedoch bei manchen Veranstaltungen der Besuch sehr schwach ist. Darauf wird noch zurückzukommen sein. Es ist damit zu rechnen, daß bis zum Beginn der Schöffenwahlversammlungen die von den Justizorganen durchgeführten Berichterstattungen und Justizaussprachen etwa die Zahl von 10 000 Veranstaltungen erreichen. Das ist ein Mehrfaches gegenüber dem Jahr 1955. Wie ist nun der Inhalt dieser vorbereitenden Veranstaltungen? Es gab einige ernste Signale, die im November 1957 zu einer verstärkten Aufmerksamkeit auf den Inhalt der vorbereitenden Veranstaltungen zur Schöffenwahl führten. Doch ist die große Mehrzahl der bisherigen Rechenschaftslegungen als inhaltlich befriedigend einzuschätzen. Der Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland kommt in einer Zwischenauswertung zu dem Ergebnis, daß die Referenten es in ihrer Mehrzahl verstanden haben, die bedeutsamen politischen Dokumente, wie die Erklärungen der Kommunistischen und Arbeiterparteien und das Manifest des Friedens, mit der Arbeit der Justiz und den Problemen des Rechts zu verbinden. Kritisch wird vermerkt, daß noch ungenügend Aussprachen in Haus- und Hofgemeinschaften stattgefunden haben. Schöffen und Richter hätten diese Möglichkeit des Gesprächs srnit der Bevölkerung noch unterschätzt. Diese Kritik muß ernsthaft beachtet werden. Die Mitarbeit der Schöffen in der Vorbereitung der Schöffenwahlen bietet ein zufriedenstellendes Bild. Die Wahlausschüsse haben sich bis auf zwei termingemäß bis zum 1. November 1957 konstituiert. Nach gewissen Anlauf Schwierigkeiten in einigen Kreisen entwickelte sich überall eine gute Zusammenarbeit. Insgesamt haben die Wahlausschüsse ihre Aufgaben sehr ernst genommen und aktiv gearbeitet. Die Zusammenarbeit zwischen den im Wahlausschuß vertretenen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen Rat des Kreises, Justiz, Nationale Front und Gewerkschaften ist bisher nach den vorliegenden Meldungen zufriedenstellend verlaufen. Diese Zusammenarbeit muß auch während des Zeitraums der Wahlversammlungen voll gewährleistet bleiben. Anfänglich unterschätzten z. B. in einigen Kreisen die Vertreter des FDGB die Mitarbeit im Wahlausschuß. Das wurde jedoch bald gebessert. In einigen Kreisen trat bisher der Wahlausschuß nur in größeren Abständen zusammen. Das darf jetzt keinesfalls mehr sein. Während der letzten Vorbereitung und während des Zeitraumes der Durchführung der Wahlversammlungen sollten die Wahlausschüsse wöchentlich Zusammenkommen. Es wird aber auch teilweise nötig sein, mehrmals in einer Woche zu beraten. 98;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 98 (NJ DDR 1958, S. 98) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 98 (NJ DDR 1958, S. 98)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X