Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 91

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 91 (NJ DDR 1958, S. 91); listischen Betrieben der Landwirtschaft, eine bedeutend straffere Regelung der staatlichen Einwilligung zur Niederlassung als Tierarzt. Sie enthält genaue Tatbestände dafür, wann die Einwilligung zu versagen ist tozw. versagt werden kann und wann sie wieder zurückgenommen werden kann. Sie stellt zwei Hauptprinzipien für die Tätigkeit der Tierärzte auf: erstens verpflichtet sie den Tierarzt, seine Praxis selbst auszuüben, wobei bis ins einzelne festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen ein anderer Tierarzt z. B. für die Dauer eines Urlaubs oder einer Erkrankung des praktizierenden Arztes als Vertreter bestellt werden kann; zweitens verpflichtet sie den Tierarzt, vorrangig die Aufgaben des öffentlichen Tiergesundheitsdienstes wahrzunehmen, wozu insbesondere die tierärztliche Betreuung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und der volkseigenen Güter gehört. Auch ist es dem Tierarzt zur Pflicht gemacht, die Tiere ohne Rücksicht auf die soziale und wirtschaftliche Lage der Tierhalter sorgfältig lind gewissenhaft zu behandeln. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen kann der Rat des Bezirkes Bezirkstierarzt die Einwilligung zur Niederlassung zurückziehen. In Ausübung seines Berufs untersteht der Tierarzt der Aufsicht des zuständigen Kreistierarztes und hat diesem auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Einblick in die Unterlagen der tierärztlichen Praxis zu gestatten; der Kreistierarzt und dessen Beauftragter dürfen die Praxisrume jederzeit betreten und besichtigen. Zivilrechtlich bedeutsam ist § 13, wonach der Ahschluß von Verträgen über den Verkauf oder die Verpachtung einer tierärztlichen Praxis schlechthin unzulässig und demzufolge gern. § 134 BGB nichtig ist; auch diese Bestimmung soll dazu beitragen, daß eine tierärztliche Praxis nur solche Personen ausüben, die über die erforderliche Erfahrung und Qualifikation verfügen. Dagegen sind Verträge über den Verkauf des Instrumentariums und des Arzneimittelvorrats an andere Tierärzte ausdrücklich für zulässig erklärt. Zu dpr in der letzten Übersicht20 hervorgehobenen Anordnung über die Besteuerung der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe und der ihr angeschlossenen Genossenschaften vom 3. Juni 1957, die eine wesentliche finanzielle Hilfe des Staates zur Förderung und Entwicklung des Sozialismus auf dem Land darstellt, sei zur Kennzeichnung des großzügigen Umfangs der hier gewährten steuerlichen Vergünstigungen noch darauf hirigewiesen, daß die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften berechtigt sind, ab 1. Januar 1957 bis zu 65 Prozent des erzielten unversteuerten Gewinnes als steuerfreien Betrag bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abzusetzen. Die der VdgB angeschlossenen Genossenschaften sind mit Ausnahme der Melioratiansgeno6senchaften e. G. lediglich von der Vermöge ns teuer, nicht aber, wie es in der letzten Übersicht irrtümlich heißt, von der Umsatzsteuer befreit21. Für die See- und Küstenfischerei sind mit der Anordnung über die kurzfristige Kreditierung und Kontrolle der Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer vom 14. November 1957 (GBl. I S. 590) spezielle Bestimmungen über die Ausreichung kurzfristiger Kredite erlassen worden, die die Eigenheiten dieses Wirtschaftszweigs berücksichtigen. Die Kredite werden als Saismkredite für planmäßige' Ausgabenüberschüsse zur Finanzierung der Ausgaben, für die Vorbereitung und Durchführung des Fischfangs und als Sonderkredite zur Finanzierung von Einlagerungsmaßnahmen sowie zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten ausgegeben, die durch den Zahlungsverzug von Käufern entstehen. Die Kreditinstitute hierfür sind die Niederlassungen der Deutschen Notenbank und die Banken für Handwerk und Gewerbe. Diesen dienen als Sicherungsobjekte bei Abschluß der Kreditverträge in erster Linie die erzielten und künftig zu erzielenden Fangergebnisse und die Geldforderungen, die den Genossenschaften auf Grund von Warenlieferungen oder Leistungen zustehen. Zur Steigerung der Erträge in der Binnenfischerei durch systematischen Besatz der Gewässer mit hochwertigen Satzfischen ist die Anordnung über die Güte-und Abnahmebestimmungen für Satzfische vom 25. Oktober 1957 (GBl. I S. 569) ergangen. Mit ihren Qualitätsbestimmungen ist sie von erheblicher Bedeutung für das Rechtsverhältnis zwischen dem Erzeugerbetrieb und dem Abnehmer. Der Käufer hat das Recht, die Abnahme der Satzfische zu verweigern und die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, wenn die Satzfische nicht den in der Anordnung enthaltenen Qualitätsanforderuingen entsprechen. * Die seit dem vorhergehenden Quartal verstärkt einsetzenden Bemühungen des Gesetzgebers zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts halten weiterhin an. Nach Bildung des Forschungsrats der DDR auf Grund des Beschlusses vom 6. Juni 195722 war es erforderlich, das Verhältnis dieses Organs zu den ständigen Gremien von maßgebenden Fachleuten aus den naturwissenschaftlich-technischen Forschungs- und Entwicklungsstellen zu klären, die bereits im Jahre 1954 geschaffen worden waren23. Hierzu legt die Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über zentrale Arbeitskreise für Forschung und Technik vom 5. Dezember 1957 (GBl. I S. 677) fest, daß die Arbeitskreise beratende Organe des Forschungsrats sind. Dieser ordnet sie jeweils einem dafür geeigneten Unternehmen der volkseigenen Wirtschaft zu. Ihre Forschungsaufträge erhalten die Arbeitskreise sowohl vom Forschungsrat als auch von der Institution, der sie zugeordnet sind, und erledigen sie durch Abgabe von Vorschlägen, Stellungnahmen, Gutachten und Empfehlungen; darüber hinaus können auch andere Organe der Wirtschaft oder der Verwaltung von den Arbeitskreisen berate werden, jedoch nur auf Weisung des Forschungsrats, an den entsprechende Vorschläge zu richten sind. Die Arbeitskreise sind befugt, von den auf ihrem Arbeitsgebiet tätigen Organen der Verwaltung und der Wirtschaft die Informationen einzuholen, die zur Lösung ihrer Aufgaben erforderlich sind, und von sich aus diesen Insitutionen sowie dem Forschungsrat Empfehlungen für Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu geben. Das bei dem Forschungsrat gebildete Zentralamt für Forschung und Technik darf nicht mit einem anderen zentralen Organ der staatlichen Verwaltung verwechselt werden, dem Amt für Technik. Dessen Rechtsstellung ist durch den Beschluß über das Statut des Amtes für Technik vom 19. September 1957 (GBl. I S. 525) geklärt worden. Unter den vielfältigen Aufgaben des Amtes seien hervorgehoben: die Festlegung der Ökonomik der Industriezweige und die Aufstellung von Perspektivplänen; die Förderung der wirtschaftlichen technischwissenschaftlichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe; Einführung der neuesten Technik und der modernen Betriebsorganisation zur Förderung der Produktion, der Arbeitsproduktivität und der Rentabilität der Betriebe; Förderung des Erfindungs- und Vorschlagswesens; weitere Durchsetzung des Allgemeinen Vertragssystems. (Wird fortgesetzt) 20 NJ 1957 S. 695 f. 21 Die Meliorationsgenossenschaften e. G. nehmen Mer Insofern eine Sonderstellung ein, als sie auch von der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer befreit sind. 22 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das III. Quartal 1957, NJ 1957 S. 694. 23 VO vom 24. Juni 1954 (GBl. S. 577) nebst 1. DB vom gleichen Tage (GBl. S. 578). 91;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die Eigeninitiative und Verantwortlichkeit der operativen Mitarbeiter nicht gehemmt nicht herabgemindert, sondern gefördert werden. Die Methoden der Anleitung, Erziehung und Überprüfung der inoffiziellen Mitarbeiter.

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