Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 89

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 89 (NJ DDR 1958, S. 89); gegen die Konsularagenten9. Der Konsularvertrag zwischen der DDR und der UdSSR vom 10. Mai 1957 ist nach der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1957 (GBl. I S. 567) am 11. Oktober 1957 in Kraft getreten. Das Abkommen zwischen der DDR und der UdSSR über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen10 11, erforderte eine normative Regelung der Zusammenarbeit bei der Rechtshilfe, die die Vertragspartner in Ausführung des Abkommens einander zu gewähren haben. Die in § 9 Abs. 2 des Abkommens zu diesem Zweck vorgesehene zwischenstaatliche Vereinbarung ist inzwischen am 2. August 1957 getroffen und mit der Verordnung über das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik Zusammenhängen, vom 26. September 1957 (GBl. I S. 533) vom Minister-rat bestätigt worden. Über Bedeutung und Inhalt dieses Rechtshilfevertrages besonderer Art sind unsere Leser bereits informiert.11 Das AbkdUnmen ist nach der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1957 (GBl. 1 S. 615) am 30. Oktober 1957 in Kraft getreten. Das Verfahren bei der Leistung von Schadensersatz, der nach Art. 11- bis 14 des Abkommens vom 12. März 1957 gefordert werden kann, ist in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 2 des Rechtshilfeabkommens am 27. Dezember 1957 durch eine Vereinbarung zwischen dem Ministerium der Finanzen der DDR und dem Oberkommando der sowjetischen Streitkräfte in der DDR geregelt worden t Am 11. Oktober 1957 ist eine Bekanntmachung (GBl. I S. 545) zu dem mit der Volksrepublik Polen abgeschlossenen Rechtshilfevertrag vom 1. Februar 195712 erfolgt, nach der das Abkommen am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft getreten ist. Im Zusammenhang damit ist im Gesetzblatt ein Briefwechsel zwischen dem Minister der Justiz der DDR und dem Minister für Justizwesen der Volksrepublik Polen veröffentlicht worden, der die Auslegung von Art. 43 des Abkommens betrifft. Der Artikel lautet: „Soweit nach den Gesetzen der Vertragspartner ein Nachlaß dem Staate zufällt, fällt der bewegliche Nachlaß dem Staate zu, dessen Angehöriger der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes ist, der unbewegliche Nachlaß aber dem Staat, auf dessen Gebiet er liegt.“ Durch den Briefwechsel ist klargestellt worden, daß Art. 43 nur auf solche Fälle Anwendung findet, in denen der Tod des Erblassers nach Inkrafttreten des Abkommens, also nach dem 11. Oktober 1957, eingetreten ist. * An der Spitze der Gesetzgebungsakte auf dem Gebiet des Staat tsbechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts steht eine währungspolitische Maßnahme von großer Tragweite, der Bank-notenumtausch vom 13. Oktober 1957, dessen gesetzliche Grundlage die Verordnung über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen Notenbank vom 13. Oktober 1957 (GBl. I S. 603) ist. Welche Bedeutung diese völlig überraschend durchgeführte Maßnahme für die Festigung unseres Finanzsystems und unserer Währung hat, geht nachdrücklich hervor aus dem Bericht des Ministers der Finanzen vor der Volkskammer über den Staatshaushaltsplan 1958, wonach sich der Bargeldlumlauf, ider Ende des III. Quartals 1957 5,6 Milliarden DM betrug, bis zum Ende des Jahres auf 3,5 Milliarden DM verringert hat und damit ungefähr auf den Stand zur Zeit ,der Währungsreform zurückgeführt worden ist.13 9 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das III. Quartal 1957, NJ 1957 S. 692. 10 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das n, Quartal 1957, NJ 1957 S. 470 ff. 11 Ostmann, Über die Anwendung der Abkommen vom 12. März und 2. August 1957 zwischen der DDK und der UdSSR, NJ 1957 S. 639 ff. 12 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das III. Quartal 1957, NJ 1957 S. 692 f. 13 ND, Ausg. A, vom 10. Januar 1958 (Nr. 9) S. 3. Unter den wirtschaftsleitenden Maßnahmen der Gesetzgebung verdienen ferner zwei Beschlüsse des Wirtschaftsrats Beachtung. Mit dem Beschluß des Wirtschaftsrats über die Trennung des Investitionsplans in einen Plan der Erhaltung der Grundmittel und einen Plan der Erweiterung der Grundmittel vom 17. April 1957 (GBl. I S. 517) soll die Verantwortung der Werkleiter, der Hauptverwaltungsleiter und der Räte der örtlichen Organe für die Erhaltung der Grundmittel der ihnen unterstellten Betriebe erhöht, die Rekonstruktion der Anlagen der volkseigenen Betriebe erleichtert und beschleunigt und der Nutzeffekt der Investitionen erhöht werden. Alle Maßnahmen zur Erhaltung der Grundmittel sollen nach einigen Jahren ausschließlich durch die Amortisationen der Betriebe finanziert werden. Für die Erhaltung der ihnen an vertrauten Grundmittel sind u. a. die Werkleiter und die Hauptverwaltungsleiter voll verantwortlich und ab 1. Januar 1958 befugt, über die Verwendung des gesamten Amortisationsaufkommens ihres Bereichs verantwortlich zu entscheiden. Dagegen werden Neuinvestitionen, d. h. solche Investitionen, die zur Erhöhung des Bestands an Grundmitteln führen, grundsätzlich aus Gewinnen und Haushaltszuschüssen finanziert. Der Beschluß des Wirtschaftsrats über die Sicherung der Produktion von Verbrauchsgütern für die Bevölkerung vom 22. August 1957 (GBl. I S. 518) bestimmt, daß die Produktion der Konsumgüter in der volkseigenen Industrie nur noch dann eingestellt werden darf, wenn der zuständige Minister bzw. der Vorsitzende des Rates des Bezirks hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Bei Erteilung der Zustimmung ist dafür Vorsorge zu treffen, daß unmittelbar nach Einstellung der Produktion ein anderer Betrieb die Herstellung gleicher Erzeugnisse aufnimmt und der neue Produktionsausstoß mindestens die gleiche Höhe, das gleiche Sortiment und die gleiche Qualität aufweist. Im Interesse eines strengen Sparsamkeitsregimes ist mit der Anordnung über die Einschränkung der Beschaffung von beweglichen Anlagegegenständen durch die Organe der staatlichen Verwaltung, staatlichen Einrichtungen und Betriebe der volkseigenen Wirtschaft vom 30. November 1957 (GBl. I S. 624) allen diesen Betrieben und Haushaltsorganisationen zur Pflicht gemacht worden, ihren Bedarf an beweglichen Anlagegegenständen weitgehend aus vorhandenen Reserven zu decken. Der Einkauf von Büromaschinen und Büromöbeln aller Art einschließlich der Polstermöbel ist grundsätzlich untersagt. Hinsichtlich des Einkaufs von Waren des Bevölkerungsbedarfs verbleibt es jedoch bei den bisherigen Bestimmungen.14 Zur Verbesserung der für die Beobachtung der Entwicklung von Wirtschaft und Kultur bedeutsamen statistischen Unterlagen ist für den 15. Januar 1959 eine umfassende Volks-, Berufs- und Wohnraum-zählung angeordnet worden. Dies entspricht zugleich einer Empfehlung der UNO über das Weltzählungsjahr. Verantwortlich für die Zählung ist nach dem Gesetz über die Durchführung einer Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung vom 11. Dezember 1957 (GBL I S. 675) die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik. Die Erste Durchführungsbestimmung vom 23. Dezember 1957 (GBl. I S. 677) enthält die Bestimmungen über eine am 20. Februar 1958 in Landkreis Leipzig stattfindende Probezählung. In den Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts fällt weiterhin ein Gesetzgebungsakt, der das Verwaltungsverfahren bei der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, der Entlassung aus dieser sowie der Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen vereinheitlicht: die Verordnung über das Verfahren in Staatsangehörigkeitsfragen vom 28. November 1957 (GBl. I S. 616). Über die Anträge auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Entlassung aus dieser entscheidet der Minister des Innern. Einzureichen sind die Anträge bei dem Rat des Kreises, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, bzw. bei Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben bei der für äie zuständigen Vertretung der 14 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das m. Quartal 1957, NJ 1957 S. 695 (ÄO vom 19. Juni 1957). 89;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 89 (NJ DDR 1958, S. 89) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 89 (NJ DDR 1958, S. 89)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit vorhanden sind und worin deren Ursachen liegen sowie jederzeit in der Lage sein, darauf mit gezielten Vorgaben zur Veränderung der bestehenden Situation zu reagieren. Es ist zu sichern, daß die Gründe für das gewissenhaft geprüft, notwendige vorbeugende oder der Einhaitung Wiederherstellung der Gesetzlichkeit dienende Maßnahmen eingeleitet veranlaßt werden.

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