Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 87

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 87 (NJ DDR 1958, S. 87); Die Gesetzgebung der deutschen Demokratischen Republik IV. Quartal 1957* Von Dr. HEINZ PÜSCHEL, Dozent am Institut für Prozeßrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die Gesetzgebung des Jahres 1957, zu dessen Beginn so bedeutungsvolle Normativakte ergangen sind, wie die Gesetze zur weiteren Demokratisierung und das Gesetz über die Verkürzung der Arbeitszeit, hat kurz vor Abschluß dieses Berichtszeitraums einen neuen Höhepunkt erreicht mit dem Erlaß einer Reihe von umfassenden Gesetzeswerken des Strafrechts und des Zivilrechts, die besonders die Arbeit der Justiz berühren und ebenfalls in außerordentlichem Maß zu einer weiteren Festigung der sozialistischen Rechtsordnung beitragen. Dies gilt um so mehr, als in den neuen Gesetzen jahrelange Erfahrungen unserer eigenen sozialistischen Staatspraxis verwertet werden konnten. Im Bereich des Strafrechts sind mit dem Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 643) und dem Gesetz über Eintragung und Tilgung im Strafregister Strafregistergesetz (StRG) vom gleichen Tag (GBl. I S. 647) erstmalig Strafrechtsnormen der DDR erlassen worden, die über die Regelung einzelner Fragen weit hinausgehen. Bedeutung und Inhalt dieser Gesetze sind sowohl vor als auch nach deren Erlaß in der Tages- und vor allem in der Fachpresse1 so eingehend gewürdigt worden, daß sich hier weitere Ausführungen erübrigen. Eine weittragende strafrechtliche Veränderung für die Fälle des illegalen Verlassene und Betretens des Gebietes der DDR hat das Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. Dezember 1957 (GBl. S. 650) .gebracht. Durch ✓ die Neufassung von § 8 des Paßgesetzes gelten dessen Strafbestimmungen nunmehr auch für Reisen von und nach der Bundesrepublik, wobei allerdings an die Stelle der Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren, die bisher allein vorgesehen war, eine Geldstrafe treten kann. Strafbar ist nicht nur der Versuch, sondern bereits die Vorbereitungshandlung. Mit dieser Ausdehnung der Straftatbestände des Paßgesetzes wird der Republikflucht ein Riegel vorgeschoben und der einzelne Bürger der DDR vor der unbedachten Preisgabe seiner gesicherten Existenz geschützt* 1 2. Neue Genehmigungspflichten für Reisen von und nach der Bundesrepublik enthält das Gesetz nicht. Insbesondere ist durch die Übernahme dieses Gesetzes für Groß-Berlin die bisherige Regelung des normalen Personenverkehrs zwischen beiden Teilen der Stadt sowie von und nach Berlin nicht verändert worden3. * Auf dem Gebiet des Allgemeinen Vertragssystems ist mit dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft (Vertragsgesetz) vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) an die Stelle der VO über die Einführung des Allgemeinen * Übersicht über das I. Quartal in NJ 1957 S. 329 und 372, über das n. Quartal in NJ 1957 S. 470 und über das m. Quartal in NJ 1957 S. 692. 1 Sozialistisches Strafrecht, Aus der Begründung des Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs durch den Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, vor der Volkskammer der DDR am 11. Dezember 1957, NJ 1957 S. 785 ff.; Das Strafrechtsergänzungsgesetz ein Gesetz der sozialistischen Demokratie (Referat des Generalstaatsanwalts auf einer Arbeitstagung von Justizfunktionären), NJ 1958 S. 41 ff.; Krutzsch, Die Bedeutung des Strafrechtsergänzungsgesetzes, Bericht über eine Tagung der Abteilung Strafrecht des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, NJ 1957 S. 790 ff.; Renneberg, Die neuen Strafbestimmungen zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik, NJ 1958 S. 6 ff.; Melsheimer, Sozialistische Gesetzlichkeit im Strafverfahren, NJ 1956 S. 289 ff. (293); H. Benjamin, Zu einem Entwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs, NJ 1956 S. 321 ff.; Dillhöfer, Neuregelung des Strafregisterwesens in der Deutschen Demokratischen Republik, NJ 1956 S. 491 ff. 2 vgl. die Begründung der Änderung des Paßgesetzes durch den Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, vor der Volkskammer am 11. Dezember 1957, NJ 1957 S. 789. 3 ADN-Interview des Ständigen Stellvertreters des Ober- bürgermeisters von Groß-Berlin, Waldemar Schmidt, MD, Ausg. A vom 20. Dezember 1957 (Nr. 300) S. 2. Vertragssystems für Warenlieferungen in der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft vom 6. Dezember 1951 die seit langem erwartete sorgfältige Neuregelung des Schuldrechts der sozialistischen Betriebe getreten. Über die wichtigsten Prinzipien des Vertragsgesetzes (im folgenden mit VG abgekürzt) sind unsere Leser ebenfalls durch mehrere Publikationen4 * S. * unterrichtet worden, so daß dieser Bericht sich auf einige ergänzende Bemerkungen beschränken kann. Die in § 96 Abs. 2 VG vorgesehenen Übergangsvorschriften enthält die Anordnung über die Übergangsbestimmungen zum Vertragsgesetz vom 20. Dezember 1957 (GBl. I S. 682). Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 VG ist der Satz der Verspätungszinsen vom Ministerium der Finanzen neu festzusetzen; bis zu dieser Festsetzung läßt es die AO bei dem bisherigen Zinssatz von 8 Prozent pro anno bewenden. Grundlage für die Gestaltung der Verträge des Allgemeinen Vertragssystems ist nicht nur das VG, sondern hierfür sind auch die Allgemeinen Liefer-und Leistungsbedingungen maßgebend, die die Besonderheiten des einzelnen Wirtschaftszweigs berücksichtigen, Abweichungen vom VG jedoch nur treffen können, wenn die abweichende Regelung wirklich erforderlich ist und die Vertragsdisziplin hierdurch nicht beeinträchtigt wird (§ 18 Abs. 3 VG). Im Interesse einer weiteren beschleunigten Vereinheitlichung des Rechts des Allgemeinen Vertragssystems haben die Leiter der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung bereits erlassene Liefer- und Leistungsbedingungen bis 2mm 30. Juni 1958 den Bestimmungen des VG nach dem in den §§ 19 und 20 dieses Gesetzes geregelten Verfahren anzupassen (§ 95 Satz 1 VG). Die erste auf Grund von § 19 VG ergangene Maßnahme ist die Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für feste Brennstoffe vom 13. Dezember 1957 (GBl. II S. 336), die u. a. eine neue Vertragsstrafenregelung enthält. Die im Berichtszeitraum erlassenen Allgemeinen Lieferbedingungen, wie z. B. die nach der Anordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung und Montage von Tagebaugeräten und Ausrüstungen der Bergbaufabrikanlagen (ABTB) vom 27. August 1957 (GBl. II S. 266) geltenden, stimmen bereits mit dem VG überein. Soweit im Allgemeinen Vertragssystem eine ausgesprochene Qualitätsabnahme, wie sie u. a. in den ABTB vorgesehen ist, nicht vorgeschrieben wird, soll der Besteller nach § 57 Abs. 1 VG auf jeden Fall eine Niederschrift über die Mängel aufnehmen, die alle zur Beurteilung und Klärung des Sachverhalts erforderlichen Angaben enthält. Ein anschauliches Beispiel dafür, welche Punkte zweckmäßigerweise eine solche Niederschrift umfassen sollte, findet man in § 6 Abs. 2 der Vertragsbedingungen, die mit der Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für Schrott vom 30. Oktober 1957 (GBl. II S. 291) für verbindlich erklärt worden sind. Hiernach wird von allem eine Beschreibung der zugesicherten Eigenschaften und des tatsächlichen Zustands gefordert, insbesondere eine genaue Beschreibung der Mängel, des Umfangs der Beanstan- 4 H.-J. Winkler, Das Vertragsgesetz ein Gesetz des neuen, sozialistischen Zivilrechts (Aus dem Bericht des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 11. Dezember 1957), NJ 1958 S. 19 ff.; Freytag, Das Vertragsgesetz und die Aufgaben des Zivilrichters, NJ 1958 S. 52; Hemmerling, Zum Inkrafttreten des Gesetzes über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft, „Vertragssystem“ 1958 S. 1 ff.; K. Heuer, Das künftige Vertragsgesetz, „Staat und Recht“ 1957 S. 950 ff.; Hauser, Grundsätzliches zum Entwurf der VO über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft, NJ 1956 S. 68; Pflicke, Die vorvertraglichen Pflichten der Partner, die Fristen für den Vertragsabschluß und das Verfahren bei Vertragsabschluß nach dem Entwurf der Vertragsverordnung, NJ 1956 S. 113 ff.; Seidel, Einige Fragen der Schriftform der Verträge nach dem Entwurf der neuen Vertragsverordnung, NJ 1956 S. 179 ff.; Freytag, Die Grundsätze der materiellen Verantwortlichkeit im Entwurf der neuen Vertragsverordnung, NJ 1956 S. 204 ff. 87;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung. Das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Mdl Verwaltung Strafvollzug hat in Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu erfolgen. Der Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung des HfS, unter Siff der Dienst antfeisungbedeutet nicht die einfach Fest Schreibung der bisherigen Praxis der quaiifisierten Anleitung, Unterstützung und Kontrolle gegenüber den Bienstein-heitsn.

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