Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 852

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 852 (NJ DDR 1958, S. 852); einhalb Jahren Gefängnis. Über seine frühere Praxis hinausgehend, erklärte das Gericht allein schon die Opposition gegen den politischen Kurs der Adenauer-Regierung für strafbar. Diese Tendenz zur verschärften Verfolgung zeigte sich vor allem darin, daß sowohl die Kritik an der Remilitarisierung als auch die Kritik an der damit verbundenen Unterminierung der demokratischen Rechte und Freiheiten durch Gesetzgebung, Exekutive und Justiz bestraft wurden. Die Tatsache, daß im Urteil darüber hinaus auch die Solidaritätsaktionen des Zentralrates für die in ihren Rechten verletzten Gegner der Rüstungspolitik als Staatsgefährdung ausgedeutet wurden, wirft ein weiteres bezeichnendes Licht auf die innenpolitische Linie Bonns.4 5 In der gleichen Periode vollzogen die herrschenden Kreise den Übergang zur direkten Verfolgung der Ideen des wissenschaftlichen Sozialismus. Seit Ende 1957 werden in fast allen westdeutschen Ländern verstärkt teilweise in Form von Massenprozessen Strafverfahren gegen Kommunisten und andere fortschrittliche Menschen geführt, denen zur Last gelegt wird, die Kommunistische Partei Deutschlands fortgeführt zu haben. Ursache dieser Verfahren ist wie wir in dieser Zeitschrift bereits näher nachgewiesen habend die gesteigerte Aktivität der KPD und ihre hervorragende Anteilnahme an der Bewegung gegen den Atomtod. Diese Verfolgungswelle, mit der dem Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ ein entscheidender Stoß versetzt werden soll, weist Züge sowohl einer quantitativen wie auch einer qualitativen Verschärfung auf. Eine neue Qualität zeichnet sich vor allem darin ab, daß dem Marxismus-Leninismus weit über das Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts hinaus ein generell krimineller Charakter unterschoben wird. So vertrat z. B. die Staatsanwaltschaft Stuttgart in einer Revisionsschrift vom 17. Februar 1958 (14 Js 1681/57) die Auffassung, der Angeklagte müsse deshalb wegen „Fortsetzung der KPD“ bestraft werden, weil er „bei Stammtischgesprächen kommunistisches Gedankengut vertreten“ habe. Die politische Strafkammer Dortmund bestrafte am 1. April 1958 (31 KMs 36/58) den Heizungsmonteur Otto Bömberg vor allem deshalb mit zehn Monaten Gefängnis, weil er marxistisch-leninistische Literatur, wie z. B. Lenins Schrift „Staat und Revolution“, an einen Kollegen weitergegeben hatte. Eine derart beschaffene Spruchpraxis kann nur noch mit den Methoden der Hitler-Justiz verglichen werden. Die quantitative, den unverhüllten Terror vorbereitende Verschärfung bei den Verfahren nach §§ 42, 47 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zeigt sich darin, daß die Verbreitung von Thesen, die mit den Forderungen der KPD übereinstimmen, als „Fortführung der KPD“ bestraft wird, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Parteiorganisation erfolgt. Mit dieser verallgemeinernden Kriminalisierung des Eintretens der KPD für Frieden und gegen die atomare Aufrüstung, für die Errichtung einer parlamentarisch-demokratischen Ordnung unter Beseitigung der Allmacht der Monopole und für die Wiedervereinigung Deutschlands im Widerspruch zur NATO-Konzep-tion des gewaltsamen Anschlusses der DDR soll ein Zeitzünder gelegt werden, der zu gegebener Zeit den Widerstand von Gewerkschaftern, Sozialdemokraten und bürgerlichen Demokraten gegen die NATO-Politik ersticken soll. Zu den Methoden, in deren Anwendung, sich bereits eine neue Qualität zeigt, gehört die Verfolgung von Bürgern der DDR und dabei insbesondere die Kriminalisierung von Kontakten zwischen den deutschen Arbeitern. In ihrer Furcht vor gemeinsamen Aktionen der deutschen Arbeiterklasse versuchen die Imperialisten, im Widerspruch zum Bonner Grundgesetz vor allem auch die Kontakte zwischen Vertretern des FDGB und westdeutschen Gewerkschaftern mit strafrechtlichen Mitteln zu unterdrücken. Das ganze Jahr 1958 über kam es zu entsprechenden politischen Strafverfahren. Das Musterbeispiel für die erste Jahres- 4 vgL Information über das schriftliche Urteil gegen Dr. Hans Mertens und Alice Stertzenbach, hrsg. von der VDJD am 18. November 1958. 5 vgl. Kühlig/Müller, Die Strafverfahren wegen Fortführung der KPD, NJ 1958 S. 569 ff. hälfte war das im Frühjahr durchgeführte Verfahren gegen den Bürger der souveränen DDR Otto Bierfreund und drei mitangeklagte westdeutsche Gewerkschafter vor der politischen Sonderkammer Düsseldorf. Im Auftrag der Gewerkschaftsangehörigen seines Betriebes hatte Bierfreund mit westdeutschen Kollegen Gespräche über den Weg zur nationalen Wiedervereinigung und die Zusammenarbeit der deutschen Arbeiter, insbesondere über den Austausch von Gewerkschaftsdelegationen, geführt. Grundlage für diese Gespräche waren die teils sogar inhaltlich übereinstimmenden Beschlüsse des FDGB und des DGB oder einzelner Industriegewerkschaften, in denen auf die Notwendigkeit von Kontakten hingewiesen wurde. Solche Kontaktaufnahmen legte das Gericht in seinem Urteil vom 27. Mai 1958 (8 KLs 5/58/1V 334/58) als „Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation“ und als „Geheimbündelei in staatsgefährdender Absicht“ aus. Dieses Vorgehen trat nicht nur im Verfahren gegen Bierfreund in Erscheinung. Auch an anderen politischen Sondergerichten, so in Bamberg, Dortmund und Lüneburg, kam es zur Verurteilung von DDR-Bürgern, wobei mit nur unwesentlichen Abweichungen die gleiche Willkürkonstruktion zur Anwendung kam wie im Bierfreund-Prozeß. Den bisherigen Höhepunkt aber bildete das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. Oktober 1958 (2 StE 4/58) gegen die DDR-Gewerkschafter Passarge, Sack und Schmidt sowie gegen den westdeutschen Gewerkschafter Rath.6 * 10 In diesem Verfahren hatten die angeklagten Arbeiterfunktionäre die verleumderischen Beschuldigungen der Anklagebehörde Punkt für Punkt widerlegt. Als Vertreter der friedliebenden Menschen in Deutschland enthüllten sie den Charakter und das Ziel des Verfahrens: Unterdrückung der Verständigung der deutschen Gewerkschafter, Kriminalisierung der brüderlichen Zusammenarbeit der deutschen Arbeiter, Vernichtung der letzten menschlichen, weil dem Frieden dienenden Kontakte, um die Atomrüstung in politischer Friedhofsruhe fortsetzen zu können. Diese Zielsetzung gelangte nicht erst im Urteil zum Ausdruck, sondern trat bereits während der Hauptverhandlung zutage. Das Gericht ging nämlich wählend der Beweisaufnahme sogar dazu über, die elementaren Regeln des Strafverfahrensrechts anzutasten. Dazu gehörten nicht nur die von dem ehemaligen Generalrichter Kanter und seinen Beisitzern ausgestoßenen Beleidigungen der angeklagten DDR-Bürger und die ständige Unterbrechung ihrer Ausführungen zu den entstellenden Vorwürfen der Anklage. Die verfahrensrechtlichen Regeln wurden auch den Verteidigern gegenüber in einer bisher noch nicht erreichten Form mißachtet. Zeugen der Anklagebehörde, die sich schwerer krimineller Handlungen schuldig gemacht haben, wurde ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden, ohne daß dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Diese Mißachtung der Gesetzlichkeit und des Prinzips der Wahrheitserforschung beruhte auf dem Bemühen des Gerichts, der Verteidigung die Entlarvung der lügnerischen Aussagen einiger vom Amt für Verfassungsschutz eingeschobener Zeugen unmöglich zu machen. Beweisanträge der Verteidigung dagegen wurden mit gelinde gesagt lapidaren Feststellungen zurückgewiesen, ohne auf feststehende Auslegungsgrundsätze Rücksicht zu nehmen.7 Das am 4. Oktober gefällte Urteil lieferte dann den endgültigen Nachweis, daß es sich bei diesem Verfahren um einen Musterprozeß handelte. Mit ihm sollte nicht nur die vorangegangene Praxis der unteren Gerichte höchstrichterlich sanktioniert werden. Im Urteil ging es zugleich auch um die Schaffung eines Modells für die zukünftig verschärfte Unterdrückung der Zusammenarbeit aller friedliebenden Menschen gegenüber der Bonner Atomkriegspolitik. Wie in der Anklageschrift, so steht auch im Mittelpunkt des Urteils die Behauptung, der FDGB erstrebe die „Untergrabung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Zur fi vgl. Kühlig, Der Passarge-Prozeß ein .Musterprozeß' gegen die gesamtdeutsche Verständigung, NJ 1958 S. 643 ff.; Scholz, Prozeß auf Lüge und Niedertracht aufgebaut, ND vom 10. September 1958. t vgl. insbesondere Information Nr. 3 über den Karlsruher Gewerkschaftsprozeß, hrsg. von der VDJD, September 1958; Scholz, Mit Rechtsbrüchen gegen Verständigung, ND vom 21. September 1958; Kaul, Verteidigerstreik Antwort auf Rechtsbrüche, ND vom 5. Oktober 1958. 852;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 852 (NJ DDR 1958, S. 852) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 852 (NJ DDR 1958, S. 852)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X