Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 844

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 844 (NJ DDR 1958, S. 844); Als Methode der Verleitung sind die inhaltliche Ausgestaltung der ideologischen Beeinflussung anzusehen, die Motivation, die Begründung für die Richtigkeit und Notwendigkeit des Verlassens der DDR: Das Versprechen eines Arbeitsplatzes, einer Unterkunft, die Verherrlichung bzw. die Täuschung über die tatsächlichen Verhältnisse in Westdeutschland usw. Die hauptsächlichsten zur Anwendung gelangenden Methoden sind: 1. Die Verherrlichung der westdeutschen Verhältnisse. Rund ein Drittel aller Täter werben mit der Begründung ab, daß es in Westdeutschland für die Abwanderer „wirkliche Freiheit“ und „bessere Lebensbedingungen“ gibt als in der DDR. Zu dieser Methode sind alle Fälle zu zählen, in denen die Täter auf angebliche Vorzüge des Lebens im Westen hinweisen. 2. In der Skala der Methoden folgt das Überreden. Wie bereits Kühlig22 23 24 ausgeführt hat, besteht sein Hauptinhalt im Zureden, im Bestärken des Entschlusses eines bereits Schwankenden, im Zerstreuen von Bedenken u. a. m. Es wird, wie Kühlig ausführt, meist mit Versprechen, Verherrlichen usw. verbunden. Eben darum ist es entgegen Kühlig erforderlich, die damit korrespondierenden Methoden selbständig darzustellen und nicht im Überreden aufgehen zu lassen. Das Überreden kann auch Versprechens- und Täuschungsmomente enthalten. 3. Dem Überreden folgt die vom Gesetz hervorgehobene Methode des Versprechens. Das Versprechen geht über die bereits o. a. Methoden hinaus. Im Urteil gegen Held u. a. stellt das Oberste Gericht fest: „ Rudert stellte der Zeugin Bi. eine gutbezahlte Anstellung und ihrem Mann Studienmöglichkeiten in Westberlin an der sog. Freien Universität in Aussicht“. Bezüglich der von der Angeklagten Halm angewandten Mittel wird ausgeführt: „ als sie sich vergewissert hatte, daß sie (die zur Abwerbung vorgesehene Mathematiklehrerin G. J.) eine gute Fachkraft war, trat sie an sie heran und erklärte sich mehrmals bereit, ihr eine Stellung in Westberlin oder in den USA zu besorgen“2*. Das Versprechen beinhaltet also das Anerbieten oder Gewähren bestimmter Vorteile; es stellt eine Privilegierung gegenüber anderen Abwanderern dar. Damit soll bewirkt werden, daß Bürger der DDR leichter ihre gesicherte Existenz aufgeben. Als Lockmittel stellt es für die Betroffenen nach ihrer Abwanderung eine Existenzgrundlage in Aussicht. Die Versprechen sind aber meist demagogischer Art und erweisen sich als Trugschluß. Sie sind ein hinterhältiger, infamer Trick und geeignet, den Charakter der Abwerbung zu qualifizieren. Inhaltlich gestaltet sich das Versprechen meist als Zusage von Arbeit, Unterkunft, finanzieller Hilfe, politischer Anerkennung u. a. m. Auch Heiratsversprechen, die für den Fall gegeben werden, daß die Republik verlassen wird, sind anzutreffen. 4. Die Täuschung ist gleichfalls eine beliebte Methode. Der Begriff ist im weiteren Sinne so aufzufassen, daß er alle Methoden der List, wie Verlockung, Warnung u. a. m. umfaßt2*. Ein solcher Fall liegt z. B. im Urteil des Bezirksgerichts Suhl vor, in dem die Angeklagte durch „Weissagungen“ 18 Bürger zur Abwanderung bestimmt hat. „Sie erzählte den sie aufsuchenden Personen ., daß die Behörde (Polizei, Gericht) bei ihnen liege, daß sie hinter ihnen her sei, daß sie eine Reise machen werden und diese glücken werde25 26. Unter die Gruppe der Täuschung gehören auch die sog. Warnungen vor zu erwartenden Nachteilen im Falle des Verbleibens in der DDR. 5. Eine der hinterhältigsten Methoden ist die Drohung. Sie findet, wie die Praxis beweist, nicht nur bei Wissenschaftlern oder Forschern Anwendung, sondern ist im Arsenal der Abwerber, besonders solcher, die im Aufträge von Agenturen handeln, allgemein verbreitet. Kühlig2* hat bereits darauf hingewiesen, daß es sich hierbei um eine Drohung im weitesten Sinne handelt und diese nicht mit der im StGB üblichen identifiziert werden kann. 22 a. a. O. 23 NJ 1956 a. 102. 24 So auch Kühlig: Die „List besteht in einem auf Täuschung berechneten Verhalten des Täters“, a. a. O. 25 vgl. NJ 1956 S. 479. 26 Kühlig, a. a. O. S. 433. Das Kriterium, die Drohung von der Täuschung zu unterscheiden, besteht darin, daß sie über die Täuschung hinaus Elemente der Bedrängnis, des Zwanges oder Schreckens enthält und dadurch den Betreffenden zum Verlassen der DDR nötigt. Der ideologischen Beeinflussung gesellt sich bei Anwendung der Drohung eine Vergewaltigung der Willensbildung durch Angst oder Bedrängnis hinzu. Die Drohung soll den Anschein erwecken, als bringe der weitere Aufenthalt in der DDR zwingende Nachteile oder den Bürgerrechten widersprechende Zwangsmaßnahmen mit sich, denen man sich nur durch Flucht entziehen könne. Die Drohung wird als Methode der Verleitung demzufolge dort angewandt, wo die ideologische Beeinflussung allein nicht ausreicht. Wie das Oberste Gericht im Urteil gegen Held und Rudert festgestellt hat, wird diese Methode auch gegen Angehörige von Abwerbe-kandidaten2" angewendet: „Eine besonders hinterhältige und gemeine Methode besteht darin“, so führt es aus, „daß man den Ehefrauen von Spezialisten Drohbriefe schickt, in denen ausgesprochen wird, daß nach einer Wiedervereinigung“ Deutschlands nach .westlichem Muster“ ihr Ehemann wegen seiner positiven Tätigkeit für die DDR schwer werde büßen müssen; das einzige Mittel, diese Gefahr abzuwenden, sei die sofortige Aufgabe seines Arbeitsplatzes und das Verlassen der DDR“28. Kühlig hat bereits angedeutet, daß „die angewandten Drohungen der verschiedensten Art sein können“.2 Die Betonung dieser Seite der Drohung ist wichtig für die richtige Einschätzung, denn Drohung ist nicht gleich Drohung. So ist es für ihre strafrechtliche Charakterisierung ein Unterschied, ob mit einer Disziplinarmaßnahme oder einer Verhaftung gedroht worden ist. W i e eine Drohung begangen worden ist, ob mittels Drohbriefes, telefonisch oder mündlich, ist dagegen meist gleichgültig. Entscheidend dafür ist, daß bei der Herbeiführung des Abwanderungsentschlusses ein Druck ausgeübt wird. Dadurch unterscheidet sich auch die Drohung von den übrigen Methoden, insbesondere von den auf Täuschung berechneten. Die Drohung besteht meist in der Mitteilung, daß von seiten der Staatsorgane der DDR Zwangsmaßnahmen bevorstehen. Bei der Erforschung der o. a. hauptsächlichsten Methoden darf besonders bei der Abgrenzung untereinander keine dogmatische oder formale Betrachtung erfolgen. Vielfach werden mehrere Methoden zugleich angewandt und die Drohung als schwerste dann, wenn die übrigen nicht erfolgreich waren. Qualifizierende Merkmale Während § 21 Abs. 2 StEG den Normalfall die Verleitung eines bestimmten Personenkreises beinhaltet, stellt der Abs. 1 folgende qualifizierende Umstände der Verleitung fest: 1. die besonders organisierte Verleitung30 (das ist die in direktem Aufträge von Agentenorganisationen, Spionageagenturen oder ähnlichen Dienststellen oder von Wirtschaftsunternehmen vorgenommene Abwerbung) sowie 2. die auf besonders gefährliche Ziele gerichtete Verleitung (das ist die meist zugleich auftragsgemäß erfolgende Abwerbung zum Zwecke des Dienstes in Söldnerformationen). Abs. 1 Ziff. 1 StEG enthält drei Varianten: 1. die Verleitung im Aufträge von verbrecherischen Agenturen und Organisationen aller Art, 2. die Verleitung im Aufträge von ähnlichen Dienststellen’ und 3. die Verleitung im Aufträge von Wirtschaftsunternehmen. 27 in besonderen Fällen kann die Abwerbung von Angehörigen (z. B. der Ehefrau) eine Methode der Verleitung z. B. von Wissenschaftlern, Forschern u. a. sein. 28 NJ 1956 S. 100. 29 Kühlig, NJ 1956 S. 433 (Hervorhebung von mir G. J.). 30 ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff der organisierten Abwanderung. Für den Begriff der organisierten Verleitung ist auch gebräuchlich: auftragsgemäße Abwerbung. Die organisierte Abwanderung dagegen ist die als Ergebnis der Abwerbung auftretende und vom westdeutschen NATO-Staat inspirierte Erscheinung selbst. 844;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 844 (NJ DDR 1958, S. 844) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 844 (NJ DDR 1958, S. 844)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der derartige Handlungen Zustandekommen. Diese Problemstellung kann nur auf der Grundlage des dialektischen Determinismus als Bestandteil des dialektischen und historischen, Materialismus geklärt werden.

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