Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 840

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 840 (NJ DDR 1958, S. 840); 3. Instrukteurgruppen Der Hauptzweck dieser Einrichtung ist, die ressortmäßigen Einzeleinsätze zu überwinden. Die Instrukteurgruppen setzen sich aus den jeweiligen Instrukteuren der Fachabteilungen zusammen und unterstehen der Leitung eines Abteilungsleiters der Obersten Staatsanwaltschaft. Ihre Aufgabe ist die Untersuchung mehrerer, dem Schwerpunktplan der Obersten Staatsanwaltschaft oder Signalen aus den Bezirken usw. entsprechender Probleme, wobei sie bei gleichzeitiger Veränderung typischer Einzelerscheinungen dem betreffenden Bezirk konkrete Hinweise für die Verbesserung der Arbeit insgesamt geben müssen. Der besondere Wert dieser Einsätze besteht darin, daß die Instrukteure ihre Tätigkeit nach bestimmten Gesichtspunkten koordinieren und zu Arbeitsergebnissen kommen, die die Bezirksstaatsanwaltschaften stärker als bisher zur Überwindung des Ressortgeistes erziehen und ihnen bei der komplexen Lösung von Schwerpunktaufgaben helfen. Naturgemäß werden diese Einsätze der Zahl nach den Hauptteil der künftigen Instrukteurtätigkeit ausmachen. Die vorliegenden Ergebnisse, z. B. aus den Bezirken Rostock und Schwerin, zeigen folgendes: a) Die Einsätze waren auf die politischen Schwerpunkte der betreffenden Bezirke orientiert. Das gewährleisteten die Einzeleinsätze, die erfahrungsgemäß vom Standpunkt der einzelnen Abteilungen der Obersten Staatsanwaltschaft diktiert waren, nicht in dem Maße. b) Die Instrukteurgruppen befaßten sich sehr eingehend mit den Fragen der Leitungstätigkeit sowohl innerhalb der Bezirksstaatsanwaltschaften als auch der Bezirksstaatsanwaltschaften gegenüber den Kreisen. Das war dem Einzelinstrukteur nicht in gleichem Umfang möglich, da bei seiner Tätigkeit die Belange seiner Fachabteilung im Vordergrund standen. c) Sorgfältig wurde die Einflußnahme der Betriebsparteiorganisation der SED auf die staatsanwaltschaft-liche Arbeit eingeschätzt und das Verhältnis zwischen Behördenleitung, Parteileitung und Grundorganisation untersucht. Das überstieg die „Kompetenz“ des Einzelinstrukteurs. d) Der koordinierte Einsatz gewährt rein kräftemäßig und nach seinen organisatorischen Möglichkeiten eine konkretere und umfassendere Hilfe als die Einzeleinsätze. Die Überlegenheit dieser Methode darf uns jedoch nicht dazu verleiten, noch vorhandene Mängel zu übersehen, die mit aller Klarheit zeigen, daß der Übergang zu neuen Methoden noch nicht identisch ist mit der Erreichung eines sozialistischen Arbeitsstils. Dazu folgende Hinweise: a) Die Hauptaufgaben z. B. „Rostocker Hafenprojekt“ und „sozialistische Landwirtschaft“ , die in der Obersten Staatsanwaltschaft festgelegt wurden, dürfen nicht durch die einzelnen Instrukteure im betreffenden Bezirk zersplittert oder durch zusätzliche Aufgaben verwässert werden, weil das eine gründliche und tiefere Behandlung der Probleme beeinträchtigt. b) Es genügt nicht, den bestehenden Zustand, die Erscheinungen teilweise abgeleitet aus Einzelfällen darzustellen, sondern man muß zum Wesen der Erscheinungen, zu den Ursachen Vordringen, und zwar sowohl im gesellschaftlichen Leben selbst als auch innerhalb der Dienststelle. Statt zu photographieren muß man analysieren. c) Vorbild muß der Arbeitsstil der Potsdamer Brigade sein. Es ist falsch, wenn die Instrukteure nicht aus der Bezirksdienststelle herauskommen. Die Verbindung zu den Werktätigen, die Aussprache mit ihnen, darf sich nicht nur auf wenige Stunden beschränken, weil das zu keinem tiefen Eindringen in die gesellschaftliche Wirklichkeit führen kann. Insgesamt gesehen, besteht bei der Tätigkeit von Instrukteurgruppen die Gefahr, daß es nur zeitlich zusammengelegte Einsätze sind, die aber nicht zu einer inhaltlich aufeinander abgestimmten Tätigkeit führen. Dieser Gefahr muß durch systematische Auswertung der Einsätze innerhalb der Instrukteurgruppen nach dem Beispiel der Potsdamer Brigade konsequent begegnet werden. 4. Arbeit an der Basis Diese Methode, deren praktische Bewährung unumstritten sein dürfte, besteht darin, daß Staatsanwälte der Obersten Staatsanwaltschaft entweder für die Dauer von etwa drei Monaten in einen bestimmten Kreis delegiert werden und dort ununterbrochen arbeiten oder daß sie wöchentlich zwei bis drei Tage in einen Kreis gehen, um dort in unmittelbarer praktischer Arbeit dem Kreisstaatsanwalt zu helfen. Die Einsätze erfolgen einerseits unter dem Aspekt, daß die Staatsanwälte der Obersten Staatsanwaltschaft den Kreisstaatsanwälten ihre Erfahrungen während der gemeinsamen Arbeit vermitteln. Die änderte zumindest ebenso wichtige Seite dieser Einsätze ist aber, daß die Staatsanwälte der Obersten Staatsanwaltschaft durch die Arbeit an der Basis eine Fülle von Erfahrungen sammeln werden, daß sie lernen werden, in ihrer weiteren Tätigkeit in zentraler Funktion alle ihre Entscheidungen sorgfältig auf die Belange der Praxis abzustimmen. 5. Einzelinstruktionen Es ist verständlich, daß diese Form der Anleitung nicht gänzlich wegfallen wird. Sie bleibt aber der Lösung spezifischer Einzelaufgaben Vorbehalten und wird mit dieser Zielsetzung keinesfalls an Wert verlieren. Nicht unterschätzt werden darf hierbei, daß auch dieseMethode zwangsläufig an Qualität gewinnt, wenn der Einzelinstrukteur durch seine Mitarbeit im System der hier behandelten Instruktionsmethoden einen Blick für das Ganze erhält. Zusammenfassend muß gesagt werden, daß es wie insbesondere die ersten Erfahrungen aus den Einsätzen der Instrukteurgruppen beweisen noch eines beharrlichen und langwierigen Kampfes bedarf, um diesen neuen Arbeitsmethoden auch wirklich einen sozialistischen Inhalt zu geben. Alle Staatsanwälte müssen systematisch, aktiv und sehr kritisch mitarbeiten, um jedes Überbleibsel formaler und bürokratischer Anleitung auszumerzen und alle fortschrittlichen Arbeitsmethoden rasch zum praktizierten Allgemeingut der Arbeit zu machen. Die vorstehenden Ausführungen über Form, Inhalt und Zweck der einzelnen Methoden der Instrukteurtätigkeit sollen Grundlage für eine weitere Diskussion sein, die als Ergebnis eine wirksamere und lebendigere Anleitung haben muß. Einige Fragen der Verleitung zum Verlassen der DDR Von GUSTAV JAHN, Vizepräsident des Obersten Gerichts Die organisierte Verleitung von Bürgern zum Verlassen der DDR ist gegenwärtig das Hauptmittel des Angriffs der Imperialisten auf unsere staatliche und wirtschaftliche Ordnung1. Den Beweis dafür, daß die Verleitung zum Verlassen der DDR von höchsten staatlichen Stellen der Bundesrepublik planmäßig organisiert wird, lieferte der Bundestag selbst. In der i vgl. Walter Ulbricht, Referat auf dem 33. Plenum des ZK der SED, Berlin 1957, S. 112 ff.; Hermann Matern, Aus dem Bericht des Politbüros auf dem 33. Plenum des ZK der SED, ND vom 19. Oktober 1957 S. 4. 84h 250. und 251. Sitzung am 25. und 26. Februar 1953 wurde den Bewohnern der DDR von mehr als 50 Rednern suggeriert, daß es aus politischen und wirtschaftlichen Gründen unmöglich sei, in der DDR frei zu leben. Die so organisierte Abwanderung wurde schlechthin in ein „politisches Votum“ gegen die DDR verfälscht2. 2 Wie es in Wahrheit um das sog. politische Votum aussieht, zeigt selbst das kommunistisch unverdächtige „Handelsblatt“, Düsseldorf, vom 14. März 1956. Es spricht u. a. davon, daß man „es heute nur noch mit 5 bis 8 Prozent politischen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 840 (NJ DDR 1958, S. 840) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 840 (NJ DDR 1958, S. 840)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung.

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