Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 837

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 837 (NJ DDR 1958, S. 837); Es kommt jetzt darauf an, auch in der Arbeit der Ständigen Kommissionen mit dem Nebeneinanderarbeiten Schluß zu machen. In § 13 der Ordnung der Arbeit der Ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen (GBl. 1957 I S. 477) wird diese Forderung auch auf gestellt, und ihre Nichtbeachtung stellt eine Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit dar. Nach unserer Auffassung werden auch vom Abgeordnetenkabinett nicht alle Möglichkeiten ausgenutzt, um die Tätigkeit der Ständigen Kommissionen zu koordinieren. Dazu ist jedoch Voraussetzung, daß in allen Kreisen und Bezirken die Abgeordnetenkabinette mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt werden und diese sich nicht nur auf die Klärung organisatorischer Fragen beschränken. Damit soll nicht gesagt sein, daß nun etwa der Staatsapparat über das Abgeordnetenkabinett den Inhalt der Tätigkeit der Ständigen Kommissionen bestimmt. Der Rat ist jedoch nach dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht zur Unterstützung sowohl der Abgeordneten als auch der Ständigen Kommissionen verpflichtet und kann darum durch das Abgeordnetenkabinett den Ständigen Kommissionen auch Anregungen oder Empfehlungen bezüglich des Inhalts ihrer Arbeit geben. Dabei .bleibt es den Kommissionen unbenommen, selbst zu entscheiden, ob sie entsprechend diesen Anregungen oder Empfehlungen arbeiten wollen oder nicht. Letztlich geht es doch aber erst einmal darum, die Arbeit der Ständigen Kommissionen auf die Schwerpunkte zu lenken und eine enge Zusammenarbeit zu erreichen. Was hindert das Abgeordnetenkabinett z. B. daran, zu Beginn jedes Planzeitraums eine Aussprache der Vorsitzenden der Ständigen Kommissionen über die in den einzelnen Kommissionen geplanten Aufgaben zu organisieren? Dies ist zumindest eine Möglichkeit, eine Koordinierung in der Arbeit der Ständigen Kommissionen zu erreichen, wobei sich zweifellos in der praktischen Zusammenarbeit noch weitere, bessere Formen herausbilden werden. In diesem Zusammenhang erscheint uns auch der Erfahrungsaustausch der Kommissionen wichtig, z. B. über die Einbeziehung der Werktätigen in die Aktivs, die Zusammenarbeit in der Nationalen Front usw. Sofern es sich um Ständige Kommissionen gleicher Ebene handelt, könnten solche Aussprachen ebenfalls vom Abgeordnetenkabinett organisiert werden. Die Ständigen Kommissionen der Bezirks- und Kreistage sollten es jedoch mehr als bisher als ihre Pflicht ansehen, regelmäßig die Vorsitzenden der auf dem gleichen Arbeitsgebiet tätigen Ständigen Kommissionen der nachgeordneten Volksvertretungen zum Erfahrungsaustausch zusammenzufassen. Wertvolle Erfahrungen könnten weiter vermittelt und manche Kommission davor bewahrt bleiben, Fehler anderer Kommissionen zu wiederholen. Wenn der Erfahrungsaustausch in der Ordnung der Arbeit der Ständigen Kommissionen auch nicht zur gesetzlichen Pflicht erhoben wird, sollten doch die Ständigen Kommissionen schon im Interesse der Verbesserung ihrer eigenen Arbeit auf diese Möglichkeit nicht verzichten. Besonders in den Kreisen wird man dann feststellen, daß viele Gemeindevertretungen § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht und die Richtlinie vom 28. August 1957 verletzen, weil sie keine bzw. nicht entsprechend der gesetzlichen Regelung Ständige Kommissionen gebildet haben. Das bedeutet aber, daß gerade die Organe, die am unmittelbarsten den zentralen Willen örtlich verwirklichen, auf die Einbeziehung der werktätigen Bevölkerung verzichten. Es handelt sich also auch um eine Verletzung der Prinzipien sozialistischer Staatstätigkeit überhaupt, was die Ständigen Kommissionen der übergeordneten örtlichen Volksvertretungen veranlassen. muß, in der Plenartagung darüber zu berichten und Maßnahmen zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes vorzuschlagen. Die Ständigen Kommissionen sind entsprechend der gesetzlichen Regelung die wichtigste Organisationsform der Tätigkeit der Abgeordneten zwischen Tagungen; sie sind der Volksvertretung rechenschaftspflichtig. Es trifft besonders für die Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz zu, daß sie mit ihrer Arbeit in den Plenartagungen kaum in Erschei- nung treten. Es wird niemand verlangen, daß die Ständige Kommission in jeder Plenartagung einen Antrag einbringt oder über eine bestimmte Frage berichtet. Wenn aber die Ständige Kommission seit langer Zeit weder beim Rat noch in der Plenartagung in Erscheinung getreten ist, dann sollte das für die Volksvertretungen Anlaß sein, einmal von ihrem Recht, Rechenschaft zu verlangen, Gebrauch zu machen. Anderenfalls nutzen sie selbst die gesetzlichen Möglichkeiten der direkten Einflußnahme auf das Geschehen in ihrem Territorium nicht aus und werden ihrer Rolle, oberstes Machtorgan zu sein, nicht gerecht. * Die Aufgabe der Brigade im Kreis Oranienburg bestand darin, den Justizorganen bei der Entwicklung des neuen Arbeitsstils Hilfe zu leisten und die Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen herzustellen. Es sollte erreicht werden, daß die Organe der Justiz, Staatsanwaltschaft und Volkspolizei ihre Arbeit nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Fachgebiets betrachten, sondern sich gemeinsam mit den anderen Organen des Staatsapparates für die Verwirklichung der Beschlüsse der Obersten Volksvertretung verantwortlich fühlen. Ausgehend von der Tatsache, daß der Bezirk Potsdam im Bauwesen an letzter Stelle in der Republik steht, mußte sich die Brigade damit befassen, inwieweit Justizorgane, Staatsanwaltschaft und Volkspolizei diesen Schwerpunkt erkannten und in ihre Arbeit mit auf-nahmen. Die ersten Untersuchungen ergaben, daß es im Bauwesen des Kreises Oranienburg eine Reihe von Problemen gibt, denen man bisher nicht die genügende Beachtung geschenkt hat. An Hand einiger Beispiele soll gezeigt werden, wie die Ständigen Kommissionen und die Justizorgane im Zusammenwirken diese Probleme hätten aufgreifen und gemeinsam lösen müssen. So ist seit langem bekannt, daß der VEB (K) Bau die niedrigste Arbeitsproduktivität unter den Betrieben im Kreis aufzuweisen hat. Obwohl der Rat des Bezirks in seinem Beschluß vom 15. August 1958 festlegte, daß alle Schwarzbauten sofort einzustellen sind und das Material sowie die Arbeitskräfte auf Planbauten umzusetzen sind, hat das Kreisbauamt in dieser Richtung nichts veranlaßt. Bekannt ist auch, daß eine Reihe von Arbeitern des Bauhaupt- und -nebengewerbes in Westberlin arbeitet. Ebenso verhält es sich mit der Tatsache, daß eine Anzahl von Baufacharbeitern berufsfremde Arbeit leisten oder bei Berliner Baubetrieben, die ihre Baustellen im Kreis Oranienburg haben, arbeiten, weil sie dort nach Berliner Tarifen entlohnt werden. Für uns ergab sich daraus die Frage, inwieweit sich die örtlichen Volksvertretungen und insbesondere die Ständigen Kommissionen und Justizorgane mit diesen Problemen in ihrer Arbeit befaßt haben. Wir haben unser Augenmerk in erster Linie auf die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz gerichtet, weil diese die meisten Berührungspunkte mit den Justizorganen hat und weil ihre Tätigkeit, die Sorge für die Einhaltung der Gesetzlichkeit, auch Berührungspunkte zu den anderen Ständigen Kommissionen gibt. Um die Zusammenarbeit der Ständigen Kommission mit den Justizorganen, die bisher im Kreis Oranienburg nicht vorhanden war, erst einmal, herzustellen, wurden zunächst die' Beschlüsse des Kreistages und des Rates ausgewertet. Danach wurde eine Aussprache mit allen Beteiligten durchgeführt, an der Mitarbeiter der Volkspolizei, der Kreisgerichtsdirektor, der Kreisstaatsanwalt, ein Vertreter der Kreisleitung der SED und der Vorsitzende der Ständigen Kommission teilnahmen. Dort wurde beraten, wie am besten eine Koordinierung der Arbeit vorgenommen werden kann. In der Ständigen Kommission war der Zustand bisher so, daß bis Anfang September 1958 insgesamt drei Zusammenkünfte der Kommissionsmitglieder stattgefunden hatten. Der Arbeitsplan enthielt nicht die Schwerpunkte, die von der Volksvertretung und vom Rat des Kreises für das Kreisgebiet herausgearbeitet wurden. In ihrer Arbeit beschränkte sich die Kommission auf Fragen, die unmittelbar mit der Kriminalität, der Bevölkerungsbewegung und dergleichen zusammenhingen, ohne zu erkennen, daß ihr auch Aufgaben 837;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß kurzfristig eine Einschätzung des Wertes der Information erfolgt, die den operativen Diensteinheiten zur Kenntnis zu geben ist. Durch eine feste Ordnung ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes hat. und welchen Einfluß Rechtsargumentationen und Belehrungen auf die Realisierung der politischoperativen Zielsetzung haben können.

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