Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 834

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 834 (NJ DDR 1958, S. 834); * Verbindungswege zwischen Westberlin und den Westzonen getroffen. Diese Feststellung unterstreicht auch der frühere Oberbefehlshaber der amerikanischen Besatzungstruppen, General Clay: „Es ist aufschlußreich festzustellen, daß in allen diesen Dokumenten (gemeint sind die der Europäischen Konsultativkommission d. Verf.) die gemeinsame Besetzung Berlins stand, daß aber in keinem der Zugang garantiert oder besondere Rechte zum Verkehr auf dem Straßen-, Schienen- oder Luftwege festgelegt wurden.“? Wie in ganz Deutschland, so bestand auch in Berlin die oberste Aufgabe der Besetzung und Verwaltung durch die Vier Mächte darin, die Erfüllung der Bestimmungen des Potsdamer Abkommens zu gewährleisten. Die von den Vier Mächten geschaffene gemeinsame Verwaltung Berlins beruhte auf den von ihnen in Beschlüssen festgelegten Verpflichtungen zur Wahrung der Einheit Deutschlands und seiner Hauptstadt. Da dem Alliierten Kontrollrat die Durchführung der gemeinsamen Politik der Vier Mächte in ganz Deutschland oblag, erhielt er seinen Sitz in Berlin, der Hauptstadt Deutschlands. Im schroffen Gegensatz zu den von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zur Ausrottung des Militarismus und Nazismus, zur Auflösung aller militaristischen und nazistischen Organisationen und zur Demokratisierung des gesellschaftlichen Lebens unter Wahrung der Einheit Deutschlands und Berlins haben die drei Westmächte in Westberlin die Verwirklichung der Potsdamer Beschlüsse hintertrieben. Die in den ersten Nachkriegsjahren festgelegten Maßnahmen zur Entmachtung der Monopole und Banken sowie zur Demokratisierung der Verwaltung, des Justiz- und Schulwesens, die auch in der Berliner Verfassung vom Jahre 1946 und in den Beschlüssen des Magistrats ihren Ausdruck fanden, wurden in Westberlin nicht durchgeführt. Mit der Einführung einer Separatwährung und deren Aufrechterhaltung unter gröblichster Mißachtung der in der gemeinsamen „Direktive der Regierungen der UdSSR, der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs an die Oberbefehlshaber der Besatzungstruppen in Deutschland“7 8 vom 30. August 1948 getroffenen Vereinbarungen über die Wiederherstellung der Währungseinheit ganz Berlins mit dem übrigen Gebiet der sowjetischen Besatzungszone, betrieben die drei Westmächte die wirtschaftliche und politische Spaltung der Stadt. Mit der Abspaltung der Westsektoren und der Errichtung einer separaten Verwaltung in Westberlin zerstörten sie die 1945 geschaffene einheitliche, demokratische Verwaltung Berlins. Durch diese und zahlreiche andere tiefgreifende Maßnahmen, die im Gegensatz zu den früheren Beschlüssen der Vier Mächte standen, beseitigten sie selbst die Rechtsgrundlage ihrer Mitbesetzungs- und Mitverwaltungsbefugnisse in Berlin, die im übrigen wie auch das Besatzungsregime der Vier Mächte in ganz Deutschland nur für den unmittelbar auf den' der Kapitulation Hitler-Deutschlands folgenden Zeitabschnitt bestehen sollten. Nach der unter Bruch des Potsdamer Abkommens von den Westmächten durchgeführten Abspaltung der Westzonen und der Errichtung des Bonner Separat-Staates entstand auf dem Territorium der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone die Deutsche Demokratische Republik als einzig rechtmäßiger deutscher Staat, der die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens in vollem Umfange verwirklichte. Ganz Berlin gehört seit 1945, wie oben nach den Dokumenten der Vier Mächte aus den Jahren 1944/45 nachgewiesen wurde, zum Gebietsbestand der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und damit seit 1949 zur DDR. Der am 20. September 1955 zwischen der DDR und der UdSSR abgeschlossene Moskauer Vertrag sowie der im Anschluß daran geführte Briefwechsel zwischen dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, Dr. Lothar Bolz, und dem Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, W. A. S o r i n , gehen von der Souveränität der DDR und ihren Hoheitsrechten in und für Berlin aus. Die im Brief- 7 Lucius D. Clay, Entscheidung in Deutschland, Frankfurt (Main) 1950, S. 29. 8 ahgedruckt in „Die Sowjetunion und die Berliner Frage“, Moskau 1948, S. 52 f. Wechsel getroffenen Vereinbarungen trugen der Tatsache Rechnung, daß ein Teil der Hauptstadt der DDR noch widerrechtlich von Truppen der drei Westmächte besetzt gehalten wird. Auf Grund der gegebenen Lage und geleitet vom Streben nach internationaler Entspannung hat sich die DDR damit einverstanden erklärt, daß die „Kontrolle des Verkehrs von Truppenpersonal und Gütern der in Westberlin stationierten Garnisonen Frankreichs, Englands und der Vereinigten Staaten zwischen der Deutschen Bundesrepublik und Westberlin zeitweilig (hervorgehoben vom Verf.) bis zur Vereinbarung eines entsprechenden Abkommens“ von den sowjetischen Streitkräften in der DDR ausgeübt wird. Der Verkehr wurde ausschließlich für Truppenpersonal und Güter der drei Garnisonen auf bestimmten, im Briefwechsel genannten Verbindungswegen der DDR zeitweilig zugelassen, Daß die Zuständigkeit für die Verbindungswege zwischen Westberlin und den Westzonen bei den Behörden der DDR liegt, kann von niemandem ernstlich bestritten werden. Im Widerspruch zu den früheren Vier-Mächte-Ver-einbarungen über Berlin und selbst im Gegensatz zu den später von den Alliierten wiederholt abgegebenen Erklärungen versucht die Bonner Regierung unter aktiver Mithilfe der in Westberlin herrschenden Kreise, Westberlin in die Bundesrepublik einzubeziehen9 * S Diese Bestrebungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Regierung der DDR hat wiederholt auf die Tatsache hingewiesen, daß die Bonner Regierung in keiner Weise berechtigt ist, für Berlin völkerrechtlich zu handeln oder zu sprechen. Von der Bonner Regierung gegenüber Partnerstaaten zwischenstaatlicher Vereinbarungen, denen die Bundesrepublik angehört, abgegebene Erklärungen, daß der Geltungsbereich solcher Vereinbarungen auf Berlin ausgedehnt wird, sind rechtswidrig und stellen eine grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik dar. Es sei hierbei daran erinnert, daß in Übereinstimmung mit der staatsrechtlichen Stellung Berlins auch der im Frühjahr dieses Jahres zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik abgeschlossene Konsularvertrag keine Einbeziehung Westberlins vorsieht und die Bonner Regierung damit selbst ihre Unzuständigkeit für Berlin in einem Vertrag bestätigt. Zur Verstärkung der in Westberlin gegenüber der DDR und anderen sozialistischen Staaten betriebenen Provokationspolitik erfolgte die Verlegung von Zweigstellen Bonner Behörden, z. B. auch des Spionageministeriums, nach Westberlin, fanden wiederholt Sitzungen des Bonner Bundestages in Westberlin statt, traten zahlreiche Bonner Regierungsvertreter in Westberlin mit aggressiven Drohungen und Angriffen gegen die DDR und ihr benachbarte sozialistische Staaten auf und trugen damit in großem Maße zur Verschärfung der internationalen Spannungen bei. All das geschieht unter dem Schutz und mit Förderung der in Westberlin rechtswidrig stationierten Garnisonen der drei Westmächte, des von ihren Interventionstruppen völkerrechtswidrig aufrechterhaltenen Regimes. * Die durch die Politik der Westmächte und der Bonner Regierung in Westberlin geschaffene gegenwärtige anomale Lage ist unerträglich geworden. Deshalb unterstützt die Regierung der DDR die Initiative der Regierung der Sowjetunion zur Lösung des Problems Westberlin. Die Vorschläge der Sowjetunion sind auf die Beseitigung des rechtswidrigen Besatzungsregimes der Westmächte und gegen den Mißbrauch Westberlins als NATO-Brückenkopf der Spionage, Kriegshetze und Wühltätigkeit gegen die DDR und die aäaeren Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes gerichtet. Sie entsprechen der unabdingbaren Notwendigkeit, den gefährlichen Herd internationaler Spannungen zu liquidieren. Selbstverständlich wäre es die natürlichste und der Rechtslage entsprechende Lösung, die Ausübung der souveränen Rechte der DDR in bezug auf ganz Berlin zu verwirklichen und Westberlin, das zum Gebietsbestand der DDR gehört, im vollen Umfang in die Hoheitsgewalt der DDR einzubeziehen. Zur Schaffung einer normalen Lage in Berlin hat sich die Regierung 9 vgl. hierzu Kröger, Zu einigen Fragen des staatsrechtlichen Status von Berlin, Deutsche Außenpolitik 1958, Heft 1, S. 10 ff. ' 834;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 834 (NJ DDR 1958, S. 834) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 834 (NJ DDR 1958, S. 834)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

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