Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 826

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 826 (NJ DDR 1958, S. 826); 4 Wirtschaftshöfen verbunden war, ließ es zu, daß in der LPG entscheidende Viehverluste eintraten, ohne daß die Mitglieder dies im ganzen Umfang erkannten. 3. Der Angeklagte G. hatte sich gegenüber dem republikflüchtigen Großbauern Paul F. zur Weiterführung seiner Wirtschaft verpflichtet. Er erklärte den auf der Wirtschaft zurückgebliebenen Landarbeitern, daß sie die Geräte und Maschinen von F. pflegen sollten, damit dieser bei seiner Rückkehr alles wieder im alten Zustand übernehmen könne. Als die MTS einige Geräte in Nutzung nehmen wollte, weigerte sich der Angeklagte, diese herauszugeben, „weil sie dem Großbauern F. gehören“. Der Angeklagte setzte sich auch für eine bevorzugte Pflege des Viehs und der Felder des Großbauern ein. Anfangs wollte der Angeklagte nicht Mitglied der LPG werden; nachdem er jedoch mit den Großbauern Rücksprache genommen hatte, trat er im Herbst 1955 der LPG bei. Auch als zweiter Vorsitzender der LPG hielt er sich streng an die Anweisungen der Großbauern. Er ließ deshalb keinerlei Veränderungen an den Gehöften vornehmen, soweit sie der LPG gedient hätten. 10 000 DM, die für die Neudeckung einer LPG-Scheune vorgesehen waren, verwandte er für Dachreparaturen an den Gebäuden des Großbauern F. Als der Großbauer F. 1957 einmal besuchsweise in Z. war, äußerte er sich anerkennend über die Arbeit des Angeklagten G. Er hatte festgestellt, daß seine Kühe besser gepflegt worden waren als die der LPG. Der Angeklagte G. war für die Viehzucht der LPG verantwortlich. Obwohl er über die nötigen Fachkenntnisse verfügt, hat er die deckfähigen Sterken nicht zugelassen. Das hatte zur Folge, daß die Tiere umrinderten, nicht tragend wurden und so für die Zucht unbrauchbar waren. 1956 hatte sich die LPG schon einen Tbc-freien Jungrinderbestand von 40 Tieren geschaffen. Der Angeklagte ließ es aber zu, daß diese auf der Weide und in den Stallungen mit anderen Tieren zusammenkampn. Das führte dazu, daß zehn dieser wertvollen Jungrinder tuberkulös wurden. Tiere, die von Leberegeln befallen waren, ließ der Angeklagte solange im Stall stehen, bis sie notgeschlachtet werden mußten. Durch die schädigende Arbeit des Angeklagten G. kam es zu den bereits genannten hohen Tierverlusten. Zur Erfüllung der Viehaufzuchtpläne war es in der LPG erforderlich, einen Abkalb- und Kälberaufzuchtstall zu bauen bzw. auszubauen. Diese Umbauten wurden jedoch von dem Angeklagten ständig verhindert, da seiner Meinung nach solche Umbauten für den Großbauern F., auf dessen Rückkehr er immer noch hoffte, von Nachteil gewesen wären. Der Angeklagte, der durch seine Arbeitsweise die Ursache dafür setzte, daß die LPG wirtschaftlich immer mehr zurückging, stemmte sich auch gegen die Aufnahme neuer Mitglieder in die LPG. Als er erfuhr, daß drei Einzelbauern Mitglied der LPG werden wollten, sprach er sich innerhalb der Melkerbrigade gegen die Aufnahme der Bauern in die Genossenschaft aus. Er führte hierbei an, daß diese Bauern mit ihren kleinen Flächen der LPG niemals Nutzen brächten, und forderte die Melker auf, gegen die Aufnahme dieser Bauern in die LPG zu stimmen. Darüber hinaus sagte er zu den Melkern, daß die Bauern, die in die LPG eintreten, „schön dumm seien, da sie ihr gutes Vieh für billiges Geld an die LPG abgeben“. Der Angeklagte versuchte auch, den Angeklagten B. zu bewegen, keine neuen Mitglieder aufzunehmen. Um ständig Milch für seine persönlichen Zwecke und seine individuelle Hauswirtschaft zu haben, verhinderte der Angeklagte jede Kontrolle über die Menge der tatsächlich gemolkenen Milch. Als ein LPG-Mitglied dies dem Angeklagten auf den Kopf zusagte, gestattete er - ihm, ebenfalls Milch der LPG mit nach Hause zu nehmen und bestach es darüber hinaus mit Butter. Die Folge hiervon war, daß außer ihm selbst auch alle anderen ihm unterstellten Mitglieder der Melkerbrigade täglich mehrere Liter Milch mit nach Hause nahmen. Für das Jahr 1957 allein entstand der LPG hierdurch ein Schaden von etwa 5000 kg Milch, deren Verkaufserlös der LPG verlorenging. Auch bei dem Angeklagten G. entwickelte sich die individuelle Hauswirtschaft in den letzten Jahren rapide. So wurden bei ihm bei der Viehzählung am 3. September 1957 13 Schweine festgestellt. Seine gesamte Schweinefleischproduktion (Hausschlachtung und Marktproduktion) betrug im Jahre 1957 15,83 Doppelzentner. Außerdem hatte der Angeklagte im Jahre 1957 drei Kühe. Für die Fütterung dieses Viehs ergibt sich unter Gegenüberstellung der dem Angeklagten zur Verfügung stehenden Futtermittel und der tatsächlich benötigten Futtermittel für die Produkion von Fleisch- und Milchmengen, wie sie festgestellt wurden, eine Menge von etwa 113 Zentner Getreide. Diese Menge hat der Angeklagte aus den Beständen der LPG entwendet. Im Jahre 1953 hat der Angeklagte, nachdem die Wirtschaft des F. ein Kreisbetrieb war, 50 Zentner Kartoffeln, die Eigentum des Kreisbetriebes waren, an einen Bauern verkauft und den Erlös für eigene Zwecke verwendet. Aus den Gründen; Die LPG erhielt bei ihrer Bildung im Jahre 1955 vom Staat einen ziemlich hohen Stützungskredit zur Wirtschaftsführung. Sämtliche Gebäude sowie die gesamte Badenfläche wurden der Genossenschaft zur unentgeltlichen Nutzung überlassen und bei der Inventur nicht bewertet. Unter Berücksichtigung der der LPG übergebenen Inventarwerte, in denen ein guter Viehbesatz enthalten ist, und der zur Nutzung überlassenen Betriebsflächen und Gebäude sowie der durchschnittlichen Ackerwertzahl von 23 und des 40prozentigen Anteils des Grünlandes waren die besten Möglichkeiten vorhanden, um die LPG rentabel zu bewirtschaften und den Genossenschaftsmitgliedern einen hohen Lebensstandard zu sichern. Bei guter Arbeitsweise wäre es möglich gewesen, eine LPG zu schaffen, die beispielgebend für die sozialistische Umgestaltung unserer Landwirtschaft hätte sein können. Dessen ungeachtet gingen die Erträge immer mehr zurück. Demgegenüber blieben die Emteerträge in der Gemeinde Z., insgesamt gesehen, gegenüber den Vorjahren gleich. Zur Festigung gewährte der Staat der Arbeiter und Bauern der LPG Zuschüsse von bedeutender Höhe. Die Staats Zuschüsse mußten laufend erhöht werden, um den Mitgliedern einen minimalen Wert der Arbeitseinheit zu sichern. Obwohl der LPG schon die Rückzahlung einiger Kredite erlassen wurde, sind auch die restlichen Beträge nur zum geringen Teil abgezahlt worden. Diese katastrophale Lage hatte zur Folge, daß tüchtige Einzelbauern es ablehnten, der LPG beizutreten. Das schlechte Beispiel strahlte auch auf andere Kreise aus. Viele Bauern erblickten darin eine Bestätigung der von den Feinden des Sozialismus verbreiteten Behauptung, daß nur der einzelbäuerldohe Betrieb in der Lage wäre, die Versorgung der Bevölkerung zu garantieren und dem Bauern einen hohen Lebensstandard zu gewähren. Nicht nur in materieller, sondern auch in ideologischer Hinsicht wurde dem Staat der Arbeiter und Bauern ein erheblicher Schaden zugefügt. Das lag auch in dem Willen der Angeklagten. Im Auftrag der geflüchteten Großbauern, denen sie jahrelang „treu gedient hatten“, wirtschafteten die Angeklagten B. und G. die LPG völlig herunter, wobei sie sich noch selbst bereicherten. Ihr Ziel war es, den Beweis zu erbringen, daß die sozialistische Produktionsweise, die sie als treue Untertanen ihrer Herren ablehnten, der kapitalistischen Produktionsweise unterlegen ist. Der Angeklagte T., der mit den Großbauern versippt ist und mit der faschistischen Ideologie noch nicht gebrochen hat, war gleichfalls bestrebt, der LPG den Todesstoß zu versetzen. Das kommt darin zum Ausdruck, daß er den Angeklagten B. zu seinem verbrecherischen Treiben gerade im letzten Jahr, als der Niedergang in der LPG sich besonders bemerkbar machte,.mit größter Intensität anspomte. Das Ziel der Angeklagten war die Störung des sozialistischen Aufbaus, auf dem Lande, wobei ihnen allen auf Grund der Beeinflussung durch die flüchtigen Großbauern der Gedanke vorschwebte, daß der Sturz der LPG durch die „schnellen Waffen des Westens“ über Nacht besiegelt werden würde. Diesen Tag wollten die Angeklagten durch ihr Handeln vorbereiten. Bis dahin wollten sie der großbäuerlichen Ideologie den Einfluß sichern, der sich bis zur Festnahme der Angeklagten in Z. bemerkbar machte. Bewußt und gewollt haben die Angeklagten demnach den Tatbestand des § 23 StEG erfüllt, indem sie, um den Aufbau des Sozialismus zu stören, es unternahmen, die LPG in ihrer Tätigkeit zu behindern. Dies trifft auch auf den Angeklagten T. zu, da sein Tatbeitrag die Einwirkung auf B. vom Untemehmensdelikt des § 23 StEG erfaßt wird. Gemeinsam haben die Angeklagten auf dieses Ziel hingearbeitet, da sie alle von dem verbrecherischen Treiben der arideren Kenntnis hatten. Auf Grund der Fäden, die nach Westberlin und Westdeutschland zu den geflüchteten Großbauern liefen, war die Tätigkeit aller drei Angeklagten darauf gerichtet, die LPG zu untergraben und zu Fall zu bringen. Aus diesem Grunde und wegen der Höhe des materiellen Schadens, der erheblich ist, weil die LPG auf Jahre hinaus in ihrer Entwicklung zurückgeworfen ist, sowie wegen des großen ideellen Schadens liegt ein schwerer Fall gern. § 24 StEG vor. Darüber-hinaus ist 826;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 826 (NJ DDR 1958, S. 826) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 826 (NJ DDR 1958, S. 826)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz - auch auf deutschem Boden - sowie für die Vereitelung und Zurückdrängung der aggressiven Politik des westdeutschen Imperialismus zu orientieren.

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