Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 825

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 825 (NJ DDR 1958, S. 825); zu sich und erteilte ihm Weisungen über die weitere Bewirtschaftung des Betriebs. Einige Zeit später suchten die Angeklagten T. und G. gemeinsam die aus Z. abgewanderten Großbauern in Westberlin auf. Diese hatten alle mit einem gewissen Gr., der mit dem sog. Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen in Verbindung steht, Kontakt. Der Angeklagte G. erstattete den Großbauern Bericht über die Lage der Wirtschaften und nahm die Anweisung entgegen, die Wirtschaften weiterhin in ihrem Sinn zu führen. Der Angeklagte T. wurde beauftragt, der Tochter des Großbauern Karl F. auszurichten, nach Westberlin zu kommen. T. führte diesen Auftrag aus. Kurze Zeit später verließ Karl F. mit seiner ganzen Familie die Republik. In Westberlin war den Angeklagten von den Großbauern versichert worden, daß Westdeutschland „mit seinen schnellen Waffen“ bald die sog. Ostgebiete zurückerobern und in ganz Deutschland wieder kapitalistische Verhältnisse herstellen werde. Die Angeklagten waren von der Richtigkeit dieser Aussage überzeugt. Alle ihre Handlungen waren darauf gerichtet, die Interessen der Großbauern zu wahren. Der Angeklagte T. hielt die Verbindung mit den Großbauern aufrecht. In gewissen Zeitabständen fanden Treffs statt, bei denen er über die Entwicklung der Landwirtschaft in Z., insbesondere über den Zustand der Großbauernhöfe, berichtete. Die Großbauern gaben immer wieder ihrer Überzeugung Ausdruck, daß sie nach einem von Westdeutschland gestarteten Überraschungsangriff gegen die DDR bald wieder die Bewirtschaftung ihrer Höfe übernehmen würden. Sie erteilten die Anweisung, die wirtschaftlichen Einheiten ihrer Betriebe zu erhalten, die Gebäude und Tiere zu pflegen, anderenfalls sie jeden zur Verantwortung ziehen würden, der ihre Hinweise nicht befolge. Der Angeklagte T. verbreitete in Z. die Losung, daß die Großbauern in spätestens einem Jahr zurückkehren würden; er verherrlichte die „freie Wirtschaft“ in der Westzone und forderte Bauern zum Austritt aus der LPG bzw. zum Nichteintritt auf. Diejenigen Bürger, die sich aktiv für die sozialistische Umgestaltung einsetzten, verleumdete er. Im Auftrag der Großbauern forderte der Angeklagte T. den Angeklagten B. auf, sich nicht aktiv für die Veränderung der Gehöfte der Großbauern einzusetzen; vielmehr solle er „die Karre laufen lassen“, da er sonst später zur Rechenschaft gezogen würde. Nachdem in Z. die LPG gebildet wurde, verstärkte der Angeklagte T. seinen negativen Einfluß auf den Angeklagten B., indem er bei Zechereien und ähnlichen Anlässen sich im negativen Sinn äußerte und den Angeklagten B. aufforderte, die Mitglieder der SED aus der LPG zu entfernen bzw. sie aus der Gemeinde „herauszuhauen“. Der Angeklagte T. ist fachlich gesehen ein guter Bauer, deshalb trat der Angeklagte B. auch des öfteren an ihn mit der Bitte um Rat heran. Eines Tages erklärte der Angeklagte B., daß die Lieferung von Export-Kartoffeln für die LPG eine große Belastung bedeute. Der Angeklagte T. gab ihm und auch dem Vorsitzenden der LPG in H. deshalb den Rat, die Kartoffeln auf kalkreichem Boden zu pflanzen oder den Boden vor der Auspflanzung zu kalken. Hierdurch würden die Kartoffeln vom Schorf befallen und als Export-Kartoffeln nicht anerkannt werden. Ähnliche Hinweise, die sich nachteilig für die Produktion der LPG auswirkten, gab der Angeklagte des öfteren. Auf Grund der guten Beziehungen zwischen T. und B. konnte der Angeklagte T. Maschinen der Genossenschaft unter ihrem eigentlichen Wert kaufen. 2. Nachdem der Großbauer Karl F. illegal die Republik verlassen hatte, suchte ihn der Angeklagte B. in Westberlin auf, um Anweisungen für die Wirtschaftsführung entgegenzünehmen. Später erhielt der Angeklagte B. die Anweisungen von der Schwiegermutter des F., die auf dem Hof zurückgeblieben war, um die Wirtschaftsführung zu überwachen. Ihr mußte der Angeklagte täglich über seine geleistete Arbeit berichten. Entsprechend den Anweisungen hat der Angeklagte B. die Wirtschaft geführt. Bei einem weiteren Besuch in Westberlin wurde seine Arbeit von den Großbauern gutgeheißen. Vor allen Dingen begrüßten es die Großbauern, daß der Angeklagte die Gebäude nicht verändert hatte und daß Maschinenpark und Viehbestand noch vollständig auf den Wirtschaften erhalten waren. Der Angeklagte versprach den Bauern, weiterhin ihre Interessen wahrzunehmen. Während der Angeklagte B. die Interessen der Großbauern vertrat, war er zugleich bestrebt, sich auf Kosten des Staates zu bereichern. In den Jahren 1S53/54 verkaufte er 105 Ztr. Getreide des ÖLB an werktätige Einzelbauern. Das Geld verbrauchte er für persönliche Zwecke. Um die Wirtschaftsführung kümmerte sich der Angeklagte z. Zt. des Bestehens des ÖLB wenig; vielmehr verbrachte er die Arbeitszeit in Gaststätten. Sein schlechtes moralisches Verhalten bewirkte, daß die Arbeitsmoral in dem Betrieb ständig sank. Niemand fühlte sich für die Pflege der Maschinen jmd Geräte verantwortlich, so daß sie verrotteten. Als im Jahre 1954 die LPG gegründet wurde, sorgte der Angeklagte nicht für eine ausreichende Futtergrundlage für das Vieh. Nur der Initiative von Mitgliedern der SED war es zu verdanken, daß Futter beschafft und dadurch der Viehbestand vor dem Verhungern bewahrt wurde. Als man die verantwortungslose Arbeitsweise des Angeklagten kritisierte, erklärte er, die LPG sei sowieso ein „totgeborenes Kind“. Nach Bildung der LPG war ein Mitglied der SED zum ersten Vorsitzenden gewählt worden. Der Angeklagte B. versuchte, selbst diese Fünktion zu erhalten, indem er sich über den Vorsitzenden herablassend äußerte, um ihn bei den- LPG-Mitgliedern in Mißkredit zu bringen. Das gelang ihm auch im Januar 1956. Nach seiner Wahl schaltete der Angeklagte B. den Vorstand aus und traf seine Entscheidungen nach Gutdünken. Oftmals erschien er zu den Vorstandssitzungen nicht, er arbeitete keine Tagesordnung aus. Wenn er an Versammlungen des Vorstands teilnahm, verleumdete er die Mitglieder der LPG, die sich für die Festigung der LPG einsetzten. Da der Angeklagte selbst ein schlechtes Beispiel gab,-sank die Arbeitsmoral in der LPG ständig. Erteilte Anordnungen wurden nicht durchgeführt, die Pflege der Felder gröblich vernachlässigt. Dem Angeklagten war bekannt, daß der Boden der LPG an Kalkarmut leidet. Trotzdem unterließ er die Kalkung des Bodens, obwohl auf den Feldern mehrere Waggon Kalk verdarben. Der Angeklagte hielt sich auch nicht an die Anweisungen der MTS, die bezüglich des Fruchtfolgeplans gegeben wurden. Er zögerte die Aussaat der Zwischenfrucht hinaus. Die Folge dieser Arbeitsweise war, daß die Ernteerträge stark zurückgingen. 1957 hatte die LPG drei Hektar Saatkartoffeln angebaut. Die Kartoffeln wurden jedoch ungenügend gepflegt und später im Auftrag des Angeklagten eingemietet und verfüttert. Das Getreide wurde nicht voll abgeerntet. Abgemähtes Getreide blieb auf den Feldern liegen und wurde dann später untergepflügt. Zum Teil lagen noch aus dem Vorjahr die Garben auf den Feldern. Ferner streute der Angeklagte auf Feldern, die mit Stalldung bestreut waren, Kalk. Das hatte Stickstoffverluste zur Folge; weiterhin traten Schorfbildungen bei den Kartoffeln ein, so daß sie nicht als Saatgut anerkannt werden konnten. 1957 ließ der Angeklagte 25 Prozent der Kartoffeln eines vier Hektar großen Feldes erfrieren. Die Kartoffelmieten wurden mit nur halb gedroschenem Stroh abgedeckt. Die LPG hatte die Auflage, sieben Hektar Mais anzubauen. Der Angeklagte ließ das Getreide auf nicht geeignetem Boden aussähen und unterließ dann auch die Pflege. Daher waren die Ernteerträge sehr gering. Im nächsten Jahr bezog sich der Angeklagte auf diese geringen Erträge und baute nur 0,5 Hektar Mais an. Weiterhin ließ der Angeklagte als Saatgut angebautes Getreide verfüttern. Von großer Bedeutung für die Entwicklung der LPG in Z. ist der Viehbestand. Das ergibt sich aus dem Anteil von Grünland, der etwa 40 Prozent beträgt. Der Angeklagte unterließ es jedoch, rechtzeitig das Grünfutter zu mähen. Durch verspäteten Einsatz falscher Maschinen konnten 160 Hektar Grünland nicht abgeerntet werden. Die Pflege der Wiesen und Weiden wurde vernachlässigt. Die Abzugsgräben des Grünlands verschlammten. Es entstand eine stauende Nässe, und die Grünflächen wurden von der Leberegel-Schnecke befallen. Dies hatte eine Verseuchung des Viehbestandes zur Folge. Viele Tiere mußten notgeschlachtet werden oder verendeten. Sehr notwendig war der Bau eines Stalles für die Jungviehaufzucht und die Schaffung eines Tbc-freien Rinderbestandes. Im Interesse der Großbauern hintertrieb der Angeklagte aber ständig den Umbau des Stalles, der einstmals dem Großbauern Karl F. gehört hatte. Obwohl dem Angeklagten B. bekannt war, daß im Viehstall Seuchen herrschten, das Vieh zum Teil verhungerte, die weiblichen Rinder nicht gedeckt wurden und auch die Milchleistung stark absank, unternahm der Angeklagte nichts. Die LPG verlor dadurch 146 Rinder, 183 Schweine und 72 Schafe. Die LPG benötigt fünf Jahre, um diese Verluste wieder auffüllen zu können. Auch durch das verspätete Aufkäufen von Ferkeln entstand der LPG 1957 ein Schaden in Höhe von 35 000 DM. Trotz dieses großen Ausfalls im Viehbestand verkaufte der Angeklagte B. Jungtiere an Einzelbauern. Das Getreide der LPG benutzte der Angeklagte zur Abdeckung des Ablieferungssolls der Einzelbauern. Auf der einen Seite verschuldete durch die Wirtschaftsführung des Angeklagten B. die LPG immer mehr, auf der anderen Seite vergrößerte der Angeklagte den Viehbestand seiner persönlichen Hauswirtschaft, zu dessen Unterhaltung er etwa 100 Zentner Kraftfutter der LPG entwendete. Den Anweisungen seiner Auftraggeber getreu, wurden die früheren Einzelwirtschaften in der LPG in ihren Komplexen erhalten, so daß es jederzeit möglich war, zur großbäuerlichen Wirtschaft zurückzukehren. Diese Wirtschaftsweise, die mit der Zerstreuung des Viehbestandes auf den 825;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 825 (NJ DDR 1958, S. 825) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 825 (NJ DDR 1958, S. 825)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X