Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 77

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 77 (NJ DDR 1958, S. 77); NUMMER3 JAHRGANG 12 BERLIN 1958 5. FEBRUAR NEUfJustiz ZEITSCHRIFT FÜR RECHT W UND R E C H T SWI SS E N S C H AFT Afrikanisch-Asiatische Solidaritätskonferenz in Kairo 1957 Von Dr. HANS RAMSTETTER, Justitiar der Handelsvertretung der Deutschen Demokratischen Republik in Ägypten Die 1955 von den Regierungsvertretern der afrikanisch asiatischen Länder auf der Konferenz von Bandung verkündeten Prinzipien, welche unter anderem auch die fünf Prinzipien der Koexistenz einschließen, fanden bei den Völkern des afrikanischen und asiatischen Kontinents ein weithallendes Echo. Millionen Menschen sahen in ihnen das unüberhörbare Signal zum gemeinsamen Aufbruch im Kampf gegen imperialistische Unterdrückung und Ausbeutung. Die Volksmassen erkannten, daß es jetzt darauf ankommt, den Befreiungskampf auf der breitesten Basis zu führen. Hervorragende Vertreter des indischen und ägyptischen Volkes unternahmen die ersten Schritte zur Bildung von Solidaritätskomitees. Frau Rameshwari Nehru wurde zur Präsidentin des Asiatischen Solidaritätskomitees gewählt; das im Kampf gegen die Aggressoren bewährte ägyptische Volk stellte .den Vizepräsidenten seiner Nationalversammlung und Generalsekretär des Islamischen Kongresses, Anwar el Sadat, an die Spitze seines Solidaritätskomitees. Am 22. Oktober 1957 trat das Vorbereitende Komitee zur Afrikanisch-Asiatischen Solidaritätskonferenz (AASK) unter Anwar el Sadat zu seiner ersten Sitzung in Kairo zusammen. An dieser nahmen bereits Vertreter von 21 Ländern teil. Das Vorbereitende Komitee beschloß die Durchführung einer Solidaritätswoche zur Vorbereitung der Konferenz. Darüber hinaus wurden Delegierte in die ejpzelnen Länder entsandt, um die großen Ziele der Solidaritätskonferenz zu propagieren. Bereits in diesem Stadium setzten die Störversuche der imperialistischen Kräfte ein. Die Vertreter der Türkei und Kambodschas wurden auf den Sitzungen des Vorbereitenden Komitees vorgeschlickt, um die Arbeit durch destruktive Anträge zu hemmen. In Presse und Rundfunk setzte eine großangelegte Kampagne gegen die Konferenz ein, wobei die leicht durchschaubaren Argumente alle nicht geeignet waren, das Interesse der Völker von der Afrikanisch-Asiatischen Konferenz abzulenken. Den Beweis dafür erbrachte die Konferenz selbst in überzeugender Weise. Denn im Vergleich zu den in Bandung anwesenden Vertretern von 29 Regierungen waren auf der Afrikanisch-Asiatischen Solddaritätskonferenz in Kairo die Delegierten von 44 Völkern Asiens und Afrikas zusammengekommen. Dazu kamen 12 Beobachterdelegationen europäischer Länder und internationaler Organisationen, wie des Weltfriedensrates, der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, des Internationalen Demokratischen Frauenbundes, des Internationalen Studentenbundes u. a. Es war ein überwältigendes Bild, das jeden einzelnen tief beeindruckte, als der Präsident des Ägyptischen Solidaritätskomitees am 26. Dezember 1957 die Afrikanisch-Asiatische Solddaritätskonferenz in dem mächtigen Kuppelsaal der Kairoer Universität eröffnete. Jeder fühlte, daß die bevorstehenden Tage gemeinsamer intensiver Beratungen richtungweisend für den Weg der Völker Afrikas und Asiens in eine bessere und hellere Zukunft sein werden. Noch am gleichen Tage wurden in der ersten Plenarsitzung fünf Ausschüsse (Politischer Ausschuß, Wirtschaftsausschuß, Sozialausschuß, Kulturausschuß, Organisationsausschuß) gebildet und entsprechende Berichte einzelner Länder als Grundlage für die Arbeit in den Ausschüssen gegeben. Besonderen Beifall erhielten der Vertreter Syriens für seine konstruktiven und weitgehenden Vorschläge zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der Vertreter der Sowjetunion für das Angebot wirtschaftlicher Hilfeleistung ohne jede Bedingung beim Aufbau der nationalen Volkswirtschaft. Es ist nicht möglich, den Verlauf der Beratungen in den einzelnen Ausschüssen im Hinblick auf das immense Arbeitspensum, das von der Gesamtheit der Delegierten geleistet wurde, darzustellen. Über den Kreis afrikanisch-asiatischer Völker hinaus wird es die gesamte friedliebende Menschheit mit froher Zuversicht erfüllen, daß die von den fünf Ausschüssen beschlossenen Resolutionen in der Plenarsitzung am Schlußtag der Konferenz einstimmig gebilligt wurden. Das bezieht sich im Bereich des Politischen Komitees auf die entschlossene Kampfansage gegen jede Form imperialistischer Unterdrückung, auf das Recht der Völker auf Freiheit, Selbstbestimmung, Souveränität und vollständige Unabhängigkeit, auf das Verbot aller A- und H-Bombenversuche, auf die Lösung der Algerien- und Palästinafrage und auf das Verbot der Rassendiskriminierung. In dem Beschluß des Wirtschaftsausschusses verpflichten sich die Länder Asiens und Afrikas zu enger wirtschaftlicher Zusammenarbeit, um die vom Imperialismus verschuldete Rückständigkeit zu überwinden. Sie erkennen die Nationalisierung als ein unbestreitbares Recht der Völker an, verurteilen die Beschlagnahme von Auslandsguthaben, wenden sich gegen die Preisdiktate der Monopole und lehnen den Europäischen Gemeinsamen Markt als ein Mittel zur Ausplünderung wirtschaftlich schwächerer Länder durch imperialistische Mächte ab. Der Sozdalausschuß legt konkrete Maßnahmen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Frauen- und Kinderwohlfahrt, des Jugendschutzes und der medizinischen und sozialen Einrichtungen fest. Der Kulturausschuß fordert die Erneuerung und Festigung der alten kulturellen Kontakte, die Koordinierung der Schulsysteme, als zentrale Lehr- und Forschungsstätte die Schaffung einer internationalen Afrikanisch-Asiatischen Universität u. a. m. Die Resolution des Organisationsausschusses leitet dann bereits zu der sehr bedeutsamen Frage über, wie die Beschlüsse der Kairoer Konferenz verwirklicht werden sollen. Es wird vorgeschlagen, einen Solidaritätsrat der afrikanisch-asiatischen Länder zu bilden, in den jedes Land einen Vertreter entsendet. Als ausführendes Organ wird ein ständiges Sekretariat mit einem Generalsekretär und zehn Sekretären aus den bedeutendsten Ländern Asiens und Afrikas mit Sitz in Kairo errichtet. Die Tatsache, daß' der Solidaritätsrat bereits am 3. Januar 1958 zu seiner ersten Sitzung zusammentrat, unterstreicht mit aller Deutlichkeit den festen Willen aller 44 Delegationen, die gefaßten Beschlüsse zu verwirklichen und das auf der Konferenz begonnene große Werk gemeinsam fortzuführen. Auf dieser Sitzung wurden der Präsident des ägyptischen Schriftstellerverbandes und Generalsekretär der AASK, El 77;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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