Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 767

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 767 (NJ DDR 1958, S. 767); dieses Umstands hin, als er schrieb: „Die Gerichte sind bei uns örtliche Gerichte. Die Richter werden von den örtlichen Sowjets gewählt. Deshalb ist die Macht, welcher der Staatsanwalt das von ihm eingeleitete Verfahren über eine Gesetzesverletzung zur Entscheidung vorlegt, eine örtliche Macht, die verpflichtet ist, einerseits die einheitlichen, für die ganze Föderation festgelegten Gesetze unbedingt zu beachten und andererseits bei der Bestimmung des Strafausmaßes alle örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Sie besitzt dabei das Recht zu erklären, daß, obwohl das Gesetz in diesem bestimmten Fall zweifellos verletzt wurde, das Gericht auf Grund genau umschriebener, den Einheimischen wohlbekannter Umstände, die in der örtlichen Gerichtsverhandlung geklärt wurden, sich veranlaßt sehe, die Strafe in bezug auf die und die Personen zu mildem und die und die Personen sogar gerichtlich freizusprechen.“1 Die Anwendung dieses Hinweises kann im Einzelfall auch dahingehend erfolgen, daß die Schwere des Verbrechens unter Berücksichtigung örtlicher Umstände zu einer schwereren Bestrafung führt. Die Kenntnis der Beschlüsse der örtlichen Organe ist nicht nur für die Entscheidung eines Verfahrens wichtig. Auch für die Verbesserung der politischen Massenarbeit ergeben sich daraus Schlußfolgerungen. Bei der Auswertung von Verfahren ist von der konkreten politischen und ökonomischen Lage des Kreises bzw. Bezirks auszugehen und darzulegen, welche Aufgaben auf den verschiedenen Gebieten der Wirtschaft usw. zu erfüllen sind. Im Verhältnis zu diesen Feststellungen ist das Verbrechen richtig zu charakterisieren und zu zeigen, welche Schäden der Gesellschaft daraus entstehen bzw. entstehen können. Eine solche Auswertung, die von den konkreten Bedingungen, von den politisch-ökonomischen Aufgaben des Bezirks, des Kreises oder des Ortes ausgeht, wird eine bessere erzieherische Wirkung haben als eine nur allgemein politische Auswertung. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Justizorganen und den örtlichen Organen erfordert auch eine enge Verbindung zu den Ständigen Kommissionen, insbesondere zu der für innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz. In Vorbereitung und Durchführung sowie bei der Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse hat diese Kommission große Aufgaben und muß auch von den Justizorganen unterstützt werden. Über dieses Organ können die Justizfunktionäre ihre Erfahrungen der Volksvertretung zugänglich machen, auf bestimmte Schwerpunkte hinweisen sowie dem Machtorgan Vorschläge zur Veränderung bestimmter Verhältnisse einreichen. Andererseits ist die Ständige Kommission für innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz und ihr Aktiv ein wichtiges Verbindungsglied nicht nur zur Volksvertretung, sondern auch zu den Werktätigen. Mit dieser Ständigen -Kommission und ihrem Aktiv können bei richtiger Aufgabenstellung und guter Arbeit die Erfolge in der Rechtspropaganda und der politischen Massenarbeit wesentlich erhöht werden. Jedoch muß mit der teilweise vorhandenen Unterschätzung der Kommission Schluß gemacht werden. , Die Ständige Kommission des Bezirkstages Potsdam ist faktisch tot. Ein Aktiv besteht nicht. Obwohl ein Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Mitglied dieser Kommission ist, wurde wenig Wert auf die Entwicklung der Zusammenarbeit mit dieser Kommission gelegt* 2. Über all diese Fragen hat die Brigade hauptsächlich mit den Genossen Staatsanwälten in persönlichen Aussprachen wie auch in der Parteiorganisation beraten. Es galt, Klarheit zu schaffen darüber, daß die Durchsetzung des neuen Arbeitsstils in erster Linie eine ideologische Frage ist. Dabei trat zutage, daß nicht alle Genossen diese von der Partei gestellte Aufgabe in vollem Umfang erkannt haben. Es gab sogar nach Erlaß des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom x Lenin, Uber doppelte Unterordnung und Gesetzlichkeit, Ausgewählte Werke in 2 Bänden, Moskau 1947, Bd. n, S. 960. 2 Die Arbeit der Ständigen Kommission für innere Angelegenheiten; Volkspolizei, Justiz wird in einem gesonderten Artikel behandelt werden. 11. Februar 1958 die Auffassung, daß die Entwicklung eines neuen Arbeitsstils wohl richtig und notwendig sei, daß aber bei der derzeitigen Belastung der Staatsanwälte an einen neuen Arbeitsstil nicht zu denken t sei. Dieser falschen Auffassung ist die Parteiorganisa-* tion nicht entgegengetreten. Obwohl e§ in der Dienststelle des Bezirksstaatsanwalts bereits Beispiele eines guten Arbeitsstils gab und die Genossen der Abteilung V mit dem Rat des Bezirks und den Ständigen Kommissionen eine gute Zusammenarbeit praktizierten, wurden diese Beispiele nicht für die anderen Abteilungen ausgewertet, d. h., das sich in der Arbeit zeigende Neue wurde nicht erkannt und systematisch weiterentwickelt. Wie haben nun die Genossen der Abteilung V gearbeitet und welche Erfahrungen liegen vor? Entsprechend der Forderung der Partei „Der Jugend unser Herz und unsere Hilfe“, überprüften die Genossen der Abteilung V, wie die verantwortlichen Mitarbeiter der örtlichen Organe, Betriebe usw. ihre gesetzlichen Aufgaben gegenüber den Jugendlichen. erfüllen und die zur Förderung und zum Schutze der Jugend erlassenen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Sehr richtig gingen die Genossen davon aus, daß ein Teil der Ursachen der Jugendkriminalität darin zu suchen ist, daß die gesetzlichen Bestimmungen über die gesellschaftliche, kulturelle und berufliche Entwicklung der Jugendlichen nicht beachtet werden. Umfangreiche Untersuchungen wurden durchgeführt. Das Ergebnis dieser sorgfältigen Arbeit war ein klarer Überblick über die hauptsächlichsten Mängel in der Jugendförderung; es zeigte sich, wie die Interessen und gesetzlichen Rechte der Jugend in manchmal sträflicher Weise mißachtet werden. Die Auswertung dieser Feststellungen erfolgte nicht formal durch bloße Einlegung eines Einspruchs, sondern geschah folgendermaßen: In einer gemeinsamen Sitzung der Ständigen Kommissionen für Jugendfragen des Bezirkstages und des Kreistages Nauen erstattete der Staatsanwalt Bericht. Weiterhin nahmen an dieser Beratung teil: Mitglieder und Funktionäre der FDJ, MTS-Direktoren, Leiter von VEG, Mitarbeiter des Rates des Bezirks und des Rates des Kreises Nauen. Der Bericht des Staatsanwalts wurde anerkannt, rege diskutiert und auch Klarheit über Ursachen urid Folgen der Nichtbeachtung der Jugendförderungsgesetze geschaffen. Das Ergebnis der Beratung war ein Beschluß der Ständigen Kommission des Bezirkstages, dafür zu sorgen, daß a) die Kontrolle der Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Jugendförderung und -fürsorge durch den Rat des Bezirks organisiert wird; b) die Ständigen Kommissionen der Kreistage und der Gemeindevertretungen sich auf die Durchführung der Jugendgesetze orientieren und die Werktätigen in die Kontrolle der Durchführung einbezogen werden. Gut war auch, daß der Bericht des Staatsanwalts in der Parteileitung der Abteilung Volksbildung beraten wurde und daß man dort beschloß, ihn mit allen Genossen und Mitarbeitern der Abteilung zu behandeln. Der Referent für Jugendfragen beim Rat des Bezirks, der Mitglied des Sekretariats der Bezirksleitung der FDJ ist, übernahm es, diesen Bericht in der Bezirksleitung der FDJ auszuwerten. Als letzte Maßnahme legte der Staatsanwalt beim Rat des Bezirks Einspruch ein, weil die dem Rat unterstellten Fachorgane ihre gesetzlichen Pflichten vernachlässigt hatten. Das Hauptkettenglied bei der Lösung der vom V. Parteitag gestellten ökonomischen Hauptaufgabe, den Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung an allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern so zu steigern, daß er den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung Westdeutschlands erreicht und übertrifft, ist die schnelle Steigerung der Arbeitsproduktivität. Dazu ist es u. a. erforderlich, das Leistungsprinzip konsequent anzuwenden und das Prinzip des materiellen Anreizes durchzusetzen. Die Staatsanwälte der Abt. V überprüften daher verschiedene Betriebe auf die richtige Durchführung der VO über den Be- 767;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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