Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 767

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 767 (NJ DDR 1958, S. 767); dieses Umstands hin, als er schrieb: „Die Gerichte sind bei uns örtliche Gerichte. Die Richter werden von den örtlichen Sowjets gewählt. Deshalb ist die Macht, welcher der Staatsanwalt das von ihm eingeleitete Verfahren über eine Gesetzesverletzung zur Entscheidung vorlegt, eine örtliche Macht, die verpflichtet ist, einerseits die einheitlichen, für die ganze Föderation festgelegten Gesetze unbedingt zu beachten und andererseits bei der Bestimmung des Strafausmaßes alle örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Sie besitzt dabei das Recht zu erklären, daß, obwohl das Gesetz in diesem bestimmten Fall zweifellos verletzt wurde, das Gericht auf Grund genau umschriebener, den Einheimischen wohlbekannter Umstände, die in der örtlichen Gerichtsverhandlung geklärt wurden, sich veranlaßt sehe, die Strafe in bezug auf die und die Personen zu mildem und die und die Personen sogar gerichtlich freizusprechen.“1 Die Anwendung dieses Hinweises kann im Einzelfall auch dahingehend erfolgen, daß die Schwere des Verbrechens unter Berücksichtigung örtlicher Umstände zu einer schwereren Bestrafung führt. Die Kenntnis der Beschlüsse der örtlichen Organe ist nicht nur für die Entscheidung eines Verfahrens wichtig. Auch für die Verbesserung der politischen Massenarbeit ergeben sich daraus Schlußfolgerungen. Bei der Auswertung von Verfahren ist von der konkreten politischen und ökonomischen Lage des Kreises bzw. Bezirks auszugehen und darzulegen, welche Aufgaben auf den verschiedenen Gebieten der Wirtschaft usw. zu erfüllen sind. Im Verhältnis zu diesen Feststellungen ist das Verbrechen richtig zu charakterisieren und zu zeigen, welche Schäden der Gesellschaft daraus entstehen bzw. entstehen können. Eine solche Auswertung, die von den konkreten Bedingungen, von den politisch-ökonomischen Aufgaben des Bezirks, des Kreises oder des Ortes ausgeht, wird eine bessere erzieherische Wirkung haben als eine nur allgemein politische Auswertung. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Justizorganen und den örtlichen Organen erfordert auch eine enge Verbindung zu den Ständigen Kommissionen, insbesondere zu der für innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz. In Vorbereitung und Durchführung sowie bei der Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse hat diese Kommission große Aufgaben und muß auch von den Justizorganen unterstützt werden. Über dieses Organ können die Justizfunktionäre ihre Erfahrungen der Volksvertretung zugänglich machen, auf bestimmte Schwerpunkte hinweisen sowie dem Machtorgan Vorschläge zur Veränderung bestimmter Verhältnisse einreichen. Andererseits ist die Ständige Kommission für innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz und ihr Aktiv ein wichtiges Verbindungsglied nicht nur zur Volksvertretung, sondern auch zu den Werktätigen. Mit dieser Ständigen -Kommission und ihrem Aktiv können bei richtiger Aufgabenstellung und guter Arbeit die Erfolge in der Rechtspropaganda und der politischen Massenarbeit wesentlich erhöht werden. Jedoch muß mit der teilweise vorhandenen Unterschätzung der Kommission Schluß gemacht werden. , Die Ständige Kommission des Bezirkstages Potsdam ist faktisch tot. Ein Aktiv besteht nicht. Obwohl ein Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Mitglied dieser Kommission ist, wurde wenig Wert auf die Entwicklung der Zusammenarbeit mit dieser Kommission gelegt* 2. Über all diese Fragen hat die Brigade hauptsächlich mit den Genossen Staatsanwälten in persönlichen Aussprachen wie auch in der Parteiorganisation beraten. Es galt, Klarheit zu schaffen darüber, daß die Durchsetzung des neuen Arbeitsstils in erster Linie eine ideologische Frage ist. Dabei trat zutage, daß nicht alle Genossen diese von der Partei gestellte Aufgabe in vollem Umfang erkannt haben. Es gab sogar nach Erlaß des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom x Lenin, Uber doppelte Unterordnung und Gesetzlichkeit, Ausgewählte Werke in 2 Bänden, Moskau 1947, Bd. n, S. 960. 2 Die Arbeit der Ständigen Kommission für innere Angelegenheiten; Volkspolizei, Justiz wird in einem gesonderten Artikel behandelt werden. 11. Februar 1958 die Auffassung, daß die Entwicklung eines neuen Arbeitsstils wohl richtig und notwendig sei, daß aber bei der derzeitigen Belastung der Staatsanwälte an einen neuen Arbeitsstil nicht zu denken t sei. Dieser falschen Auffassung ist die Parteiorganisa-* tion nicht entgegengetreten. Obwohl e§ in der Dienststelle des Bezirksstaatsanwalts bereits Beispiele eines guten Arbeitsstils gab und die Genossen der Abteilung V mit dem Rat des Bezirks und den Ständigen Kommissionen eine gute Zusammenarbeit praktizierten, wurden diese Beispiele nicht für die anderen Abteilungen ausgewertet, d. h., das sich in der Arbeit zeigende Neue wurde nicht erkannt und systematisch weiterentwickelt. Wie haben nun die Genossen der Abteilung V gearbeitet und welche Erfahrungen liegen vor? Entsprechend der Forderung der Partei „Der Jugend unser Herz und unsere Hilfe“, überprüften die Genossen der Abteilung V, wie die verantwortlichen Mitarbeiter der örtlichen Organe, Betriebe usw. ihre gesetzlichen Aufgaben gegenüber den Jugendlichen. erfüllen und die zur Förderung und zum Schutze der Jugend erlassenen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Sehr richtig gingen die Genossen davon aus, daß ein Teil der Ursachen der Jugendkriminalität darin zu suchen ist, daß die gesetzlichen Bestimmungen über die gesellschaftliche, kulturelle und berufliche Entwicklung der Jugendlichen nicht beachtet werden. Umfangreiche Untersuchungen wurden durchgeführt. Das Ergebnis dieser sorgfältigen Arbeit war ein klarer Überblick über die hauptsächlichsten Mängel in der Jugendförderung; es zeigte sich, wie die Interessen und gesetzlichen Rechte der Jugend in manchmal sträflicher Weise mißachtet werden. Die Auswertung dieser Feststellungen erfolgte nicht formal durch bloße Einlegung eines Einspruchs, sondern geschah folgendermaßen: In einer gemeinsamen Sitzung der Ständigen Kommissionen für Jugendfragen des Bezirkstages und des Kreistages Nauen erstattete der Staatsanwalt Bericht. Weiterhin nahmen an dieser Beratung teil: Mitglieder und Funktionäre der FDJ, MTS-Direktoren, Leiter von VEG, Mitarbeiter des Rates des Bezirks und des Rates des Kreises Nauen. Der Bericht des Staatsanwalts wurde anerkannt, rege diskutiert und auch Klarheit über Ursachen urid Folgen der Nichtbeachtung der Jugendförderungsgesetze geschaffen. Das Ergebnis der Beratung war ein Beschluß der Ständigen Kommission des Bezirkstages, dafür zu sorgen, daß a) die Kontrolle der Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Jugendförderung und -fürsorge durch den Rat des Bezirks organisiert wird; b) die Ständigen Kommissionen der Kreistage und der Gemeindevertretungen sich auf die Durchführung der Jugendgesetze orientieren und die Werktätigen in die Kontrolle der Durchführung einbezogen werden. Gut war auch, daß der Bericht des Staatsanwalts in der Parteileitung der Abteilung Volksbildung beraten wurde und daß man dort beschloß, ihn mit allen Genossen und Mitarbeitern der Abteilung zu behandeln. Der Referent für Jugendfragen beim Rat des Bezirks, der Mitglied des Sekretariats der Bezirksleitung der FDJ ist, übernahm es, diesen Bericht in der Bezirksleitung der FDJ auszuwerten. Als letzte Maßnahme legte der Staatsanwalt beim Rat des Bezirks Einspruch ein, weil die dem Rat unterstellten Fachorgane ihre gesetzlichen Pflichten vernachlässigt hatten. Das Hauptkettenglied bei der Lösung der vom V. Parteitag gestellten ökonomischen Hauptaufgabe, den Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung an allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern so zu steigern, daß er den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung Westdeutschlands erreicht und übertrifft, ist die schnelle Steigerung der Arbeitsproduktivität. Dazu ist es u. a. erforderlich, das Leistungsprinzip konsequent anzuwenden und das Prinzip des materiellen Anreizes durchzusetzen. Die Staatsanwälte der Abt. V überprüften daher verschiedene Betriebe auf die richtige Durchführung der VO über den Be- 767;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsmaßnahme festzustellen und auszuwerten. Sind die Ursachen nach ärztlicher Konsultation in einer Gesundheitsstörung des Verhafteten zu suchen, sind unverzüglich die dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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