Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 766

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 766 (NJ DDR 1958, S. 766); er muß sein Augenmerk darauf lenken, daß die gesetzlichen Bestimmungen bei der Erfassung und Verteilung der Ernte eingehalten werden. Wie hält z. B. der VEAB die gesetzlichen Normen über die Erfassung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, über die Bezahlung der Ablieferer in der vorgeschriebenen Form und Frist ein? Eine mit dieser Zielsetzung durchgeführte staatsanwaltschaftliche Tätigkeit wird weitgehend dazu beitragen, den sozialistischen Arbeitsstil zu entwickeln; sie wird die staatsanwaltschaftliche Aufsicht auf eine höhere Stufe heben. Die Feststellungen der bisherigen Brigaden zeigen jedoch, daß die Gesetzesaufsicht im wesentlichen von Zufälligkeiten und von den subjektiven Auffassungen der einzelnen Staatsanwälte darüber, was sie für wichtig ansehen, abhängt. Eine von den Beschlüssen der örtlichen Organe abgeleitete Aufgabenstellung in der Allgemeinen Aufsicht garantiert die Orientierung auf die Hauptaufgaben im Kreis bzw. im Bezirk und gewährleistet, daß die für das jeweilige Gebiet wichtigsten Aufgaben umfassend gelöst werden. Eine solche Konzeption bedeutet keinesfalls die Beseitigung der zentralistischen Leitung der Staatsanwaltschaft. Nach wie vor muß gewährleistet sein, daß der Generalstaatsanwalt für alle Staatsanwälte verbindliche Aufgaben stellt, die ohne Einschränkung durchzuführen sind. Das hier für die Allgemeine Aufsicht Gesagte gilt sinngemäß auch für alle anderen Gebiete staatsanwalt-schaftlicher Tätigkeit. Wie der Inhalt der Arbeit in dieser Beziehung sein muß, welche Formen und Methoden dabei entwickelt werden müssen, bedarf noch gründlicher Überlegungen. Die Feststellungen der Brigade auf diesem Gebiet zeigen, daß die Orientierung aller Abteilungen der Bezirksstaatsanwaltschaft auf die Mitarbeit an der Lösung der Hauptaufgaben der örtlichen Organe fehlte und sich, wenn auch unvollkommen, nur auf die Abteilung V beschränkte. Ähnlich sieht es mit der Auswertung der Sitzungen des Rates des Bezirks und des Bezirkstags aus. Wichtige Materialien des Rates z. B. erhielt der Bezirksstaatsanwalt überhaupt nicht zur Kenntnis, sie blieben in der Abteilung V liegen. Der Plan für die Ratstagungen für das zweite Halbjahr 1958 wurde ohne Beachtung „weggelegt“. Auf diese Weise werden wichtige Materialien nur ressortmäßig, einseitig, nur vom Standpunkt der Allgemeinen Aufsicht gesehen, wird darauf verzichtet, alle Staatsanwälte mit den Hauptaufgaben vertraut zu machen. Welche Auswirkung das hat, zeigt das Beispiel eines Strafverfahrens gegen einen LPG-Vorsitzenden. Dieser hatte unter Verletzung des Statuts und mit betrügerischen Manipulationen die Mitglieder getäuscht und einen Beschluß der Vollversammlung herbeigeführt, wonach drei der LPG gehörende, gedeckte Sauen in seine individuelle Wirtschaft eingestallt wurden. Die geworfenen Ferkel verkaufte er an Einzelbauern. Der hieraus erzielte Gewinn übertraf schon den Kaufpreis für die Sauen. Darüber hinaus verkaufte er nach einiger Zeit auch noch die Sauen auf freie Spitzen. Weiterhin verstand er es, einen Beschluß der Vollversammlung herbeizuführen, wonach die von den neu in die LPG eingetretehen Bauern eingebrachten Milchkühe einem bestimmten Kreis im wesentlichen ihm selbst und seiner Verwandtschaft als Vieh für die individuelle Wirtschaft ohne Bezahlung zugeschoben wurden. Die mit diesem Strafverfahren befaßten Richter und Staatsanwälte wären nicht zu einem Freispruch gelangt und hätten das Strafverfahren unter anderen politischen Aspekten gesehen und die Gesellschaftsgefährlichkeit des Verbrechens anders eingeschätzt, wenn sie den Bericht des Rates des Bezirks über die Erfüllung des Staatshaushaltsplanes für das erste Halbjahr 1958 gekannt und für ihre eigene Arbeit ausgewertet hätten. In diesem Bericht wird darauf hingewiesen, daß die Einnahmen der LPG gegenüber dem Vorjahr gleichblieben, aber die Einnahmen aus den individuellen Hauswirtschaften in hohem Maße stiegen. Diese ungesunde Entwicklung eine ihrer Ursachen zeigte sich in diesem Strafverfahren wurde durch die Richter und Staatsanwälte nicht beachtet. Die Auswertung der Beschlüsse der örtlichen Organe für die Arbeit der Justizorgane ist aber nur die eine Seite dieses Fragenkomplexes. Eine nicht minder wichtige Seite ist die Organisierung einer engen Zusammenarbeit zwischen örtlichen Organen und Justizorganen. Auf dem 33. Plenum des ZK behandelte Walter Ulbricht gerade diese Seite und wies darauf hin, daß „die Volksvertretungen und damit das Volk die Grundsätze der Rechtsprechung bestimmen. Die Berichterstattung der Justizorgane vor den Volksvertretungen sollte regelmäßiger durchgeführt werden. Sie muß in die Arbeitspläne der Volksvertretungen selbst eingehen. Die Gerichte sollten außer der Berichterstattung in bestimmten Fällen Analysen über die Bewegung der Kriminalität den Volksvertretungen geben, damit diese zum Gegenstand der Beratungen in den Volksvertretungen gemacht werden, so daß der ganze Einfluß der örtlichen Staatsorgane zur Bekämpfung solcher Erscheinungen eingesetzt werden kann.“ Diese Forderung des 33. Plenums haben die Justizorgane (wie auch die Volksvertretungen) bisher ungenügend verwirklicht. Aber gerade die Durchsetzung dieser Forderung, über die Bewegung der Kriminalität und über ihre Ursachen zu berichten, bringt zwangsläufig mit sich, daß die Justizfunktionäre überhaupt die Fragen der Gesetzlichkeit zur Sprache bringen. Das entspricht der engen Bindung zwischen den Justizorganen und den örtlichen Volksvertretungen, der Ableitung der Aufgaben der Justizorgane aus den Beschlüssen der örtlichen Organe. Nach wie vor hat der Staatsanwalt jedoch von den ihm zustehenden Möglichkeiten, Hinweise zu geben und Einsprüche einzulegen, Gebrauch zu machen. Allerdings ist anzustreben, daß er dies nicht allein in schriftlicher Form unter summarischer Aufzählung der verletzten gesetzlichen Bestimmungen vornimmt, sondern auch bei wichtigen Sachen einen Einspruch im Rat mündlich begründet und die Auswirkung der Mißachtung der Gesetze aufzeigt. Über diese Form seiner Tätigkeit hinaus sollte der Staatsanwalt auch über die Erfahrungen berichten, die er in seiner Mitarbeit bei der Verwirklichung der Beschlüsse der örtlichen Organe sammelt, sollte auf zeigen, wie bei der Durchführung der Aufgaben Gesetze verletzt werden, welche Ursachen das hat und welcher Schaden daraus erwächst. Bel der Kontrolle der Einhaltung der Gesetzlichkeit wird der Staatsanwalt auch auf falsche oder ungenügende Arbeit der Räte und ihrer Fachorgane stoßen, wird feststellen, daß Aufgaben ungenügend oder nicht durchgeführt werden und daß die Kontrolle der Durchführung mangelhaft organisiert wird. Kann er über diese Erfahrungen schweigen? Nein. Er wird bei seinen Berichten über den Zustand der Gesetzlichkeit auch auf diese Fragen eingehen und so dem Rat bzw. der Volksvertretung Material geben, das der Verbesserung ihrer Arbeit dient. Allerdings darf der Staatsanwalt nicht selbst die den anderen Organen obliegende Kontrolle der Durchführung übernehmen oder, wie der Staatsanwalt des Kreises Zossen die Aufgaben stellte, selbst überprüfen, wie der Rat des Kreises die Beschlüsse des Kreistages durchführt. Denn das wäre eine Anmaßung von ihm nicht zustehenden administrativen Befugnissen. Aus einem Staatsanwalt des Kreises würde auf diese Weise ein Staatsanwalt beim Kreistag werden. Die bisher behandelten Fragen der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Organen und den Justizorganen, die Ableitung der Aufgaben der Justizorgane aus den Aufgaben der Volksvertretungen, betrafen im wesentlichen die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Damit ist nicht gesagt, daß dies nicht auch in ähnlicher Weise für die Gerichte bedeutsam ist. Selbstverständlich muß ein Unterschied zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht gemacht werden. Der Richter kann keine Untersuchungen durchführen oder Überprüfungen vornehmen. Trotzdem muß auch der Richter sich mit den Beschlüssen der örtlichen Organe vertraut machen und die daraus resultierenden Hauptaufgaben in seiner gesamten Tätigkeit berücksichtigen. Es gibt Beispiele dafür, wie Richter infolge mangelnder Kenntnis der politischen und wirtschaftlichen Hauptaufgaben und aus der Unkenntnis der Situation in ihrem Bereich zu falscher Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit von Verbrechen kommen und deshalb falsche Entscheidungen treffen. Bereits Lenin wies auf die Wichtigkeit 766;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 766 (NJ DDR 1958, S. 766) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 766 (NJ DDR 1958, S. 766)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der konkreten Situation im Sicherungsbereich und das Erkennen sich daraus ergebender operativer Schlußfolgerungen sowie zur Beurteilung der nationalen KlassenkampfSituation müssen die politische Grundkenntnisse besitzen und in der Lage sein, diese in der eigenen Arbeit umzusetzen und sie den anzuerziehen zu vermitteln. Dabei geht es vor allem um die Kenntnis - der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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