Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 762

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 762 (NJ DDR 1958, S. 762); * der Vorbereitung und Ausarbeitung der neuen Gesetze gründlich erforscht und sorgfältig berücksichtigt werden. Denn eine Hauptaufgabe der sozialistischen Gesetzgebung besteht, wie es Kalinin einmal treffend gekennzeichnet hat, darin, „all das zu erfassen, was es an Fortschrittlichem gibt, und gleichzeitig nicht zu weit vorauszueilen, um kein abstraktes Gesetz zu schaffen, um es nicht körperlos, gelöst von den Arbeiterund Bauernmassen zu schaffen“; denn „nicht das Gesetz ist gut, das gut geschrieben ist, sondern dasjenige, das es versteht, den Pulsschlag des gesellschaftlichen Lebens aufzufangen, das dem Loslösen von den absterbenden Verhältnissen nicht hinderlich ist und das gesamte Wachstum der entstehenden Verhältnisse fördert.“3 Der politisch wichtige und für die Rechtsentwicklung bedeutsame Sinn dieser Methode besteht einmal darin, daß die werktätigen Massen an der gesetzgeberischen Tätigkeit ihres Staates mitwirken und dadurch erkennen, daß die Fragen des Rechts und der Gesetzgebung eine wichtige Seite der Leitung im sozialistischen Staat darstellen, an der sie selbst mitgestaltend teilnehmen; ferner darin, daß auf diese Weise die objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung mit größtmöglicher Richtigkeit im Gesetz widergespiegelt werden, und nicht zuletzt darin, daß schon im Prozeß der Entstehung das neue Recht in das Bewußtsein der Bevölkerung hineingetragen und von ihrem Willen getragen wird. Dadurch wird zugleich die Voraussetzung dafür geschaffen, daß die neuen, sozialistischen Gesetze nach ihrem Inkrafttreten in vollem Maße die Aufgabe erfüllen, ein wichtiges Mittel zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger zu sein und im Gegensatz zum bürgerlichen Recht das bewußte Zusammenwirken der Bürger zur Ent- wicklung der Gesellschaft zum Sozialismus zu fördern und ihnen bewußt zu machen, daß es ihre Gesetze sind, die sie dann freiwillig einhalten und über deren parteiliche und unbürokratische Anwendung sie wachen.4 Auf die politisch, rechtstheoretisch und staatsrechtlich wichtigen Fragen der Bedeutung des Willens im Prozeß der Rechtsbildung kann im Rahmen dieses Beitrages nicht eingegangen werden.5 Nur ein Gesichtspunkt sei hervorgehoben, der für die Durchführung und Auswertung der Diskussion über das neue Recht wichtig erscheint. Die auf dem V. Parteitag festgestellte Tatsache des ideologischen Klassenkampfes, der sowohl vom Gegner bewußt geschürt als auch aus dem Vorhandensein überlebter Bewußtseinsformen in gewissen Kreisen der Bevölkerung genährt wird, schließt es aus, die Meinungs- und Willensäußerungen der Bevölkerung etwa in mechanischer Weise mit einer einfachen Summierung der einzelnen Diskussionsbeiträge gleichzusetzen. Die Erforschung der Rechtsanschauungen und die Willensbildung der Bevölkerung kommen zwar auf dem Wege über die Äußerungen einzelner zum Ausdruck. Dieser Prozeß ist aber als echter, nichtantagonistische Widersprüche in sich schließender und aus ihnen resultierender dialektischer Entwicklungsprozeß viel komplizierter und schöpferisch aktiver als eine quantitative Zusammenfassung individueller Willensakte. Vor allem ist zu beachten, daß die Partei der Arbeiterklasse und die demokratischen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Macht stets den Willen der Werktätigen am zielklarsten zum Ausdruck bringen. Obwohl der Vortrupp den jeweiligen Bewußtseinsstand der Massen niemals ignorieren kann, muß er vor allem „die Massen vorwärts führen, ihr Bewußtsein entwickeln und in den Gesetzgebungsakten 3 Kalinin, Aufsätze und Reden, Moskau 1936, S. 201 (russ.), zitiert nach Kerimow, „Die wissenschaftlichen Grundlagen der Rechtsschöpfung des sozialistischen Sowjetstaates“, Staat und Recht 1957, Heft 6, S. 594. 4 vgl. Walter Ulbricht, Referat auf dem V. Parteitag der SED, Berlin 1958, S. 32, 24. 5 Hierzu sei auf die grundsätzlichen Ausführungen von Ke- rimow, Staat und Recht 1957, Heft 6, S. 580 ff. (insb. S. 596 ff.) sowie auf A. J. WysChinski, Die Hauptaufgaben der Wissen- schaft vom sozialistischen Sowjetrecht, in „Sowjetische Beiträge zur Staats- und Rechtstheorie“, Berlin 1953, S. 78, vei wiesen. die Forderungen der ganzen Klasse und des ganzen Volkes richtig formulieren (deren sich möglicherweise viele einzelne Vertreter der Arbeiterklasse und der Bauernschaft noch nicht bewußt sind), man darf aber nicht vorauseilen und sich von den Massen lösen“.6 Auch hier besteht die „Wechselwirkung zwischen den werktätigen Massen und ihrer kämpferischen, bewußten, organisierten Avantgarde darin, daß die Avantgarde die Massen führt, sie erzieht und gleichzeitig von ihnen lernt und daß die Massen unter der Führung ihrer Avantgarde vorwärtsschreiten und diese gleichzeitig mit ihren Erfahrungen bereichern.“7 Schon in früheren Jahren sind Gesetze, die grundsätzliche Bedeutung haben, zur öffentlichen Diskussion gestellt worden. Es sei nur an den Entwurf des Familiengesetzbuches, das Gesetz über die Erhöhung der Renten und der Sozialfürsorgeunterstützung, das Gesetz über die Verkürzung der Arbeitszeit erinnert. Durch den breiten Meinungsaustausch erhielt die Volkskammer wichtige Vorschläge und Kritiken aus der Bevölkerung. Der Bevölkerung wurde schon in der Vorbereitung der Gesetze deren Inhalt und Bedeutung dargelegt. Das war für die spätere Durchführung von großer Bedeutung.8 Diese Formen der Mitwirkung der Bevölkerung gilt es jetzt zu verbreitern und zu vertiefen. Entsprechende Maßnahmen sind in den Arbeitsplänen für die Gesetzgebungskommissionen enthalten. Diese neue Form der Mitwirkung der Bevölkerung an den Fragen des Rechts tritt neben die Heranziehung der Werktätigen als Schöffen zur Rechtsprechung und neben die auf dem V. Parteitag beschlossene weitere Einflußnahme auf die gerichtliche Tätigkeit durch die Wahl der Richter. Durch diese höchste Form der Mitgestaltung an der sozialistischen Rechtsentwicklung wird der auf den Prinzipien des demokratischen Zentralismus beruhende Weg fortgesetzt, der auch bei dem Einsatz von Brigaden in den Bezirken erfolgreich beschriften worden ist, indem vor allem mit Arbeitern und Bauern Aussprachen geführt wurden, um von ihnen zu erfahren, wie sie die Arbeit der Justiz einschätzen. Wie hierbei die Einbeziehung der Werktätigen in die Arbeit der Brigaden für die Überprüfung der Rechtsprechung eine wertvolle Hilfe war, so wird nun auch für die Gesetzgebungsarbeit die Teilnahme der Bevölkerung die wichtigste Seite der neuen Arbeitsmethode darstellen und die Arbeit der juristischen Fachleute wesentlich bereichern. Auf der Grundlage der höheren politischen Bewußtheit der Arbeiterklasse wird hierdurch in die Vorbereitung der neuen Gesetze „die volle Weite unserer gesellschaftlichen Ordnung, die Tiefe unserer sozialistischen Sittlichkeit“ einbezogen.9 Diese gemeinsame Arbeit an der besten rechtlichen Regelung der neuen Beziehungen der Menschen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung verwirklicht auf einem hervorragenden Gebiet der staatlichen Leitung die Losung der Wahlen: Plane mit, arbeite mit, regiere mit. Die Diskussion über die Schaffung der neuen Gesetze, die für die bereits bestehenden und noch einzusetzenden Kommissionen auf allen Rechtsgebieten als Richtlinie ihrer Arbeit festgelegt ist, wird von einer zentralen Agitationskommission gelenkt werden, die im Ministerium der Justiz gebildet wurde. Diese hat einmal die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß in den Fachzeitschriften und der Tagespresse Berichte über den Stand und die Hauptfragen der gesetzgeberischen Arbeiten gegeben werden. Vor allem aber muß sie die gesamte Diskussion so lenken und zeitlich und örtlich verteilen, daß die mannigfachen Sachgebiete in der richtigen Weise 6 Bratus, Fragen der Rechtstheorie in den Werken Lenins, Moskau 1955, S. 26 (russ.), zitiert bei Kerimow, a. a. O. S. 601 (Anm. 34). 7 A. Sobolew, Über die Widersprüche in der sozialistischen Gesellschaft und die Wege zu ihrer Überwindung, in „Zu Fragen des dialektischen und historischen Materialismus“, Sonderdruck der Sowjetwissenschaft 1958, S. 74. 8 vgl. Walter Ulbricht, Die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der DDR und die Aufgaben der Nationalen Front, in „Die Entwicklung des deutschen volksdemokratischen Staates“, Berlin 1958, S. 447. 9 vgl. H. Benjamin, Diskussionsbeitrag auf dem V. Parteitag der SED, NJ 1958 S. 509. 762;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 762 (NJ DDR 1958, S. 762) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 762 (NJ DDR 1958, S. 762)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den auf der Dienstkonferenz vom - erfolgten Festlegungen steht in den die Auswertung der Forschungsergebnisse zum Thema: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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