Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 733

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 733 (NJ DDR 1958, S. 733);  Wie bereite ich mich auf die Richterwahl vor? i Von ERNST BRUNNER, Direktor des Stadtgerichts van Groß-Berlin und JOACHIM SCHLEGEL, Direktor des Stadtgerichts von Groß-Berlin, Die Entwicklung unserer Gerichte zu sozialistischen Gerichten eine der Forderungen des V. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands verlangt von jedem Richter eine selbstkritische Einschätzung seiner Tätigkeit und eine notwendige Veränderung und Verbesserung der Arbeit der Gerichte. Eine große Hilfe dabei kann die Vorbereitung und Purch-führung der Richterwahlen sein. Denn diese sind nicht nur ein Ausdruck der Weiterentwicklung unserer Demokratie und geeignet, „das breite Interesse und das Gefühl der Verantwortlichkeit des Volkes für seine Gerichte voll 'Zu entfalten“,1 sie werden durch die Kritik der Werktätigen auch zu einem untrüglichen Maßstab für die Einschätzung der Arbeit der Gerichte und des einzelnen Richters. Die Hauptaufgabe des sozialistischen Gerichts besteht darin, bewußt an der Gestaltung der sozialistischen Verhältnisse mitzuwirken vor allem mittels seiner Rechtsprechung. Wenn wir heute feststellen, daß wir dieser Aufgabe bei weitem noch nicht genügen, müssen wir uns gleichfalls darüber klar sein, daß die Entwicklung einer sozialistischen Rechtsprechung nur das Ergebnis der Verbesserung der gesamten Tätigkeit des Gerichts sein kann. Das Entwicklungstempo wird dabei vor allem dadurch bestimmt werden, in welchem Maße der Richter seine Arbeit bewußt auf die in der jeweiligen Etappe zu lösenden Hauptaufgaben abstellt und die Einflußnahme und Kritik der Werktätigen an seiner Arbeit fördert und für die Verbesserung der Arbeit nützt. Die Entwicklung einer zutiefst parteilichen, d. h. dem Aufbau des Sozialismus dienenden, Rechtsprechung verlangt vom Richter vor allem, sich von jedem Rechtsformalismus zu befreien und sich auch nicht damit zu begnügen, daß eine Entscheidung „im Ergebnis richtig“ ist. Die Zeit der Vorbereitung der Richterwahl sollte uns Anlaß sein, ständig die Frage nach der politischen Begründetheit einer Entscheidung zu stellen. Erst dann, wenn unsere Entscheidungen den Anforderungen der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen und eine politische Erziehung zu erreichen in der Lage sind, werden wir vor unsere Wähler treten können. Dabei gilt die Forderung nach verstärkter bewußtseinsbildender Einflußnahme gleichermaßen für alle Verhandlungen der Gerichte, d. h. sowohl für Strafsachen als auch für Familien- und ZivUrechtssachen. Eine solche Aufgabenstellung verlangt vor allem eine wesentliche Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Schöffen. Daß die Schöffen Werktätige sind, die gleichberechtigt neben dem Berufsrichter eine der wichtigsten Staatsfunktionen ausüben, erkennt .jeder Richter an. Oft ist diese Anerkennung jedoch nur formal. Das zeigte sich kürzlich in einer Abschlußbesprechung mit den Schöffen des Stadtgerichts, als ein Schöffe davon sprach, daß ihm Eröffnungsbeschlüsse „zur Unterschriftsleistung“ vorgelegt wurden. Der Richter, der mit diesen Schöffen Zusammenarbeiten sollte, hat durch seine Handlungsweise nicht nur zum Ausdruck gebracht, daß er die Meinung der Schöffen wenig achtet. Er hat vor allem nicht erkannt, daß in der gegenwärtigen Entwicklungsphase der Einfluß der Schöffen auf die gesamte Arbeit des Gerichts nicht zuletzt auch eine Einflußnahme auf die Entwicklung des einzelnen Richters darstellt und deshalb für ihn von größter Bedeutung ist. Die Schöffen tragen in die Gerichte die Erfahrungen des gesellschaftlichen Lebens .1 Walter Ulbricht, Referat und Schlußwort auf dem V. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1958, S. 84. hinein. Damit aber bereichern sie auch das Wissen des Richters in bezug auf die gesellschaftliche Praxis, sofern dieser gewillt ist, die Schöffen nicht nur zu lehren, sondern auch von ihnen zu lernen. In den Dienstbesprechungen des Stadtgerichts und des Stadtbezirksgerichts Köpenick, welche die Auswertung des V. Parteitages der SED zum Inhalt hatten, wurde deshalb auch nochmals auf diese Gesichtspunkte hingewiesen und festgelegt, daß jeder Richter für die ihm zugeteilten 60 Schöffen voll verantwortlich und zur engsten Mitarbeit mit ihnen verpflichtet ist. Ausgehend von dem bislang unbefriedigenden Stand der politischen Massenarbeit in Berlin, wurde im Plan des Stadtbezirksgerichts Köpenick festgelegt, daß jeder Richter einen ständigen Kontakt zu einem größeren Industriebetrieb unterhält, was nicht ausschließt, daß er auch in anderen Betrieben und in den Wirkungsbereichen der Nationalen Front massenpolitische Arbeit leistet. Der ständige Kontakt zu einem Betrieb wird dem Richter einen besseren Einblick in die gesellschaftliche Wirklichkeit vermitteln, ihn iii die Lage versetzen, unmittelbar an der Beseitigung von Hemmnissen für die sozialistische Entwicklung mitzuwirken, und ihn einem größeren Personenkreis bekannt machen, was im Hinblick auf die Wahl von großer Bedeutung ist. Die enge Verbindung zu den Betrieben im Stadtbezirk Köpenick führte dazu, daß nunmehr auch in den Großbetrieben wie Progress, Kabelwerk Oberspree, Transformatorenwerk, Werk für Fernmeldewesen usw. Schöffenkollektive gebildet wurden, die durch einen Richter ständig angeleitet werden. Durch eine solche politische Massenarbeit, verbunden mit der körperlichen Arbeit der Richter, wird auch die alte Vorstellung überwunden werden, daß die Richter in den Betrieben nur als Lehrende und nicht als Lernende auftreten. Zwar dient die Erläuterung der Arbeit der Justizorgane, verbunden mit der Propagierung der Politik von Partei und Regierung, der Bewußtseinsveränderung der Werktätigen. Die andere Seite der massenpolitischen Arbeit ist aber die Einflußnahme der Praxis auf den Richter durch seine Mithilfe bei der Lösung von politischen und ökonomischen Aufgaben, die sich im Betrieb ergeben. Die körperliche Arbeit der Richter, welche möglichst in sozialistischen Großbetrieben geleistet werden sollte, wird nicht nur von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung der Richter sein und somit auch Rückwirkungen hinsichtlich der Verbesserung der Rechtsprechung haben; sie wird auch noch vorhandene falsche Vorstellungen mancher Werktätiger über die in der Justiz tätigen Menschen beseitigen. Durch den Beschluß der Parteiorganisation und des Richterkollektivs ist für die Richter der Stadtbezirksgerichte Köpenick und Friedrichshain wie auch für die Richter des Stadtgerichts eine regelmäßige Arbeit in den Großbetrieben festgelegt. Dabei hat sich bereits als zweckmäßig erwiesen, daß der Richter im gleichen Betrieb arbeitet, in dem er auch seine massenpolitische Arbeit leistet. Die Zusammenarbeit der Berliner Richter mit den örtlichen Organen der Staatsmacht ist sehr unterschiedlich entwickelt. Das Stadtbezirksgericht Köpenick hat bereits einige Erfolge bei der Herstellung einer engen und ständigen Verbindung aller Richter zur Bezirksverordnetenversammlung erreicht. Der Direktor des Gerichts hat einen engen Kontakt mit dem Sekretär des Rates und der Ständigen Kommission für Volkspolizei, Inneres und Justiz, denen er Hinweise auf die Häufung bestimmter Verfahren gibt und andere Beobachtungen mitteilt. Im September wurde der Ständigen Kommission eine Analyse über die Strafpolitik bei Verbrechen gegen das Volkseigentum und das private Eigentum übergeben. 733;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 733 (NJ DDR 1958, S. 733) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 733 (NJ DDR 1958, S. 733)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Sachverständigengutachten, sondern ausschließlich solche untersuchen, die im Zusammenhang mit der Auswahl von Sachvers tändigen, der Auftragserteilung an sie und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X