Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 730

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 730 (NJ DDR 1958, S. 730); Fragen des neuen Arbeitsstils in der Justiz Von RUDOLF BIEBL, Hauptreferent im Ministerium der Justiz, und FRITZ MÜHLBERGER, Richter am Obersten Gericht In der Deutschen Demokratischen Republik sind die Grundlagen des Sozialismus im wesentlichen geschaffen. Nunmehr erfordert die Lösung der vom V. Parteitag dem Staatsapparat als dem Hauptinstrument des sozialistischen Aufbaus gestellten neuen, höheren Aufgaben auch eine diesen Aufgaben entsprechende höhere Qualität der Arbeit aller Staatsorgane und die maximale Entfaltung und Nutzbarmachung aller schöpferischen Kräfte unseres Volkes. „Alle Schranken müssen niedergerissen werden, die die Massen vom Wissen um die Entwicklung der Gesellschaft und Natur trennen. Der ganze Reichtum des Wissens ist in die Massen zu tragen, damit sie in der Lage sind, die politische Macht auszuüben, d. h., den Übergang zur sozialistischen Gesellschaft zu vollziehen und so die revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft und damit auch der Menschen selbst durchführen zu können ,“1 Wer als Mitarbeiter des Staatsapparats glaubt, seine Aufgaben fern vom Leben, von der Produktion, von den Massen der Werktätigen durch „Nur-Verwalten“ erfüllen zu können, befindet sich mit seiner Arbeit im Widerspruch zu der ständig vorwärtsdrängenden ökonomischen und politischen Entwicklung und wird zum Hindernis. Er vermag mit seinem bürokratischen Verhalten die große und bewußte Bereitschaft unserer Werktätigen zur Lösung der im Einklang mit ihren eigenen Interessen stehenden staatlichen und gesellschaftlichen Aufgaben nicht zu erschließen und ihrer Initiative Raum zu geben. Die Forderung nach einer höheren Qualität der Arbeit, nach einem neuen Arbeitsstil gilt in vollem Umfang auch für alle Justizorgane. Ohne neuen Arbeitsstil, ohne insbesondere eine weitere Verbesserung der Rechtsprechung in der Weise, daß sie mit jeder Entscheidung unmittelbar und wirksam zum Sieg des Sozialismus beiträgt, ist eine Entwicklung zu wahrhaft sozialistischen Gerichten nicht denkbar. Zwar unterscheiden sich unsere Gerichte bereits in ihrer gesamten Arbeitsweise und ihrer Rechtsprechung von denen des alten, kapitalistischen Deutschlands, und unsere Richter und Schöffen sind der Arbeiterklasse ergebene, dem Staat der Arbeiter und Bauern verbundene Menschen. Aber sozialistische Gerichte, die dieser Bezeichnung in vollem Umfang gerecht werden, setzen die Entwicklung zu einer neuen, qualitativ höheren Stufe voraus. Dazu ist erforderlich, daß alte, eingefahrene Geleise in der Arbeit verlassen werden. Den Sozialismus kann man nur mit einer den sozialistischen Verhältnissen entsprechenden Arbeitsweise aufbauen. Der dem bürgerlichen Staat grundsätzlich entgegengesetzte Klasseninhalt des sozialistischen Staates ermöglicht und erfordert, daß die beim Aufbau des Sozialismus als Verbrechen auf tretenden Widersprüche auch auf sozialistische Weise gelöst werden. Krutzsch und H u g o t haben bereits darauf hingewiesen, daß die Forderung nach einer neuen Qualität der Arbeit auf dem Gebiet der Strafrechtsprechung durch die Einführung der neuen Strafarten, der bedingten Verurteilung und des öffentlichen Tadels, besonders augenfällig in Erscheinung tritt.1 2 Sie haben die hierbei neu auftauchenden Probleme behandelt und dabei u. a. festgestellt, daß es, um diese neuen Strafarten voll wirksam werden zu lassen, zu den wichtigsten Aufgaben der Justizorgane gehört, durch eigene Maßnahmen die Einheit von staatlicher und gesellschaftlicher Erziehung sicherzustellen. Die Gerichte müssen erkennen, daß sich der Arbeiter-und-Bauern-Staat, weil er tief in den Volksmassen verwurzelt ist, in seiner gesamten Politik, also auch in seiner gesamten Strafpolitik, auf 1 Walter Ulbricht auf der Staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz am 2. und 3. April 1958, NJ 1958 S. 259. 2 NJ 1958 S. 527. deren aktive Mitarbeit stützen kann und muß. Sie müssen daher, um wahrhaft sozialistische Gerichte zu sein, alle ihre Aufgaben auf sozialistische Weise lösen, sie müssen einen engeren Kontakt mit den Massen hersteilen und durch körperliche Arbeit und Arbeit an der Basis die Aktivität der Werktätigen entwickeln und sich ihre Erfahrungen zunutze machen. Vor allem muß die überall spürbare Bereitschaft zur gesellschaftlichen Erziehung straffällig Gewordener, zur bewußten kameradschaftlichen Hilfe gefördert werden, die nicht bagatellisiert, auch nicht „überwacht“, sondern mit Ernst und Verantwortungsbewußtsein deren Erziehung zu Recht und Moral bewußt achtenden Bürgern im Auge hat. Jedes Verbrechen, jeder Verstoß gegen die sozialistische Gesetzlichkeit muß daher vor allem in dem Betrieb, der LPG oder der Institution, in der der Rechtsbrecher arbeitet und bekannt ist, erörtert werden. Die scharfe Kritik seiner Arbeitskollegen hilft ihm oft, den richtigen Weg zu finden. Sie verstärkt die erzieherische Wirkung des Urteils ganz erheblich und schafft eine Atmosphäre, in der jeder spürt, daß Verstöße gegen die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens von der gesamten Gesellschaft verurteilt werden. Wenn erreicht wird, daß sich bei jedem Verstoß die öffentliche Meinung einschaltet, dann ist das ein Faktor, dessen Bedeutung für die Verhütung von Verbrechen nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Ausgehend von der Feststellung, „daß das sozialistische Recht ein wichtiges Mittel zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger ist“3, müssen sich insbesondere die Organe, deren Hauptaufgabe die Durchsetzung unseres sozialistischen Rechts ist, die Frage vorlegen, ob ihre Tätigkeit die maximale Wirkung in dieser Richtung erzielt. Um festzustellen, inwieweit die Arbeit unserer Strafverfolgungsorgane diesen Anforderungen gerecht wird, überprüfte eine Brigade aus Mitarbeitern zentraler Stellen der Strafverfolgungsorgane die Arbeit in einigen Bezirken und Kreisen. Im folgenden sollen die dabei im Bezirk Dresden, insbesondere im Kreis Riesa, getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Erfahrungen ausgewertet werden. Nachdem die Brigade bei der Kreisstaatsanwaltschaft und dem Kreisgericht festgestellt hatte, wieviel und welche Strafverfahren gegen Angehörige der beiden großen Schwerpunktbetriebe des Kreises Riesa der Stahlwerke Riesa und Gröditz durchgeführt wurden, sind in den Betrieben selbst Feststellungen darüber getroffen worden, in welcher Weise und in welchem Umfang diese Strafverfahren Anlaß gewesen sind, einen über die gerichtliche Hauptverhandlung hinausgehenden erzieherischen Einfluß durch den Betrieb, die gesellschaftlichen Organisationen und unmittelbar durch die Werktätigen selbst auf den Rechtsbrecher auszulösen. Die Untersuchung erstreckte sich auch darauf, welche Resonanz die Entscheidung im Lebenskreis des Täters gefunden hat, d. h., ob sie zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins auch bei anderen Menschen beigetragen hat. In Aussprachen mit der Kaderabteilung, den zentralen und Abteilungsorganisationen von Partei und Gewerkschaft sowie mit den Arbeitern aus der Umgebung der straffällig gewordenen Betriebsangehörigen wurde unabhängig davon, ob die Verfahren eingestellt oder durch Anwendung der neuen Strafarten, durch Ausspruch von Geld- oder Freiheitsstrafen abgeschlossen worden waren festgestellt, daß die Entscheidungen nur in ganz geringem Umfang überhaupt bekannt geworden sind. Im Stahlwerk Gröditz z. B. waren die verantwortlichen Genossen der BPO sowie 3 Walter Ulbricht, Der Kampf um den Frieden, für den Sieg des Sozialismus, für die nationale Wiedergeburt Deutschlands als friedliebender, demokratischer Staat Referat und Schlußwort auf dem V. Parteitag der SED, Dletz Verlag, Berlin 1958, S. 31. 730;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 730 (NJ DDR 1958, S. 730) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 730 (NJ DDR 1958, S. 730)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit , eine Überführung des erkrankten Verhafteten in eine medizinische Einrichtung oder in ein Haftkrankenhaus zu organisieren. Der Transport und die Bewachung werden von der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und im Zusammenwirken mit der Täter ermittelt die Ursachen solcher Vorkommnisse zweifelsfrei geklärt und Maßnahmen zur Überwindung dabei aufgedeckter begünstigender Bedingungen durchgesetzt werden.

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