Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 691

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 691 (NJ DDR 1958, S. 691); verschaffen sollen, um sich in der gesellschaftlichen Praxis zurechtzufinden, um was reohtspolitisch von ausschlaggebender Bedeutung ist den Klassenkampf in der DDR in allen seinen Erscheinungsformen und Auswirkungen genau erkennen zu können. Zum anderen muß aber die Verbindung zu den Massen der werktätigen Bevölkerung noch enger gestaltet werden (Schöffenarbeit, Berichterstattung vor den Volksvertretungen, Justizaussprachen, körperliche Arbeit usw.). Es kommt dabei nicht auf irgendeinen „Konitakt“, sondern auf die Entwicklung fester politischer Verbindungen an, Verbindung mit der sozialistischen Praxis bedeutet eben nicht nur irgendwelche praktische Tätigkeit, sondern heißt: unter gegenwärtiger Kenntnis der Bedingungen der körperlichen Arbeit politisch wirken. II 1. Aus dem Charakter des Staates und des Rechts der DDR sowie der im Gesetz entsprechend dem Willen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten eindeutig festgelegten Aufgabenstellung für die Rechtsprechung (§ 2 GVG) ergibt sich der Inhalt der sozialistischen Gesetzlichkeit: die Verpflichtung für jeden Richter und Staatsanwalt zur strikten Einhaltung der Gesetze und ihrer parteilichen Anwendung, d. h. einer „Anwendung, die mit den Anschauungen der Arbeiterklasse in Übereinstimmung steht und dem Aufbau des Sozialismus dient7“. Um aber zu erkennen, was wirklich dm Interesse der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten liegt, ist eine genaue Kenntnis der in der sozialistischen Gesellschaftsordnung der DDR herrschenden Gesetzmäßigkeiten, der Widersprüche und Entwicklungstendenzen der einzelnen gesellschaftlichen Erscheinungen notwendig. Bei alledem darf in keinem Augenblick außer acht gelassen werden, daß die DDR „in der vordersten Front des sozialistischen Lagers, an der offenen Hauptkampflinie zwischen den beiden Weltsystemen in Westeuropa“ steht8. Es darf nicht übersehen werden, daß der Klassenkampf ein zweiseitiger Kampf ist, daß er nicht nur von den Imperialisten geführt wird, daß vielmehr die Arbeiterklasse in der DDR durchaus nicht defensiv, sondern recht offensiv um den Aufbau des Sozialismus kämpft9. Es muß berücksichtigt werden, daß der Klassengegner nicht nur in Westdeutschland und Westberlin seine Stellungen hat; die Verbrechen gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen des Staates der DDR zeigen, daß klassengegnerische Kräfte auch hier noch wirksam sind. Es kommt darauf an, die Veränderung der Formen des Klassenkampfes ständig zu verfolgen. Ohne ein tiefes Eindringen in das Wesen der allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Aufbaus und der von der Partei in ihren Beschlüssen herausgearbeiteten spezifischen Bedingungen und Besonderheiten des Aufbaus des Sozialismus in der DDR, ohne Kenntnis der in einer bestimmten Etappe herrschenden Klassen- und Klassenkampfsituation und der daraus resultierenden Aufgaben können Richter und Staatsanwälte das sozialistische Recht nicht als einen Hebel zur sozialistischen Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse, als Instrument zur Durchsetzung der Politik von Partei und Regierung anwenden. Derjenige Richter oder Staatsanwalt, der die Parteibeschlüsse nicht studiert und sich in der täglichen Arbeit nicht von ihnen leiten läßt, kann keine Klarheit über die Rolle der Partei der Arbeiterklasse beim Aufbau des Sozialismus und ihre Stellung im Mechanismus der Diktatur des Proletariats haben; er kann auch den Inhalt der sozialistischen Gesetzlichkeit als dialektische Einheit von strikter Einhaltung der Gesetze und konsequenter Parteilichkeit nicht verstehen. 2. Die parteiliche Rechtsanwendung zur Förderung des Aufbaus des Sozialismus eine Hauptlosung der Babelsberger Konferenz ist untrennbar verbunden mit dem Kampf gegen Revisionismus, gegen Dogmatismus und Formalismus in der Rechtspraxis. Die Über- 7 vgl. Benjamin in NJ 1958 S. 437 fl. und Diskussionsrede auf dem V. Parteitag der SED, ND vom 15. Juli 1958. 8 vgl. Ulbricht, Referat auf dem V. Parteitag, Berlin 1958, S. 5. 9 vgl. Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Lentoismus und ihre Anwendung in Deutschland, Berlin 1958, S. 27. Windung des Rechtsdogmatismus und Rechtsformalismus ist eine notwendige Voraussetzung für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit10 *. Rechtsdogmatismus und Formaljurisprudenz sind Erscheinungsformen der bürgerlichen Ideologie auf dem Gebiet der Rechtstheorie und der Rechtspraxds, die in der Endkonsequenz zu revisionistischen Erscheinungen, d. h. zur Entstellung der Politik der Partei führen. Auch der vor allem auf der historischen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien der sozialistischen Länder in Moskau analysierte Dogmatismus in der Arbeiterbewegung11 ist gegen die Politik der Partei gerichtet und führt im Ergebnis zur Begünstigung des Klassengegners. Dieser Dogmatismus, der sich in der politischen Bewegung als Sektierertum zeigt, bedeutet die schematische und bürokratisch erstarrte Anwendung der Lehren des Marxismus-Leninismus, das mechanische Kopieren der Politik und Taktik der kommunistischen Parteien anderer Länder. Ein solcher Dogmatismus erschwert die Weiterentwicklung der Theorie des Marxismus-Leninismus und hindert seine schöpferische Anwendung auf die sich ständig ändernden konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse. An die Stelle des Studiums der konkreten Situation treten Zitate. Ein solcher Dogmatismus ist parteischädlich, denn er löst die Partei von den Massen12. Auch in die Rechtspraxis hat dieser Dogmatismus zeitweise Eingang gefunden. Dort, wo er auftritt, führt er zu einer nichtparteilichen Anwendung des Rechts, die „allerdings nicht liberal zugunsten der Feinde der Arbeiterklasse wirkt, sondern zu Überspitzungen führt und in falscher Objektivität sich oft gegen Werktätige richtet“13. 3, Bedeutungsvoller und weit gefährlicher als dogmatische Erscheinungen ist gegenwärtig das Auftreten des Revisionismus. Die Vertreter des Revisionismus versuchen, die Prinzipien und Grundsätze des Marxismus-Leninismus zu unterhöhlen. In versteckter oder offener Form greifen sie die proletarische Bewegung und die Theorie des wissenschaftlichen Sozialismus an und gehen bis zur völligen Ablehnung des Kerns der Lehre des Marxismus-Leninismus. Sie predigen das Ende der Klassenkämpfe unter den Bedingungen der Existenz zweier antagonistischer Weltsysteme; sie verneinen die Notwendigkeit der Diktatur des Proletariats und die führende Rolle der Arbeiterpartei und leugnen das Vorhandensein allgemeiner Gesetzmäßigkeit im Prozeß der Entwicklung vom Kapitalismus zum Sozialismus und versuchen, die hervorragende Rolle des sozialistischen Staates und seines Rechts im Prozeß der Umwandlung der Gesellschaft herabzumindern. Der sozialistische Staat, das Hauptinstrument im Mechanismus der Diktatur des Proletariats, wird von den Revisionisten zu einer kjassenneutralen bürokratischen Einrichtung degradiert, die besser beseitigt werden sollte. Tendenzen zum Revisionismus, einzelne revisionistische Erscheinungen haben sich auch in der Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften der DDR gezeigt. Solche rechtsopportunistischen Abweichungen traten in Gestalt des Liberalismus, der revisionistischen Begünstigung der Feinde der Arbeiterklasse und in Form des Subjektivismus auf. Rechtsdogmatismus und Rechtsformalismus sind als Erbe bürgerlichen Rechtsdenkens noch immer recht weit verbreitet. Sie sind Bestandteile der bürgerlichen Ideologie und ihrem Wesen nach revisionistisch ihre Duldung führt zum offenen Revisionismus14. Dieser bürgerliche Einfluß in der Rechtspraxis der DDR ist mit der Forderung nach parteilicher Rechtsprechung und Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit unvereinbar. Der bürgerliche Rechtsdogmatismus geht von abstrakten Prinzipien und Rechtssätzen aus und ignoriert die io vgl. hierzu Benjamin, Die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit durchsetzen, NJ 1958 S. 365 ff. n Erklärung der Beratung von Vertretern der kommunistischen und Arbeiterparteien der sozialistischen Länder, Einheit 1957 S. 1473 ff., tosbes. S. 1479/1480. 12 s. Gegen den Dogmatismus für die schöpferische Anwendung und Weiterentwicklung des Marxismus-Leninismus, Einheit 1956 S. 689 fl. 13 Benjamin, NJ 1958 S. 437 fl. 14 Ulbricht, a. a. O. S. 14. 691;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 691 (NJ DDR 1958, S. 691) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 691 (NJ DDR 1958, S. 691)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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