Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 674

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 674 (NJ DDR 1958, S. 674); weise und Tatsachen aufdecken, die dem Gericht in diesen speziellen Fällen aus Mangel an fachlichen Spezialkenntnissen immer verborgen bleiben müssen. Ich jedenfalls sehe meine Aufgabe bei der Unterstützung der Rechtsprechung nicht nur darin, aus feststehenden Tatsachen wissenschaftlich fundierte Schlüsse zu ziehen, sondern den Gerichten in jeder Weise behilflich zu sein, Sachverhalte aufzuklären und entsprechende Hinweise zu geben. Es ist gar nicht selten, daß ich Gutachten abgebe und beim Aktenstudium Tatsachen oder Möglichkeiten für die Beweisführung erkenne, die außerhalb der mir gutachtlich gestellten Aufgaben liegen. Ich habe es nie unterlassen, in meinen Gutachten auf diese weiteren Möglichkeiten hinzuweisen bzw. sofort meine Stellungnahme zu der betreffenden [Frage anzufügen. Ich glaube, daß solches Verfahren der Rechtspflege nur dienlich sein kann und daß die von Dillhöf er gebrauchte Formulierung nicht als Richtlinie für die Sachverständigen gelten sollte, denn er sagt ja selbst: „Aufgabe des Gutachters ist also stets, dem Gericht bei der Wahrheitsfindung behilflich zu sein, Oder die Beweisbeschlüsse müßten so formuliert werden, daß der Gutachter beauftragt ist, über die präzisen Fragen hinaus neu auftauchende Erkenntnisse zu verwerten und zu begutachten. Einige Worte noch zu dem sog. Obergutachten. Den Ausführungen von Dillhöfer und auch von Pchalek1 * 1 2 3 ist zu folgen. Der Ausdruck „Ober“gutachten ist mißverständlich und dem Prinzip der freien Beweiswürdigung des Richters widersprechend. Er sollte nicht mehr verwendet werden, da er irreführend ist, insbesondere, im Hinblick auf die Gutachtenpraxis in der sozialen Gesetzgebung (Invalidität, Renten, Berufskrankheiten usw.), wo das „Obergutachten“ tatsächlich entscheidend ist und die Vorgutachten entwertet. Wie die tägliche Praxis zeigt, kommt man in vielen Fällen sowohl im Zivil- wie im Strafprozeß nicht mit einem Gutachten aus. Es wird ein zweites Gutachten erforderlich, das man logischerweise auch als „Zweitgutachten“ bezeichnen sollte. In Blutgruppengutachten, wo manchmal bei bestimmten Ausschlüssen (A-Untergruppen, N-Eigenschaft) eine bestätigende Kontrolle erwünscht ist, sprechen wir auch von „Kon-trolgutachten'“. Wenn Sachverständige deshalb den Titel „Obergutachter“ führen, dann ist das nicht korrekt, denn die Blutgruppensachverständigen kontrollieren sich gleichberechtigt gegenseitig und nicht der eine den anderen! Die Gerichte hätten also zu einem erstatteten Gutachten, das aus irgendwelchen Gründen nicht als ausreichend angesehen wird oder wenn es der Gutachter selber vorschlägt , ein „Zweitgutachten“ bzw. ein „Kontrollgutachten“ anzufordern. Sollte es sich nur um Einzelfragen handeln, wäre ein „Ergänzungsgutachten“ zu beschließen. Auch der verwendete Terminus „Gegengutachten“ sollte vermieden werden. Erst- und Zweitgutachten können zu völlig entgegengesetzten Schlüssen kommen, und der Richter kann sich u. U. nicht entschließen, welchem Gutachten er folgen soll, da beide hinreichend begründet erscheinen und er nicht die genügende Sachkenntnis besitzt, um die gegenteiligen wissenschaftlichen Erörterungen und Schlüsse gegeneinander abzuwägen. Da es nur eine objektive Wahrheit gibt, muß ein Gutachten richtig sein, oder beide sind falsch. Es bleibt dem Gericht nur noch eine Möglichkeit, einen besonders qualifizierten Gutachter zu beauftragen, die beiden Vorgutachten kritisch zu prüfen und eines zu bestätigen bzw. u. U. beide zu widerlegen. Dieses Gutachten wäre als „Dritt“- oder als „Zusatzgutachten“, evtl, auch als „Abschlußgutachten“ zu bezeichnen. Dillhöfer kommt richtig zu der Erkenntnis, daß derartige mehrfache Begutachtungen weitgehend vermieden werden können, wenn die Gerichte a priori bei der Auswahl der Sachverständigen auf die entsprechende Qualifikation achten. Das ist außerordentlich wichtig, denn es gibt Fälle, wo am Anfang des Verfahrens ein nicht qualifiziertes Gutachten den ganzen Prozeß verzögert hat und erst ein späteres Gutachten klare Verhältnisse schaffte. Das gilt insbesondere von 1 Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1957 Heft 8 S. 50. Tragezeitgutachten durch Krankenhäuser, Polikliniken und praktizierende Gynäkologen. Angesichts der täglichen Erfahrungen, die wir als Gutachter machen, ist es aber unverständlich, wenn Dillhöfer seine Ausführungen über die Beauftragung qualifizierter Gutachter aus staatlichen Dienststellen damit fortsetzt, daß er nun nicht auf die Universitäts-Institute für gerichtliche Medizin bzw. die entsprechenden Fachkliniker der Universitäten und Akademien hinweist, sondern u. a. Kreisärzte und Krankenhäuser empfiehlt. Ohne den betreffenden Ärzten nahetreten und an ihren ärztlichen Fähigkeiten zweifeln zu wollen, muß doch ganz eindeutig festgestellt werden: In den speziellen Fragen der Begutachtung von zivil- und strafrechtlichen Tatsachen und, wie Dillhöfer meint, von Unterhaltssachen und Verkehrsunfällen ist dieser Personenkreis absolut nicht sachverständig. Es ist unverständlich, wie Dillhöfer zu solchen Anregungen kommen kann und somit die wahre Situation im Gutachterwesen völlig verkennt. Sehr bedenklich ist auch seine Forderung, die spezielle Zulassung als Blutgruppengutachter aufzugeben. Wo sollten wir hinkommen, wenn jeder, der sich für kompetent hält, anfängt, in der schwierigen Materie der serologischen Untersuchungen und Begutachtungen tätig zu werden? Gerade das Gegenteil ist zü fordern! Nicht nur für die serologische Begutachtung soll eine strenge Auslese hochqualifizierter Fachleute durch persönliche Ernennung (natürlich nur an staatlichen Dienststellen) gewährleistet sein, sondern wir müßten auch für andere Gebiete der medizinischen Begutachtung (Blutalkohol, Tragezeit, erbbiologische Gutachten, Giftuntersuchungen, Exhumierungen, Verkehrsunfälle usw.) zu einer persönlichen Ernennung kommen und den Gerichten entsprechende Gutachterlisten zur Verfügung stellen. Diese Listen aufzustelleri und ständig zu überprüfen und zu ergänzen, wäre Aufgabe eines ärztlichen Gutachter-Beirats beim Ministerium der Justiz. Diesem Beirat müßten obligatorisch Durchschriften aller größeren Gutachten zur Überprüfung zugeleitet werden, um die ordnungsgemäße Versorgung der Gerichte mit Gutachten höchsten wissenschaftlichen Niveaus und mit qualifizierten Sachverständigen zu gewährleisten. Damit würde 'der unbeschränkten und unkontrollierten Gutachtertätigkeit ein Ende gesetzt werden, was zweifellos alle verantwortungsbewußten Gutachter und Sachverständigen lebhaft begrüßen würden und was der Verbesserung der Rechtspflege ganz besonders dienen würde. Arbeitsentschließung angenommen auf der Tagung des Vorstands der VDJD am 27. September 1958 Ausgehend von den Beschlüssen des V. Parteitages der SED, stellte der III. Kongreß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland fest: 1. Vorbereitungen für einen Friedensvertraq mit Deutschland und dessen Abschluß auf der Grundlage der Vorschläge der Regierung der DDR sind ein entscheidender Beitrag zur Befriedung Europas und ein erster und wichtiger Schritt zur Lösung der deutschen Frage. Die demokratischen Juristen begrüßen diese Feststellung und verpflichten sich, im begonnenen Wahlkampf die politische Bedeutung des alsbaldigen Abschlusses eines Friedensvertrages den Wählern darzulegen sowie in Artikeln und Lektionen den fortschrittlichen, Völker- und staatsrechtlichen Inhalt eines künftigen Friedensvertrages zu erläutern. 2. Durch Verwirklichung der Losung: „Plane mit arbeite mit regiere mit“ wird der demokratische Charakter unseres Staates sichtbar und die Vollendung des Sozialismus gewährleistet. Die demokratischen Juristen bejahen diese Losung und verpflichten sich, für die breite Heranziehung der Werktätigen zu den Arbeiten am sozialistischen Rechtssystem zu wirken sowie durch intensive Aufklärung über das Wesen der volksdemokratischen Staatsmacht, die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsprechung aktiv am Wahlkampf teilzunehmen. 3. Der Imperialismus ist der Untergang der Sozialismus die Wiedergeburt der Nation. Die demokratischen Juristen verpflichten sich, noch eindeutiger und unversöhnlicher als bisher die Westzone als Unrechtsstaat zu entlarven, gegen den durch die Blutrichter und durch ihre Hintermänner entfesselten Justizterror zu kämpfen und die friedliebenden Käfte Westdeutschlands zu unterstützen sowie die verheißungsvolle Perspektive des Sozialismus für ganz Deutschland den Wählern überzeugend darzulegen. 674;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 674 (NJ DDR 1958, S. 674) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 674 (NJ DDR 1958, S. 674)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linie Untersuchung zu deren Durchsetzung. Im Prozeß der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Linie Untersuchung und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus durch Einsätze von Arbeitsgruppen fortgesetzt und aus dem Aktenbestand des ehemaligen Kriegsarchives der weitere Mikrofilmaufnahmen von politisch-operativ bedeutsamen Dokumenten gefertigt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X