Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 666

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 666 (NJ DDR 1958, S. 666); wenden, erhielt die Rolle der Rechtsanwaltschaft, erhielt das Recht auf Verteidigung eine prinzipiell neue und höhere Qualität. Erst im sozialistischen Staat konnte sich das Recht auf anwaltliche Vertretung, Rechtshilfe und Verteidigung zu einem realen Grundrecht entwickeln, weil mit der Herrschaft der Arbeiterklasse im Bündnis mit den Bauern und den anderen werktätigen Schichten die wahre Souveränität des Volkes verwirklicht ist und der sozialistische Staat seinem Wesen nach die Rechne der werktätigen Menschen, die Sorge um den Menschen als oberstes Gebot seiner Politik betrachtet.“ Nach diesen prinzipiellen Ausführungen über die Stellung und die Rolle des Rechtsanwalts im sozialistischen Staat wies der Stellvertreter des Ministers die Anwesenden eindringlich darauf hin, daß es ihre ureigene Angelegenheit sei, in künftigen Diskussionen solche Probleme und Fragen gründlich zu behandeln. Die Beschäftigung des Ministeriums der Justiz mit solchen Grundfragen einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft habe bereits zu der Erkenntnis geführt, daß der Rahmen einer in Vorbereitung befindlichen Disziplinar-und Disziplinarverfahrensordnung zu eng sei und daß eine neue Rechtsanwaltsordnung geschaffen werden müsse. Mit Rücksicht auf die große Perspektive, die allen Bürgern der DDR und damit auch den Rechtsanwälten bei der Vollendung des Sozialismus erschlossen worden ist, gehöre es zu den Hauptaufgaben der Rechtsanwaltschaft, sich mit ihrer eigenen Stellung und Rolle, mit ihren Rechten und Pflichten eingehend selbst zu beschäftigen: „Nach wie vor steht vor der Rechtsanwaltschaft die Aufgabe, daß ihre politische Entwicklung zu einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft nicht allein mit der neuen Organisationsform gelöst ist, sondern daß die entscheidende Aufgabe die ideologische Wandlung der Rechtsanwaltschaft, d. h. die Erziehung zum sozialistischen Rechtsanwalt, darstellt.“ Unter diesem Gesichtspunkt behandelte der Stellvertreter des Ministers ausführlich und mit konkreten Beispielen den gegenwärtigen Entwicklungsstand in den Bezirkskollegien der Rechtsanwälte. Dabei mußte die Einschätzung dahingehend gegeben werden, daß die Anwaltskollegien es noch nicht verstanden haben, die ihnen mit der Verordnung vom 15. Mai 1953 über die Bildung von Kollegien gestellte Aufgabe, aus dieser neuen Form der Kollegien heraus wirklich den Typ eines neuen, sozialistischen Anwalts herauszubilden, zu verwirklichen. Nur dort, wo die Betriebsparteiorganisation die führende und motorisierende Kraft im Anwaltskollegium zu werden beginnt und sich der Vorstand bei der ideologisch-politischen Entwicklung des Kollegiums und der sozialistischen Erziehung der Mitglieder auf die Kraft der BPO stützt, sind Ansätze einer guten Entwicklung erkennbar. Wo diese Kraft fehlt oder sich nicht auswirkt, stagnieren die Kollegien der Rechtsanwälte und häufen sich die Fehler. Insbesondere bedarf es einer Neuorientierung der Aufnahmepolitik, wobei die erste Aufgabe darin bestehen muß, eine innere Festigung des Kollegiums herbeizuführen, das Kollegium zu einem politisch-moralisch so starken Kollektiv zu entwickeln, daß es die sozialistische Entwicklung des Kollegiums und die sozialistische Erziehung aller seiner Mitglieder voll gewährleistet. Die Frage der Gewinnung und Einbeziehung der noch vorhandenen Einzelanwälte steht auf der Tagesordnung. Da die sozialistische Form der anwaltlichen Tätigkeit in unserem Staat die kollektive Form des Zusammenschlusses im Rechtsanwaltskollegium ist, müssen die geeigneten, bisher noch freiberuflichen Rechtsanwälte die Perspektive ihrer Entwicklung im Kollegium sehen. Jedes Kollegium muß daher die Zusammenarbeit mit den freiberuflich praktizierenden Anwälten unter dem Gesichtspunkt ihrer Gewinnung und Aufnahme in das Rechtsanwaltskollegium sehen. Alle Anstrengungen müssen weiterhin unternommen werden, insbesondere in den Hauptstädten der Bezirke, durch Zusammenlegung von Einzelpraxen echte Kollektivs zu schaffen und einen Einfluß auf die politische und berufliche Entwicklung der Mitglieder auch durch Bildung von Stützpunkten in einzelnen Kreisen zu nehmen. Damit alle diese Aufgaben, die der Erziehung und Entwicklung sozialistischer Rechtsanwälte dienen, schleunigst gelöst werden, muß, ausgehend von der heutigen Tagung und Beratung, eine gründliche Analyse des Standes der Entwicklung der Rechtsanwaltschaft in jedem Bezirk vorgenommen werden. Dabei muß jedes Kollegium von dem ideologischen und politischen Stand seiner Entwicklung, seiner Arbeitsfähigkeit und der Arbeitsfähigkeit seines Vorstands ausgehen, und seine Entschließungen müssen von der Überlegung getragen sein, einen den Aufgaben des Kollegiums entsprechenden arbeitsfähigen Vorstand zu bilden. Hierzu gehört eine kritische Auseinandersetzung in den Mitgliederversammlungen mit der Arbeit der einzelnen Mitglieder, eine kämpferische Diskussion über Mängel und Schwächen der Arbeit, die die Mitglieder zu einer politisch und fachlich guten Arbeit erzieht. Ein Mittel hierzu ist auch die Revisionstätigkeit, die bisher noch fast überall sehr mangelhaft ist. Nicht unbeteiligt daran ist die schwache Revisionstätigkeit der Zentralen Revisionskommission der Anwaltskollegien, die es nicht fertiggebracht hat, den wiederholt vom Ministerium der Justiz angeforderten Bericht über die durchgeführten zweiten Revisionen rechtzeitig einzureichen. Auf jeden Fall müssen die Ergebnisse der einzelnen Revisionen, die der Vorstand durchführt, in den Mitgliederversammlungen ausgewertet werden, wie das bisher vorbildlich nur von den Kollegien in Berlin, Halle und Potsdam bekannt ist. In Erkenntnis der Notwendigkeit, beschleunigt eine entscheidende inhaltliche und methodische Verbesserung der Arbeit der Revisionen zu erzielen, regte der Referent an, die guten Erfahrungen, die die Justizorgane in Vorbereitung des V. Parteitages mit dem Einsatz von Komplex-Brigaden gemacht haben, auch für die Arbeit der Rechtsanwaltskollegien auszunutzen. Eine solche Brigade könnte etwa aus Mitarbeitern des Ministeriums der Justiz als dem zentralen aufsichtführenden Organ in allen Angelegenheiten der Rechtsanwaltschaft, der Partei der Arbeiterklasse, dem Beirat für Rechtsanwaltsfragen beim MdJ, der Vereinigung Demokratischer Juristen als der für die sozialistische Erziehung der Rechtsanwaltschaft berufenen Massenorganisation und der Zentralen Revisionskommission sowie aus Mitgliedern der Kollegien gebildet werden. Als ein erfreuliches Zeichen der Bemühungen der Kollegienanwälte um ihre fortschrittliche Entwicklung konnte der Stellvertreter des Ministers auf eine umfangreiche gesellschaftliche Arbeit der einzelnen Mitglieder hinweisen. Da es sich aber vielfach noch um Einzelerscheinungen und damit erst um den Beginn einer Entwicklung handelt, die insbesondere hinsichtlich der Beteiligung am NAW und bei der körperlichen Arbeit wesentlich verbessert werden muß, ist es notwendig, bei der Analyse, die jedes Kollegium über den Stand der Arbeit seiner Mitglieder und deren politische Entwicklung durchführen wird, auch der gesellschaftlichen Arbeit große Aufmerksamkeit zu schenken. Die sozialistische Erziehung der Rechtsanwälte soll, wie der Perspektivplan betont, in erster Linie bei der Vereinigung Demokratischer Juristen liegen. Das Sekretariat der VDJ hat sich bereits mit diesem Punkt des Perspektivplans beschäftigt und seinen Bezirksvorständen u. a. die Aufgabe gestellt, konkret zu analysieren, woran es liegt, daß die Anwälte bisher nur ganz unzulänglich an der Arbeit der VDJ teilgenommen haben. Die Anwaltskollegien mögen mit den Bezirksvorständen der VDJ die Einrichtung von Zirkeln über den dialektischen Materialismus oder die Verbesserung bestehender Zirkelarbeit beraten und dabei insbesondere auch die Gewinnung von Einzelanwälten zur Einbeziehung und Teilnahme an diesen Zirkeln erörtern. Gerade im Rahmen der VDJ bieten sich gute Möglichkeiten für eine engere Gestaltung der Beziehungen zwischen Kollegiums-Anwälten und freiberuflichen Anwälten. Hier kann schon jetzt eine engere Einbeziehung der Einzelanwälte in die sozialistische Entwicklung der Rechtsanwaltschaft erreicht werden. Die bisherige politische Leitung und Aufsicht der Rechtsanwaltschaft durch das Ministerium der Justiz bezeichnete der Stellvertreter des Ministers als nicht genügend für die Verwirklichung der großen Aufgabe der Schaffung einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft. 666;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 666 (NJ DDR 1958, S. 666) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 666 (NJ DDR 1958, S. 666)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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