Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 664

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 664 (NJ DDR 1958, S. 664); den soll. Bei dieser Arbeit sind die Schöffen aktiv durch die Mitarbeiter der Justizorgane zu unterstützen. Im Schöffenaktiv, zu welchem die Vorsitzenden der Schöffenkollektive der Betriebe, der Gemeinden und Städte und einige besonders aktive Schöffen eingeladen wurden, besprachen wir Aufgaben der Schöffenkollektive. Hier wurde festgelegt, daß jeder Schöffe nach seinem Einsatz am Gericht vor seinen Arbeitskollegen oder Wählern in Versammlungen der Nationalen Front Bericht erstatten soll. So hat z. B. der Schöffe Höland aus Großbreitenbach in Zusammenarbeit mit dem Schöffenkollektiv des Betriebes und der BGL in einer Arbeitspause vor 80 Kollegen über seine Arbeit berichtet. Auf dieser Versammlung brachten die Kollegen zum Ausdruck, daß man solche Aussprachen öfter durchführen sollte. Der Schöffe Kühn aus Langewiesen hat in einer Versammlung der Wohnparteiorganisation der SED, zu der auch westdeutsche Gäste anwesend waren, Rechenschaft über seine Arbeit beim Kreisgericht gegeben. Die Formen der Verbindung zwischen Schöffen und Bevölkerung sind sehr vielgestaltig. Daher wurde im Schöffenaktiv bewußt keine bestimmte Form vorgeschlagen. So können die Schöffen z. B. am Arbeitsplatz, in Mitgliederversammlungen, Elternbeiratsversammlungen, Betriebsversammlungen oder Einwohnerversammlungen Bericht erstatten. Der Schöffe Sender, Direktor der Karl-Zink-Schule Ilmenau, verstand es sehr gut, in mehreren Elternbeiratsversammlungen über seine Tätigkeit als Schöffe zu berichten. Dabei behandelte er besonders auch Maßnahmen, die Eltern und Schule treffen müssen, um zu vermeiden, daß Kinder später einmal straffällig werden. In der Schöffenaktivberatung wurde auch vorgeschlagen, persönliche Verbindungen zwischen den Schöffen und den Abgeordneten und Funktionären in den Gemeinden und Betrieben herzustellen. Dadurch soll die gemeinsame Lösung von bestimmten Problemen innerhalb der Gemeinde gewährleistet werden. So kann man z. B. vor Kirmsen und ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen zur Eingrenzung und Beseitigung von Schlägereien, zur Einhaltung der Verordnung zum Schutze der Jugend usw. beraten. In einigen Orten, hauptsächlich in den abgelegenen, wenden sich Bürger in Rechtsangelegenheiten oft an die Schöffen. Gemeinsam mit Funktionären der örtlichen Staatsmacht versuchen die Schöffen, diese Fragen zu klaren. In Zweifelsfragen helfen die Berufsrichter. Das Schöffenaktiv leitet die Schöffenkollektive in bezug auf die Berichterstattung der Schöffen laufend an. Besonders wichtig ist hierbei die Auswertung aller positiven und negativen Erfahrungen. Das Schöffenaktiv wird dann seine Arbeit mit allen Schöffen und mit den Werktätigen gut erfüllen können, wenn es sich zur Lösung der einzelnen Aufgaben Arbeitsgruppen schafft. Jede Arbeitsgruppe wird sich konkrete Aufgaben stellen. So beschloß die Arbeitsgruppe „Schöffenschulung und Arbeit mit den Schöffen“ Maßnahmen für die Verbesserung des Besuchs der Schöffenschulungen. Sie führte persönliche Aussprachen mit säumigen Schöffen durch, beriet auch über die Schwierigkeiten, die sie beim Besuch der Schöffenschulungen hatten, und schrieb an Gewerkschafts- und Parteileitungen der Betriebe. Auch die Presse wurde für die Verwirklichung dieses Zieles eingeschaltet. Der Erfolg dieser Tätigkeit drückte sich darin aus, daß der Besuch der Schöffenschulung von anfänglich etwa 50 Prozent auf 75 bis 80 Prozent stieg. Die Arbeitsgruppe „Rechtsprechung“ geht in ihrer Aufgabenstellung davon aus, laufend die Straf- und Zivilrechtsprechung auszuwerten und diese Auswertungen in den Schöffenschulungen bekanntzugeben. Z. B. befaßte sich die Arbeitsgruppe mit der Anwendung des Strafrechtsergänzungsgesetzes in unserem Kreis. Sie behandelte fünf Strafsachen und stellte dabei fest, daß das Strafrechtsergänzungsgesetz im großen und ganzen richtig angewandt wurde. Jedoch wies, sie an Hand mehrerer Fälle nach, daß noch nicht in genügendem Maße von der öffentlichen Bekanntmachung gern. § 7 StEG Gebrauch gemacht wurde. Das war für die Richter ein Anlaß, ihre Arbeitsweise in dieser Hinsicht zu ändern. In einer weiteren Sitzung befaßte sich die Arbeitsgruppe an Hand von Strafakten mit der Ermittlungsarbeit der Untersuchungsorgane. An dieser Besprechung nahmen ein Staatsanwalt und zwei Vertreter des Volkspolizei-Kreisamtes teil. In der Beratung wurde festgestellt, daß die Beurteilungen der Abschnittsbevollmächtigten oft ungenügend sind und sich dies ungünstig auf die Hauptverhandlungen auswirkte. Es wurde festgelegt, daß ein Mitarbeiter des'Gerichts und der Staatsanwaltschaft sowie ein Schöffe in einer Besprechung mit den Abschnittsbevollmächtigten die Bedeutung der Ermittlungsberichte darlegen und an Hand von Beispielen die Unzulänglichkeit dieser Berichte kritisieren sollen. In den nächsten Zusammenkünften will die Arbeitsgruppe Auswertungen der Rechtsprechung in Ehescheidungsverfahren, Jugendstrafverfahren und bei Eigentumsdelikten, letzteres insbesondere hinsichtlich der richtigen Beurteilung des Schutzes, des sozialistischen Eigentums, vornehmen. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Rechtsprechung“ kann sehr weitgehend sein. So hatte diese Arbeitsgruppe in einer Beratung über eine Ehesache festgestellt, daß der Unterhalt, gemessen am Einkommen des Unterhaltsverpflichteten, viel zu hoch festgesetzt worden war, so daß dieser überhaupt nicht in der Lage war, seiner Verpflichtung nachzukommen. Die Arbeitsgruppe hat nach gründlicher Untersuchung des Falles die Kassation dieser Entscheidung angeregt. Eine wichtige Aufgabe bei der Erläuterung des sozialistischen Rechts und der Arbeit der Gerichte erfüllen die Schöffenkollektive. Sie sind jedoch nur dann von Bedeutung, wenn sie wirklich arbeiten und nicht nur auf dem Papier stehen. Im Perspektivplan wurde daher festgelegt, daß alle Funktionäre der Justizorgane zu ihrer Unterstützung herangezogen werden. Jeder Mitarbeiter wird in einem Kollektiv entweder in einer Gemeinde oder in einem Betrieb mitarbeiten. Es kommt dabei darauf an, daß durch diese kameradschaftliche Unterstützung die schöpferische Initiative der Kollektive gefördert wird. Dadurch wird gleichzeitig eine ständige Verbindung der Justizorgane mit den Schöffen garantiert. Die Schöffen des Schöffenkollektivs Neustadt organisierten in Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt des Kreises in volkseigenen Betrieben gemeinsame Sprechstunden. Dieses Schöffenkollektiv organisierte auch in Verbindung mit der Nationalen Front einen Justizausspracheabend. An dieser Veranstaltung nahmen 300 Einwohner teil. Die Veranstaltung wurde vom Vorsitzenden des Kollektivs, geleitet, der einen Bericht über die Arbeit des Schöffenkollektivs gab. Anschließend berichtete ein Schöffe über seine Arbeit am Kreisgericht. Danach sprach der Staatsanwalt über sozialistische Grundsätze in der Strafrechtspolitik der DDR. Die Veranstaltung gab ein sehr anschauliches Bild über die Bedeutung der Schöffen. Diese Beispiele zeigen uns sehr deutlich, welche organisatorische Kraft in den Kollektiven steckt. Wir haben uns daher im Perspektivplan das Ziel gesteckt, überall, wo die Möglichkeit besteht, arbeitsfähige Schöffenkollektive zu bilden. Ein Schöffenkollektiv aus Frauen soll sich insbesondere damit beschäftigen, die Justizveranstaltungstätigkeit im DFD zu verbessern. Dieses Kollektiv soll auch bereits jetzt schon darauf hinwirken, daß bei der künftigen Schöffenwahl der Anteil der Frauen erhöht wird. Über die Verbesserung der Beziehungen zwischen Volksvertretungen und Justizorganen erfolgten drei Beratungen. Die erste fand mit dem Kreissekretär der Nationalen Front, dem Sekretär des Rates des Kreises und einigen Schöffen statt. Die zweite Beratung erfolgte mit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz und die letzte in der Belegschaftsversammlung. Wir ließen uns von dem Standpunkt leiten, daß sowohl das Gericht aus der Kritik und der Aussprache mit den Volksvertretungen als auch die Volksvertretungen und ihr Rat Nutzen aus der Arbeit der Justizorgane ziehen müssen. Im Perspektivplan wurde darum z. B. festgelegt, daß Auswertungen der Tätigkeit der Justizorgane mit den Ständigen Kommissionen erfolgen sollen. Eine der ersten Festlegungen war, den Jahresbericht des Gerichts auszuwerten. Weiter wurde festgelegt, daß im 664;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 664 (NJ DDR 1958, S. 664) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 664 (NJ DDR 1958, S. 664)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit beizutragen. V: Hauptinhalt und Maßstab für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen.

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