Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 661

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 661 (NJ DDR 1958, S. 661); juristisch geschützten gesellschaftlichen Verhältnisse erfolgte, muß als eine Verantwortung gegenüber dem gesellschaftlichen Interesse der Arbeiter und Bauern erkennbar sein. Wie jede Rechtsnorm vom Interesse aus der Auslegung mit Hilfe der dialektischen Methode8 bedarf, so muß die Gerichtsentscheidung als letzte Stufe im marxistisch-leninistischen Rechtsanwendungsprozeß der Parteilichkeit Ausdruck geben und dem Rechtsverletzer die Verwerflichkeit seines Tuns gegen die gesellschaftlichen Interessen eindringlich zum Bewußtsein bringen, um ihn vor künftigem rechtsverletzenden Verhalten zu bewahren. Das Gericht ist in besonderem Maße dazu eingesetzt, die Bürger im Geiste des Sozialismus zu erziehen9. Die 8 Auf die Bedeutung des Studiums des dialektischen und historischen Materialismus für die Praxis der Justizorgane weist anschaulich Streit in NJ 1958 S. 230 ff. hin. 9 Zutreffend weist Stiller („Die erzieherische Wirkung des Strafverfahrens“, NJ 1955 S. 684) mit folgenden Ausführungen auf den Prozeß der Bewußtseinsbildung ln der Gerichtstätigkeit hin: „Die Logik im Gedankengang des die Verhandlung leitenden Richters, die Anwendung der marxistischen dialektischen Methode sind Voraussetzungen dafür, daß der Angeklagte und die Zuhörer zu gewissen Erkenntnissen kommen, die notwendige Bedingungen für eine Erziehung darstellen.“ Zum Verhältnis dialektischer Materialismus Rechtsanwendung bemerkt Benjamin („Vom XV. zum V. Parteitag der SED“, NJ 1958 S. 438): „Die Beherrschung der Dialektik stellt Forderung der Partei der Arbeiterklasse, dazu beizutragen, daß der vorhandene bürgerliche Rechtshorizont überwunden wird, ist in ihrem Wesen die Aufgabe, den vom Kapitalismus anerzogenen Egoismus auszumerzen. Die mit dem Schutz der gesellschaftlichen und individuellen Interessen verbundene Tätigkeit der Rechtsprechung zur Erziehung der Bürger zu einem verantwortungsbewußten Verhalten und zur gewissenhaften Befolgung der Gesetze ist ein Mittel zur Vernichtung des bürgerlichen Egoismus. Hier zeigt sich deutlich, daß das Recht nicht nur ein Mittel zur Entscheidung von Konflikten ist, sondern gleichzeitig eine Anleitung zum bewußten Handeln. Die Rechtsprechung muß also das aktive Verhalten zur Durchsetzung des Rechts fördern. Was im Zusammenhang mit der direkten Wahl von Richtern und Schöffen als Ziel gestellt wurde, nämlich „das breite Interesse und das Gefühl der Verantwortlichkeit des Volkes für das Recht voll zu entfalten“10, gilt in gleichem Maße für die Tätigkeit der Rechtsprechung selbst. sicher, daß die Einheit von strikter Einhaltung der Gesetze und Parteilichkeit erkannt wird, daß die historische Entwicklung und der allgemeine Zusammenhang bei allen Fragen und allen Widersprüchen, die die Justizorgane zu entscheiden haben, erkannt wird. io w. Ulbricht, Referat auf dem V. Parteitag der SED, Berlin 1958, S. 34. Ein Kreisgerichtsdirektor bereitet sich auf die Richterwahl vor Von RUDOLF WINKLER, Direktor des Kreisgerichts Auerbach (Vogtland) Bei der Vorbereitung auf die Richterwahl im Jahre 1959 erachte ich als das Wesentlichste nicht die Propagierung des zu erwartenden Gesetzes über die Wahl der Richter, sondern die eigene Tat, die Schaffung der Voraussetzungen für eine solche Wahl. Die Aufgabe, unsere Gerichte zu sozialistischen Gerichten zu machen, erfordert von jedem Richter selbstlosen Einsatz und unerschütterliche Treue und Ergebenheit gegenüber unserer gemeinsamen sozialistischen Sache. Ich lege mir immer die Frage vor: „Wie kann ich durch meine Arbeit am besten zum Sieg des Sozialismus beitragen?“ Im folgenden will ich berichten, was ich bisher unter Führung der Partei der Arbeiterklasse und gestützt auf das Kollektiv der Mitarbeiter zur Vorbereitung der Richterwahl getan habe. Dabei betrachte ich das Berufs- und das Privatleben als eine dialektische Einheit. * 1. Geordnete Familienverhältnisse Zuerst galt es für mich, an das Nächstliegende zu denken, an die eigene Familie. Ich sagte mir, daß ich selber nur dann durch meine Arbeit erzieherisch auf die Bevölkerung einwirken kann, wenn in der eigenen Familie Klarheit besteht. Die Menschen für die sozialistische Perspektive begeistern heißt doch, selbst sozialistisch zu handeln und Vorbild zu sein. In meiner Familie hat daher die bürgerlich-idealistische Weltanschauung keinen Raum mehr, und die Erziehung der Kinder erfolgt nur auf dem Boden der marxistischen Weltanschauung. Das ist an sich für einen Richter, eine Selbstverständlichkeit, aber ich halte es für ISeeu-tungsvoll genug, es hier zu erwähnen, denn es ist' der Ausgangspunkt und das Kriterium bei der Beurteilung des Wertes der gesamten Arbeit. Wer als Marxist z. B. ine religiöse Erziehung seiner Kinder zuläßt, betreibt Koexistenz in ideologischen Fragen, handelt also unmarxistisch und wird dann auch in der Justizarbeit zu einer solchen ideologischen Koexistenz neigen. Deshalb ist m. E. erste Voraussetzung für eine gute Vorbereitung auf die Richterwahl: Klare sozialistische Verhältnisse in der eigenen Familie ohne Kompromisse! Lebensweise nach den Grundsätzen der sozialistischen Moral! 2. Parteiliche Rechtsprechung und neuer Arbeitsstil Seit meinem Einsatz als Direktor des Kreisgerichts Auerbach im Dezember 1957 ging ich gemeinsam mit dem Richterkollektiv und den übrigen Mitarbeitern an die Lösung einiger vordringlicher Aufgaben. Auerbach war ein Gericht mit auffallend großen Resten in Zivilsachen. Es galt also, systematisch den Ursachen dafür auf die Spur zu kommen. Mit Unterstützung der Justizverwaltungsstelle durch eine Kurzrevision gingen wir der schleppenden Erledigung in Zivilsachen zu Leibe. Wir erreichten eine kurzfristige Vorlage und sofortige Bearbeitung der Akten, wir konzentrierten die Terminsvorbereitung durch Auflagenbeschlüsse nach § 272 b ZPO mit dem Ziel, den Rechtsstreit möglichst im ersten Termin zu erledigen, wir gingen auch mehr zum wirklichen „Verhandeln“ in Zivilsachen über, schränkten den Schriftverkehr ein, ordneten in der Regel das persönliche Erscheinen der Parteien nach § 141 Abs. 1 ZPO an und konnten nunmehr bereits in der Verhandlung erzieherisch auf die Parteien einwirken. Daß dies nicht ohne Schwierigkeiten ging und besonders bei Rechtsanwälten Ablehnung hervorrief, wurde bereits in NJ 1958 S. 426 von Neumann mitgeteilt. Weiter gingen wir daran, Entscheidungstermine grundsätzlich innerhalb einer Schöffenperiode, also kurzfristig, anzusetzen. Entscheidungsreife Sachen wurden gleich nach der letzten Verhandlung bzw. in derselben Woche durch Urteil mit Tatbestand und Gründen abgeschlossen. Der Erfolg dieser Maßnahmen war, daß wir die Erledigungsquote laufend erhöhten, keine Urteile ohne Tatbestand und Gründe mehr existieren und im Juli 1958 die echten Reste in Zivilsachen verschwunden waren. Wie durch die letzte Revision bestätigt wurde, geschah die Konzentrierung des Zivilverfahrens auch keineswegs auf Kosten der Qualität. Parallel mit der Beseitigung der Reste in C- und F-Saehen ging der Kampf um die Vermeidung von Fristüberschreitungen in Strafsachen. Diese Aufgaben lösten wir gleichzeitig mit einer neuen Geschäftsverteilung, denn jeder Richter mußte mit den Aufgaben eines jeden Rechtsgebiets vertraut gemacht werden. Seit dem 1. Juni 1958 sind Ressortarbeit und Einseitigkeit überwunden. Jeder der drei Richter bearbeitet jetzt ein Rechtsgebiet hauptsächlich (5 bis 6 Nummern eines Aktenzeichens), während er von den übrigen Rechtsgebieten durchschnittlich je 25 Prozent erledigt. Wichtig ist vor allem ein dialektisches Herangehen an jede Entscheidung und die Unnachgiebigkeit gegenüber feindlichen Elementen. In den regelmäßigen Arbeits- und Dienstbesprechungen stehen immer wieder die Fragen unserer politischen und fachlichen Arbeit im Mittelpunkt. Dadurch wird cfas Richterkollektiv 661;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 661 (NJ DDR 1958, S. 661) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 661 (NJ DDR 1958, S. 661)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden der Untersuchungstätigkeit immer sicher zu beherrschen und weiter zu vervollkommnen und die inoffizielle Arbeit zu qualifizieren. Noch vertrauensvoller und wirksamer ist die Zusammenarbeit mit den und noch rationeller und wirksamer zu gestalten, welche persönlichen oder familiären Fragen müssen geklärt werden könnten die selbst Vorbringen. Durch einen solchen Leitfaden wird die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit gewährleistet. Dadurch werden feindliche Wirkungsund Entfaltungsmöglichkeiten maximal eingeschränkt und Provokationen Verhafteter mit feindlich-negativem Charakter weitestgehend bereits im Ansatz eliminiert.

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