Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 655

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 655 (NJ DDR 1958, S. 655); In einer Erklärung vom 29. September 1945 proklamierten die USA die Bildung von Fischerei-Schutzzonen „in jenen Gewässern der hohen See, die an die Küste der Vereinigten Staaten angrenzen und in denen Fischerei betrieben worden ist oder in Zukunft entwickelt wird“; in einer zweiten Erklärung vom gleichen Tage beanspruchten sie die Souveränität über den Kontinentalschelfs. Diese Erklärungen, die sich insbesondere gegen Mexiko, Kanada und. Großbritannien richteten und vor allem der Sicherung von Schürfrechten auf dem Meeresgrund dienten, führten dazu, daß Chile, Ecuador, Peru und Salvador zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen ihre Territorialgewässer bis zu 200 Seemeilen verbreiterten8 9. Diese Entwicklung veranlaßte Island, dessen Wirtschaftsleben fast ausschließlich auf dem Fischfang beruht, am 5. April 1948 ein Gesetz über den Schutz der Fischgründe des Küstenschelfs zu erlassen, um sich vor ernsten wirtschaftlichen Schäden durch Raubfischerei zu schützen. Dieses Gesetz ermächtigte den Fischerei-minister, innerhalb der Grenzen des Küstenschelfs Fischereischutzzonen festzulegen. Durch Verordnungen vom 22. April 1950 und 19. März 1952 wurden derartige Schongebiete eingerichtet und ausländischen Fischern der Fang innerhalb einer Linie untersagt, die „vier Seemeilen seewärts von Grundlinien liegt, die zwischen den äußersten Punkten der Küste, der Inseln und Felsen und quer über Buchtöffnungen gezogen werden“. Diese Verordnungen konnten sich auf Grundsätze stützen, die vom Haager Internationalen Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Dezember 1951 zum britischnorwegischen Fischereifall entwickelt worden waren, nämlich auf die Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte bei der Festlegung der Breite der Territorialgewässer und auf die Begrenzung der Territorialgewässer landwärts durch Grundlinien10. Belgien, Großbritannien, die Niederlande und Westdeutschland protestierten gegen diese Maßnahmen auf diplomatischem Wege. Großbritannien versuchte, Island durch den Boykott seiner Fischanlandungen in britischen Häfen zur Aufhebung der genannten Verordnungen zu zwingen. Island gab aber nicht nach. Experten haben berechnet, daß in den an die isländischen Territorialgewässer von vier Seemeilen Breite anschließenden und allen Staaten zugänglichen Fanggründen jährlioh bis zu 600 000 Tonnen Fisch gefangen werden können, ohne den Fischbestand in seiner Substanz anzugreifen. In den letzten Jahren wurden jedoch annähernd eine Million Tonnen Fisch in den Gewässern um Island gefangen. Die Gefahr einer ernsten wirtschaftlichen Schädigung Islands rückte bedrohlich näher. Die isländische Regierung entschloß sich daher am 30. Juni 1958, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht die Breite der isländischen Territorialgewässer von vier auf 12 Seemeilen auszudehnen. Die Regierungen der Deutschen Demokratischen Republik und der Sowjetunion erklärten am 19. bzw. 23, August 1958, daß dieser Beschluß Ausfluß der isländischen Souveränität ist und mit dem Völkerrecht übereinstirnmt; sie wiesen ihre Fischereifahrzeuge an, die neue Seegrenze Islands streng zu respektieren. Die Reaktion der NATO-Partner Islands ist bekannt: Proteste Frankreichs, Großbritanniens, der Niederlande und Westdeutschlands Schweden schloß sich ebenfalls an , Eindringen britischer Fischer in isländisches Hoheitsgebiet unter dem Schutz britischer Kriegsschiffe, britische Übergriffe gegen isländische Fischereischutz-organe, westdeutsche Drohungen mit Nichterneuerung des Handelsvertrages, Vorschlag der DP-Fraktion im Bremer Stadtparlament, isländische Fischdampfer zu boykottieren u. a. m. Mit ähnlichen Ereignissen muß der NATO-Staat Dänemark rechnen, wenn er für Grönland und die Faröer-Inseln aus den gleichen Gründen, wie sie für Island zutreffen, die Territorialgewässer auf 12 Seemeilen verbreitert; Norwegen, das ebenfalls an einer Zwölfmeilen-Zone interessiert ist, würde es ggf. nicht besser gehen. 8 Englischer Text der Proklamationen des USA-Präsidenten vom 28. September 1945 ln: American Journal of International Law, Bd. 40/1946, Anhang, S. 46 fl. 9 vgl. dazu Spirin, Das Problem der Territorialgewässer in der Praxis der latein-amerikanischen Länder, Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst 1956 Sp. 710 fl. 10 Cour Internationale de Justice, Affaire des Pecheries, Recueil 1951, S. 133 und 139. Die Mittel, mit denen das kleine Island von seinen großen NATO-„ Verbündeten“ zur Änderung seines Entschlusses gezwungen werden soll, umfassen das ganze Register imperialistischer Außenpolitik: vom Erpressungsversuch über den wirtschaftlichen Druck bis zur Drohung und Anwendung von Gewalt. Dem isländischen Volk ist an der Haltung der beiden deutschen Staaten deren entgegengesetzte Auffassung vom rechtlich geordneten Zusammenleben der Staaten und Völker deutlich demonstriert worden: Während der eine Staat, die Deutsche Demokratische Republik, davon ausgeht, daß im Interesse der Sicherung des Friedens und der Wahrung der Belange der Staaten die internationalen Beziehungen auf der gegenseitigen Achtung der Souveränität und Integrität, der Nichteinmischung und der Förderung der friedlichen Zusammenarbeit zu regeln sind, und dieser Staat dementsprechend den isländischen Standpunkt respektiert, stellt sich der andere Staat, die Bundesrepublik, auf die Seite derer, die eine imperialistische Machtpolitik betreiben. Das Vorgehen Großbritanniens in den isländischen Hoheitsgewässem stellt eine schwere Verletzung des Völkerrechts, insbesondere der UNO-Charta dar, die Großbritannien u. a. in Art. 2 Ziff. 4 verpflichtet, „sich in den internationalen Beziehungen der Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung, die gegen die territoriale Unverletzliohkeit . eines Staates gerichtet ist , zu enthalten.“ Island, das 1946 der UNO beigetreten ist und 1949 zu den Gründern der NATO zählte, hat es in der Hand, im Rahmen der UNO oder der NATO eine Lösung seines Streitfalls mit Großbritannien herbeizuführen; nach den letzten Meldungen beabsichtigt Island, den Fischereistreit vor die jetzt tagende 13. Vollversammlung der UN zu bringen. Immer wird Island das Recht auf seiner Seite haben. * Auf den Konferenzen von Kairo 1943 und Potsdam 1945 wurde das Recht Chinas auf das von Japan 1895 geraubte, seit vielen Jahrhunderten zu China gehörende Taiwan anerkannt. Heute befinden sich Taiwan und einige Küsteninseln nur deshalb noch nicht unter der Herrschaft der Volksrepublik China, weil die USA nach der Vertreibung Tschiang Kai-scheks vom chinesischen Festland im Jahre 1949 diese Inseln in ihr globales Stützpunktsystem zur militärischen Einkreisung des sozialistischen Lagers und Vorbereitung eines neuen Krieges einfügten. Auf Veranlassung der USA mußte Tschiang Kai-schek rund 100 000 Mann etwa ein Drittel seiner Fronftruppen auf den Inseln unmittelbar vor der chinesischen Küste, insbesondere auf Que-moy und Matsu, stationieren. Dennoch konnten sie nicht verhindern, daß die Volksbefreiungsarmee im Februar 1955 die Tadschen-Inseln besetzte. Im Vertrag vom 2. Dezember 1954 verpflichteten sich die USA, Tschiang Kai-schek militärisch zu unterstützen. Der aggressive Charakter dieses Vertrages geht aus den Worten des Befehlshabers der amerikanischen Truppen auf Taiwan, Vizeadmiral Smoot, hervor, der kürzlich von der Absicht der USA sprach, gemeinsam mit Tschiang Kai-schek „dem kommunistischen China eine Niederlage zu bereiten“. Dieser Vertrag ergänzt seinem Wesen nach die SEATO vom gleichen Jahre, die südostasiatische Parallelorganisation der NATO. Seit dieser Zeit herrscht in diesem Raum ständig eine gespannte Situation. Handelsschiffe anderer Staaten mit Ladung für die Volksrepublik China werden überfallen und Tschiang-Kai-schek-Flugzeuge dringen in den Luftraum über dem chinesischen Festland ein. Bei diesen Aktionen arbeiten die Militärdienststellen der USA im pazifischen und südostasiatischen Raum mit den Tschi-ang-Kai-schek-Behörden eng zusammen. Mit den auf Taiwan stationierten USA-Verbänden und Stäben runden sie das Bild des militärischen Aufmarsches der USA gegen China ab. Die Volksrepublik China hat am 4. September 1958 die Breite ihrer Territorialgewässer von drei Seemeilen auf zwölf Seemeilen ausgedehnt. Sicherheitsgründe waren dafür ausschlaggebend, denn die in den fernöstlichen Gewässern stationierte 7. USA-Flotte mit ihren sieben Flugzeugträgern, drei schweren Kreuzern und 40 Zerstörern war wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 4. September 1958 zu berichten wußte auf die dreifache Stärke der im Mittelmeer 655;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 655 (NJ DDR 1958, S. 655) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 655 (NJ DDR 1958, S. 655)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen. Von wesentlicher Bedeutung für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren. Der inoffizielle vermittelt - wie der offizielle - Gewißheit darüber, daß die im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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