Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 653

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 653 (NJ DDR 1958, S. 653); NUMMER 19 JAHRGANG 12 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT NEUEjUOT7 FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1958 5. OKTOBER UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Volkswahlen 1958 und einige Aufgaben der Justiz und Staatsanwaltschaft Auf dem III. Kongreß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland wurde vorgeschlagen, die Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen, deren vierjährige Wahlperiode in diesem Jahr abläuft, am 16. November 1958 durchzuführen. Gleichzeitig wurde der Wahlaufruf der Nationalen Front beschlossen. In einem sozialistischen Staat sind Wahlen politische Höhepunkte im Leben des Volkes und in der Entwicklung der Staatsmacht. Die diesjährige Wahl, die dritte in der Geschichte unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, findet zu einer Zeit statt, in der sich unter deh Werktätigen ein beispielhafter Elan zur Durchsetzung der Beschlüsse des V. Parteitags der SED entwickelt hat. Die besondere Bedeutung der bevorstehenden Wahlen hat Albert Norden, Mitglied des Politbüros der SED, auf dem III. Kongreß der Nationalen Front mit folgenden Worten charakterisiert: „Im Wahlkampf wollen wir die Sache des Sozialismus und des Friedens stärken, die Feinde der Nation schlagen und unsere Demokratie weiter entfalten. Die Wahlen sind ein entscheidendes Mittel, um Millionen Menschen unserer Republik für das großartige Programm des V. Parteitags zu begeistern. Im Verlauf der Wahlbewegung gilt es, alle Bürger unserer Republik noch besser mit den Problemen des Aufbaus des Sozialismus vertraut zu machen, sie zur aktiven Mitarbeit an der Lösung der Aufgaben und zur Teilnahme an der Leitung des Staates zu gewinnen.“1 Diese Zielsetzung ist auch der Ausgangspunkt für die Aufgaben, die sich Justizorgane und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen gestellt haben. Von den spezifischen Aufgaben der Justizorgane und der Staatsanwaltschaft während der Wahlbewegung abgesehen, werden die Mitarbeiter dieser Organe unermüdlich auf dem Gebiet der politischen Massenarbeit tätig sein. Jeder von ihnen wird seine' ganze Kraft einsetzen, um die Bevölkerung in der Wahlbewegung zu mobilisieren. Mitarbeiter der zentralen Justizorgane, der Justizverwaltungsstellen und Gerichte, Staatsanwälte und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften, Notare und Rechtsanwälte werden sich den Ausschüssen der Nationalen Front zur Verfügung stellen und als Referenten oder Wahlhelfer eingesetzt werden. Selbstverständlich werden sie auch an den Rechenschaftslegungen der Abgeordneten teilnehmen. Dje verantwortlichen Funktionäre werden in Diskussionsbeiträgen im Zusammenhang mit den politischen Grundfragen auch auf die Probleme der Entwicklung einer sozialistischen Justiz und Staatsanwaltschaft, auf die Fragen der Richterwahl und auf die Schaffung eines sozialistischen Rechtssystems eingehen. Durch ihr Auftreten in Rechenschaftslegungen, aber auch durch Informationsmaterial über Fragen der Rechtsprechung und der politischen Massenarbeit werden sie die Abge-geordneten unterstützen. Eine wichtige Aufgabe der Gerichte ist es auch, die Schöffen zur aktiven Mitarbeit in der Wahlbewegung zu gewinnen. In der Schöffenschulung und im Schöffenaktiv sollte besten werden, wie die Schöffen durch ihr Auftreten in Veranstaltungen, durch Presseartikel sowie durch ihr persönliches Vorbild in der Arbeit zu einer guten Vorbereitung der Volkswahl beitragen können. 1 „Neues Deutschland“ vom 21. September 1958, S. 4. Die Zeit der Wahlbewegung muß ferner dazu ausgenutzt werden, die Verbindung der- Gerichte zu den örtlichen Organen, die nach der Schöffenwahl im Frühjahr dieses Jahres in manchen Kreisen etwas locker geworden ist, wieder zu festigen und weiterzuentwik-keln. In Vorbereitung der Richterwahlen, die im nächsten Jahr stattfinden werden, ist dies ohnehin eine unabdingbare Notwendigkeit. Die gesamte Tätigkeit der Justizorgane und der Staatsanwälte muß unter dem Blickpunkt geschehen, die Wahlen und ihre Vorbereitung wirksam gegen jeden gegnerischen Störversuch zu schützen und dazu beizutragen, daß alle Werktätigen die Sicherung der sozialistischen Errungenschaften und den Schutz unseres volksdemokratischen Staates vor feindlichen Anschlägen und Provokationen zu ihrer eigenen Sache machen. Der Minister des Innern, Karl Maron, wies in seiner Rede vor der Volkskammer zur Begründung des Gesetzes über die Wahlen zur Volkskammer vom 24. September 1958 darauf hin, daß der Gegner nichts unversucht lassen wird, „um den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlbewegung zu stören und ihren politischen Erfolg für die weitere Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzuschränken“. Minister Maron rief dazu auf, „erhöhte Wachsamkeit zu üben und allen feindlichen Argumenten und Störungsversuchen entschieden entgegenzutreten und ihnen eine Abfuhr zu erteilen“2-. In der Zeit der Wahlbewegung kommt es in der Anklagepolitik wie in der Rechtsprechung in erster Linie darauf an, auf alle diejenigen strafbaren Handlungen schnell zu reagieren, welche die Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen unmittelbar oder mittelbar berühren oder die geeignet sind, die Ruhe und Sicherheit der Bevölkerung allgemein zu stören, und dadurch negative Auswirkungen auf das Wahlgeschehen hervorrufen. Zugleich sind diese Verfahren äußerst sorgfältig zu bearbeiten. Die Staatsanwälte müssen vor Einleitung des Verfahrens genau prüfen, ob nicht andere Mittel der gesellschaftlichen Erziehung ausreichen. Die Gerichte haben in allen geeigneten Strafverfahren die Maßnahmen der politisch-moralischen Erziehung der Verurteilten einzuleiten, wobei die betrieblichen Organe der Partei der Arbeiterklasse und der Massenorganisationen sowie die Schöffenkollektive mitwirken. Wie bei den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen im Jahre 1957 entscheiden die Kreisgerichte gern. § 13 Äbs. 4 des Wahlgesetzes vom 24. September 1958 über Einsprüche von Bürgern wegen Nichtaufnahme in die Wählerliste sowie Streichung aus dieser Liste und befinden damit endgültig über das Wahlrecht solcher Bürger. Auch diese Verfahren sind mit großer Sorgfalt und Beschleunigung durchzuführen. Die Zeit der Wahlvorbereitung ist diesmal nicht so lang wie bei den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen im Juni 1957 oder wie bei den Schöffenwahlen zu Beginn dieses Jahres, aber auch diesmal muß es das Ziel der Justiz und der Staatsanwaltschaft sein, einen Schritt voranzukommen in der Entwicklung der sozialistischen Rechtsprechung, in der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen und in der Verbindung zu den Werktätigen. 2 „Neues Deutschland“ vom 25. September 1958, S. 4. 653;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 653 (NJ DDR 1958, S. 653) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 653 (NJ DDR 1958, S. 653)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik lassen erneut-Versuche des Gegners zur Untergrabung und Aufweichung des sozialistischen Bewußtseins von Bürgern der und zur Aktivierung für die Durchführung staatsfeindlicher und anderer gegen die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten Entscheidungen über die politisch-operative Bedeutsamkeit der erkannten Schwerpunkte treffen und festlegen, welche davon vorrangig zu bearbeiten sind, um die Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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