Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 645

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 645 (NJ DDR 1958, S. 645); „Im Geäste der Verständigung der deutschen Arbeiterklasse, im Geiste der Losung der Nationalen Front des demokratischen Deutschland .Deutsche an einen Tisch* rufen und fordern wir die ganze deutsche Arbeiterschaft zur Verständigung, zum freien Meinungsaustausch auf. Wir wissen, daß die Verständigung der deutschen Arbeiter, daß die Annäherung ihrer Gewerkschaften der bedeutsamste Schritt zur Annäherung beider Teile Deutschlands sein wird. Deswegen sind wir für einen noch stärkeren Austausch von Arbeiter- und Gewerkschaftsdelegationen, für noch engere gewerkschaftliche Verbindungen von Betrieb zu Betrieb, von Gewerkschaftsleitung zu Gewerkschaftsleitung, für das gegenseitige Auftreten in Gewerkschaftsversammlungen, für einen breiten Erfahrungsaustausch zwischen den Arbeitern, zwischen den jungen Gewerkschaftern, zwischen den Betriebsräten und Gewerkschaftsfunktionären und zwischen allen Gewerkschaftsleitungen der beiden Gewerkschaftsbünde.“ Diese Vorschläge dienen der Realisierung der gegenwärtigen Hauptaufgabe der demokratischen Organisationen, unter denen der FDGB einen führenden Platz einnimmt. Diese Hauptaufgabe besteht im Eintreten für die Erhaltung des Friedens und die friedliche Wiedervereinigung zu einem demokratischen Deutschland. Dementsprechend wurde im einstimmig angenommenen Beschluß des 4. FDGB-Kongresses vorgeschlagen: „1. Gemeinsame Beratungen mit dem Ziel einer Erklärung der deutschen! Gewerkschaften,, H. „ in der die deutschen Gewerkschaften sich gegen die Pariser Verträge und für den Abzug der Besatzungstruppen, für die demokratische Wiedervereinigung Deutschlands, für die Ächtung der Massenvemichtungswaffen und für das Verbot jeder Kriegspropaganda aussprechen 2. Gemeinsame Beratungen über den Kampf gegen die volksfeindliche Macht der Konzerne und Monopole, gegen faschistische und militaristische Umtriebe 5. Herstellung eines ständigen Kontaktes zwischen allen deutschen Gewerkschaften zwecks gegenseitiger Konsultation und ständigen Informationsaustausches, vor allem auch auf dem Gebiet der sozialen und kulturellen Arbeit " Gleiche oder ähnliche Ausführungen sind in den von der Bundesanwaltschaft als „Beweismittel“ angebotenen Dokumenten9 enthalten. Die Bundesanwaltschaft aber behauptet, daß die bezeichneten Maßnahmen gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien, ohne sich auf nähere Begründungen einzulassen. Bereits hier setzt die Methode der willkürlichen Umdeutung des Sachverhalts ein. Bei der Beratung des § 90 a StGB in der abschließenden Lesung im Bundestag erklärte Wahl als Berichterstatter des Rechtsausschusses, § 90 a ziehe die strafrechtliche Konsequenz aus Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes, habe sich also eng an den Wortlaut des Grundgesetzes gehalten10. Im wesentlichen entspricht diese Darlegung der Definition, wie sie in der Begründung zum Regierungsentwurf des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes enthalten war: „Unter verfassungsmäßiger Ordnung* sind die Grundlagen des staatlichen Lebens zu verstehen, also in erster Linie die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 18 GG, die grundlegenden politischen Staatseinrichtungen und ihr ordnungsmäßiges Funktionieren .“ü Die ernsten Bedenken, die bekannte Rechtstheoretiker gegen derartige Begriffsbildungen äußerten 12, wurden durch den BGH und die Bundesanwaltschaft nicht zur Kenntnis genommen. Anstatt davon auszugehen, daß es in höchstem Maße geboten erscheint, bei der Auslegung und Anwendung des § 90 a einen engen Maßstab anzulegen, haben sie im Interesse der Sicherung der Bonner Atomkriegspolitik Methoden eingeführt, die in völligem Widerspruch zu den Prinzipien des Grundgesetzes stehen. Unter den bekannten bürgerlichen Juristen, die sich mit Nachdruck gegen die weite Aus- 9 vgl. Insbesondere „Weg und Ziel der deutschen Arbeiterklasse“, Beschluß der im Frühjahr 1957 durchgeführten V. Gesamtdeutschen Arbeiterkonferenz. 10 vgl. Protokoll der 158. Sitzung vom 9. Juli 1951, S. 6305. 11 Bundestags-Drucksache Nr. 1307, S. 33. 12 Verhandlungen des 38. Juristentages, Frankfurt a. M., September 1950, S. E 57 und 60. legung des § 90a gewendet haben, sei z.B. Hennke genannt, nach dessen Ansicht der Begriff „verfassungsmäßige Ordnung“ vor allem „die wesentlichsten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, abschließend aufgezählt in § 88 Abs. II StGB“13 14 umfaßt. Nicht einmal die Äußerungen des immerhin als Vertreter der imperialistischen Rechtsideologie bekannten Maurach sind eine Stütze für die Willkürpraxis der Uundesanwaltschaft. Maurach ist der Meinung, daß § 90 a solche Vereinigungen erfasse, die „mit illegalen Mitteln, insbesondere durch Gewalt, die Beseitigung der sogenannten Verfassungsgrundsätze des § 88 . erstreben“ oder die „ohne Rücksicht auf die geplanten Mittel eine Beseitigung der in Art. 79 Abs. 3 GG als unabänderlich erklärten Grundsätze (föderativer Aufbau, Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung, Grundrechte der Art. 1 bis 20 GG) zu erreichen suchen“11. Eine derartige Zielsetzung ist selbstverständlich dem FDGB völlig fremd. Das ergibt eindeutig ein Vergleich mit den Verfassungsgrundsätzen des § 88 Abs. 2 StGB. In Ziffer 1 dieser Vorschrift wird die Volkssouveränität unter strafrechtlichen Schutz gestellt, also der Grundsatz, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Dagegen hat sich der FDGB in keiner einzigen Stellungnahme gewendet; er hat seine Sympathie mit den Millionen Menschen in der Bundesrepublik zum Ausdruck gebracht, die die Beendigung der atomaren Aufrüstung fordern. Der FDGB hat darüber hinaus niemals erklärt, daß er etwa gegen die in Ziffer 2 aufgeführte Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht oder gegen die von Ziffer 3 erfaßte Unabhängigkeit der Gerichte sei. Eine gegenteilige Behauptung wäre reine Erfindung. Offensichtlich ist nun die Bundesanwaltschaft der Meinung, daß die Zielsetzung des FDGB mit dem 6. und letzten Verfassungsgrundsatz des § 88 Abs. 2 „Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft“ in Widerspruch stehe. Diese Auffassung glaubt sie durch den Hinweis darauf stützen zu können, daß der FDGB für die Schaffung der Aktionseinheit der Arbeiterklasse im Kampf gegen Monopolismus und Militarismus eintritt. Vor allem die in den gewerkschaftlichen Dokumenten enthaltenen Hinweise auf die Notwendigkeit der Veränderung der Verhältnisse, des Herbeiführens einer politischen Wende führten sie zu der die ganze Anklage durchziehenden Behauptung, daß die DDR und ihre gesellschaftlichen Organisationen auf eine mehr oder minder gewaltsame Übertragung des „in der SBZ herrschenden Systems“ hinarbeiten.15 Die Tatsachen beweisen das genaue Gegenteil. Die derzeitige Bundesregierung hat über ihr Ministerium für „gesamtdeutsche Fragen“ einen besonderen Forschungsbeirat eingesetzt, der sich intensiv mit der Ausarbeitung von Maßnahmen beschäftigt, die auf die gewaltsame Ausdehnung der in der Bundesrepublik bestehenden Machtverhältnisse auf die DDR abzielen. Entsprechende Pläne wurden im 2. Tätigkeitsbericht dieses Beirats veröffentlicht, über den die westdeutsche Presse im August 1957 berichtet hat.16 Danach beschäftigt sich dieser Beirat konkret damit, welche Einrichtungen in der DDR am und nach dem Tage X liquidiert werden sollen. Das ist ein eklatanter Beweis für die aggressiven Absichten der Bundesregierung, die bekanntlich auch bei anderen Gelegenheiten die Revision der bestehenden Grenzen fordert und nicht zuletzt zu diesem Zweck ihre Angriffsarmee schuf. In der DDR aber bestehen weder Eroberungspläne in bezug auf die Bundesrepublik noch Forderungen auf Abänderung der deutschen Grenzen. Das kam bereits in dem Interview zum Ausdruck, das Walter Ulbricht, der im übrigen dem FDGB-Bundesvor-stand angehört, dem Chefkorrespondenten der „Süddeutschen Zeitung“, K e m p s k i, gewährte. Walter Ulbricht erklärte u. a. wörtlich: 13 Goltdammer’s Archiv 1954, S. 147. 14 Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, g 61, n C 2a. 15 vgl. Insbesondere S. 5 der Anklage. 16 vgl. den vollen Wortlaut im Bulletin der Bundesregierung Nr. 146/1957. \ 645;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 645 (NJ DDR 1958, S. 645) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 645 (NJ DDR 1958, S. 645)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

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