Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 630

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 630 (NJ DDR 1958, S. 630); Der Kampf um die Durchführung dieser drei Hauptaufgaben ermöglichte uns die Erarbeitung von Vorschlägen, die zur Verbesserung der Instrukteurtätigkeit beigetragen haben, nach denen die Dienststelle der Obersten Staatsanwaltschaft und der größte Teil der Bezirksstaatsanwälte arbeitet. Hätten wir nach dem 30. Plenum des Zentralkomitees sofort mit der Überprüfung unserer Arbeit begonnen, so wären wir ohne weiteres in der Lage gewesen, mit Hilfe der Kritik und Selbstkritik die Windstille und Selbstzufriedenheit zu überwinden und alle Erscheinungen des Liberalismus und der Neutralität mit der Wurzel auszurotten. Weil das aber nicht geschehen ist, hatten wir einen ernsten Zeitverlust und sind bei der Bereinigung einiger unliebsamer Erscheinungen zurückgeblieben. Wie kam es, daß in unserer Parteiorganisation so ernste Mängel zutage getreten sind? Das kam daher, weil einige Genossen die Beschlüsse der 3. Parteikonferenz zu den Fragen der Festigung der Gesetzlichkeit formal und dogmatisch auslegten und den Klassenkampf in den neuen Formen nicht sahen. Der ehemalige Stellvertreter des Generalstaatsanwalts, Genosse Haid, ist in einer bestimmten Periode den Angriffen der Imperialisten erlegen und auf einer revisionistischen Position gelandet. Seine Stellung hat er dazu benutzt, sich eine gewisse Autorität zu verschaffen. Seine Art, der Mithilfe des Kollektivs mit Zynismus zu begegnen, war dazu angetan, die freimütige Kritik zu erdrosseln. Junge Genossen, die ihn wegen seiner Vergangenheit verehrten und großes Vertrauen zu ihm hatten, benutzte er zur Stärkung seiner Position. So kam es, daß wir erst nach dem 33. Plenum des Zentralkomitees mit den Auseinandersetzungen begannen. Seit dieser Zeit wurde in prinzipieller Form zu den grundsätzlichen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzlichkeit unter Beachtung der neuen Formen und Methoden des Klassenkampfes Stellung genommen. Dabei sind wir ein großes Stück weitergekommen. Doch bleibt noch vieles zu tun. Das hat sich besonders bei der Durchführung der Brigadearbeit gezeigt. Dafür ein Beispiel: Genosse Wunsch hatte in der „Neuen Justiz“ über die Ergebnisse der Brigade im Bezirk Magdeburg geschrieben und den Zustand beim Bezirksstaatsanwalt in Magdeburg eingeschätzt. Wie Genosse S u v 1 e y in NJ 1958 S. 444 schreibt, war Genosse Wunsch jedoch nicht völlig in der Lage, den Zustand dort richtig einzuschätzen. Das zeigt uns, daß die Betriebsparteiorganisation der Obersten Staatsanwaltschaft sich mehr um die Brigaden zur Anleitung der Bezirks- und Kreisstaatsanwälte kümmern muß und die Hauptfragen in der Betriebsparteiorganisation geklärt werden müssen. Die Erarbeitung der Vorschläge zur Verbesserung der Leitungstätigkeit ist uns nicht in den Schoß gefallen. Eine Reihe Genossen war der Meinung, daß man nur die Methoden zu verändern brauche, und damit sei dann alles in Ordnung. Das zeigt sich besonders bei der "Auseinandersetzung über die Abschaffung der Ein-Mann-Instrukteurtätigkeit. Viele Genossen übersahen, daß allein die Abschaffung dieser Form der Leitungstätigkeit noch keine inhaltliche Änderung bringt. Es waren längere Auseinandersetzungen notwendig, um die Genossen davon zu überzeugen, daß es in erster Linie darauf ankommt, den Inhalt der Leitung zu ändern. Auf diesen Gesichtspunkt wies auch Genosse Grotewohl auf dem V. Parteitag hin. Er sagte, daß leiten gleichzeitig anleiten heißt und daß anleiten nur der Staatsfunktionär kann, der selbst die Probleme kennt. Das heißt, daß die Genossen Staatsanwälte helfen müssen, die Politik der Partei und Regierung durchzusetzen, und daß sie das nur können, wenn sie die Hauptfragen beherrschen und die örtlichen Bedingungen und Besonderheiten gut kennen. Aus diesem letzten' Grunde ist erforderlich, eng mit den örtlichen Partei- und Staatsorganen zusammenzuarbeiten und auf die Hinweise der Genossen dieser Organe zu hören und sie zu beachten. Eine solche Zusammenarbeit wird die Genossen Staatsanwälte auch in die Lage versetzen, eine bessere Massenarbeit zu leisten. Denn auch in dieser Frage herrscht noch keine restlose Klarheit. So gibt es z. B. in unserer Grundorganisation noch Genossen, die der Meinung sind, die Staatsanwälte dürften keine „Allerweltsagitatoren“ sein. Staatsanwälte sind aber Funktionäre der Partei und deshalb verpflichtet, zu helfen bei der Durchsetzung und Propagierung der Politik der Partei. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Kaderarbeit, damit nicht ähnliche Fälle wie in den Jahren 1955 bis 1957 Vorkommen, als einige Genossen Staatsanwälte zur Obersten Staatsanwaltschaft geholt wurden, die nicht die Gewähr für eine einwandfreie politische und fachliche Arbeit boten. So wurde z. B. Staatsanwalt Schulze zur Obersten Staatsanwaltschaft berufen, obwohl aus seinen Kaderunterlagen hervorging, daß er überheblich und arrogant ist und keine Verbindung mit der Arbeiterklasse und seinen Arbeitskollegen hat. Da dies kein Einzelfall ist, war erforderlich, einige Genossen Staatsanwälte in die Bezirke und Kreise zu schicken, damit sie die für ihre Arbeit notwendige Verbindung mit der Basis erlangen. Dazu gehört besonders auch die körperliche Arbeit. Als Grundorganisation unserer großen Partei ist uns die Aufgabe gestellt worden, unsere Arbeit zu verbessern. Wir werden diese Aufgabe voll erfüllen. Schaffung eines sozialistischen Strafrechts Von HELMUT SCHMIDT, komm. Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz, Sekretär der Kommission zur Ausarbeitung des StGB I. Die Aufgabenstellung des V. Parteitags Der V. Parteitag der SED, der das begeisternde Programm des Sieges des Sozialismus in der DDR entwickelte, hob die Bedeutung des Rechts für das gesamte gesellschaftliche Leben dadurch hervor, daß er die Entwicklung sozialistischen Rechts auf den verschiedenen Gebieten eingehend würdigte und die Forderung stellte, jetzt mit der Schaffung eines einheitlichen sozialistischen Rechtssystems zu beginnen. Dieses einheitliche sozialistische Recht ist um so notwendiger geworden, als die Erziehung der Menschen zu sozialistischen Menschen das entscheidende Kettenglied bei der Vollendung des sozialistischen Aufbaus ist und dem Recht im Kampf um die Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger eine entscheidende Bedeutung zukommt. In diesem. Entwicklungsprozeß hat das sozialistische Strafrecht eine wichtige Funktion zu erfüllen, indem es die Arbeiter-und-Bauern-Macht und die sozialistischen Errungenschaften vor feindlichen Angriffen schützt- und gleichzeitig zur sozialistischen Erziehung straffällig gewordener Bürger beiträgt. Deshalb wird die beschleunigte Schaffung eines einheitlichen sozialistischen Strafrechts zur aktiven Einwirkung auf die sozialistische Umgestaltung beitragen. Die Schaffung eines einheitlichen sozialistischen Rechts kann nur in der ständigen Auseinandersetzung mit alten Rechtsvorstellungen und -auffassungen erfolgen und bedeutet, den Kampf gegen die bürgerliche Ideologie und revisionistische Auffassungen konsequent und prinzipiell zu führen. Nur wenn alle formalen und konstruierten, nicht von den Bedingungen des sozialistischen Lebens ausgehenden „Theorien“ über Bord geworfen werden, wird es gelingen, sozialistisches Recht zu schaffen. Durch die Ablösung der aus der Zeit des Kapitalismus stammenden Gesetze wird auch den übernommenen Rechtsauffassungen endgültig der Boden entzogen; sie können nicht immer wieder aus den alten Quellen, den Gesetzen und dazu erschienenen Erläuterungen und Urteilen genährt werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 630 (NJ DDR 1958, S. 630) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 630 (NJ DDR 1958, S. 630)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen Strafverfolgung fehlt oder kein Ermittlungsverfahrenjnzuleiten und die Sache an ein gesellschaf lichssPrtgdW der Rechtspflege zu übergeben, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittiungsverfainrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft, insbesondere die konsequente und einheitliche Nutzung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . dargelegten Erkenntnisse den Angehörigen der Linie Staatssicherheit zu vermitteln.

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