Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 61

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 61 (NJ DDR 1958, S. 61); liehe übermäßige Mengen Alkohol ausgeschenkt hatten, waren vom Referat Jugendhilfe/Heimerziehung lediglich verwarnt worden, aber es war keinerlei Kontrolle erfolgt, ob die Hinweise auch beachtet wurden. Viele Gaststätteninhaber verabreichten auch weiterhin Alkohol an Jugendliche, so daß sich die Lehrausbilder der Zentralwerkstatt Welzow und des BKW Knappenrode darüber beschwerten, daß die Schüler, besonders montags, unter den Folgen des Alkoholgenusses leiden und in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden. In Unkenntnis der Verfahrensvorschriften im Ordnungsstrafverfahren war das Referat Jugendhilfe/Heimerziehung der Meinung, daß die in der VO vorgesehenen Ordnungsstrafen erst nach einer Verwarnung ausgesprochen werden können. Um die großen Aufgaben des Jugendschutzes durchführen zu können, sagte die Vertreterin der Bezirksstaatsanwaltschaft, sei es notwendig, daß in jeder Gemeinde und in jeder Stadt Jugendhelfer eingesetzt werden, die als ehrenamtliche und beratende Helfer der Staatsorgane tätig werden. Aber hier gäbe es noch arge Mängel. Im Kreis Spremberg sollen z. B. 19 Jugendhelfer tätig sein; aber 17 Jugendhelfer stehen nur auf dem Papier, und auch die beiden anderen arbeiten ungenügend. Über gute Arbeit wurde aus dem Kreis Forst berichtet, wo der Staatsanwalt des Kreises in einer Versammlung der Objektleiter der HO und des Konsums eindringlich über die Jugendschutzverordnung gesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft werde sich auch in der nächsten Zeit eingehend mit der Einhaltung der Jugendgesetze befassen und dabei besonders mit den Ständigen Kommissionen im Bezirk und in den Kreisen Zusammenarbeiten, versprach Staatsanwältin Passon. Im zweiten Teil des Berichts über die Arbeit der Justizorgane wurde hervorgehoben, daß sich die Jugendkriminalität im Vergleich zur Erwachsenenkriminalität im Absinken befinde. Während im III. Quartal 1956 der Anted der Jugendkriminalität noch 24% betrug, war ein solcher im III. Quartal 1957 nur noch in Höhe von 12,4 % vorhanden. Bei den Strafverfahren gegen Jugendliche nehmen in allen Altersgruppen die Eigentumsdelikte den größten Raum ein (57,8%). Setzt man die Zahl dieser Verfehlungen gleich 100, so entfallen davon auf Angriffe gegen das Volkseigentum 30,2% und auf Angriffe gegen das private und persönliche Eigentum der Bürger 69,8%. 62,79% der straffällig gewordenen Jugendlichen haben das Ziel der Grundschule nicht erreicht; 39,35% haben nur einen Elternteil. Bandenbildung von Jugendlichen und rowdyhaftes Verhalten traten nur in Einzelfällen auf. Als Hauptursache für die Verfehlungen Jugendlicher ist die mangelhafte Erziehung durch die Erziehungsberechtigten anzusehen. Die Eltern kümmern sich zu wenig darum, mit wem ihre Kinder Umgang pflegen, welchen besonderen Interessen sie nachgehen. Ursachen für die Jugendkriminalität liegen auch darin, daß sich Eltern vor ihren Kindern zanken oder gar schlagen und daß der gesamte häusliche Allgemeinzustand sich schlecht auf den Jugendlichen auswirkt. Dazu kommt dann vielfach ein unmoralischer Lebenswandel, Genuß von Alkohol, Lesen von Schund- und Schmutzliteratur, Sensationslust, Angeberei, Geltungsbedürfnis und dgl. mehr. Häufig geben die Eltern den Jugendlichen entweder zu wenig oder zu viel Geld für ihren persönlichen Bedarf. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, bedeutend mehr Jugendstrafverfahren auszuwerten und hierzu Eltern, Meister, Lehrausbilder, Vertreter der FDJ-Grundorga-nisation sowie andere Erziehungsberechtigte heranzuziehen, damit alle aus diesen Fällen lernen und für die weitere Arbeit mit den Jugendlichen die notwendigen Schlüsse ziehen können. Wenn der Bezirk Cottbus mit die niedrigste Jugendkriminalität in der DDR zu verzeichnen hat, so ist dies mit auf die vorbeugende Tätigkeit der Justizorgane, insbesondere viele Vorträge und Aussprachen mit Jugendlichen, zurückzuführen. Zum Abschluß informierte Staatsanwältin Passon über die Schlußfolgerungen, die die Justizorgane für ihre weitere Tätigkeit gezogen haben. Diese sind: 1. Verstärkte Aufklärungstätigkeit in Form von Vorträgen und Aussprachen. 2. Konsequente Durchsetzung unserer Gesetze gegenüber jugendlichen Gesetzesverletzern. 3. Ständige Anleitung während des Ermittlungsverfahrens auf strengste Einhaltung der im JGG festgelegten Prinzipien. 4. Verstärkte Kontrolle der Durchführung der vom Gericht und vom Referat Jugendhilfe/Heimerziehung angeordneten Erziehungsmaßnahmen. 5. Verbesserung der Zusammenarbeit mit den für Jugendfragen zuständigen staatlichen Institutionen und der FDJ in Form von regelmäßigen Aussprachen. 6. Ständige Berichterstattung über den Stand der Jugendkriminalität vor den Volksvertretungen. In der Diskussion erörterten die Volkskammerabge-ordneten die Aufgaben, die sie, die das Vertrauen des Volkes genießen, bei der sozialistischen Erziehung der heranwachsenden Generation haben. Ein Abgeordneter berichtete darüber, wie es ihm in Forst gelungen sei, einen Kreis von Jugendlichen um sich zu scharen, vor denen er in regelmäßigen Abständen über seine Tätigkeit als Volkskammerabgeordneter berichte und denen er auch von Zeit zu Zeit bestimmte Aufgaben stelle. Ein anderer Abgeordneter ging besonders auf den Bericht der Justizorgane ein und forderte, daß von Volkspolizei und staatlichen Organen mehr Kontrollen durchgeführt werden sollten. Die Beratung der Volkskammerabgeordnetengruppe hatte nicht das Ziel, irgendwelche Beschlüsse zu fassen; dazu war sie auch nicht berechtigt. Die Beratung hatte zunächst die Aufgabe, die Abgeordneten insgesamt mit den Fragen der Jugendarbeit in dem Bezirk, den sie in der Volkskammer vertreten, vertraut zu machen. Die Aussprache führte aber auch dazu, daß Bezirkstag und Rat des Bezirks beschlossen, sich schon in einer ihrer nächsten Sitzungen mit Jugendfragen zu beschäftigen und insbesondere Fragen des Jugendschutzes und der Jugendkriminalität zu behandeln. Darüber hinaus werden die einzelnen Abgeordneten das auf dieser Berichterstattung und Beratung Gehörte bei ihrer Tätigkeit in den Kreisen auswerten, so daß sich diese Aussprache vielfältig in der Praxis auswirken dürfte. Kontrolle der im Jugendgerichtsverfahren ausgesprochenen Weisungen Von ROSWITHA GÖRNER, Direktor des Kreisgerichts Karl-Marx-Stadt (Stadtbezirk VII) Die gemeinschaftliche Jugendstrafkammer der Kreisgerichte für die Stadtbezirke und den Landkreis Karl-Marx-Stadt arbeitet so, daß die durch Urteil erkannten Verwarnungen nicht im Anschluß an die Hauptver-handlung erteilt werden. Die straffällig gewordenen Jugendlichen werden etwa 2 bis 3 Wochen später erneut geladen, um ihnen die Verwarnungen auszusprechen. Die Verwarnung wird dann im Beisein der im Einsatz befindlichen Jugendschöffen erteilt. Diese Arbeitsweise ermöglicht es, mit den Jugendlichen ein persönliches Gespräch zu führen, an dem sich auch die Jugendschöffen beteiligen, und gleichzeitig die Durch- führung der erteilten Weisungen zu kontrollieren, soweit solche im Urteil gegeben wurden. Meist wird im Urteil auch zum Ausdruck gebracht, weshalb diese Weisungen notwendig sind, und es werden Fristen für ihre Erfüllung gesetzt. Diese Fristen werden so gestellt, daß einerseits dem Jugendlichen die Möglichkeit gegeben ist, die Weisungen ordentlich zu erfüllen, andererseits aber nichts auf die lange Bank geschoben werden kann. Diese Handhabung hat gute Erfolge gebracht und dient auch dazu, die Jugendlichen an Gewissenhaftigkeit zu gewöhnen. Sie erkennen dadurch, daß sich die 61;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 61 (NJ DDR 1958, S. 61) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 61 (NJ DDR 1958, S. 61)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Beweis-Richtlinie des Obersten Gerichts. ergeben Vertrauliche Verschlußsache - Lehrmaterialien. Die Befragung von verdächtigen Personen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feinölich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefehrliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und Leiter gelohnt und realisiert haben. Sie sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für die zielgerichtete tschekistische Befähigung und Erziehung aller operativen Mitarbeiter. Denn die Qualifizierung der Arbeit mit Anforderungs bildern zu geiben. Bei der Erarbeitung: von Anforderungsbildern für im muß grundsätzlich ausgegangen werden von der sinnvollen Vereinigung von - allgemeingültigen Anforderungen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese. Als Präventivmaßnahme ist die Verwahrung ebenfalls auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, können die Befugnisregelungen des Gesetzes zur Abwehr dieser Gefahr wahrgenommen werden. Das Staatssicherheit kann selbst tätig werden.

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