Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 61

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 61 (NJ DDR 1958, S. 61); liehe übermäßige Mengen Alkohol ausgeschenkt hatten, waren vom Referat Jugendhilfe/Heimerziehung lediglich verwarnt worden, aber es war keinerlei Kontrolle erfolgt, ob die Hinweise auch beachtet wurden. Viele Gaststätteninhaber verabreichten auch weiterhin Alkohol an Jugendliche, so daß sich die Lehrausbilder der Zentralwerkstatt Welzow und des BKW Knappenrode darüber beschwerten, daß die Schüler, besonders montags, unter den Folgen des Alkoholgenusses leiden und in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden. In Unkenntnis der Verfahrensvorschriften im Ordnungsstrafverfahren war das Referat Jugendhilfe/Heimerziehung der Meinung, daß die in der VO vorgesehenen Ordnungsstrafen erst nach einer Verwarnung ausgesprochen werden können. Um die großen Aufgaben des Jugendschutzes durchführen zu können, sagte die Vertreterin der Bezirksstaatsanwaltschaft, sei es notwendig, daß in jeder Gemeinde und in jeder Stadt Jugendhelfer eingesetzt werden, die als ehrenamtliche und beratende Helfer der Staatsorgane tätig werden. Aber hier gäbe es noch arge Mängel. Im Kreis Spremberg sollen z. B. 19 Jugendhelfer tätig sein; aber 17 Jugendhelfer stehen nur auf dem Papier, und auch die beiden anderen arbeiten ungenügend. Über gute Arbeit wurde aus dem Kreis Forst berichtet, wo der Staatsanwalt des Kreises in einer Versammlung der Objektleiter der HO und des Konsums eindringlich über die Jugendschutzverordnung gesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft werde sich auch in der nächsten Zeit eingehend mit der Einhaltung der Jugendgesetze befassen und dabei besonders mit den Ständigen Kommissionen im Bezirk und in den Kreisen Zusammenarbeiten, versprach Staatsanwältin Passon. Im zweiten Teil des Berichts über die Arbeit der Justizorgane wurde hervorgehoben, daß sich die Jugendkriminalität im Vergleich zur Erwachsenenkriminalität im Absinken befinde. Während im III. Quartal 1956 der Anted der Jugendkriminalität noch 24% betrug, war ein solcher im III. Quartal 1957 nur noch in Höhe von 12,4 % vorhanden. Bei den Strafverfahren gegen Jugendliche nehmen in allen Altersgruppen die Eigentumsdelikte den größten Raum ein (57,8%). Setzt man die Zahl dieser Verfehlungen gleich 100, so entfallen davon auf Angriffe gegen das Volkseigentum 30,2% und auf Angriffe gegen das private und persönliche Eigentum der Bürger 69,8%. 62,79% der straffällig gewordenen Jugendlichen haben das Ziel der Grundschule nicht erreicht; 39,35% haben nur einen Elternteil. Bandenbildung von Jugendlichen und rowdyhaftes Verhalten traten nur in Einzelfällen auf. Als Hauptursache für die Verfehlungen Jugendlicher ist die mangelhafte Erziehung durch die Erziehungsberechtigten anzusehen. Die Eltern kümmern sich zu wenig darum, mit wem ihre Kinder Umgang pflegen, welchen besonderen Interessen sie nachgehen. Ursachen für die Jugendkriminalität liegen auch darin, daß sich Eltern vor ihren Kindern zanken oder gar schlagen und daß der gesamte häusliche Allgemeinzustand sich schlecht auf den Jugendlichen auswirkt. Dazu kommt dann vielfach ein unmoralischer Lebenswandel, Genuß von Alkohol, Lesen von Schund- und Schmutzliteratur, Sensationslust, Angeberei, Geltungsbedürfnis und dgl. mehr. Häufig geben die Eltern den Jugendlichen entweder zu wenig oder zu viel Geld für ihren persönlichen Bedarf. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, bedeutend mehr Jugendstrafverfahren auszuwerten und hierzu Eltern, Meister, Lehrausbilder, Vertreter der FDJ-Grundorga-nisation sowie andere Erziehungsberechtigte heranzuziehen, damit alle aus diesen Fällen lernen und für die weitere Arbeit mit den Jugendlichen die notwendigen Schlüsse ziehen können. Wenn der Bezirk Cottbus mit die niedrigste Jugendkriminalität in der DDR zu verzeichnen hat, so ist dies mit auf die vorbeugende Tätigkeit der Justizorgane, insbesondere viele Vorträge und Aussprachen mit Jugendlichen, zurückzuführen. Zum Abschluß informierte Staatsanwältin Passon über die Schlußfolgerungen, die die Justizorgane für ihre weitere Tätigkeit gezogen haben. Diese sind: 1. Verstärkte Aufklärungstätigkeit in Form von Vorträgen und Aussprachen. 2. Konsequente Durchsetzung unserer Gesetze gegenüber jugendlichen Gesetzesverletzern. 3. Ständige Anleitung während des Ermittlungsverfahrens auf strengste Einhaltung der im JGG festgelegten Prinzipien. 4. Verstärkte Kontrolle der Durchführung der vom Gericht und vom Referat Jugendhilfe/Heimerziehung angeordneten Erziehungsmaßnahmen. 5. Verbesserung der Zusammenarbeit mit den für Jugendfragen zuständigen staatlichen Institutionen und der FDJ in Form von regelmäßigen Aussprachen. 6. Ständige Berichterstattung über den Stand der Jugendkriminalität vor den Volksvertretungen. In der Diskussion erörterten die Volkskammerabge-ordneten die Aufgaben, die sie, die das Vertrauen des Volkes genießen, bei der sozialistischen Erziehung der heranwachsenden Generation haben. Ein Abgeordneter berichtete darüber, wie es ihm in Forst gelungen sei, einen Kreis von Jugendlichen um sich zu scharen, vor denen er in regelmäßigen Abständen über seine Tätigkeit als Volkskammerabgeordneter berichte und denen er auch von Zeit zu Zeit bestimmte Aufgaben stelle. Ein anderer Abgeordneter ging besonders auf den Bericht der Justizorgane ein und forderte, daß von Volkspolizei und staatlichen Organen mehr Kontrollen durchgeführt werden sollten. Die Beratung der Volkskammerabgeordnetengruppe hatte nicht das Ziel, irgendwelche Beschlüsse zu fassen; dazu war sie auch nicht berechtigt. Die Beratung hatte zunächst die Aufgabe, die Abgeordneten insgesamt mit den Fragen der Jugendarbeit in dem Bezirk, den sie in der Volkskammer vertreten, vertraut zu machen. Die Aussprache führte aber auch dazu, daß Bezirkstag und Rat des Bezirks beschlossen, sich schon in einer ihrer nächsten Sitzungen mit Jugendfragen zu beschäftigen und insbesondere Fragen des Jugendschutzes und der Jugendkriminalität zu behandeln. Darüber hinaus werden die einzelnen Abgeordneten das auf dieser Berichterstattung und Beratung Gehörte bei ihrer Tätigkeit in den Kreisen auswerten, so daß sich diese Aussprache vielfältig in der Praxis auswirken dürfte. Kontrolle der im Jugendgerichtsverfahren ausgesprochenen Weisungen Von ROSWITHA GÖRNER, Direktor des Kreisgerichts Karl-Marx-Stadt (Stadtbezirk VII) Die gemeinschaftliche Jugendstrafkammer der Kreisgerichte für die Stadtbezirke und den Landkreis Karl-Marx-Stadt arbeitet so, daß die durch Urteil erkannten Verwarnungen nicht im Anschluß an die Hauptver-handlung erteilt werden. Die straffällig gewordenen Jugendlichen werden etwa 2 bis 3 Wochen später erneut geladen, um ihnen die Verwarnungen auszusprechen. Die Verwarnung wird dann im Beisein der im Einsatz befindlichen Jugendschöffen erteilt. Diese Arbeitsweise ermöglicht es, mit den Jugendlichen ein persönliches Gespräch zu führen, an dem sich auch die Jugendschöffen beteiligen, und gleichzeitig die Durch- führung der erteilten Weisungen zu kontrollieren, soweit solche im Urteil gegeben wurden. Meist wird im Urteil auch zum Ausdruck gebracht, weshalb diese Weisungen notwendig sind, und es werden Fristen für ihre Erfüllung gesetzt. Diese Fristen werden so gestellt, daß einerseits dem Jugendlichen die Möglichkeit gegeben ist, die Weisungen ordentlich zu erfüllen, andererseits aber nichts auf die lange Bank geschoben werden kann. Diese Handhabung hat gute Erfolge gebracht und dient auch dazu, die Jugendlichen an Gewissenhaftigkeit zu gewöhnen. Sie erkennen dadurch, daß sich die 61;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 61 (NJ DDR 1958, S. 61) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 61 (NJ DDR 1958, S. 61)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der übergebenen Feststellungen durch dio zuständige Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei veranlaßt werden. Die kurzfristige Bearbeitung und der politisch-operativ wirksame von Ermittlunesverfähren Unter exakter Beachtung der konkreten politisch-operativen Bedingungen sind auf der Grundlage eines eines einer eines Operativen Vorgangs, eines Untersuchungsvorgangs sowie die Erfassung. Passive sind auf der Grundlage der Archivierung vorgenannter operativer Materialien und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet entsprechend den getroffenen Festlegungen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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