Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 6

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 6 (NJ DDR 1958, S. 6); I Juristen Zusammenarbeiten, die ehrlich für die friedliche Koexistenz, für die Verständigung der Staaten eintreten. Viele Diskussionsredner unterstrichen, was Präsident D. N. P r i 11 in seiner Eröffnungsrede gesagt hatte, daß nämlich die IVDJ, gerade weil sie Juristen aus Ländern umfaßt, die in Rechtssystem und Rechtsphilosophie sich grundsätzlich voneinander unterscheiden, besser imstande ist, Probleme der internationalen Beziehungen und der Erhaltung und Festigung des Friedens zu lösen, und daß diese enge Verbindung zwischen Juristen aus hochentwickelten und aus zurückgebliebenen, unterdrückten Ländern, aus kapitalistischen und sozialistischen Staaten, aus Ländern aller Erdteile einen ganz besonderen Wert und eine starke Anziehungskraft der IVDJ darstellt. Im Bericht des Generalsekretärs sind viele Beispiele dafür enthalten, daß die Vereinigung gerade in den letzten Jahren neue erfolgreiche Formen für die internationale Zusammenarbeit entwickelt hat. Mehr als bisher wurden einzelne Rechtsprobleme erörtert und zur Diskussion gestellt; die Form des Kolloquiums und der Beratung im Rahmen von kleinen, aber international zusammengesetzten Kommissionen von Spezialisten haben sich gut bewährt und unserer Organisation neue bedeutende Freunde und Mitarbeiter gewonnen. Bei verschiedenen wichtigen Aufgaben, wie Studienreisen und Unterstützungsaktionen für verfolgte oder in ihrer Berufsausübung behinderte Kollegen, haben z. B. französische, italienische, englische Juristen erfolgreich mit unserer Organisation zusammengearbeitet, auch wenn sie ihr z. T. nicht als Mitglieder angehörten. Das letzte Jahr hat auch unsere Vereinigung vor manche Schwierigkeiten gestellt; nicht immer ist es rechtzeitig gelungen, auftauchende Unklarheiten und Zweifel zu beseitigen. Hierauf wiesen die Vertreter einiger Sektionen (vor allem M i 11 n e r, Großbritannien, und D e g u e n t, Belgien) nachdrücklich hin, und die freimütige und freundschaftliche Diskussion dieser Fragen schuf, wie es in der Resolution über die .Politik der Organisation“ heißt, „die besten Voraussetzungen dafür, daß die Vereinigung erfolgreich in ihrer Arbeit für Frieden, Gerechtigkeit und internationale Verständigung voranschreitet“. Die neuen Strafbestimmungen zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik Von Prof. Dr. JOACHIM RENNEBERG, Leiter der Abteilung Strafrecht im Deutschen Institut für Rechtswissenschaft Potsdam-Babelsberg Durch das unlängst erlassene Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs (Strafrechtsergänzungsgesetz) werden auch neue Strafbestimmungen für die Verbrechen gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat und die Tätigkeit seiner Organe geschaffen. Mit ihnen wird, nach Maßgabe der verschiedenartigen Angriffsformen dieser Verbrechen und deren Gefährlichkeit, die Bestrafung der Staatsverbrechen nunmehr im einzelnen und differenziert geregelt. Die allgemein politische wie die rechtspolitische Bedeutung dieser Normen werden wir nur dann richtig verstehen können, wenn wir sie zunächst als einen Teil des ganzen, in seinem Inhalt weitaus umfassenderen Gesetzes betrachten und ihren wechselseitigen Zusammenhang mit den anderen Bestimmungen des Gesetzes erkennen, insbesondere mit denen über die Umgestaltung des Strafensystems durch neue, speziell erzieherische Strafarten und über den Ausschluß der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Geringfügig-kei u. ä. Die Normen des Strafrechtsergänzungsgesetzes bringen in ihrer Gesamtheit die Wesenszüge und Perspektiven der sozialistischen Strafrechtspolitik unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates in einer konkreten, der gegenwärtigen Entwicklungsetappe unserer volksdemokratischen Ordnung und ihres Rechts entsprechenden Weise überzeugend zum Ausdruck. Sie zeigen, daß bei der Bestrafung von Verbrechen, mit denen der Täter nicht die Grundlagen der volksdemokratischen Ordnung und des sozialistischen Zusammenlebens der Bürger 'antastet und nur zeitweilig dem verderblichen Einfluß rückständiger Moralvorstellungen und Gewohnheiten unterlegen ist, mehr und mehr die gesellschaftliche Erziehung und Wiedereingliederung des Rechtsbrechers zum dominierenden Inhalt und Ziel der staatlichen Zwangsanwendung wird. Sie zeigen andererseits, daß die Repressivfunktion unseres Strafrechts in zunehmendem Maße auf die Bekämpfung schwerer Verbrechen und dabei vor allem auf die Unschädlichmachung der im Dienste der' NATO gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht betriebenen verbrecherischen Wühl- und Umsturztätigkeit konzentriert und in ihrer Treffsicherheit und Schlagkraft vervollkommnet wird. Zugleich damit dokumentiert das Strafrechtsergänzungsgesetz als Ganzes die Entschlossenheit unseres Staates, die volksdemokratische Ordnung, die sozialen Errungenschaften der Werktätigen und die Lebensinteressen aller Bürger auf der Grundlage einer fortschreitenden Festigung der Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit vor verbrecherischen Anschlägen wirksam zu schützen. Diese Orientierung hat die Partei der Arbeiterklasse als die führende Kraft unseres Staates der Strafrechts- pflege schon seit geraumer Zeit und in verstärktem Maße seit dem 25. Plenum des Zentralkomitees der SED gegeben, und sie fand auch bereits in der Vergangenheit auf dem Gebiet der Gesetzgebung, vor allem aber in der Praxis unserer Straforgane, sichtbaren Niederschlag. Das äußert sich z. B. in dem trotz mancher Schwankungen im Prinzip richtigen Bestreben der Praxis, die Bestrafung der Verbrechen entsprechend ihrer konkreten Gesellschaftsgefährlichkeit stärker zu differenzieren1, mit Hilfe des materiellen Verbrechensbegriffs die strafrechtliche Verantwortlichkeit für geringfügige Taten und ähnliche Fälle auszuschließen1 2 und die bedingte Strafaussetzung zum Zweck der gesellschaftlichen Erziehung des Rechtsbrechers verstärkt und in geeigneten Formen anzuwenden3. In der gleichen Linie liegen eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die soziale Wiedereingliederung bestrafter Bürger wirksam gefördert wird4. Diese fortschreitende Aktivierung der moralisch und politisch erziehenden Rolle des Strafrechts hat die Strafverfolgungsorgane jedoch nicht davon abgehalten, schweren Verbrechen und vor allem den verbrecherischen Anschlägen auf die Volksmacht in der Deutschen Demokratischen Republik unversöhnlich mit der ganzen Strenge des Gesetzes entgegenzutreten. In seiner Rede auf der 33. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hat Genosse Walter Ulbricht die historische und politische Richtung dieses Weges unserer Strafrechtspflege an Hand einer ausführlichen Analyse des Klassenkampfes und der Kriminalität in unserer Republik exakt begründet. Zugleich damit wurden auch die Perspektiven für die weitere Entwicklung des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik gewiesen und für unsere sozialistische Strafrechtspflege ein konkretes Aktionsprogramm Umrissen. Das 1 Siehe z. B. Richtlinien Nr. 3 und 4 zur Anwendung des VESchG und HSchG. Weiter zeigt sich das in der Veränderung der Strafenstruktur der letzten Jahre, nach der z. B. von 1954 bis 1956 die Freiheitsstrafen über 3 Jahre von 6,5 auf 3,9 und die über 5 Jahre von 2,4 auf 1,4 Prozent der Verurteilungen zurückgegangen sind. 2 vgl. hierzu die zahlreichen Publikationen, z. B. in NJ 1954 S. 453 ff., 717 ff.; NJ 1955 S. 35 ff., 553 ff.; NJ 1956 S. 645 ff., 756, 764; NJ 1957 S. 33 ff. 3 Im ersten Halbjahr 1957 z. B. standen je 100 Verurteilungen zu Freiheitsstrafe 60 bis 70 Beschlüsse gern. § 346 StPO gegenüber, wovon rund 20 unmittelbar nach dem Urteil also etwa im Sinne der bedingten Verurteilung ergingen. 4 vgl. AO über die Eingliederung entlassener Strafgefangener in den Arbeitsprozeß vom 27. Dezember 1955, GBl. I 1956 S. 57. und VO über die Kosten in Strafsachen vom 15. März 1956, GBl. I S. 273. 6;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 6 (NJ DDR 1958, S. 6) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 6 (NJ DDR 1958, S. 6)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Schleusung, vor allem unter Mißbrauch der Transitwege und des kontrollbevorrechteten Status sowie über das sozialistische Ausland und die zunehmende Konspirierung ihrer Aktivitäten. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

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