Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 594

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 594 (NJ DDR 1958, S. 594); deshalb festgelegt werden, daß jedes Genossenschaftsmitglied zusammen mit seiner Familie nicht mehr als 0,5 ha bewirtschaften darf. Wird diese Begrenzung nicht eingehalten, so kann die Genossenschaft das von ihr zur Nutzung übergebene Land ganz oder zum Teil dem Mitglied wieder entziehen. Wenn diese Sanktion auch nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen sollte, da eine offene Aussprache in der Mitgliederversammlung und andere Maßnahmen in der Regel den betreffenden Genossenschaftsbauern überzeugen werden, so wird sie dennoch eine große erzieherische Wirkung ausüben. In den Genossenschaften sollte auch über den Umfang der Tierhaltung in den persönlichen Hauswirtschaften27 gesprochen werden. Sollen in Zukunft noch Pferde und Ochsen zur Führung der Hauswirtschaft belassen werden? Da die Hauswirtschaft eine Größe von höchstens 0,5 ha haben darf, sind diese Tiere bei weitem nicht ausgelastet. Um die Fütterungskosten und andere Unterhaltungskosten zu realisieren, kann der Genossenschaftsbauer dazu verleitet werden, weiteres Land zu bewirtschaften oder andere Tätigkeiten auszuüben, wodurch der LPG die Arbeitskraft dieses Mitglieds zum Teil entzogen wird. Die Genossenschaften sollten sich daher ernsthaft mit dieser Frage beschäftigen. Es sollte auch darüber gesprochen werden, wie den Mitgliedern die Führung der Hauswirtschaft erleichtert werden kann. Der Genossenschaft soll auch das Recht eingeräumt jverden, im Statut oder durch Beschluß der Mitgliederversammlung allgemeine Grundsätze über den Umfang der Bodennutzung und Viehhaltung entsprechend den genossenschaftlichen Arbeitsleistungen der Haushaltsangehörigen des Mitglieds und der Größe des Haushaltes aufzustellen. Einem alleinstehenden Mitglied wird dann in der Regel weniger Land zur Nutzung übergeben werden (0,2 ha) als einer Familie mit mehreren Kindern. Vor allem sollte entsprechend der genossenschaftlichen Arbeitsleistung der Familien differenziert werden. Viele Diskussionen gab es bereits bei den Genossenschaftsbauern, wenn ein Arbeiter, Landarbeiter oder ein Spezialist der LPG beitrat, mit Hilfe staatlicher Kredite und mit genossenschaftlicher Unterstützung eine Hauswirtschaft errichtete und kurze Zeit nach Fertigstellung des Baues wieder aus der LPG austrat. Die Mitarbeit in der Genossenschaft war in vielen Fällen nur das Mittel, um zu einem neuen Haus zu kommen. Derartige spekulative Absichten werden von den Genossenschaftsbauern verurteilt. Es wird verlangt, daß in Zukunft Maßnahmen getroffen werden, die der Genossenschaft das Hauswirtschaftsgebäude erhalten. Unser Staat gibt große Kredite zu günstigen Bedingungen aus und stellt Land zur Verfügung, um den Bau von Hauswirtschaftsgebäuden zu fördern28. Diese Maßnahmen sollen vor allem der sozialistischen Entwicklung der Landwirtschaft dienen. Die mit staatlichen Mitteln und genossenschaftlicher Hilfe erbauten Gebäude müssen deshalb den Genossenschaftsmitgliedern Vorbehalten bleiben. In der Praxis wird zum Teil auch schon so verfahren. Als z. B. ein Melker, der ein Gebäude mit staatlichen Krediten errichtet hatte, aus der LPG Jahna austreten wollte, wurde es von den Genossenschaftsbauern als selbstverständlich angesehen, daß er das Gebäude dem neuen Melker übergeben mußte. Es gab dann auch keine Schwierigkeiten. In der Diskussion sollte folgender Vorschlag einer rechtlichen Regelung geprüft werden: „Scheidet ein Mitglied aus der Genossenschaft aus, so wird das mit Kreditmitteln errichtete Gebäude Eigentum der Genossenschaft. Dem Ausscheidenden sind die Eigenleistungen abzüglich der Abnutzung des Gebäudes zu erstatten. Das Gebäude ist dann von der Genossenschaft einem anderen Mitglied zu übertragen.“ 27 vgl. Musterstatut der LPG Typ HI, Zift. 9. 28 vgl. Beschluß des Ministerrats über die Maßnahmen zur Festigung der Individuellen Hauswirtschaft, insbesondere für ehemalige Landarbeiter vom 18. Dezember 1953 (GBl. S. 1294). Für die Beziehungen zwischen den Familienangehörigen des Genossenschaftsbauern hinsichtlich der Hauswirtschaft sollen keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen geschaffen werden. In der Sowjetunion entsprach es der gesellschaftlichen Entwicklung, die zur Nationalisierung des Bodens führte, die Hauswirtschaftsfamilie als Kollektiv auszugestalten. Bei uns könnte sich eine plötzliche Änderung der Eigentumsverhältnisse bei Eintritt in die Genossenschaft nachteilig auf die weitere Entwicklung auswirken und die Eintrittsbewegung hemmen. Schlußbemerkung Der vorliegende gedrängte Überblick über die Arbeit der Kommission „Recht der LPG“ beim Ministerium der Justiz zeigt bereits die Fülle der Probleme, die im Interesse der weiteren sozialistischen Entwicklung unserer Genossenschaften gelöst werden müssen. Es wird deshalb an alle Mitarbeiter der Justizorgane und an alle Wissenschaftler appelliert, mit den Genossenschaftsbauern über die Fragen des LPG-Rechts zu sprechen und insbesondere die aufgezeigten Probleme zur Diskussion zu stellen. Gleichzeitig sollte in der „Neuen Justiz“, in „Staat und Recht“ und besonders in der Zeitschrift „Der Genossenschaftsbauer“ zu den Fragen des LPG-Rechts Stellung genommen werden. Anregungen, Vorschläge und sonstige Hinweise für die künftige Gestaltung des LPG-Rechts können auch unmittelbar dem Ministerium der Justiz, Hauptabteilung Gesetzgebung, zugeleitet werden. Zur Zeit steht die verlustlose Einbringung der Ernte im Vordergrund, und es empfliehlt sich deshalb, die Aussprachen mit den Ernteeinsätzen zu verbinden. Vor allem sollte zur Popularisierung des LPG-Rechts ein enger Kontakt zwischen den Richtern, Staatsanwälten und Notaren, den Abteilungen Landwirtschaft bei den örtlichen Räten, den LPG-Beiräten, den gesellschaftlichen Organisationen, den Mitarbeitern der MTS, der Deutschen Bauembank usw. hergestellt werden. Der Leiter der Justizverwaltungsstelle Gera berichtete uns z. B., daß sich ein Notar am 22. Juli 1958 den Zutritt zu einer Tagung des LPG-Beirates in Gera regelrecht erkämpfen mußte, während jetzt ein guter Kontakt besteht und der LPG-Beirat bei rechtlichen Fragen sich an das Staatliche Notariat wendet. Wenn bereits jetzt eine gute Zusammenarbeit zwischen den genannten Organen und gesellschaftlichen Organisationen erreicht und mit der Aussprache begonnen wird, dann wird es leichter sein, im November 1958 nach Veröffentlichung der Vorschläge über die Neugestaltung des LPG-Rechts, eine breite und gut organisierte Diskussion zu entfalten. Am 5. Juli 1958 wurde dem Präsidium des LPG-Beirates beim Ministerrat über die Arbeit der Kommission „Recht der LPG“ Bericht erstattet. Der Sekretär des Zentralkomitees, Erich Mückenberger, be-zeichnete es dabei als die wichtigste Aufgabe, daß eine breite Diskussion über die Fragen des LPG-Rechts entfaltet wird, damit die Genossenschaftsbauern erkennen, daß das LPG-Recht ihnen dient. Die Zeitschrift „Der Genossenschaftsbauer“ Nr. 21/1958, die diese Präsidiumssitzung auswertet, erwähnt jedoch das LPG-Recht mit keinem Wort, obwohl diese Zeitschrift am besten dazu geeignet ist, die Diskussion in Gang zu bringen und zu leiten. Wenn auch die Fragen der Auswertung der Beschlüsse der erweiterten Beiratssitzung vom 2. und 3. Mai 1958 und die Erntevorbereitungen damals im Vordergrund standen, hätten die verantwortlichen; Mitarbeiter der Zeitschrift „Der Genossenschaftsbauer“ den Fragen des LPG-Rechts doch etwas mehr Aufmerksamkeit schenken können. Es ist noch eine große Arbeit zu leisten, und es gilt alle Kräfte zu mobilisieren, um die vom V. Parteitag gestellte Aufgabe, m i t den Genossenschaftsbauern ein Gesetzbuch der LPG auszuarbeiten, „das die sozialistische Entwicklung des Dorfes schützt und vorantreibt,“2, zu erfüllen. 594 29 vgl. Walter Ulbricht, a. a. O. S. 33.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 594 (NJ DDR 1958, S. 594) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 594 (NJ DDR 1958, S. 594)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Zu : Die Richtlinie bestimmt kategorisch die Notwendigkeit der Konsultation der zuständigen Untersuchungsabteilung vor jedem Abschluß eines Operativen Vorgangs.

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