Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 569

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 569 (NJ DDR 1958, S. 569); bezeichnete Zscheile die formale Durchführung der Jugendförderungspolitik, die einen besonderen Ausdruck in der unpolitischen und unparteilichen Jugenderziehung durch einige Fachschulen und Fachlehrer findet, die sich auf die Vermittlung von Fachwissen beschränken, ihre Aufgabe einseitig in der Erreichung einer guten Fachausbildung sehen und sich um die politische Erziehung der Schüler und Lehrlinge nicht oder nur ungenügend kümmern. Die Jugend braucht jedoch eine besonders sorgfältige und zielbewußte ideologische Erziehung, da sie zum größten Teil noch unerfahren im Klassenkampf ist und deshalb falschen Vorstellungen vom Leben und der Zukunft durch die von den NATO-Polltikern organisierten Beeinflussungsversuche schneller erliegt als Erwachsene. Dieser Aufgabe müssen sich alle für die Jugenderziehung im weitesten Sinne Verantwortlichen, vom Elternhaus bis zum Betrieb, bewußt werden. Sozialistische Jugendförderung heißt aber auch: der Jugend kühne und schwierige Aufgaben zu stellen und ihren Tatendrang in gesunde, unserer sozialistischen Ordnung dienende Bahnen zu lenken, wobei man auch persönliche Opfer verlangen muß, die im Interesse der sozialistischen Sache erforderlich sind. In diesem Zusammenhang setzte sich der Referent mit falschen, aber zum Teil noch weitverbreiteten Vorstellungen auseinander, die darin gipfelten, daß die Jugend in der DDR zuviel Geld verdient. Die Gewährleistung einer materiell gesicherten Existenz und einer Bezahlung nach der Leistung gehört zu den bedeutendsten Errungenschaften der sozialistischen Jugendpolitik. Wichtig sei es vielmehr, die Jugendlichen dazu zu erziehen, daß sie ihren Verdienst richtig und zu ihrem eigenen Nutzen verbrauchen. Ausführlich behandelte der Referent die in der Vergangenheit aufgetretenen Mängel in der Durchführung der Jugendschutzverordnung. Unbeschadet der Tatsache, daß einige Änderungen dieser Verordnung selbst notwendig sind, sei sie als ein wirksames Instrument anzusehen, um die wichtigsten Gefahrenquellen, die oft unmittelbar auch strafbare Handlungen Jugendlicher ausgelöst haben, zu beseitigen. Zu den Hauptmängeln in ihrer Durchführung zähle das Zurückweichen vor energischem Durchgreifen bei Verletzungen der Jugendschutzverordnung und vor der Bestrafung der Schuldigen. Dies gelte irj besonderem Maße für erforderliche Maßnahmen gegen gewissenlose Gastwirte, die den Jugendlichen Alkohol verkaufen. Die für die Durchführung der Jugendschutzverordnung verantwortlichen Organe haben es hier nicht nur an den erforderlichen Kontrollen fehlen lassen, sondern haben auch bei festgestellten Zuwiderhandlungen häufig nicht eingegriffen. Daß jedoch der Kampf gegen die schädlichen Auswirkungen des Alkohols nicht nur durch Kontrolle und Einflußnahme auf Gastwirtschaften und ähnliche Einrichtungen erfolgreich zu führen ist, daß auch Betriebe bei traditionellen Feiern, an denen Jugendliche beteiligt sind, noch nicht eine solche Atmosphäre zu schaffen in der Lage waren, die das Verlangen nach übermäßigem Alkoholgenuß auch -bei Erwachsenen gar nicht erst aufkom- men läßt, daß der Handel das Angebot an billigen und guten alkoholfreien Getränken -bedeutend erweitern muß, waren wichtige Ergänzungen, die von Diskussionsrednern aus den verschiedensten Berufen gebracht wurden. Übereinstimmung -bestand darüber, daß auch für die sich aus der Erweiterung des Jugendschutzes ergebenden Aufgaben die Forderung „Erziehung der Erzieher“ volle Bedeutung hat. Dazu würde dargetan, daß besonders manche Eltern ihrer großen Verantwortung, die sie gegenüber der Gesellschaft für die Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen haben, nicht gerecht werden. -Die Hinlenkung der Interessen aller Bürger auf die Fragen der Jugenderziehung fordert nicht nur, daß Presse, Film und Rundfunk sich viel stärker mit diesen Problemen befassen müssen, sondern auch, daß in öffentlichen Foren, Versammlungen der Nationalen Front und in Betriebsversammlungen Auseinandersetzungen über schlechte Vorbilder für die Jugend und über verantwortungslose Vernachlässigung der Jugenderziehung geführt werden. Die Ergebnisse der sehr lebhaften und fruchtbringenden Diskussion der Konferenz werden einmünden in Vorschläge zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaften für Jugendschutz, die der Konferenz vorgetragen wurden, jedoch noch einmal überarbeitet werden sollen; Diese Arbeitsgemeinschaften werden in neuer Zusammensetzung sowohl in der zentralen Ebene wie auch in den Bezirken und Kreisen gebildet und aus Vertretern der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen sowie aus erfahrenen Jugenderziehern und Eltemvertretem bestehen. Für die Mitarbeiter der Justizorgane, die in diesen Arbeitsgemeinschaften in allen Ebenen vertreten sein werden, eröffnet sich damit die Möglichkeit, die politische Massenarbeit zur Bekämpfung der Kriminalität vor allem der jungen Menschen noch besser zu führen. Der Konferenz vorgelegt und erläutert wurden weiter Vorschläge zur Änderung der Jugendschutzverordnung. So eindeutig wie die Auffassung über die Notwendigkeit einer bedeutend besseren Durchführung dieser Verordnung, waren die Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung selbst jedoch nicht. Und das wahrscheinlich mit Recht, denn die vorgetragenen Ergänzungsvorschläge vermochten die in der Jugendarbeit erfahrenen Teilnehmer nicht da-von zu überzeugen, daß durch die Neufassung eine bedeutend stärkere erzieherische Wirkung ausstrahlt. Abgesehen von einigen überspitzten Forderungen an den Gesetzgeber, (z. B. nach einem Rauchverbot für Jugendliche und nach völligem Alkoholverbot bis 18 Jahre), lieferte die Diskussion einen überzeugenden Beweis, welch hohe Anforderungen an die sozialistische Gesetzgebung gestellt werden und in welch breitem Maße sich unsere Menschen dafür verantwortlich fühlen. Das Ergebnis dieser Diskussion wird, so erklärte der Referent in seinem- Schlußwort, das Amt für Jugendf ragen zu einer nochmaligen prinzipiellen Überprüfung der Änderung der Jugendschutzverordnung veranlassen. GERDA GRUBE, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Recht und Justiz in der ßundesrepublik Die Strafverfahren wegen Fortführung der KPD Von Dr. GERHARD KÜHL1G, Berlin, und HEINZ MÜLLER, München Die gegenwärtige Situation in Westdeutschland ist dadurch gekennzeichnet, daß sich Menschen aus allen Schichten des Volkes, Arbeiter und Bauern, Künstler und Wissenschaftler, in der Bewegung gegen den Atomtod zusammenfinden. Machtvolle Demonstrationen und Kundgebungen, in denen die Arbeiterklasse sich als stärkste und führende Kraft erweist, bestimmen das politische Bild im Ruhrgebiet, in Hamburg ® und Bremen, in den Industriegebieten von Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und in anderen Teilen v der Bundesrepublik. Unter dem wachsenden Einfluß der Deutschen Demokratischen Republik verändert sich das Kräfteverhältnis auch in Westdeutschland zugunsten einer friedlichen und demokratischen Entwicklung. Aus einer Position der Schwäche und der Isolierung heraus bemühen sich die westdeutschen Imperialisten, dieser Entwicklung, die ihre Politik der atomaren Aufrüstung und des Krieges tödlich bedroht, auf zweierlei Weise zu begegnen: nämlich erstens durch den Versuch, in verstärktem Umfang „die demokratischen Rächte 569;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 569 (NJ DDR 1958, S. 569) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 569 (NJ DDR 1958, S. 569)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Abschnitt Absatz Seite Inhaftiertenbewegung, Aufenthalt im Freien Besuchsverkehr, Postkontrolle Unterbringung Inhaftierter Aufenthalt im Freien Überwachung des Besuchsverkehrs Postkontrolle Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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