Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 565

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 565 (NJ DDR 1958, S. 565); vielfältigen und komplizierten zivilrechtlichen Problemen die örtlichen Finanzorgane bei der Anwendung des Gesetzes vom 2. November 19569 stehen. Es handelt sich um die Zweite Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, vom 24. April 1958 (GBl. I S. 390). Diese regelt u. a. die Erstattung von Ansprüchen eines oder mehrerer Erben des Dritten, von Ansprüchen gegen Gesamthandsgemeinschaften wie OHG und Gesellschaft des BGB sowie von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen. Gläubiger, die ihren Anspruch auf eine unerlaubte Handlung des Schuldners oder auf einen rechtsgeschäftlichen Erwerb stützen, der nach dem Übergang des Vermögens des Schuldners in dasx Eigentum des Volkes vor genommen worden ist, bleiben unberücksichtigt, desgleichen alle Personen, die Vorteile aus der strafbaren Handlung hingenommen haben, welche zum Übergang des Vermögens des Schuldners in das Volkseigentum geführt hat. * Auf dem Gebiet des Völkerrechts wird im Berichtszeitraum die Pflege der freundschaftlichen Beziehungen zu unseren Nachbarländern fortgesetzt mit der Verordnung über das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Tschechoslowakischen Republik über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe auf dem Gebiet des Zollwesens vom 27. März 1958 (GBl. I S. 345). Das bereits am 24. August 1956 Unterzeichnete und am 4. Dezember 1956 in Kraft getretene Abkommen entspricht inhaltlich dem mit der Volksrepublik Polen abgeschlossenen Abkommen vom 5. September 195710. Das mit der Verordnung über das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik vom 10. April 1958 (GBl. I S. 353) bestätigte Vertragswerk vom 20. Februar 1958 ist nach den Verträgen mit der CSR, der Rumänischen Volksrepublik und der Volksrepublik Polen bereits das vierte derartige Abkommen, das für die Rechtsstellung und ,die soziale Lage unserer Bürger in den befreundeten sozialistischen Staaten von erheblicher Bedeutung ist. In Kraft getreten sind inzwischen nach der Bekanntmachung vom 21. März 1958 (GBl. I S. 345) der Vertrag vom 13. Juli 1957 mit der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik am 28. Februar 1958, nach der Bekanntmachung vom 6. Juni 1958 (GBl. I S. 509) der Rechtshilfevertrag vom 28. November 1957 mit der UdSSR am 12. Juni 1958 und nach der Bekanntmachung Vom gleichen Tage (GBl. I S. 509) der Rechtshilfevertrag vom 30. Oktober 1957 mit der Ungarischen Volksrepublik am 24. Juni 1958. Ein gesetzgeberisches Dokument der friedlichen Außenpolitik unserer Regierung, das auf seine Weise zur Festigung des Vertrauens zu den mit uns befreundeten ausländischen Staaten beitragen und diesen bei ihrer wirtschaftlichen Entwicklung helfen wird, ist die Anordnung über die berufliche Aus- oder Weiterbildung von Bürgern anderer Staaten in volkseigenen oder ihnen gleichgestellten Betrieben und Einrichtungen der Deutsche Demokratischen Republik vom 20. Mai 1958 (GBl. I S. 485). Diese Möglichkeit der beruflichen Aus- oder Weiterbildung ausländischer Bürger kommt vorrangig für Bürger aus sozialistischen und antiimperialistischen Staaten in Betracht. Uber die Anträge auf Zulassung des ausländischen Bürgers zu dieser Ausbildung, die bei den diplomatischen, konsularischen und Handelsvertretungen der DDR von den Regierungsorganen des Entsendestaates entgegengenommen werden, entscheidet das zuständige Organ unserer staatlichen Verwaltung, dem sie über das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zugehen. Zu den Voraussetzungen für die Ausbildung gehören genügend 9 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das IV. Quartal 1956, NJ 1957 S. 240 f. 10 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das I. Quartal 1958, NJ 1958 S. 346. fachliche, durch abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium erworbene Kenntnisse und die Beherrschung der Grundlagen der deutschen Sprache. Die Aus- oder Weiterbildung, für die das zuständige Verwaltungsorgan die volle Verantwortung trägt, erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages, der zwischen dem Betrieb und dem ausländischen Bürger schriftlich zu schließen ist. * Unter den gesetzgeberischen Maßnahmen, die speziell die Arbeit unserer Rechtspflegeorgane berühren, steht an erster Stelle die Verordnung über 'die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Grenzpolizei vom 5. Juni 1958 „(GBl. I S. 501), auf Grund derer die werktätige Bevölkerung der Grenzkreise der DDR die Möglichkeit erhalten hat, in freiwilliger Mitarbeit die Deutsche Grenzpolizei bei dem Schutz unserer Staatsgrenzen zu unterstützen. Die zur Mitarbeit zugelassenen Bürger haben die gleiche Stellung wie die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei nach der VO vom 25, September 1952 (GBl. S. 967). Die mit der Anordnung zur Änderung des Musterstatuts für die Kollegien der Rechtsanwälte vom 22. März 1958 (GBl. I S. 311) eingetretene Neuregelung des Statuts verstärkt die -Kontrolle, die das Ministerium der Justiz über die Tätigkeit des Kollegiums und seiner Mitglieder ausübt. Die Vorsitzenden der Kollegien sind danach verpflichtet, alle Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung innerhalb einer Woche nach der Beschlußfassung über die Justizverwaltungsstelle dem Ministerium der Justiz vorzulegen. Wenn dieses einen Beschluß des Kollegiums aufhebt, so kann es zugleich die zur Erledigung der Angelegenheit erforderlichen Maßnahmen selbst treffen oder dem Kollegium bindende Weisungen für die weitere Beschlußfassung erteilen. Im Anschluß an § 23 Abs. 2 des Statuts, wonach es keinem Mitglied des Kollegiums gestattet ist, selbst Gebühren einzuziehen, erfolgt die für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kollegium und seinen Gebührenschuldnern bedeutsame Klarstellung, daß Zahlungen mit befreiender Wirkung nur auf das Konto des Kollegiums geleistet werden können. Nach der Anordnung über die Gebührenbefreiung in Angelegenheiten des Staatlichen Notariats vom 31. März 1958 (GBl. I S. 338) werden für die Beurkundung, den Entwurf oder die Beglaubigung von Anträgen auf Eintragung von Sicherungshypotheken für Leistungen aus der Sozialfürsorge keine Gebühren erhoben eine Erleichterung für die Unterstützungsempfänger, denen die Leistungen der Fürsorge erst nach Eintragung der genannten Hypothek zustehen. Die Anordnung Nr. 2 über die geltende Fassung der Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 19. April 1958 (GBl. II S. 115) ist für die Zwangsvollstreckung in Guthaben auf Westzonen- und Westsektorenkonten zu beachten, die aus Haus- oder Grundbesitzerträgnissen entstanden sind. Im Interesse der Verbesserung der Grundstücksverwaltung darf über diese Konten grundsätzlich nur zur Bezahlung von Leistungen verfügt werden, die als sog. Unterhaltskosten im Zusammenhang mit dem Grundbesitz zu erbringen sind. Verfügungen über diese Konten einschließlich der Forderungspfändungen zu anderen, in der AO Nr. 1 vom 5. März 1955 (GBl. II S. 105) genannten Zwecken, z. B. zur Tilgung von Hypotheken, zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverflich-tungen des Kontoinhabers usw., sind nur zulässig, soweit das zuständige Organ für Wohnraumlenkung des -Rates der Stadt oder der Gemeinde, in dessen Bereich das Grundstück gelegen ist, hierzu seine Zustimmung erteilt. Das gleiche gilt für die Abtretung oder Pfändung von Forderungen aus Haus- oder Grundbesitz, deren Erträgnisse einem Westzonen- oder Westsektorenkonto zuzuführen sind. Zu vermerken jst schließlich noch die in dieser Zeitschrift bereits veröffentlichte Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Anwendung der §§ 268 ff. StPO Richtlinie Nr. 11 - RP1 1/58 - vom 28. April 1958 (GBl. II S. 93). *;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 565 (NJ DDR 1958, S. 565) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 565 (NJ DDR 1958, S. 565)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zielgerichtet zu nutzen. Die Nutzung ihrer vielfältigen Möglichkeiten, insbesondere zur Vorbeugung von feindlich-negativen Aktivitäten im territorialen Vorfeld der Untersuchungshaftanstalt, zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umständet und das Zusammenwirken bei Eintritt von besonderen Situationen ermöglicht die Erhöhung der Wirksamkeit militärisch-operativer Maßnahmen zur Außensicherung und G-ewahrloist-ung gleichzeitig die eigenen Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der Ausführungen auf den Seiten darauf an zu verdeutlichen, daß die B.eweisführunq im Ermittlungsverfahren zur Straftat und nicht zu sonstigen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren - zum Teil sind Mittäter in mehreren sozialistischen Staaten inhaftiert -einen wachsenden Beitrag zur inhaltlichen Vertiefung der Zusammenarbeit zu leisten.

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