Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 563

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 563 (NJ DDR 1958, S. 563); genügende rechtliche Handhabe gab, den Betrieb auch über das Jahresende hinaus zur Aufholung der Verluste zu zwingen. Gegenüber diesem unbefriedigenden Rechtszustand stellt die VO das Prinzip auf, daß ein Betrieb, der mit Verlust arbeitet, verpflichtet ist, diesen Verlust auch über den Ablauf eines Planjahres hinaus aufzuholen und damit seine Verpflichtungen gegenüber dem Staat zu erfüllen. Es ist Aufgabe des Betriebsleiters, alle 44ßßnahmen zu ergreifen, die zur Beseitigung der Ursachen und zur Aufholung des Verlustes führen; zur Durchsetzung dieser Maßnahmen hat er mit Hilfe der Gewerkschaftsorganisation alle Werktätigen des Betriebes zu mobilisieren. Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann einem Betrieb auf Antrag ein Liquiditätsdarlehen gewährt werden; dabei muß jedoch dem Antrag ein genauer Plan beigefügt werden, nach dem der Betrieb die entstandenen Verluste aufzuholen beabsichtigt. Die Einhaltung des Darlehensvertrages wird von der Bank kontrolliert, die auf diese Weise Einfluß auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Tätigkeit d.es Betriebes nimmt. Wird das Darlehen nicht fristgerecht getilgt, so treten eine Reihe scharfer Sanktionen gegen den Betrieb in Kraft, die diesen zu einer ernsthaften Überprüfung seiner bisherigen wirtschaftlichen Tätigkeit zwingen: Das Darlehen wird z. B. auf ein Sonderkonto „überfälliges Liquiditätsdarlehen“ übertragen, das mit 8 Prozent p. a. (gegenüber vorherigen 3,6 Prozent p. a.!) zu verzinsen ist; ferner ist der Betriebsleiter dann verpflichtet, vor der Gewerkschaftsorganisation einen besonderen Bericht über die wirtschaftliche Situation des Betriebes und deren umgehende Verbesserung zu erstatten. Außerdem hat in solchen Fällen das übergeordnete Organ von dem Werkleiter Rechenschaft zu verlangen und unverzüglich Maßnahmen zur rasdien Beseitigung der wirtschaftlichen Mängel einzuleiten. Ein völliger oder teilweiser Erlaß der Darlehnsschulden kommt nur noch unter besonderen Voraussetzungen in Betracht; so z. B., wenn der Tilgungsverzug auf Ursachen beruht, die der Betrieb nicht zu vertreten hat, und der Betrieb alle Anstrengungen unternommen, alle seine Reserven ausgenutzt hat, um ein überplanmäßiges Betriebsergebnis zu erzielen. Auch daraus geht hervor, daß die neue VO zu einer stärkeren Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung der Wirtschaft und zu einer Erhöhung der Verantwortlichkeit der Betriebe und der Kreditinstitute bei der Durchsetzung des. Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung beitragen wird. Unter den weiteren Normativakten, die sich mit der Verbesserung der Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe befassen, ist vor allem auf die Anordnung über die Verwendung der Gewinne in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft vom 31. März 1958 (GBl. II S. 41) aufmerksam zu machen, nach der eine Planuni" und Verwendung von Teilen des Gewinns zur Umverteilung in den Betrieben, Hauptverwaltungen, Ministerien und den WB nicht mehr vorzunehmen ist. Die Betriebe verwenden ihre Gewinne wie bisher zur Rückzahlung von Rationalisierungskrediten, zur Bildung des Betriebsprämienfonds sowie des Kultur- und Sozialfonds, zur Erweiterung der Grundmittel, zur Erhöhung der eigenen Umlaufmittel und den restlichen Teil zur Abführung an den Haushalt. Überplanmäßige Gewinne fließen zu einem bestimmten Anteil in einen Sonderfonds der WB, der nach der Anordnung über die Bildung und Verwendung von Sonderfonds in den zentralgeleiteten Vereinigungen Volkseigener Betriebe vom 31. März 1958 (GBl. II S. 43) verwaltet wird. Bemerkenswert für die staatliche Förderung des Vorschlags- und Rationalisierungswesens ist hierbei, daß die WB diesen Sonderfonds weitgehend zur Gewährung von Prämien für besondere Produktionsleistungen, für die Finanzierung von überbetrieblichen Wettbewerben und überbetrieblichen VerbesserungsVorschlägen und von kleinen Rationalisierungsmaßnahmen verwenden dürfen. Eine ähnliche Tendenz ergibt sich auch aus § 7 Abs. 6 der Ersten Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1958 vom 21. März 1958 (GBl. I S. 315), worin den örtlichen Volksvertretungen empfohlen wird, die Mehreinnahmen und Ausgaben, die für zusätzliche Aufgaben verwendet werden dürfen, u. a. für Hauptinstand- setzungen, die Verbesserung der Technik und die Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen in den Betrieben der örtlichen volkseigenen Wirtschaft zu benutzen. Gesetzliche Grundlage für die Abführung von Gewinnen und Umlaufmitteln aus den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft mit Ausnahme der MTS an den Staatshaushalt ist jetzt die Anordnung über die Abführung der Gewinne und Umlaufmittel sowie die Zuführung von Stützungen, sonstigen Ausgaben und Umlaufmitteln in der volkseigenen Wirtschaft vom 31. März 1958 (GBl. II S. 45), die der Reorganisation der volkseigenen Wirtschaft und der Verpflichtung zur Verbesserung der Arbeit aller Finanzorgane nach dem Gesetz zur Vereinfachung und Vervollkommnung der Arbeit des Staatsapparates Rechnung trägt. * Im Bereich von Handel und Versorgung ist zur Überwachung der planmäßigen Versorgung der Bevölkerung und zur stärkeren Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit mit der Verordnung über den Dispatcherdienst auf dem Gebiet Handel und Versorgung vom 7. Mai 1958 (GBl. I S. 389) an die Stelle der bisherigen Staatlichen Handelsinspektion6 ein neues Kontrollorgan getreten, das aus dem Hauptdispatcher (beim Ministerium für Handel und Versorgung), den Bezirksdispatchern und den Kreisdispatchern besteht. Die Kontrolltätigkeit, die damit weitgehend auf die Kreisebene verlagert worden ist, erstreckt sich auf alle für die Durchführung von Versorgungsaufgaben verantwortlichen Staats- und Wirtschaftsorgane sowie auf die Erfüllung von Lieferverpflichtungen der Absatzorgane und der Betriebe der gesamten Konsumgüterindustrie, der Handelsbetriebe und der Erfassungsund Aufkaufbetriebe. Der Dispatcher ist berechtigt, von diesen Organen die Erteilung von Auskünften und den Zutritt zu ihren Verwaltungs-, Geschäfts-, Produktions- und Lagerräumen zu fordern; darüber hinaus kann er in seinem Zuständigkeitsbereich dem Leiter der Abteilung Handel und Versorgung oder dem Leiter eines Handelsbetriebes eine Frist zur Beseitigung auftretender Versorgungsschwierigkeiten setzen und die Entscheidung des Vorsitzenden des Rates herbeiführen, wenn seine Forderungen und Hinweise nicht beachtet werden. Für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sind neue Bestimmungen über die Rückgabe von Leihverpackung zu beachten. Daß die grundsätzliche AO vom 9. November 1957 über die Rückgabe und Berechnung von Leihverpackung auch auf die Verpackungsmittel bei der Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Anwendung findet, ist bereits in einer früheren Übersicht hervorgehoben worden7. Für diesen Bereich gelten nunmehr auf Grund der Anordnung über die Rückgabe und Berechnung von Leihverpackung für landwirtschaftliche Erzeugnisse (außer Obst und Gemüse) vom 29. April 1958 (GBl. I S. 483) ergänzend eine Reihe *Von Sondervorschriften, namentlich über die Gefahrtragung, die Rückgabefristen, die Abnutzungsbeträge und die Vertragsstrafen. Es dient der Ausschaltung überflüssiger Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern, daß diese auf Grund der AO verpflichtet sind, vor Ablauf der Rückgabefristen angemessene Fristverlängerungen zu vereinbaren, wenn dazu eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit besteht. * Auf dem Gebiet des Versicherungsrechts ist mit der Verordnung über die Feuer-Pflichtversicherung von Gebäuden und Betriebseinrichtungen vom 27. März 1958 (GBl. I S. 361) und der Verordnung über die Hagel-Pflichtversicherung vom gleichen Tage (GBl. I S. 368) an Stelle der allerdings im wesentlichen bereits untereinander gleichlautenden Feuer-und Hagel-Pflichtversicherungsordnungen der früheren Länder ein in jeder Hinsicht einheitlicher und in zahlreichen Einzelpunkten verbesserter Rechtszustand geschaffen worden. Wie schon bisher, sind die Deutsche 6 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das 1. Halbjahr 1956, NJ 1956 S. 618. 7 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das IV. Quartal 1957, NJ 1958, S. 88. 563;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 563 (NJ DDR 1958, S. 563) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 563 (NJ DDR 1958, S. 563)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anlage Xi;s v- aus den Festlegungen eines einheitlichen Meldeweges zur Organisation der Brandbekämpfung im Dienstobjekt des Leiters der Hauptabteilung vom.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X