Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 559

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 559 (NJ DDR 1958, S. 559); unterstützen. Die Abteilung hat sich deshalb über die zuständigen Fachabteilungen beim Rat des Bezirks einen Überblick darüber zu verschaffen, wie die privaten Unternehmer, die Großbauern usw. ihren gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Staat der Arbeiter und Bauern nachkommen. 3. Im Bezirk sind erfahrene Mitarbeiter, die Fähigkeiten und Kenntnisse auf politischem und kriminalistischem Gebiet besitzen, so 2m qualifizieren, daß sie besonders wichtige und bedeutende Verfahren selbst ermitteln und den Angehörigen der Untersuchungsorgane die notwendige Anleitung geben können. Hierzu werden besondere Schulungen durchgeführt. 4. Um die geleistete Arbeit besser einschätzen zu können, sollen künftig in Abständen von sechs Monaten Kriminalitätsanalysen ausgearbeitet werden, aus denen Schlußfolgerungen über die Entwicklung und Ursachen der Kriminalität gezogen werden können. 5. Die politische Massenarbeit ist in der Weise zu verbessern, daß bestimmte bedeutungsvolle Verfahren in allen Kreisen ausgewertet werden und daß zu bestimmten Schwerpunkten einheitliche Lektionen zur Anleitung und Unterstützung der Kreisstaatsanwälte herausgegeben werden. Diesen und weiteren Vorschlägen wurde zugestimmt, und wir begannen bereits in den nächsten Tagen mit der Verwirklichung der einzelnen Aufgaben. Bereits in zwei Fällen wurden durch die Staatsanwaltschaft selbständig Verfahren ermittelt. So z. B. im Kreis Zeulenroda, wo bei der vorhergegangenen Inspektion festgestellt iwurde, daß drei Verfahren wegen Hetze gegen die sozialistische Entwicklung auf dem Land unberechtigt eingestellt worden waren. Die Einstellungen erfolgten, weil die Ermittlungen nicht zielbewußt geführt worden waren und deshalb keine klaren Ergebnisse gebracht hatten. In dem Verfahren wegen Hetze gegen die Bildung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften wurde die Einstellung durch den Bezirksstaatsanwalt aufgehoben. Die Ermittlungsgruppe konnte ihre Tätigkeit nach zwei Tagen- abschließen und den Beschuldigten inhaftieren; inzwischen wurde er vom Bezirksgericht wegen Hetze nach § 19 StEG zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Genossen der Brigade des Zentralkomitees und der Obersten Staatsanwaltschaft stellten des weiteren fest, daß in der MTS Großkochberg seit längerer Zeit Anzeichen für eine gegnerische Tätigkeit vorhanden sind3. Die Genossen der Volkspolizei und der'Kreisstaatsanwaltschaft hatten Informationen der Funktionäre der MTS nicht beachtet. Nunmehr überprüfte eine Ermittlungsgruppe unter Leitung des Leiters der Abteilung II gemeinsam mit einigen Genossen der Bezirksbehörde der Volkspolizei die Ergebnisse und Vorkommnisse in der MTS. Sie stellte fortgesetzte strafbare Handlungen gern. §§ 23, 19 StEG, also Sabotage und staatsgefährdende Hetze, fest. In der Zwischenzeit wurde beim Bezirksgericht Anklage erhoben. Diese Beispiele zeigen, daß unsere Mitarbeiter wohl die Gesellschaftsgefährlichkeit von Spionage und ähnlichen Delikten unschwer erkennen, teilweise den neuen Formen und Methoden im Klassenkampf aber nicht die erforderliche Beachtung widmen. Die Staatsanwälte in den Kreisen wurden durch die Bezirksstaatsanwaltschaft besonders auf die Bekämpfung solcher strafbarer Handlungen hingewiesen, die unseren sozialistischen Aufbau hemmen. Im Vordergrund der Tätigkeit steht der verstärkte Schutz des gesellschaftlichen Eigentums, die Unterstützung des sozialistischen Aufbaus auf dem Land und die Maßnahmen des Staatsapparats gegen negative Elemente, die ihren gesetzlichen Pflichten gegenüber der Arbei-ter-und-Bauem-Macht nicht nachkommen. Die Abteilung II ließ sich im Monat April von den Abteilungen Finanzen, Landwirtschaft, Bauwesen und Handel und Versorgung des Rates des Bezirks darüber informieren, wie die kleinen Warenproduzenten und die kapitalistischen Betriebe ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Dabei stellte sich heraus, daß es etwa 20 Privatbetriebe gibt, die unserem Staat zusammen rund iy2 Millionen DM Steuern schulden, deren Beitreibung eine gesetzliche Pflicht ist. Weiterhin wurden im privaten 'Sektor des Bauwesens in den letzten Wochen mehrere Fälle von Steuerhinterziehungen festgestellt, die die Höhe von 100 000 DM im einzelnen Fall erreichen und sogar überschreiten. Auffallend ist dabei, daß die in den privaten Baubetrieben beschäftigten Arbeiter von den Unternehmern korrumpiert werden, indem Löhne gezahlt werden, die weit über dem Tarif liegen. Diese Ausgaben werden von den Unternehmern als Kosten bilanziert, und der Staat wird somit um diese Beträge betrogen, weil sie nicht aus dem bereits versteuerten Gewinn bezahlt werden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch das liberalistische Verhalten von verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilungen Finanzen, die in der vergangenen Zeit ihre Kontrolltätigkeit stark vernachlässigt haben. Durch einige Aussprachen mit Mitarbeitern der Abteilung Finanzen beim Rat des Bezirks haben wir Veränderungen erzielt. Zwei Verfahren wegen Steuerhinterziehung mögen erwähnt werden, um zu zeigen, wie durch diese Vergehen unser sozialistischer Aufbau gestört wird: Der Besitzer einer privaten Druckerei in Rudolstadt hatte rund 70 000 DM Steuern hinterzogen. Darunter befanden sich größere Beträge an Lohnsteuern und SV-Beiträge seiner Beschäftigten. Er wurde wegen Steuerhinterziehung und wegen Verstoßes gegen die SV-Strafverordnung zur Verantwortung gezogen und verurteilt. In einem weiteren Verfahren hatte sich der Inhaber eines Betriebes zu verantworten, weil er durch unrichtige bzw. unvollständige Steuererklärungen dem Staatshaushalt 40 000 DM vorenthalten hatte. Dieses Geld verwahrte er in einem Lederkoffer und ließ es anläßlich der Geldumtauschaktion durch insgesamt 20 Personen Umtauschen. Auch er wurde bereits verurteilt. Auf dem Gebiet des Bauwesens mußte das Augenmerk der Staatsanwälte in den Kreisen besonders darauf gelenkt werden, gemeinsam mit dem Kreisbauamt Schwarzbauten zu verhindern und zu bekämpfen. Die ersten Feststellungen auf diesem Gebiet zeigen, daß die Erfüllung des staatlichen Bauprogramms, insbesondere der staatliche Wohnungsbau, dadurch gestört wurde, daß durch zahlreiche ungenehmigte Bauvorhaben dem Staat Arbeitskräfte und Baumaterialien entzogen wurden. So baute im Kreis Gera-Land ein privater Bauunternehmer ohne Genehmigung eine Villa im Werte von rund 60 000 DM. Solche Signale erhielten wir aus fast allen Kreisen, vor allem aber aus dem Kreis Schledz, wo eine mangelhafte Arbeit der staatlichen Organe das Schwarzbauen noch begünstigte. Zur Feststellung von Ungesetzlichkeiten auf diesem Gebiet erhielt die Abteilung V den Auftrag, im Rahmen der Allgemeinen Aufsicht und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen eine Überprüfung im Kreis Schleiz vorzunehmen. Die Mitarbeiter der Abteilung V organisierten einen Brigadeeinsatz, an dem Vertreter der Staatlichen Bauaufsicht vom Rat des Bezirks, der Deutschen Investitionsbank und des FDGB teil-nahmen. Diese Methode führte zum Erfolg, weil die Brigademitglieder aller Institutionen gemeinsam an Ort und Stelle Veränderungen vornehmen können. Gleichzeitig wird dadurch der Ressortgeist überwunden. Die Untersuchungen im Kreis Schleiz bestätigten, daß die Ursachen für die ungenügende Erfüllung der staatlichen Planaufgaben darin zu suchen sind, daß das Kreisbauamt und die Staatliche Bauaufsioht ihre Aufgaben nicht auf der Grundlage der politischen und ■gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten. Die zuständigen staatlichen Organe hatten prinzipienlos private Bauvorhaben genehmigt, ohne eingehend zu prüfen, ob der Bau dieser Vorhaben im gegenwärtigen Zeitpunkt ohne zusätzliche Belastung möglich ist. Darüber hinaus wurde eine große Zahl von Schwarzbauten geduldet. In einigen Fällen planten die Bauherren gleich eine Ordnungsstrafe in die Baukosten mit ein, da sie nach der Zahlung der Ordnungsstrafe keine weiteren staatlichen Maßnahmen zu befürchten hatten. Die im Rahmen der Allgemeinen Aufsicht getroffenen Feststellungen wurden auch in strafrechtlicher Hinsicht 559 3 vgl. hierzu Foth in NJ 1958 S. 461 fl.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 559 (NJ DDR 1958, S. 559) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 559 (NJ DDR 1958, S. 559)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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