Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 552

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 552 (NJ DDR 1958, S. 552);  Einholung der Mitzeichnungen und Vorlage an den Ministerrat Verabschiedung des Gesetzes durch die Volkskammer Inkrafttreten des Gesetzes (Beginn des 3. Fünf jahrplanes) Mai 1960 Juli/August 1960 1. Januar 1961 4. Zivilgesetzbuch Beginn der Arbeiten (1. Kommissions- Mitte Septem-sitzung) ber 1958 Fertigstellung des gesamten Entwurfs September 1960 Diskussion jeweils nach Fertigstellung der einzelnen Teile des Entwurfs und des Gesamtentwurfs bis Ende 1960 Endfassung des Entwurfs März 1961 Einholung der Mitzeichnungen und Vorlage an den Ministerrat Mai 1961 Verabschiedung des Gesetzes durch die Juli/August Volkskammer 1961 Inkrafttreten des Gesetzes 1. Januar 1962 5. Zivilprozeßordnung Beginn der Arbeiten (1. Kommissions- Mitte Septem-sitzung) ber 1958 Fertigstellung des gesamten Entwurfs September 1961 Diskussion über Schwerpunktfragen und einzelne, in sich geschlossene Abschnitte während der Kommissionsarbeiten und nach Fertigstellung des gesamten Entwurfs bis Ende 1961 Endfassung des Entwurfs März 1962 Vorlage an den Ministerrat Mai 1962 Verabschiedung des Gesetzes durch die Volkskammer August 1962 Inkrafttreten des Gesetzes 1. Januar 1963 Für die Ausarbeitung der neuen Gesetze ist ein neuer Arbeitsstil von entscheidender Bedeutung. Er muß sicherstellen, daß bereits die Entwürfe in Inhalt, Aufbau und Sprache den Anforderungen sozialistischer Gesetze entsprechen. Auch auf dem Gebiet der Gesetzgebung ist der neue Arbeitsstil dadurch gekennzeichnet, daß die engste Verbindung mit den Massen hergestellt wird. Es kommt daher darauf an, daß die Diskussion über ein Gesetz nicht erst dann durchgeführt wird, wenn der Entwurf fertiggestellt ist. Es müssen vielmehr von Anfang an die entscheidenden Probleme (nicht §§!) mit Gruppen von Werktätigen diskutiert oder auch zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Die Diskussion mit den Werktätigen muß die Entstehung der Gesetze tragen. Das erfordert, daß die Diskussion der Hauptfragen schon von Beginn an organisiert wird. Diese Diskussion wird von den Mitgliedern der Gesetzgebungskommission und den Mitarbeitern der Justizorgane in den Bezirken, insbesondere auch im Rahmen der VDJ, getragen werden müssen. Außerdem ist in der Tagespresse, in Fachzeitschriften, in Betriebszeitungen usw. sowie im Rundfunk zu berichten. Dabei darf diese Diskussion nicht den einseitigen Charakter einer Justizdiskussion tragen, sondern muß die Probleme unserer gesellschaftlichen und staatlichen Entwicklung damit in Zusammenhang stellen. Auch die Ausarbeitung der Entwürfe bedarf eines neuen Arbeitsstils. Den Kommissionen, die die Entwürfe ausarbeiten, müssen neben Vertretern der Praxis und der Wissenschaft von vornherein Arbeiter und Arbeiterinnen angehören. Sie werden an der Erläuterung und Diskussion des werdenden Gesetzes besonderen Anteil haben müssen. a) Mitarbeit an den neuen Studienplänen und Vorlesungsentwürfen sowie Beobachtung der Entwicklung des neuen Rechtsstudiums. b) Ausarbeitung einer Praktikantenordnung, die als Verordnung des Ministerrats erlassen werden soll. Verabschiedung im Ministerrat spätestens 1. April 1959 Inkrafttreten 1. Juli 1959 c) Fortbildungslehrgänge für Richter und Staats- anwälte an der Schule Ettersburg mit dem Ziel: sozialistische Erziehung, insbesondere Vervollkommnung des politisch-gesellschaftlichen Grundwissens auf der Grundlage des dialektischen Materialismus, fachliche Weiterbildung, auch für Spezialaufgaben, Einführung in neue Gesetze ab 1. Oktober 1958 d) Lehrgänge für leitende Kader zur weiteren Qualifizierung, insbesondere für zentrale leitende Stellen, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für W Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ab 1959 e) Organisierung regelmäßiger körperlicher Arbeit; die Erfahrungen in den Bezirken und Kreisen sind ständig zu studieren und zu verallgemeinern ab sofort f) Organisierung der regelmäßigen Arbeit der juristischen Mitarbeiter des Ministeriums und der Richter des Obersten Gerichts in den Bezirken und Kreisen, der juristischen Mitarbeiter der Justizverwaltungsstellen und der Bezirksgerichte in den Kreisen ab 1. Oktober 1959 2. Kaderplanung a) Überprüfung der Kaderplanung einschließlich der für das Oberste Gericht bis zum Jahre 1965. Termin: 31. Dezember 1958 b) Konsequente Weiterentwicklung und Förderung der Kader aus der Arbeiterklasse, insbesondere von Frauen. c) Aufstellung der Kaderreserven für zentrale Funk- tionen und leitende Funktionen in den Bezirken. Besondere Sorgfalt ist auf die Weiterentwicklung der Kader zu legen, die heute zwischen 30 und 40 Jahre alt sind. Termin: 1. Juli 1959 d) Um zur Richterwahl genügend geeignete Kader, besonders aus der Arbeiterklasse, zur Verfügung zu haben, werden Möglichkeiten geschaffen, in Kurzlehrgängen nochmals Richter auszubilden. Dabei sollen vor allem erfahrene und mit den Aufgaben der sozialistischen Justiz vertraute Schöffen für eine solche Ausbildung gewonnen werden. 3. Durchführung der Wahl der Richter a) Politische Vorbereitung 1. durch Überprüfung sämtlicher Richter und juristischer Mitarbeiter in den Bezirken (Führung von Gesprächen, Feststellungen im Kreis bzw. Bezirk) bis 1. April 1959 2. durch die Sicherung der parteilichen Rechtsprechung 3. durch die politische Massenarbeit der Richter und Schöffen 4. durch die vorbereitende Tätigkeit einer Brigade des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums des Innern in mehreren Bezirken und Kreisen. b) Fertigstellung des Gesetzes über die Richterwahl (vgl. I, 1) f. April 1959 Inkrafttreten 30. Juni 1959 II. Entwicklung des sozialistischen Gerichts* 1. Sozialistische Erziehung der Richter Auch für die Entwicklung des Gerichts gilt: Die Kader entscheiden alles. Deshalb ist der zentrale Punkt die sozialistische Erziehung der Richter. Dazu ergeben sich im einzelnen folgende Aufgaben: * Dazu zählen im weiteren Sinne sämtliche dem Ministerium der Justiz unterstellten Organe, die charakterisiert werden durcii das wichtigste Organ: das Gericht. c) Der Zeitpunkt der Richterwahl hängt entscheidend von ihrer politischen Vorbereitung ab. Wenn die politischen Voraussetzungen, die im weiten, Maße von unserer eigenen Arbeit abhängen, gegeben sind, können die Wahlen der Richter durch die Kreis- und Bezirkstage wie folgt durchgeführt werden: Erste Wahl für die Periode 1959 1962 im November 1959, zweite Wahl für die Periode 1962 1965 im November 1962. 552;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 552 (NJ DDR 1958, S. 552) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 552 (NJ DDR 1958, S. 552)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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