Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 545

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 545 (NJ DDR 1958, S. 545); NUMMER 16 JAHRGANG 12 HEUE IllSTfZ BERLIN 1958 20. AUGUST ZEITSCHRIFT ‘ FÜR RECHT W UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Rechtshilfeverträge der Deutschen Demokratischen Republik Von Dr. HELMUT OSTMANN, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die politische und völkerrechtlidie Bedeutung der Rechtshilfeverträge Auf der festen Grundlage des gemeinsamen Aufbaus des Sozialismus und des Kampfes für den Frieden und geleitet von den daraus entspringenden gleichgerichteten Aufgaben und Interessen hat sich in den vergangenen Jahren eine vielseitige politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit zwischen den Völkern und Staaten des sozialistischen Lagers entwickelt. Die Unterzeichnung einer großen Zahl von bilateralen politischen Erklärungen, langfristigen Abkommen über gegenseitige Warenlieferungen, Abkommen auf dem Gebiete der Kultur, der Wissenschaft und Technik und über Zusammenarbeit auf sozialpolitischem Gebiet kennzeichnen die neue, höhere Stufe der internationalen Verbindungen zwischen den sozialistischen Ländern und die erreichte Etappe der freundschaftlichen Zusammenarbeit, die sich ständig weiter entwickelt. Die Errichtung der Herrschaft des werktätigen Volkes, der Macht der Arbeiter und Bauern, bewirkt, daß sich im sozialistischen Lager völlig neue wechselseitige Beziehungen sozialistischer Art ausgeprägt haben und sich eine neue Epoche der internationalen Zusammenarbeit und freundschaftlichen Hilfe auf allen Gebieten durchgesetzt hat und ständig weiter festigt. Die internationale Solidarität der sozialistischen Völker hat ihren jüngsten, zusammenfassenden Ausdruck gefunden in der Beratung der Vertreter der kommunistischen und Arbeiterparteien der sozialistischen Länder im November 1957 und in den im Frühjahr dieses Jahres abgehaltenen Beratungen der Mitgliedstaaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe und der Mitglieder des Warschauer Vertrages in Moskau. Die auf diesen Konferenzen gefaßten Beschlüsse haben ebenso wie schon vorher die zahlreichen, in den letzten Jahren abgeschlossenen internationalen Abkommen der sozialistischen Staaten auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet „die unerschütterliche Einheit der Völker der sozialistischen Länder, ihr allseitiges Interesse an der weiteren- Festigung ihrer Gemeinschaft, an der Vervollkommnung und Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern des sozialistischen Lagers demonstriert“, die N. S. Chruschtschow auf dem V. Parteitag der SED so eindringlich bekräftigt hat1. Diese internationale Zusammenarbeit des geeinten sozialistischen Friedenslagers findet ihren Niederschlag auch in dem System von Rechtshilfeverträgen (RHV), die in den letzten Jahren zwischen den sozialistischen Staaten abgeschlossen worden sind. Diese Verträge sowie die Konsularverträge2 und Handels- und Schifffahrtsverträge legen die Rechtsformen fest, in welchen 1 „Neues Deutschland“ vom 12. Juli 1958, S. 1. 2 Zwischen der DDR und den Staaten des sozialistischen Lagers sind folgende Konsularverträge abgeschlossen worden: Mit der UdSSR am 10. Mal 1957 (GBl. I S. 435); mit der Tschechoslowakischen Republik am 24. Mai 1957 (GBl. I S. 443); mit der Ungarischen Volksrepublik am 3. Juli 1957 (GBl. I S. 663); mit der Volksrepublik Polen am 25. November 1957; mit der Volksrepublik Bulgarien am 18. April 1958; mit der Rumänischen Volksrepublik am 15. Juli 1958. Die drei letzten Verträge sind bisher im Gesetzblatt noch nicht veröffentlicht. der Schutz der vielseitigen Beziehungen und die Erfüllung der in Durchführung der internationalen Abkommen übernommenen Vertragspflichten verwirklicht wird. Jede Zusammenarbeit im internationalen Maßstab führt mit Notwendigkeit auch zu einer internationalen rechtlichen Regelung dieser Beziehungen3. Die im Zeitraum der letzten anderthalb Jahre abgeschlossenen sechs RHV der Deutschen Demokratischen Republik4 tragen, geleitet von dem gemeinsamen Wunsch, „die brüderliche Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auch auf dem Gebiete des Rechtsverkehrs weiter zu festigen“, wie es in der Präambel des RHV mit der UdSSR heißt, „zur Sicherung des sozialistischen Aufbaus und zum Schutze der persönlichen Rechte und Interessen der Bürger beider Länder“ wesentlich bei. Deshalb handelt es sich bei diesem System von RHV um weit mehr als nur die juristische Regelung des Rechtsverkehrs und der Zusammenarbeit der Justizorgane der vertragschließenden Staaten. Auch diese Verträge enthalten vielmehr im entscheidenden Gegensatz zu äußerlich gleichartigen Abkommen kapitalistischer Staaten die Anerkennung und rechtliche Widerspiegelung der festen sozialistischen Freundschaft, der uneingeschränkten Souveränität, des gegenseitigen Vertrauens und der aktiven gegenseitigen Unterstützung der Vertragspartner. Bei der Unterzeichnung des Vertrages zwischen der DDR und der UdSSR in Berlin am 28. November 1957 bezeichnete daher der Stellvertreter des Ministers für auswärtige Angelegenheiten der UdSSR und Leiter der sowjetischen Regierungsdelegation, W. A. Sorin, diesen Vertrag als ein Musterbeispiel sozialistischer Rechtssetzung auf dem Gebiet des Rechtsverkehrs zwischen befreundeten Staaten des Friedenslagers und betonte die hohe politische Bedeutung dieses umfangreichen Vertrages, der auf einem wichtigen Teilgebiete der gegenseitigen Beziehungen die Grundsätze des Vertrages vom 20. September 1955 über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR verwirklicht und die am 7. Januar 1957 in Moskau Unterzeichnete Regierungserklärung zur Durchführung -bringt. Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es auch, dem mit der UdSSR geschlossenen RHV angesichts der führenden Rolle der Sowjetunion im sozialistischen Friedenslager eine ganz besondere Bedeutung in der Reihe der von der DDR abgeschlossenen RHV beizumessen. 3 Vgl. Dvofäk, RID 1958 Sp. 144/45. 4 Es handelt sich um folgende RHV ln der zeitlichen Reihenfolge der Unterzeichnung : Mit der Tschechoslowakischen Volksrepublik vom 11. September 1956 (GBl. I S. 1187), in Kraft seit 5. Juli 1957 (GBl. I S. 365); mit der Volksrepublik Polen vom 1. Februar 1957, in Kraft seit 11. Oktober 1957 (GBl. I S. 413, 545); mit der Ungarischen Volksrepublik vom 30. Oktober 1957, in Kraft seit 24. Juni 1958 (GBl. 1958 I S. 277, 509); mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 28. November 1957, in Kraft seit 12. Juni 1958 (GBl. I S. 241, 509);' mit der Volksrepublik Bulgarien vom 27. Januar 1958 und mit der Rumänischen Volksrepublik vom 15. Juli 1958 (die letzten beiden sind noch nicht veröffentlicht). Dazu kommt noch das besondere Abkommen mit der UdSSR über gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängenden, vom 26. September 1957, in Kraft seit 30. Oktober 1957 (GBl. I S. 533, 615); vgl. hierzu NJ 1957 S. 639 ff. 545;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen.

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