Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 535

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 535 (NJ DDR 1958, S. 535); den Charakter der von ihm geleiteten Organisation. Der „Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen“ galt trotz einiger Entscheidungen unserer Gerichte gegen Agenten dieser Vereinigung, trotz vielfacher Hinweise in Presse und Rundfunk und trotz aller aufklärenden Tätigkeit der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen immer noch als eine seriöse „juristische Organisation“, deren Informationen und Hinweise Beachtung fanden. Jetzt ist dieser Nimbus durch die Entlarvung Erdmanns und einiger seiner Mitarbeiter zerstört. Der Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin hat auf der Grundlage der Dokumentation der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands* gegen Erdmann wegen fortgesetzter schwerer Urkundenfälschung, fortgesetzten schweren Betrugs und fortgesetzter unerlaubter Führung eines akademischen Grades bei dem Generalstaatsanwalt beim Kammergericht in Westberlin Anzeige erstattet. Die Öffentlichkeit wartet auf die Mitteilung über das Ergebnis des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, das nach der einwandfreien Dokumentation sehr rasch zur Erhebung der Anklage und zur Durchführung eines Strafverfahrens führen müßte. Gleichzeitig sollte der Generalstaatsanwalt in Westberlin auch ohne besondere Strafanzeige an Hand der ihm überreichten Dokumentensammlung weitere Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter Erdmanns einleiten, die in ähnlicher Weise belastet und als Verbrecher entlarvt sind. So ist der Persönliche Referent und besondere Vertraute Erdmanns ein gewisser Dr. Karl P e r n u t z alias Heinz Hille, der während der Nazizeit stellvertretender Kreishauptmann in den ok- * Die Dokumentation wird mit Fotokopien in einem ausführlichen Sonderheft der Zeitschrift der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands „Demokratie und Recht“ demnächst veröffentlicht werden. kupierten Gebieten Polens war und in der Kriegsverbrecherliste der Vereinten Nationen unter Ziff. 755 verzeichnet ist. Auch der „Landwirtschaftsspezialist“ Hermann Wegner alias Westphal hatte sich bereits 1946 durch Fragebogenfälschungen und unrichtige eidesstattliche Versicherungen über seine faschistische Vergangenheit bis zum Ministerialdirektor in der damaligen Landesregierung Brandenburg emporgeschwindelt und dabei unsaubere Geschäfte gemacht, derentwegen er zu Recht bestraft werden mußte. Nach seiner Haftentlassung fand er bei Erdmann im „Untersuchungsausschuß“ einen einträglichen Posten. Weitere verbrecherische Mitarbeiter des Erdmann sind der jetzige Referent für „Flüchtlings wesen“ Bernhard F1 e u r i n- alias Blum, der seine Zugehörigkeit zur SA ebenfalls durch Fragebogenfälschung verleugnete, sowie der wegen Sexualverbrechens an Minderjährigen vorbestrafte Schlott-Kotschote, auf deren Zeugnis für seine Ehrbq§keit sich Erdmann in verschiedenen Fragebogen ausdrücklich berufen hat. Der Hochstapler Horst Erdmann ist inzwischen auf Grund des erdrückenden Dokumentenmaterials von seiner Funktion als Chef des Untersuchungsausschusses freiheitlicher Juristen „zurückgetreten“. Was aber geschieht mit der Organisation? Wird sie zur Verhütung weiterer Verbrechen aufgelöst? Das ist die entscheidende Forderung aller fortschrittlichen und friedliebenden Menschen. Es geht nicht nur um die notwendige Entlarvung und Bestrafung einiger Verbrecher. Es geht um die demokratische Wiedervereinigung Deutschlands, für die die Auflösung der verbrecherischen Agenten- und Spionageorganisationen in Westberlin und Westdeutschland eine wichtige Voraussetzung ist. Um dieses Ziel geht der Kampf der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands und aller anständigen und ehrlichen Deutschen. Rechtsprechung Strafrecht § 1 StEG. 1. Der rechtspolitische Sinn des § 1 StEG besteht darin, daß der Arbeiter-und-Bauern-Staat dann von dem einschneidenden Zwang einer Freiheitsentziehung absehen und mit der Bestrafung in erster Linie dem politisch und moralisch erziehenden Einfluß unserer sozialistischen Gesellschaft selbst Raum geben will, wenn eine Straftat im Hinblick auf ihre Art und Schwere für die volksdemokratische Staats- und Gesellschaftsordnung weniger gefährlich ist und der Rechtsbrecher bereits über genügend eigene gesellschaftliche, politische, moralische und charakterliche Qualitäten verfügt, die ihn unter dem Eindruck einer Strafe ohne Freiheitsentziehung zu einem künftighin rechtlich und gesellschaftlich verantwortungsbewußten Verhalten zu bestimmen vermögen. 2. Wird ein Täter wegen mehrerer selbständiger strafbarer Handlungen verurteilt, so dürfen die Einzelstrafen nicht teils bedingt, teils unbedingt ausgesprochen werden. Die bedingte Verurteilung muß sich auf die Gesamtstrafe beziehen. 3. Vorstrafen dürfen nur beachtet werden, wenn sie nach dem StRG vom 11. Dezember 1957 noch nicht getilgt sind. OG, Urt. vom 24. Juni 1958 - 2 Zst III 19/58. Das Kreisgericht O. hat am 21. Februar 1958 verurteilt: 1. Den Angeklagten W. wegen Diebstahls von Volkseigentum (§ 29 StEG) bedingt zu zwei Monaten Gefängnis mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren und wegen Vortäuschung einer Straftat (§ 145 d StGB) zu drei Monaten Gefängnis, 2. den Angeklagten R. wegen Diebstahls von Volkseigentum (§ 29 StEG) bedingt zu drei Monaten Gefängnis mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren und 3. den Angeklagten Z. wegen Hehlerei (§ 259 StGB) zu 100 DM Geldstrafe. Das Urteil beruht auf folgenden Feststellungen: Im Sommer 1957 hatte der Angeklagte W. gemeinsam mit dem jetzt flüchtigen Angeklagten R. und dem ebenfalls flüchtigen F., gegen den das Verfahren abgetrenrit worden ist, im Steinbruch L. im Auftrag ihres Betriebes einen Bagger aufzurüsten. Im Anschluß daran entschlossen sie sich auf Vorschlag des Angeklagten R., die von der Verwaltung des Steinbruchs zur Verfügung gestellten und nun herumliegenden, z. T. beschädigten Kanthölzer (insgesamt etwa 1 cbm) zu verkaufen. Sie luden das Holz, das einen Wert von etwa 40 DM hatte, auf das Dumperfahrzeug Ws., fuhren zur Gastwirtschaft des Mitangeklagten Z. und boten es diesem zum Kauf an. Obwohl Z. den gegebenen Umständen nach annehmen mußte, daß das Holz aus einer strafbaren Handlung herrührte, kaufte er es, ohne es sich anzusehen, für 20 DM. Nach Entdeckung und Aufklärung des Diebstahls versuchte der Angeklagte W. einige Zeit später, am 10. August 1957, sich in seiner Unterkunft das Leben zu nehmen. Er brachte sich mit einem von einem Kollegen im Zimmer liegengelassenen Fahrtenmesser mehrere Verletzungen an der Stirn und beiden Handgelenken bei, rief aber dann aus Furcht, zu verbluten, laut um Hilfe. Der daraufhin alarmierten Volkspolizei erklärte er, von einem Kollegen und zwei Unbekannten überfallen und beraubt worden zu sein. Bei seiner Vernehmung am darauffolgenden Morgen stellte sich jedoch die Unwahrheit dieser Angaben heraus. Der Generalstaatsanwalt hat die Kassation dieses Urteils beantragt. Der Antrag ist begründet. Aus den Gründen: Die bedingte Verurteilung der Angeklagten W. und R. wird ausschließlich darauf gestützt, daß der Wert des gestohlenen Holzes d. h. der durch den gemeinschaftlichen Diebstahl bewirkte materielle Schaden für das sozialistische Eigentum gering ist. Dieser Umstand rechtfertigt für sich allein nicht die bedingte Verurteilung. Zwar ist der Umfang des materiellen Schadens stets ein wichtiges objektives Kriterium für den Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der begangenen Tat und dementsprechend auch für die Strafzumessung; deshalb ist er auch in jedem Falle möglichst genau aufzuklären und im Urteil festzustellen und zu würdigen. 535;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 535 (NJ DDR 1958, S. 535) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 535 (NJ DDR 1958, S. 535)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsmaßnahme festzustellen und auszuwerten. Sind die Ursachen nach ärztlicher Konsultation in einer Gesundheitsstörung des Verhafteten zu suchen, sind unverzüglich die dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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