Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 526

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 526 (NJ DDR 1958, S. 526); noch das Eindringen amerikanischer Militärflugzeuge nach Österreich, die Interventionstruppen von Westdeutschland in den Nahen Osten beförderten, hinzufügen würde Handlungen, die „offenkundig im Widerspruch zu den Prinzipien des Völkerrechts stehen und auf grobe Weise den österreichischen Staatsvertrag verletzen“.22 Es ist ein allgemein anerkanntes Völkerrechtsprinzip, daß das Überfliegen des Territoriums irgendeines Staates durch Militärflugzeuge eines anderen Staates grundsätzlich verboten und nur dann erlaubt ist, wenn der Staat, dessen Territorium überflogen werden soll, vorher entweder allgemein oder für jeden einzelnen Fall seine ausdrückliche Erlaubnis dazu erteilt hat. Im Fall Österreichs fehlt eine solche Erlaubnis. Die österreichische Regierung könnte sie auch gar nicht erteilen, weil sie dadurch die von ihr eingegangene Verpflichtung zu ewiger Neutralität22 verletzen und sich selbst der Mitwirkung an einer Aggression schuldig machen würde. In der Tat hat Österreich sogar in einer Note an die Regierung der USA gegen das Überfliegen österreichischen Territoriums durch amerikanische Militärflugzeuge protestiert23 24. Das Prinzip der vollen und ausschließlichen Souveränität eines Staates im Luftraum über seinem. Territorium ist im übrigen durch Art. 1 des Chicagoer Luftfahrtabkommens vom 7. Oktober 194425 anerkannt, dem sowohl die USA als auch Österreich angehören. Darüber hinaus sind die USA im österreichischen Staatsvertrag vom 15. Mai 195 526 die ausdrückliche Verpflichtung eingegangen anzuerkennen, „daß Österreich als souveräner und demokratischer Staat wiederhergestellt ist“ (Art. 1) und „daß sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs, wie sie gemäß dem vorliegenden Vertrag festgelegt sind, achten werden“. Das Überfliegen Österreichs durch Militärflugzeuge der USA ist eine Mißachtung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit Österreichs und damit ein Bruch des Staatsvertrags. Es ist ferner eine Verletzung der österreichischen Neutralität, deren Achtung die völkerrechtliche Pflicht auch der USA ist. Es ist bezeichnend für die Mißachtung der Souveränität anderer Staaten durch die USA, daß sie selbst nach dem Protest der österreichischen Regierung ihre völkerrechtswidrigen Flüge fortsetzten und sie erst einstellten, als Österreich militärische Gegenmaßnahmen ergriff27. * Die Adenauer-Regierung versucht, sich als besonders „interessiert“ an der baldigen Wiederherstellung des Friedens im Nahen Osten aufzuspielen. Die Tatsachen schlagen diesen Behauptungen jedoch ins Gesicht. Die Bundesregierung war durch ihren NATO-Botschafter Blankenhorn von der geplanten Invasion bereits vorher unterrichtet; sie hat schon vor und verstärkt nach dem Beginn des Überfalls Flugplätze für den Transport von Einheiten der US-Streitkräfte und von Waffen in den Nahen Osten bereitwillig zur Verfügung gestellt und ist sogar bereit, NATO-Söldner zu entsenden. Die westdeutsche Regierung unterstützt also wie es in der Erklärung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Juli 195828 23 Note der Sowjetregierung an die USA vom 21.7. 1958 (Neues Deutschland vom 22. 7. 1958 (B), S. 5). 23 Neutralitätsgesetz vom 26.10. 1955 (Europa-Archiv 1955, S. 8401). 24 Neues Deutschland vom 17. 7. 1958 (B), S. 2. 25 Text in Yearbook of the United Nations 1946 47, New York 1947, p. 728. 26 Brandweiner, Der österreichische Staatsvertrag, Leipzig/ Jena 1955, S. 45. 27 Neues Deutschland vom 19. 7. 1958 (B), S. 5. 28 Neues Deutschland vom 19. 7. 1958 (B), S. 1. heißt „die Aggression der USA und Großbritanniens mit allen Mitteln'.“. Man kann sagen, daß diese Aggression und Friedensbedrohung zu einem großen Teil von westdeutschem Territorium ausgeht. Damit entlarvt sich das Bonner Regime abermals als aggressive und koloniale Macht. „Abgesehen davon, daß die Bundesregierung durch die Unterstützung der Aggression eine grobe Verletzung des Völkerrechts begeht, schändet sie das Ansehen des deutschen Namens in der ganzen Welt und bringt ihn vor allem bei den arabischen Völkern erneut in Mißkredit. Diese Haltung widerspricht dem Interesse des deutschen Volkes“29. Durch die Unterstützung der Aggressoren verletzt die Bundesregierung ihre völkerrechtliche Pflicht, zu verhindern, daß von ihrem Territorium aus völkerrechtswidrige Handlungen gegen andere Staaten vorgenommen werden. Damit ist die Bundesrepublik nach den allgemein anerkannten Prinzipien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit selbst für diese Aggression verantwortlich. Die Aufforderung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik20 an die Adenauer-Regierung, keine westdeutschen NATO-Soldaten in irgendeiner Form für die Unterstützung oder Teilnahme an der amerikanisch-englischen Aggression zur Verfügung zu stellen, keine Flugplätze oder anderen militärischen Anlagen auf dem Territorium der Bundesrepublik als Aufmarsch- oder Nachschubbasis verwenden zu lassen, den Luftraum der Bundesrepublik für Einheiten der amerikanischen und englischen Luftstreitkräfte, die im Nahen und Mittleren Osten eingesetzt werden, zu sperren und jede Unterstützung der Aggression durch Presse, Rundfunk und andere Propagandamittel unter Strafe zu stellen, ist eine Mahnung an die völkerrechtlichen Pflichten der Bundesregierung, an ihre Pflicht zur Achtung des Prinzips der Nichtunterstützung der Aggression. * Alle friedliebenden Menschen stehen heute auf der Seite der unterdrückten Völker des Libanon und Jordaniens. Die Sowjetunion hat keinen Zweifel daran gelassen, daß sie nicht untätig bleiben wird, wenn imperialistische Friedensbrecher noch dazu unweit der Grenzen der Sowjetunion friedliebende Völker vergewaltigen. Sie hat den sofortigen Abzug der amerikanischen und englischen Interventionstruppen aus dem Libanon und aus Jordanien verlangt und den sofortigen Zusammentritt einer Konferenz der Regierungs-Chefs der Sowjetunion, der USA, Englands, Frankreichs, Indiens und des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vorgeschlagen21. Auch die Deutsche Demokratische Republik steht, getreu den Prinzipien ihrer Außenpolitik, fest an der Seite der arabischen Völker32. Der Aggression der USA und Englands wird ein ähnlich schmähliches Ende bereitet werden wie dem Suez-Abenteuer der englischen und französischen Imperialisten. Im Kampf der Völker um dieses Ziel ist das Recht auf ihrer Seite und das Verbrechen wider das Recht auf der Seite der Imperialisten. (Die Arbeit wurde am 23. Juli 1958 abgeschlossen.) 29 Note der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik an die Regierung der Bundesrepublik vom 21.7. 1958 (Neues Deutschland vom 22. 7.1958 (B), S. 1). 30 in ihrer Note vom 21. 7. 1958, a. a. O. 31 Siehe Erklärung der Sowjetregiemng vom 16. 7. 1958 (Neues Deutschland vom 17.7. 1958 (B), S. 2); Erklärung der Sowjetregierung vom 18. 7.1958 (ND vom 19. 7. 1958 (B), S. 1); Botschaft N. S. Chruschtschows an Eisenhower vom 19. 7.1958 (ND vom 20. 7. 1958 (B), S. 1). 32 siehe Beschluß der Delegierten und Gäste des V. Parteitages der SED (Neues Deutschland vom 17. 7. 1958 (B), S. 5); Telegramm O. Grotewohls an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (ND vom 18. 7. 1958 (B), S. 1). Ferner die Erklärung und die Note der Regierung der DDR, siehe Fußnoten 28 und 29. 526;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungobedingungen.

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