Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 523

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 523 (NJ DDR 1958, S. 523); 3. Die neue Qualität besteht darin, daß Richter und Staatsanwälte die ökonomischen Entwicklungsgesetze genau kennen und die Rechtsnormen so anwenden, daß sie die Entwicklung der Ökonomik in der vom Parteitag beschlossenen Richtung maximal fördern. Eine Reihe von Zivilurteilen, die in der letzten Zeit von den Ge- , richten ausgesprochen wurden, zeigen, daß sie der Entwicklung der Ökonomik nicht dienten und besonders die Umwälzungen auf dem Dorfe hemmten. Ein solcher Zustand war möglich, weil einige Richter und Staatsanwälte die Beschlüsse der Partei nicht tiefgründig studierten und ungenügend vertraut waren mit den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus bzw. in der Frage der Perspektive keine Klarheit besaßen. Diese ökonomischen Gesetze müssen aber von den Juristen beherrscht werden, denn die Beschlüsse der Partei basieren auf der bewußten Anwendung dieser Gesetze. Die fehlende Kenntnis der ökonomischen Gesetze des Sozialismus scheint auch dafür ursächlich zu sein, daß Richter und Staatsanwälte zwar in ihrer gesellschaftlichen Arbeit durchaus die Politik der Partei vertreten, in ihrer juristischen Praxis aber oftmals formal und „unpolitisch“ entscheiden. 4. Richter und Staatsanwälte müssen besser als bisher verstehen lernen, daß auch die neueren Gesetze unseres Staates nicht in jeder Beziehung unwandelbar sind. Unwandelbar sind sie nur in ihren Grundprinzipien. Doch in jeder neuen Etappe, die unser Staat durchschreitet, entstehen neue spezifische Aufgaben für das Recht. Auch in dieser Hinsicht müssen wir die Hauptforderung der marxistischen dialektischen Methode, alle Erscheinungen im Prozeß ihrer Entwicklung zu betrachten, genauestens beachten. Weil unser Recht ein Instrument des sozialistischen Staates zur Durchführung der ihm gestellten Aufgaben ist, ist seine Anwendung auch abhängig von den Veränderungen in der jeweiligen Entwicklungsphase. Auch das wird oftmals übersehen. Dasselbe gilt von der sog. Grundsatzrechtsprechung des Obersten Gerichts. Es ist klar, daß manchen Entscheidungen, weil sie unter anderen Bedingungen ergangen sind, nur noch eine beschränkte Bedeutung zukommt bzw. sie keine Bedeutung mehr haben. Wie wir also sehen, stehen viele Probleme und Fragen auf der Tagesordnung. Sie alle harren der Lösung aber wir haben nicht viel Zeit. Deshalb gilt es, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit auch die Justizorgane einen großen Beitrag leisten für den Sieg des Sozialismus. Die imperialistische Aggression im Libanon und in Jordanien ein Verbrechen gegen das Völkerrecht Von GREGOR SCHIRMER, wiss. Aspirant am Institut für Staats- und Rechtstheorie der Humboldt-Universität Berlin Der Raum im Nahen Osten ist seit Jahren Schauplatz gefährlicher Spannungen, die die Welt schon mehrmals bis an den Rand eines verheerenden Krieges brachten1. Die Ursachen für diese Spannungen liegen darin, daß die imperialistischen Mächte das gerechte Streben der arabischen Völker nach wirklicher ökonomischer und politischer Verankerung ihrer nach dem zweiten Weltkrieg erreichten Unabhängigkeit mit allen Mitteln zu unterdrücken versuchen1 2. Für die imperialistischen Mächte hat nämlich der Nahe Osten größte strategische Bedeutung im Gesamtplan ihrer Aggressionsvorbereitung gegen das sozialistische Lager. Ferner birgt dieser Raum wertvolle Rohstoffe, insbesondere Erdöl, deren skrupellose monopolistische Ausbeutung unter allen Umständen aufrechterhalten werden soll. „Der Geruch des Erdöls verdreht den Imperialisten den Kopf; sie verlieren die Selbstbeherrschung und sind bereit, zu jedem Mittel zu greifen, damit die Monopole Reichtümer ergattern.“3 Unter der Oberfläche spielt sich dort auch ein erbitterter Konkurrenzkampf zwischen den imperialistischen Mächten ab. Insbesondere versuchen die USA, ihre englischen und französischen Konkurrenten aus dem Nahen Osten hinauszudrängen und ihre eigene koloniale Herrschaft zu errichten. Die Lage im Nahen Osten ist also seit langem gekennzeichnet durch den Widerspruch zwischen den um ihre Unabhängigkeit, nationale Befreiung und Einigung kämpfenden arabischen Volksmassen einerseits und deii imperialistischen Mächten und ihren Lakaien vom Schlage Chamouns, Nuri es-S aids und Husseins andererseits; ferner durch den Widerspruch zwischen den imperialistischen Mächten selbst. Die Befreiungsbewegung der Araber findet ihren staatlichen Ausdruck vor allem in der Politik der Vereinigten Arabischen Republik und genießt die Sympathie aller Friedenskräfte. 1 Es sei hier nur an den Überfall Englands, Frankreichs und Israels auf Ägypten im Herbst 1956 und an die Kriegsdrohungen gegen Syrien im Frühjahr 1957 erinnert. 2 Siehe dazu das Interview N. S. Chruschtschows mit der ägyptischen Zeitung Al Ahram (Dokumentation der Zeit Nr. 158 S. 22). 3 N. S. Chruschtschow im genannten Interview (a. a. O., Nr. 158 S. 23). Der Überfall auf den Libanon und auf Jordanien ist nichts anderes als die von den Imperialisten herbeigeführte brutale Zuspitzung dieser Widersprüche. Seitdem sich ausgelöst durch die Ermordung des Direktors einer fortschrittlichen libanesischen Zeitung das libanesische Volk gegen das Regime des Terrors und des nationalen Verrats des Präsidenten Chamoun erhoben hatte, suchten die Imperialisten der USA und Englands nach einem Vorwand für ein offenes militärisches Eingreifen im Libanon. Es fehlte nicht an unmißverständlichen Drohungen, besonders durch die berüchtigte 6. amerikanische Flotte, an Ermunterungen an die Adresse Chamouns und an Versuchen, die Vereinten Nationen für die geplante Unterdrückungsaktion einzuspannen. Als am 14. Juli 1958 patriotische Offiziere und Soldaten, unterstützt vom ganzen Volk, das Regime des alten imperialistischen Lakaien Nuri es-Said4 stürzten, ein Dekret über die Abschaffung der Monarchie und die Errichtung der Irakischen Republik erließen und einen Souveränitätsrat und eine neue, antiimperialistische Regierung bildeten, hielten es die USA und England für angebracht, endgültig die Maske fallen zu lassen und die offene Aggression gegen Libanon und Jordanien zu beginnen. Am 15. Juli 1958 landeten Marine-Infanterie-Einheiten der mit Atomraketen und Atomartillerie ausgerüsteten 6. amerikanischen Flotte im Libanon. Zwei Tage später drangen englische Truppen in Jordanien ein. Dieses Komplott der Imperialisten gegen die Freiheit der arabischen Völker beleuchtet schlaglichtartig die Richtigkeit der Feststellung Walter Ulbrichts auf dem V. Parteitag der SED: „Die Frage friedliche Koexistenz oder Krieg ist zum Grundproblem der Weltpolitik geworden. 4 In der Süddeutschen Zeitung vom 5./6. Juli 1958 berichtete ein Korrespondent, ein „einflußreicher Botschafter aus dem “westlichen Lager“ habe ihm erklärt: „Auf Nuri Pascha setzen wir unsere Hoffnungen “ Am 11. Juli 1958 berichtete die Süddeutsche Zeitung, der Chef der Erdölabteilung der irakischen Regierung halbe erklärt: „Irak hängt vollkommen von der Iraq Petroleum Company ab.“ Kein Wunder, wenn man bedenkt, daß 80 Prozent der irakischen Staatseinnahmen aus den Brocken stammen, die die IPC der irakischen Regierung aus ihren Riesenprofiten hinwirft, und daß sich die IPC das gesamte irakische Territorium bis zum Jahre 2007 als Konzessionsgebiet hat zusichern lassen! 523;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 523 (NJ DDR 1958, S. 523) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 523 (NJ DDR 1958, S. 523)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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